Wow, und so jemand gibt anderen Leuten Tipps, wie der 27er zu beantragen sein soll. Ich glaube ein Telefonat mit deinem SB wäre deinem Antrag auch wirklich nicht zuträglich gewesen, also - in der Tat - hast du es richtig gemacht (ob es für das Ansehen der 27er positiv ist bewerte ich mal nicht)
Na dann erklärt doch einmal wozu es eine Lagergruppenzuordnung gibt, wenn es keine Lagerung sondern nur Aufbewahrung gibt.... Da bin ich jetzt mal gespannt.... aber bitte unter Angabe von Quellen und nicht von Einschätzung.
Mensch, ich verstehe einfach nicht, wie beharrlich man einen Irrglauben verteidigen kann. Und das obwohl einem mehrere darauf hinweisen. Du hast ja die LG ins Spiel gebracht. Schau doch mal ins die 2. SprengV, auch hier wird wieder von: oder gesprochen. Wir sind hier voll beim Thema. Nun sollte jeder merken, dass jeder deine Ratschläge verifizieren sollte...
Ich habe sogar schon einigen zum 27er verholfen, die nicht so wie Du gerne zu Fehleinschätzung tendieren und auf Kuschelkurs aus sind. Na dann kann man ja froh sein das dein "Glaube" im Gesetz und VwV keinerlei Rolle spielt. Denn dort zählen Fakten und Tatsachen
Dann erkläre bitte schlüssig warum es für pyrotechnische Gegenstände dann eine LGZ gibt? Wenn es doch nach deiner Aussage keine Lagerung sondern nur eine Aufbewahrung existiert.
Mal ehrlich,... ihr solltet sowas, dem Forum zuliebe, per PN klären. Das Thema hat hier schon genug Seiten voller OT (ja... ich habe sie mir wegen dem 27er alle durchgelesen). Damit helft ihr also keinem. Jeder hat seine eigene Meinung. Belasst es doch dabei anstelle es immer wieder aufzuwärmen. Viele Wege führen nach Rom!
Dann erkläre doch mal wo der Unterschied zwischen einem Lager und lagern gibt. Lagergruppenzuordnung hat mit der Tätigkeit doch nichts zu tun.
Ich verstehe deine Argumentation nicht. Ich versuche es mal: In einem Lager können Stoffe aufbewahrt werden, die eine gewisse Gefahr darstellen. Definieren wir mal die Beschaffenheit des Lagers durch eine Lagergruppe. Wenn ich nun ein PTG habe und den in einem Lager aufbewahren möchte, sollte ich wissen, in welchem. Also ordnen wir einem PTG eine Lagergruppe zu. Nun weiß ich welchen PTG ich in welches Lager stellen darf. Die Namensgebung macht aus meiner Sicht durchaus sinn, da es aus meiner Sicht etwas mit der Lagerbeschaffenheit zu tun hat. Du hast Recht. gerade bei ihm lasse ich mich immer wieder hinreißen, da ich immer die Hoffnung habe, dass es doch mal was bewirkt.
So, Ich denke ich bin soweit für die Erlaubnis vorbereitet. In einem Punkt bin ich mir jetzt aber unschlüssig!? Auf dem Antrag der Erlaubnis steht oben folgende Adresse: Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Fachbereich 720, 64276 Darmstadt (Hausanschrift: Albinistr. 23, 64807 Dieburg) An welche Adresse soll ich nun meinen Antrag am besten senden? Nach Darmstadt oder gleich nach Dieburg? Ich weiß vom KWS Antrag das die Zuständigen Bearbeiter (KWS und Erlaubnis Nach 27 SprengG) in Dieburg sitzen, der Antrag vom KWS wurde damals von Darmstadt nach Dieburg weitergeleitet. Wie würdet ihr es machen!? Und „Nein“ ich werde nicht per email beantragen, ich bin meinem Alter entsprechend ein Oldschooler und mache sowas mit der guten alten Post per Einschreiben, da ich bei solchen Sachen nicht von der Elektronischen Post halte!
Moment mal... Die Gebühr kommt ja entweder auf mich weil ich verliere oder auf's Amt weil die verlieren. Die Behörde weiß doch genau was bei solchen Dingen passiert. Also entweder innerhalb der Fristen bleiben oder die Kosten übernehmen. Ist genau wie bei mir. Ich hab übrigens noch nicht eine der von mir angestrebten Untätigkeitsklagen verloren. Scheint also ein probates Mittel zu sein, um Behörden in den Arbeitsmodus zu bekommen. Man kann ja aber bei gewissen Anträgen gleich dazu schreiben, daß wenn die Frist nicht eingehalten wird, man Untätigkeitsklage einreicht - wirkt meistens Wunder und schont die klamme Staatskasse...
Kann mir jemand hier erklären, warum in 20 Abs. 4 SprengV die Raketen über 20g aufgeführt werden, wenn bei F3 bis zu 200g verwendet werden dürfen? Hat dies historische Gründe? Hatte schon jemand Erfolg, mit entsprechender Argumentation diese Einschränkung zu vermeiden?
F2 ist überall frei verwendbar und die Behörden wollen nicht das Raketen über 20g ohne Einschränkungen in Städten abgebrannt werden. F3 muss immer angezeigt werden und so ist eine bessere Kontrolle möglich. Und davon mal abgesehen halte ich diese Regelung auch sinnvoll, auch wenn es auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheinen mag.
Ich habe glücklicherweise einfach nur stumpf F2 und F3 eingetragen und keine Beschränkungen für F2 oder F3. Damit kann ich auch die Artikel wie BKS Böller oder Raketen in F2 mit mehr wie 20g. kaufen. Finde ich bei meiner Wohnsituation mitten in der Eifel in nem 500 Einwohner Dorf nicht verkehrt, in der Stadt aber bedenklich. Beim SB wurde aber auch kein einziges Wort darüber gesprochen/geschrieben.
Ich hatte vor einiger Zeit mal mit dem Dozenten Herr Rennert von der Sprengschule Dresden Kontakt, unter anderem auch wegen diesem Thema. Auch er findet diese "Beschränkung" sehr fragliche bezüglich der gesetzlichen Vorschriften. Ich persönlich brauche diese Artikel nicht, von daher stört es mich persönlich nicht. Von der zuständigen Behörde aus, hieß es nur...... mit einem Fachkundenachweis würde diese Beschränkung nicht drin stehen.....
Heute ist mir auch mein 27er zugestellt worden. Kat 2 und 3 eingetragen. 3 Monate, einige Emails und Briefe (davon einige sehr skurile) und ein persönliches Gespräch hat es gedauert. Dafür habe ich keine wirklichen Auflagen eingetragen bekommen. Nur einige Hinweise bzgl. Aufbewahrung, anzeigen und aufräumen nach dem Feuerwerk. Ich war ihr erster 27er bzgl PTGs, sonst nur Böllerschützen usw.