Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Guten Abend :)

    Ich habe soeben das Schreiben meiner Versicherung erhalten, kann mir jemand per PN eben an mich wenden der sich ein wenig damir auskennt?
    Möchte das ungern hier posten. :)
     
  2. Servus,
    habe mich nun nach 3 Jahre auch endlich dazu entschlossen §27 zu beantragen, nach Rücksprache mit dem GAA sollte es auch keine Probleme geben über LR410 und entsprechende sonstige wichtige Infos weis ich bescheid jedoch stellt sich mir noch 1 Frage:

    Ich möchte nach der Kleinmengenregelung aufbewahren in einem Unbewohnten Nebenraum im Keller in einem Stahlschrank. Welche Auflagen muss der Raum erfüllen. Zugriff wird verhindert durch Stahlstreben am Fenster + abgesperrtem Stahlschrank sehe ich das richtig?

    Wände/ Decken sind aus Beton + Vollziegel. Muss die Tür T30 oder T90 erfüllen? Abgesperrt muss der Raum ja nicht sein da der zugriff durch den Stahlschrank verhindert wird?

    -Vielen Dank für die Antworten schon mal im Voraus
     
    Danielxx gefällt das.
  3. Was hat das GAA mit dem §27er zu tun ? Oder machen die das bei euch in der Gemeinde mit ? Kann ja sein, in HH macht dass das Amt für Arbeitsschutz
     
    reyzix gefällt das.
  4. Bayern ist das GAA zuständig auch für die Privaten @Excalibur75
     
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  5. In Bayern ist i.d.r. das GAA für die Ausstellung des 27er als auch des 20er verantwortlich :)

    PS: Maxflash war schneller :)
     
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  6. In Bremen ist ebenfalls das GAA dafür zuständig
     
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  7. Jetzt tu mal nicht so geheimnisvoll... :rolleyes:
    Kopier den Text und stell ihn als Zitat ein.
    Dann kann dir bestimmt auch jemand helfen. ;)
     
  8. Hier bei mir im Rhein-Neckar-Kreis ist die Jagd- und Waffenbehörde zuständig. Auf Feuerwerk gehen die da kaum ein, geht vorrangig um Vorderlader, Patronen, Kanonen oder raketenbetriebene Modellraketen usw. Hat denn eventuell jemand aus meinem Kreis schon Erfahrungen damit wie die Behörden hier mit Anträgen zum 27er umgehen? Werden einem gezielt Steine in den Weg gelegt oder gehen die recht fair damit um?
    Welche Begründungen können denn überhaupt zu einer Ablehnung führen? Wenn das Führungszeugnis leer ist, das mit den Grundvoraussetzungen wie Lagerung in Kleinstmengen passt, dürfte doch eigentlich keiner was dagegen haben, sofern man im Antrag keinen Stuss schreibt wie "ich will endlich fette Battsen böllern"...? Und die Behörde oder die Sachbearbeiter natürlich nicht generell was gegen das Thema haben.

    Hat hier denn schon mal jemand über eine Art Feuerwerkwiki nachgedacht oder gibt es so etwas vielleicht sogar? Das Problem ist, dass ein Forum bei solchen Themen eben an seine Grenzen stößt. Dieses Thema hat jetzt mehrere Jahre und weit über hundert Seiten auf dem Buckel, da verliert man schnell die Übersicht, auch wenn man alles durchliest weiß man nicht, ob es überhaupt noch aktuell ist oder sich eventuell Gesetze geändert haben. Besser wäre doch eine Art Datenbank mit rechtlichen Voraussetzungen, Anforderungen, Tipps was sonst zu beachten ist, was einem der §27er überhaupt bringt und für wen er sich lohnen könnte usw.
     
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  9. Der Stahlschrank selbst muss ebenfalls gegen Wegnahme gesichert sein, das entfällt erst ab einem bestimmten Eigengewicht.

    Wenn bei dem Schrank die Beschläge von außen nicht zu entfernen sind und er abschließbar ist, brauchst du keine spezielle Tür. Es empfielt sich aber, wenn der Raum stets abgeschlossen ist.
     
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  10. Mir wurde bereits geholfen, danke :)
     
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  11. So...ich habe mir jetzt den kompletten Tread durchgelesen. Einiges wusste ich schon, vieles neues habe ich gelernt. Und vieles dreht sich immer im Kreis obwohl schon mehrfach geklärt/erklärt.
    Auch weiß ich wieder warum ich die Idee damals vor 3/4 Jahren wieder verworfen habe.
    Bis Stand 2019 (hier im Tread) hätte ich diese Meinung auch beibehalten...die Auswahl an F2 ist mehr als üppig und Zeit-Probleme hatte ich bisher wenig.

    Zunächst dennoch ein großes fettes Dankeschön an alle die hier Themenbezogen antworten. Sowohl den kleinen welche einem mit Ihren Erfolgen Mut machen und aktuelle Entwicklungen aufzeigen, als auch den großen (um nicht alten zu sagen ;)) dafür das sie fachlich aufklären und ermahnen es nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Beides ist gut und wichtig für jemanden der den 27er erhalten und vorallem auch behalten möchte.

    Habe 2020 dann, zum ersten mal online bestellt und dank der Gesetzesänderung natürlich meine Lieferung nicht erhalten.
    Habe natürlich einlagern lassen, will meine ersten Funke Batterien und Double Deck green trotzdem haben!
    Ob dies aber 2021 tatsächlich geliefert wird, steht natürlich noch in den Sternen.
    Ich für meinen Teil will mich aber nicht auf das Wohlwollen unserer Politiker verlassen...Vertrauen in die Politik ist nach dieser Aktion sowieso zerstört. Natürlich werde ich weiter an allen mir möglichen Fronten kämpfen und mich für den Erhalt der privaten Feuerwerkerei stark machen...dafür ist auch ein Eintritt in den BVPK geplant (werde ich morgen in Angriff nehmen) und damit (back to Topic) wäre ja Versicherung schon mal abgehakt.

    Wie ich den Antrag stellen will weiß ich schon genau:
    Werde zunächst nur F3 beantragen (natürlich mit entsprechenden Verweisen auf das Gesetz dass Fachkunde und Bedürfnis nicht erforderlich sind und entsprechend der Kleinmengen Regelung aufbewahrt wird)
    Dann nach Erteilung würde ich sofort bitten dass die niedrigeren Kategorien F2 u. F1 mit eingetragen werden um den Einkauf für alle Seiten zu erleichtern ;) Evtl. klappt es ja ohne weiter Auflagen^^

    (Bei den Kategorien T1 und P1 bin ich noch am überlegen...bzw. muss mich noch schlau machen...aber die sind ja an sich ganzjährig frei verkäuflich? Oder täusche ich mich da?
    Würde am liebsten alle ohne Fachkunde möglichen Kategorien aufnehmen lassen...will aber auch nicht übers Ziel hinaus schießen)

    Nächste Lektüre ab morgen wird mal wieder (ist auch schon lange her) komplettes SprengG inkl. allen aktuell gültigen SprengV's und der Anlage 7 bzw. Lagerrichtlinie.

    Das Lager ist an sich auch noch mein größter Knackpunkt...hoffentlich bin ich da später schlauer. Unter anderem versteh ich nicht warum man im Einfamilienhaus in der Toilette lagern darf, aber in der Mietwohnung nicht (dies wäre bei mir aber eh keine Option.)...bzw. wie und wo da die rechtliche Grenze gezogen wird.

    Aber da melde ich mich nochmal wenn ich das Gesetz gelesen habe und nicht schlauer bin.
    Ich hätte an sich 4 Lager Möglichkeiten im Kopf
    - einzelner Kellerraum sowie einzelnes Dachboden Abteil fallen schon mal raus da keine Brandabsicherung zu Rest des Hauses...es sind zwar jeweils Brettertüren mit Vorhängeschloss und nochmal eine weitere absperrbare Türe zum Flur/Treppenhaus (leider nicht aus Stahl) vorhanden...aber das reicht natürlich nicht. Umbau bzw. nachrüsten ist leider wohl auch unmöglich (will garnicht erst nur wegen einer möglichen behördlichen Erlaubnis da beim Vermieter nachfragen...wenn ich sie erstmal habe vielleicht ;))
    - dann hätte ich da einen unbewohnten Raum in Mietwohnung wird als Abstellraum verwendet ist aber theoretisch bewohnbar (es wurde hier mal behauptet es müsse ein unbewohnbarer Raum vorhanden sein...bin da verunsichert weil im Gesetz hab ich auf Anhieb nur unbewohnt gefunden..Lese mich da noch ein)...diesen könnte man absperren, nur ich habe den Schlüssel...zudem ggf. mit geeigneten absperrbaren Transport-/Aufbewahrungskisten bzw. Stahlschrank nicht verankerbar...also über 500kg...aufgestockt werden.
    - letzte Option wäre Kellerabteil bei Freundin, noch andere Kellerabteile vorhanden aber einsehbar (eine Abklärung mit anderen Mietern, dass nicht zu viel [wenn überhaupt] aufbewahrt wird, halte ich auch für möglich) und am besten...Stahltüre zum Treppenhaus, also brandabschnittlich abetrennt...aber eben bei Freundin, MFH, komische Vermieter/Besitzer Strucktur...mehrere Hausverwaltungen und private Besitzer die man niemals sieht :/

    Naja...werde zunächst weiter einlesen und nachdenken.
    Für weitere Tipps bin ich immer dankbar...auch gern speziell Sachsen, Vogtlandkreis/Plauen...auch per PN...zwecks Zuständigkeit/Ansprechpartner/Sachbearbeiter oder sonstiger zweckdienlicher Hinweise^^

    So...Roman zu Ende:crash:
     
  12. Bin ehrlich, hab nicht alles im Detail gelesen, zuviel Text :D.....aber bei was genau benötigst du Tipps ?
    Wieviel und was genau möchtest du aufbewahren ?
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  13. Das ist mir tatsächlich ein wenig zuviel Text am Samstagabend :D Aber wenn ich das richtig rausgelesen habe dann geht es dir um die Lagerung dann kann ich dir folgendes sehr ans Herz legen

    2. SprengV - Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  14. Verständlich :D

    An sich möchte ich nichts langfristig aufbewahren, sondern immer von Feuerwerk zu Feuerwerk einkaufen und verbrauchen. Aber wenn mal was ausfällt muss es ja wohin. Und den ein oder anderen Schatz würde ich auch nicht direkt aufbrauchen und allgemein...wenn man schon ständig kontrolliert werden kann sollte man zumindest einen geeigneten Platz zum aufbewahren haben.

    Für den Anfang reicht definitiv Kleinmengen Regelung...also Anlage 7...wenn ich jetzt noch alles richtig beisammen habe :ignore:
     
  15. #3540 Pyro LibvisKobi, 9. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2021
    Danke...genau damit und dem Gesetz allgemein werde ich mich morgen befassen^^
    Für heute heißt mein Erfolg Thread gelesen (wobei das mehrere Tage in Anspruch genommen hat) und einiges davon gelernt.

    Edit: Und ab heute vollwertiges und nicht mehr Junior-Mitglied im Forum :phantastic::friendsdrink:
     
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  16. Ja ok, kann ich nachvollziehen. So handhabe ich ich das auch. Hab 3 Aufgebwahrungsorte, wobei ich durch letzten Silvester wohl auch auf 2 kommen werde. 1.3 lagert beim Kumpel....sind so Sachen wie Nico Flashbang und so. Bei mir wäre es aber ein Problem weil es schlagartig die Höchstmenge auf 1.3 reduzieren würde (wie bei jedem wohl auch) Hab im Keller was, aber auch keine 10 Kilo Nem und dann noch im Schuppen, ca. 5 Kilo
     
  17. Ja Moin
    Habe mich jetzt mal eine weile mit dem 27er auseinandergesetzt
    und mich dazu entschieden mal einen Antrag auszufüllen.
    Würde gern mal eure Meinung wissen ob man da noch was verbessern kann.

    Vielen dank im voraus

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    Mr.Matthew gefällt das.
  18. Hat bei mir genau 1. Monat gedauert. Habe allerdings den Antrag schon 2018 Online eingereicht. Tag X war ein Brief im Briefkasten mit einer 170Euro Rechnung. Abholung wurde dann telefonisch vereinbart, da mich die gute Frau nochmal persönlich kennenlernen wollte.
     
  19. Der Erwerb ist nicht Teil des Umgangs und Aufbewahren willst du scheinbar auch nicht.
    3.2 ist nicht Art der Tätigkeit sondern Ort, sonst stände da zweimal das selbe und du beantwortest das unterschiedlich.
     
  20. Gibt es bei dir oder wem anders aus der Ecke Neuigkeiten?
    Komme ebenfalls aus dem Regierungsbezirk und bei mir dauert es deutlich länger als ursprünglich prognostiziert.
     
  21. Hallo

    auch ich habe leider ein Problem mit der Beantragung eines 27er Scheins. Diesbezüglich habe ich mich für meinen Landkreis an Diepholz vorerst per E-Mail gewannt um eventuelle Fragen im Vorfeld klären zu können und mich mit meinem Anliegen einmal persönlich vorzustellen. Wollte einfach vermeiden, Stumpf einen Antrag zu stellen.

    Die Ernüchterung folgte zugleich als ich heute eine E-Mail des Sacharbeiters bekam.


    Sehr geehrter Herr xxxxx,


    Ihr Antrag auf Erlaubnis nach § 27 SprengG ist bei mir eingegangen.

    Leider kann ich Ihnen keine Erlaubnis erteilen, da gemäß § 27 Abs.3 Nr. 2 SprengG die Erlaubnis zu versagen ist, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag
     
  22. (3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
    1.
    beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,
    2.
    der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
    3.
    inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.
    Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.
     
    PaintTheSky0584, wert709, schnix und 3 anderen gefällt das.
  23. Dem ist nichts hinzuzufügen.
    Außer vllt:
    Sehr geehrter Sachbearbeiter XYZ,
    wenn Sie schon versuchen ihre persönlichen Animositäten in einen Verwaltungsprozess einfließen zu lassen, wäre es sehr sachdienlich, dass Sie sich im Vorfeld entsprechend rechtssicher mit der Materie befassen.

    Sorry aber wenn ich solche Ablehnungen lese, schwillt mir der Kamm. Wie trotzige, kleine Kinder...
     
    wert709, Mr.Matthew und H3ISENB3RG gefällt das.
  24. Das wäre aber der Auftakt zum Tanz und wer letztendlich am längeren Hebel sitzt wissen wir glaube ich alle. Häufig werden mit solchen Reaktionen die „Sattelfestigkeit“ des Antragstellers getestet. Ferner geben auf so ein Schreiben 60-80% der Antragsteller auf und werfen die Flinte ins Korn, was wiederum im Sinne des Amts ist. Ich halte es aus Sicht des Amtes für einen cleveren Schachzug wenn es auch nicht den gesetzlichen Tatsachen entspricht. Und bevor ich mir gleich den Knüppel überziehen wollt; Ich persönlich halte es in keiner Weise für gerechtfertigt und eher als verwerflich, aber halt clever o_O
     
  25. Ist n normaler Textbaustein um den Vorgang schnell abzuschließen. @Bremer2980 hat ja offensichtlich keinen Antrag gestellt, sondern wollte vorab Punkte (persönlich) besprechen.
    Also würde ich einfach versuchen den Bearbeiter ans Telefon zu bekommen oder - falls das nicht klappt - auf die Mail antworten, dass du keinen Antrag gestellt hast sondern dich vorab informieren wolltest. Bittest um ein Gespräch oder Antwort auf Frage 1, Frage 2,....

    Sollte es dann doch zur Beantragung, der Erlaubnis nach §27 SprengG für pyrotechnische Gegenstände der Katergorie F3, kommen, besteht nach §bla bla bla...Satz PiPaPo, keine Nachweispflicht eines Bedrürfnisses.

    MfG
    Herr Vonundzu
     
    Feuerwerksfreak 96 und Mr.Matthew gefällt das.
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