Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Das ist ein komischer Satz irgendwie. Eine Anzeige erfolgt doch eh jedesmal. Und wenn man ordentlich anzeigt gibt man ja eh gleich die Einwilligung des Grundstückseigentümers etc. mit ab. Oder soll man das hier so verstehen, dass der SB der Meinung ist, wenn man dann auf dem "eingetragenen eigenen Grundstück" abbrennt gar nicht mehr anzeigen muss? :D
     
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  2. Auf jeden Fall meint er zu viel und weiß zu wenig :whistling:
     
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  3. Ich könnte dir anbieten, das du mir per PN nun doch mal deine Telefonnummer zukommen lässt. ;)
    Da dein zuständiger Bezirk nur 20 Minuten von mir weg ist, kann man sich ja auch mal treffen...
    Alternativ geb ich dir die Durchwahl/Mailaddy von "meinem" Ansprechpartner in Chemnitz. Der ist - wie schon erwähnt - absolut fit im Bereich 27er. Ich bin mir sicher, der bricht zusammen wenn der deinen Zettel liest. Gerade im Bezug auf sächsisches Staatsministerium, Abbrenner und Versicherung... :D
     
  4. Ich würde den SB bitten mir die entsprechenden Paragraphen zu nennen, auf welchem die "Hinweise" gesetzlich beruhen.
    Damit du dies im Zusammenhang mit SprengV, Beantragung 27er usw. nachvollziehen kannst.

    Zudem würde ich ihn bitten ansonsten diese Auflage zu streichen. Dabei auch gleich nochmal betonen dass eh jedes Feuerwerk angezeigt werden muss und du dabei natürlich auch immer die Genehmigung des Grundstücksbesitzers mit einreichen wirst.
     
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  5. Hallo,
    Seit längerer Zeit bin ich am Überlegen ob ich eine Erlaubnis nach §27 SprenG beantragen soll, um den Kategorie-F3-Schein zu erhalten und zukünftig einen Legalen Umgang mit Feuerwerkskörpern ausschließlich zum Privaten Gebrauch bis F3 haben zu können.

    Habe jetzt schon einiges darüber gelesen, nur scheinbar sind überall die Antragsformulare anders gehalten.
    Hat schon jemand im Kreis Darmstadt-Dieburg den Kat.3 Schein beantragt oder kann mir jemand Hilfestellung zu dem Antrag geben wie man den am besten ausfüllt!?

    Habe hier mal das Antragsformular verlinkt:
    https://www.ladadi.de/index.php?eID...I_4/Waffen/Antrag_Erlaubnis____27_SprengG.pdf

    Vielleicht kann mir jemand Helfen?
     
  6. Z-MANN und Extremfireworks96 gefällt das.
  7. Sah bei mir in Rostock auch gar nicht so viel anders aus.
    Waren auch 8 Fragen oder so. :confused:
     
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  8. Aber jetzt mal im Ernst, was momentan an Auflagen für die Anträge des 27er so ans Tageslicht kommen, ist doch beängstigend.

    Mir kommt es so vor als würden die Ämter so versuchen die Anzahl der 27er zu begrenzen.

    Und dann die unterschiedlichsten Auflagen, wo man sich Teilweise nur noch an den Kopf fassen kann.
     
    lotusXback und Extremfireworks96 gefällt das.
  9. Durch das Abgabeverbot/Verkaufsverbot letztes Jahr ist halt auch eine große Flut an Antragsstellern aufgekommen. War bei mir auch der Grund, vorher habe ich immer gedacht "noch nicht" aber das war der Punkt.
    Jetzt will man vllt. "Schadensbegrenzung" betreiben...
     
  10. Das glaube ich leider auch.
    Sicherlich muss man auch immer Glück haben mit dem SB.
    Aber es kommt mir schon vor, als würden hier sehr viele Steine in den Weg gelegt.
     
  11. Der Bogen sieht ähnlich aus wie bei mir, nur anders aufgebaut. Prinzipiell braucht man nur die erste Seite. Die letzte bezieht sich auf aufbewahren von Pulver, was Feuerwerk ja nicht ist. Ebenso wenig eine Angabe zu Mengen. Bedürfnis und Fachkunde habe ich in meinem Antrag als "entfallen" markiert. Sonst legst noch ein kleines Anschreiben bei oder schreibst der Behörde vorab ne Mail aber das ist jedem selbst überlassen.

    Gutes Gelingen!
     
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  12. #4037 kanne81, 8. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. April 2021
    Dito - genauso.


    Gute Entscheidung - auf dieser Seite wird alles gesagt, mehr brauchst Du (für die Antragsstellung) nicht zu beachten:
    Feuerwerk F3 kaufen - Pyrotechnix Feuerwerk Online Shop
     
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  13. Aber Obacht.
    Bei mir im Schein steht auch eine Begrenzung der Mengen die ich theoretisch auf einmal kaufen darf.
    Ich glaube 5 kg NEM 1.3G F3 und 10 Kg NEM 1.4G F3.
    Letztendlich dachte ich mir dann, dass es für mich vollkommen ok ist.
     
  14. Ich glaube das verstehst Du falsch....
    Das sind die Mengen für das Aufbewahren in Unbewohnte Räume gemäß 2.SprengV Anlage 7
    Wobei es 3Kg NEM 1.3g im unbewohnten Räumen ist....
     
    Extremfireworks96 gefällt das.
  15. na wenn hat dass der Sachberarbeiter falsch verstanden wenn es im seinem Schein so drin steht, evtl. wollte der den Inhaber bevormunden
     
  16. Ich glaube dann wäre ein Foto der entsprechenden "Auflage" nicht schlecht um diesen Vermerk richtig einordnen zu können.

    @Extremfireworks96 :D
     
  17. Glaube ich habe es falsch verstanden..
     
  18. Ist Mist und versuchen streichen zu lassen. Diese Seite ist nicht für pyrotechnische Gegenstände gedacht, sondern für Explosionsstoffe oder sonstige explosivgefährlichen Stoffe.

    Denn damit "darfst" du auch über die kompletten 5 Jahre der Erlaubnis nur das verwenden etc.
     
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  19. lotusXback und Amonshie gefällt das.
  20. davon mal abgesehen das die Einträge falsch sind, heißt es aber doch er darf aktuell diese Menge vorhalten, sprich wenn die verbraucht ist wieder auffüllen - davon mal abgesehen das es für einen 27er Schein natürlich ein Witz ist
     
  21. Ist das so? Ich glaube nicht. Da geht es ja um die "Gesamtmenge". Ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass diese Eintragungen für den Zeitraum der kompletten Gültigkeit des Scheines gelten.
     
    PyroWolle gefällt das.
  22. Wie @Amonshie schon schrieb,
    die dort angegebenen Mengen beziehen sich auf die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis.
    Dazu müsste er ja Buch führen o_O
    Aber das sind fehlerhafte Einträge die nichts mit den 27er Pyrotechnik zu tun haben.
    Ei ei ei.... der Sachbearbeiter ist da durch Unwissenheit und Übereifrigkeit ziemlich am Ziel vorbei geschossen :eek:
     
    Amonshie gefällt das.
  23. das wäre im warsten Sinne des Wortes echt ein starkes Stück, die Frage ist natürlich wie sie das überhaupt nachweisen wollen wenn man genau diese Menge auf Lager hat :p
     
  24. Ich frage mich da manchmal was jetzt besser ist. Es gibt ja zwei Möglichkeiten:

    a) Man macht dem SB klar, dass die Eintragung rechtlich falsch ist und lässt diese nach Diskussionen streichen.

    b) Man weiß ja eh, dass diese Eintragung nicht rechtlich begründet ist und macht halt sein Ding. Bei der Verlängerung geht man das Thema der Streichung an.

    Wie seht ihr das?
     
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