Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. F2+ ist alles nach §20 Absatz 4 1. SprengV, also auch z.B. kleine BKS-Knaller und spanische Borrachos (= Schwärmer). F2+ ist halt handlicher als "PtG nach §20 Absatz 4 der 1. SprengV zum SprengG" und jeder weiß, was gemeint ist.
     
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  2. Vielleicht das diese nicht Anzeigepflichtig sind?
     
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  3. F2+ ist synonym zu § 20 (4) 1.SprengV, aber hat sich halt so eingebürgert. Man muss nicht immer wieder erwähnen, dass es keine offizielle Bezeichnung ist, das weiß ja jeder.
    Bei mir im Schein steht aber tatsächlich "PtG nach § 20 (4) 1.SprengV; s.g. F2 plus sind ausgeschlossen."
     
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  4. Die Zink 905 sind einfach nur das beliebteste F2+ Beispiel.

    Das Thema F2+ mit/ohne Fachkunde ist ein ganz ulkiges, da jedes Amt da eine andere Auffassung hat und anders entscheidet.
    Die einen schreiben F2 und F3 in den Schein. Andere Schreiben F2 und F3 rein, schließen F2+ aber aus und noch wieder andere tragen nur F3 ein, da sie der Meinung sind, F3 schließe F2 gänzlich mit ein.

    Und auch die Händler machen mehr oder minder was sie wollen. Je nachdem, was im Schein steht, entscheiden sie ob sie dir F2+ verkaufen.
    Einige Verkaufen dir F2+, wenn es nicht explizit ausgeschlossen ist, andere Verkaufen es dir nur wenn F2 mit eingetragen ist und F2+ nicht ausgeschlossen und noch wieder ander verkaufen dir die F2+ Artikel nur, wenn du eine Fachkunde vorweisen kannst.

    Welche der Varianten jetzt die richtige ist, da teilen sich die Meinungen.
    Ich bin jedenfalls der Ansicht, dass im Zweifel die Versicherung bei einem Schaden nicht zahlen würde, egal was im Schein steht. Ansonsten wo kein Kläger, da kein Richter.

    Beste Grüße
     
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  5. Bezüglich der Haftung ist es immer ratsam, sich bei der Versícherung abzusichern. Bzw. das auch schriftlich abzufordern. Inhalt der Versicherungspolice ist da das Stichwort. Unterm Strich bin ich froh kein "F2+" eingetragen zu haben, da nicht klar gesetzlich geregelt.
    Und genau darauf kommt es bei der Haftung wohl an.
     
  6. Es gibt noch einiges Mehr an "F2+"-Artikeln als nur die 75g-Zink-Raketen.
    Aber Du hast Recht: Verstehen kann man das nicht wirklich.
    Einzig: Silvester darfst Du die, wenn Dein Schein das hergibt, anzeigefrei verwenden. Und ich denke das soll (warum auch immer) unterbunden werden.
     
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  7. So, 5 Wochen nach Beantragung ein kleines mintgrünes Büchlein aus dem Briefkasten gefischt :good:
     
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  8. Hattest Du das Führungszeugnis schon beigelegt, oder wurde es durch die Behörde beantragt?
     
  9. dann viel Spaß damit ... bei wem bist du versichert?
    das macht die Behörde und nennt sich Unbedenklichkeitsbescheinigung
     
  10. Das ist tatsächlich nicht überall gleich. Teils muss man das auch selbst beantragen.
    Bei mir wurde LKA, Verfassungsschutz etc. Abgefragt und es nannte sich Zuverlässigkeitsprüfung.
     
  11. Danke für die Info.
    Btw der Auszug aus dem Bundeszentralregister nennt sich Führungszeugnis (30 BZRG)
     
  12. ja so der Begriff aus 8a SprengG.
    Abs. 5 spricht jedoch schon davon, dass die Behörde dies veranlassen müsste
     
  13. Vielen Dank !


    Versichert bin ich bei der VKB. Ein Nachweis zu F3 Abdeckung musste ich beim Antrag nicht einreichen. Allerdings checke ich gerade mit meiner Versicherung die Abdeckung von F3. Alleine schon aus Eigenschutz

    Ich musste beim Hausarzt eine Formular ausfüllen lassen, was meine Eignung für den 27er betrifft (motorisch, physisch und psychisch etc..)

    Führungszeugnis wie bereits genannt lief direkt über das Amt
     
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  14. WTF? Öfter mal was neues... :eek:

    Aber egal - Glückwunsch zum Schein.
     
  15. Vielleicht sollte ich dazu auch noch sagen, dass ich in Bayern lebe :sneaky:
     
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  16. Hey Surf mal eine Frage, ich bin gerade auch dabei den Schein zu machen (auch Bayern).
    Und habe auch schon den Zettel für die Untersuchung.Was wurde genau bei dir untersucht?
     
  17. Ich weiß ich werde es bereuen...
    Wozu um alles in der Welt, braucht man für nen 27er eine ärztliche Untersuchung/Bescheinigung? Vor allem, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
     
  18. Paragraph 8b SprengG, Thema persönliche Eignung, Begutachtung.
     
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  19. #3744 Condomino, 16. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2021
    Haben die da was geändert und mir nicht Bescheid gesagt? :eek:
    Ich bin eigentlich recht fit in der Materie aber da einen Kausalzusammenhang zu finden, fällt mir verdammt schwer. Wüsste nicht, daß mir (m)ein Arzt irgendetwas ausstellen kann was im Bezug auf das SprengG oder anhängig, relevant ist.
    8b ist möglich. Aber nur wenn Tatsachen vorliegen.
    Also nix mit pauschal oder im Vorfeld.

    Edit: Fix geändert? :D
     
  20. Es handelt sich um einen Sehtest und ein paar "Übungen" werden gemacht. Es steht zwar auch darauf, dass keine Abhängigkeit bzgl. Alkohol und Drogen vorhanden sein dürfen, aber ein Blutbild ist nicht notwendig. Das Formular bekommst Du direkt vom Sachbearbeiter gesendet und gehst damit zu Deinem Hausarzt
     
  21. gute Wahl dort bin ich auch mit allem
    Gerne auch mehr per PN
     
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  22. Doch! Das Amt darf auch grundlos ein Gesundheitszeugnis fordern, also auch wenn nichts vorliegt. Die ausstellende Behörde muss deine persönlich Eignung sicherstellen. Wenn der Beamte sich den Schuh nicht anziehen will, dann verlangt er einfach ein Atest / ärztliche Bescheinigung. Beim 27er bist Du einfach dem Amt ausgeliefert. Die können dich quasi beliebig einschränken und Du kannst dich dann dagegen wehren.
    Das ist beim 20er glücklicher Weise gänzlich anders.
     
  23. Aber ultrastrenge Auslegung. Hoffentlich wurde auch der Zahnstatus geprüft.....:rolleyes:
     
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  24. @Fibricus
    Kommt ganz sehr drauf an, wie gut du dich auskennst. ;)
    Weil was die wollen - oder glauben tun zu können - und was die dürfen, steht auf unterschiedlichen Blättern.
    Wenn du dich beim Gespräch oder Telefonat anstellst wie der letzte Larry, kann das ja möglicherweise auf eine ärztliche Bescheinigung hinauslaufen. Dann aber nur vom Amtsarzt/Facharzt/Fachpsychologe. Hausarzt und Sehtest sind völlig irrelevant. Siehe § 8b Satz 2 SprengG.
    Alles andere ist Willkür und nicht hinzunehmen. Wenn man den Mut hat um sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu streiten. ;)
     
  25. Ein Telefonat in ein nicht personalisierten Kontakt. Da kann sich jeder als irgendjemand ausgeben. Sieh’s mal von der anderen Seite. Wie kann denn deiner Meinung nach ein Sachbearbeiter wirklich sicher sein dass keine Versagensgründe vorliegen?
     
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