Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Da bin ich voll deiner Meinung :) ich meine es geht hier ja nicht um einen Arbeitslosengeld 2 Antrag wo ich durch eine langfristige bearbeitungsdauer Angst vor dem verhungern haben muss ^^
     
  2. Man sollte aber gerade in diesem doch schon sehr speziellem Bereich, entsprechend selbstsicher und unmissverständlich klar kommunizieren. Nicht großmäulig und arrogant... ;)
    Aber im Umgang mit Behörden habe ich gelernt, das es besser ist, seinen Standpunkt deutlich an den SB zu bringen.
    Vor allem wenn einem von sehr weit oben klar gemacht werden soll, daß man ja nur ein kleines Würstchen ist und man sich besser nicht weiter um diesen ominöse Schein kümmern sollte. Dieses permanente verzögern, vertrösten oder gleich das radikale "können Sie sowieso vergessen" - nö, einfach nö.
    Ja ich kenne auch das Gegenteil - schnell, vernünftig, auf Augenhöhe. Da macht das auch Spaß.
    Das hat mMn auch nichts mit typisch deutsch zu tun. Ich hab nur keine Lust den Kopf einzuziehen wo es unnötig ist.
    In diesem Sinne, jeder wie er mag - Hauptsache es werden (noch) mehr mit 27er. :good:
     
  3. Ja, die 6. Person mit einem 27er Schein, der nicht nur für Feuerwerk sondern auch für Sport und traditionsschützen gedacht ist.
     
  4. Ist die Nr. Jährlich, oder insgesamt?
     
  5. Ich glaube jährlich, will mich da aber nicht festlegen
     
  6. und warum vorher der post, wenn du es nicht weißt ?
     
  7. Ich wollte damit hinweisen dass die nummer nicht dafür steht, daß er die 6. Person mit 27er nur für Feuerwerk ist, sondern das der 27er noch für anderes existiert. Im Nachhinein bin ich mir sicher, daß die Nummerierung jährlich erfolgt, da ein bekannter die Nummer eins hatte und ich kurz darauf die Nummer 2 oder 3 bekommen hab
     
  8. Und wenn er am zweiten Verkaufstag deine Bude auseinander nimmt um zu gucken,
    Richtig. Und wenn der Sachbearbeiter am 30.12. bei dir die Bude akribisch absucht, ob man auch die Anlage 7 einhält...

    Die sitzen am längeren Hebel, daher immer nett und freundlich und wenn nötig bestimmt.
    Ich fahre mit Nett&Freundlich z.B. sehr gut, nicht nur bei meiner Erlaubnisbehörde, sonder bei allen Behörden. (ausgenommen Zulassungsstelle, da bekomme ich es nicht hin, freundlich zu sein, wenn ich trotz Termin unsäglich lange warten muss weil die Damen und Herren Kaffee-Snack machen)

    Beste Grüße
     
  9. Hallo zusammen, wer hat dieses Jahr aus NRW schon einen Schein nach §27 SprengG erhalten?
    Ich habe gerade eine E-Mail von meinen zuständigen Ordnungsamt erhalten mit der Info, dass die Bezirksregierung Arnsberg vor einiger Zeit allen Ordnungsämtern innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereiches mitgeteilt hat, das Anträge gemäß § 27 SprengG für Feuerwerk, insbesondere Kat. F3, abzulehnen sind.

    Ein Schelm wer böses dabei denkt....(Silvester 2021/22 ???)
     
  10. Ja, Arnsberg ist ganz schlimm, quasi das unterste Ende der Fahnenstange. Schlimmer geht nicht.
    Da kannst du entweder den harten, wahrscheinlich den Klage-Weg gehen, es bleiben lassen oder umziehen. Nicht alle Ämter in NRW sind so verblödet wie Armsberg.
     

  11. Ich würde als erstes eine freundliche Mail zurück schreiben und fragen auf welcher rechtlichen Grundlage die Ablehnung basiert. Wäre sicherlich für einige hier von Interesse auf was sich da bezogen werden soll.

    Grüße Patrick
     
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  12. Auch wenn es den Arnsberger nicht passt, aber wo meinen die denn zu Leben, in einem Königreich?
    Es ist und bleibt ja nun mal Recht. Der Antragsteller hat ein Recht auf diesen Schein, sofern keine Versagensgründe vorliegen.
    Eine pauschale Ablehnung ist klare Rechtsbeugung.
    Es wäre Mal an der Zeit den Arnsberger dies klar zu machen.
     
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  13. Auf jeden Fall :confused:
    Die Anrnsberger verbieten ja auch Pyrotechnikern das einstecken von Anzündern in Batterien, da das unter Be-/ Verarbeiten falle :wall:
     
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  14. Ich habe den in NRW Ende letzten Jahres beantragt und vor kurzem bekommen. Kreis Euskirchen.
    F2/F3 ohne Beschränkungen.
     
  15. Da müsste man Arnsberg mal verklagen für. Wird halt ein Weg mit Arbeit und Kosten, schreckt bestimmt ab.
     
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  16. Arbeit? Ja, definitiv!
    Kosten? Nein! Zumindest keine finanziellen. Nerven definitiv.

    Kosten hast du ja nur wenn du den Prozess verlierst. Die Gefahr besteht aber nicht.
     
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  17. Ein leider weitverbreiteter Irrtum.
    Gerade bei kleinen Streitwerten wird von guten Anwälten sehr gern eine Zeithonorarvereinbarung erwartet.
     
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  18. Um sich gegen einen ablehnenden Bescheid zu wehren, muss fristgerecht eine formlose Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) eingelegt werden. ... Es ist auch möglich, das Verwaltungsgericht persönlich aufzusuchen und die Klage bei der Rechtsantragsstelle vor Ort verfassen zu lassen und damit direkt einzureichen.



    Eventuell hilft es ja beim Amt als Denkanstoß.....ohne gleich Kosten durch ein Anwalt zu produzieren
     
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  19. Okay, das wird jetzt bissl ausholend.
    Wer sagt denn, das ich im Verwaltungsgerichtsverfahren einen Anwalt brauche? Vor dem Verwaltungsgericht (1. Instanz) besteht kein Anwaltszwang! Siehe § 67 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hier direkt § 67 Abs. 4, Satz 2 VwGO
    Wie @JustFun schon schrieb, reicht das formlos. Ich persönlich kenne keinen Fall - im Bezug auf den 27er - der weiter als bis zum Verwaltungsgericht gegangen ist.
    Egal ob Untätigkeitsklage weil die zuständige Behörde nicht aus dem Pantoffel kommt oder Klage wegen "ablehnendem Bescheid" aus welchen erfundenen Gründen auch immer... das zuständige Verwaltungsgericht ist immer an den Amtsermittlungsgrundsatz - auch Untersuchungsgrundsatz/Ermittlungsgrundsatz - gebunden (§ 24 VwVfG/§ 86 VwGO). Heißt, das die vom Amts wegen ermitteln müssen - machen sie eigentlich auch ganz ordentlich. Und wenn wegen dem gleichem Fall, wiederholt die gleichen Klagen auftauchen, gibt es für die zuständige Behörde auch mal gewaltig auf den Deckel!
    Man kann sich auch im Vorfeld in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts beim Amtsgericht durch den zuständigen Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle beraten/helfen lassen.

    Das kosten noch immer nichts!

    Sollte man aber eine weitergehende Beratung benötigt, so wird vom Rechtspfleger beim Amtsgericht auch der sogenannte Berechtigungsschein erteilt, mit dem ein Rechtsanwalt eigener Wahl aufgesucht werden kann.

    Das kostet jetzt (nach meinem jetzigem Wissenstand) 10€! Damit dackelt man jetzt zum Anwalt seiner Wahl und der macht los!

    Bis jetzt hat mich das im ungünstigstem Fall, gigantische 10€, viel Eigeninitiative und Zeit gekostet. Das sollte es einem wohl wert sein?

    Bei Fragen, gern fragen.
    ABER: Ich bin weder Anwalt noch Rechtspfleger oder Jurastudent oder sonstiges! Ich mach das in meiner Freizeit (wie einige Forianer mit denen ich schon per PN geschrieben habe, wissen) aber mit Leidenschaft. Trotzdem ist das meinerseits keine Rechtsberatung. Ich teile nur gern und mag diese hochnäsige Einstellung von manchen Behörden (z.B. Arnsberg) gar nicht - also mach ich was dagegen.
     
  20. Ich habe schon über zwanzig Jahre mit der BR Arnsberg zu tun und habe noch nie Probleme mit dieser Behörde gehabt.
    Im Gegenteil, es war (und ist immer noch) eine echt gute Zusammenarbeit.
    Und wenn man, wie in diesem Fall, die Hintergründe nicht kennt und nur die Aussagen des Antragstellers hat, sollte man nicht voreilige
    Schlüsse ziehen.
     
    Ronald gefällt das.
  21. @Dobi

    Wie gesagt, ich hab gut Kontakt mit einigen Mitgliedern die nur Scherereien mit besagter Behörde haben. Da sind Ansagen dabei, die spotten jeder Beschreibung... Kann ich leider nicht ins Detail gehen aber da ist selbst mir die Kinnlade runtergefallen. :eek:
    Von daher bin ich bereit, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Sind belegbare Tatsachen. Ich weiß nicht wie es im Profibereich aussieht aber privat also 27er ist ne Katastrophe!
     
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  22. Also persönliche Erfahrungen habe ich mit Arnsberg (noch) keine. Somit beruhen meine Aussagen auf Erzählungen anderer und WhatsApp-Nachrichten die ich zu lesen bekam. Da waren unschöne Sachen dabei, ohne allerdings dezidiert die Vorgeschichte zu kennen. Mir drängt sich der Verdacht auf das es in Arnsberg evtl. spezielle Mitarbeiter gibt und vernünftige, aber das ist jetzt auch wieder nur eine reine Spekulation. Ich bin auf jeden Fall nicht traurig nicht‘s mit denen direkt zu tun zu haben. Aber hey, ich habe auch schon viele wilde Geschichten über die BezReg Köln gehört. Ich finde da allerdings alle wirklich sehr umgänglich, engagiert und zuvorkommend. So ist das wohl im Leben.
     
  23. Ich denke es kommt immer eine Menge zusammen, was das Verhältnis von Sachbearbeiter und Antragsteller/Erlaubnisscheininhaber angeht.

    Auch sollte man zwischen den 27ern und den 7er unterscheiden. Einige Ämter sollen sich da gewaltig unterscheiden. Aus Hamburg hab ich sowas auch schon gehört.

    Beste Grüße
     
  24. TOMQX gefällt das.
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