Zu Silvester sehe ich da nicht die große Problematik. Aber unterjährig wird sich das stark dezimieren bis hin zur Inexistenz.
Wäre schon Mist. In Hamburg z.B. hätte das dann auch für 27er unterjährig Konsequenzen......Hamburg "wirbt" ja quasi selber damit, dass es noch keine Genehmigungen für private Feuerwerke gab.
Ja und jetzt bringe Mal einer die folgenden Worte: Silvester2020/21, Änderung P1, Änderung SprenG bzgl. 27er in einen Satz. Wer dann noch nicht versteht, was gerade abgeht, dem ist einfach nicht mehr zu helfen.... ....und trotzdem gibt es selbst hier im Forum noch Leute die Applaus klatschen. Danke ich habe fertig.
Kann das bitte einer mit offiziellen Quellen unterfüttern? Mit "habe gehört" - "wurde diskutiert" kann alles abgedeckt sein und ist für eine konstruktive Diskussion hier nicht förderlich. Das FW nicht nur Begeisterung auslöst wissen wir alle, deswegen würde ich mir wünschen das wir auf Basis von Fakten sachlich diskutieren und nicht anhand mutmaßungen
Habe nun gestern einen Brief von der Behörde bekommen. Ich soll angaben zu den Mengen geben die ich Aufbewahren möchte. (Antrag Seite 2 https://www.ladadi.de/index.php?eID...I_4/Waffen/Antrag_Erlaubnis____27_SprengG.pdf ) Ich soll auf Seite zwei die Fragen zur vorgesehenen Lagerstätte, sowie welche Aufbewahrungsmenge vorgesehen ist, beantworten.
Hatte so einen Fall erst letztens bei jemand dem ich beim 27er etwas unterstütze. Es reichte ein sachlicher Brief wo dem Sacharbeiter erläutert wurde das es dafür und im Fall von Pyrotechnischen Gegenstände keine gesetzliche Grundlage gibt, da die Mengen/ Lagerung schon eindeutig vom Gesetzgeber geregelt sind, oder es kein Gesetz für gibt. 1 Woche später war der 27er in der Post..... ohne Mengenbegrezung ( Anzahl ) ect. nur mit dem Hinweis auf 2.SprengV Anlage 7 und SprengLR410
Die Mengenangabe würde ich durchstreichen und einfach auf die Anlage 7 verweisen. Restliche Fragen würde ich beantworten. Ich persönlich finde es in Ordnung, dass sich die Behörde nach der Aufbewahrung erkundigt.
Ich würde knapp Antworten: Aufbewahrung erfolgt im Rahmen der Kleinmengen-Regelung nach 2.SprengV Anlage 7 und SprengLR410. Evtl. Noch den Raum grob umreißen, z.B. unbewohnten Kellerraum
Als ich den Antrag gesendet hatte, habe ich den Aufbewahrungsort (Kellerraum) und die Kleinmengen Regelung dort erwähnt. Deshalb bin ich jetzt etwas verwirrt, weil ich dies nun gefragt werde.
Anlage 7 2. SprengV sieht eine Obergrenze vor für den privaten Raum. Wenn du darauf etwas genauer verweist hält SB evtl. Rücksprache? So ne Mengengrenze kann halt auch schnell den ganzen 27er langweilig machen von dem was ich hier so gehört habe. Würde lose formulieren, oder sagen das je nach Situation der Aufbewahrung verschiedenen Grenzen bereits vorgesehen sind.
Nachdem nach meiner email am 15.03.21 keine Antwort vom Sachbearbeiter bei mir eingegangen ist , habe ich eben eine erneute email an diesen verschickt. mal schauen ob ich diesmal eine Antwort erhalte.
Ich wiederhole mich gerne Ich rate weiterhin zu einem Telefonat um genau die beiden Punkte zu klären. Die Angabe zur Aufbewahrungsstätte sehe ich wie @PyroWolle ebenso unbedenklich. Ich habe genau das gleiche mit genau der gleichen Behörde "hinter mir". Kannst aber natürlich weiter auf "nur schriftlich ist richtig" hören
^^ Da hier alle schreiben, was so lustiges in ihren Scheinen steht: Ich soll immer zwei Eimer Wasser mit Kellen dabei haben. Hat das auch jemand von euch? Also kein Problem, aber ich finde die Vorstellung lustig, wie jemand versucht einen Brand mit einer Suppenkelle zu löschen. Ich stelle die Wassereimer einfach immer neben meine roten, unter Druck stehenden.
In sofern schon schräg als das man Pyrotechnik wenn sie einmal brennt kaum mit Wasser löschen können wird , aber so ist das halt mit den Gesetzen, Löschschaum bzw. Besagte Feuerlöscher werden da schon mehr bringen.
...oder 2-Stück 6kg ABC-Pulverlöscher, so wäre es nach SprengG und SprengV korrekt. Stehen die Pulverlöscher nicht als Alternative bei Dir drin?
Ne, das persönliche Gespräch, wenn es den Klärung verschafft, ist in meinen Augen immer vorzuziehen! Da bin zumindest ich ganz bei Dir.
Es geht sich nicht die Pyrotechnik zu löschen, sondern das Gras, den Busch, die Hecke oder ähnliches Pyrotechnik brennt, wenn sie gut verarbeitet ist, auch unter Wasser weiter. Da kannst du viel versuchen zu löschen, davon mal abgesehen dass das viel zu gefährlich ist.
Doch, Wasser bringt recht viel: Mit dem kannst Du entstehende Brände, durchgelaufende , glimmende Cakes etc. prima in den Griff bekommen. Einen Pulverlöscher in der Nähe der Zündanlage ist eher suboptimal für die Lebensdauer dieser. Dann lieber gezielt Wasser einsetzen (Kübelspritze)
Genau dafür kommt bei mir der Eimer auch so alle 2-3 Jahre zum Einsatz.....die Batterie brennt dann meistens aber schon. Witzigerweise waren es bei mir immer welche von Weco oder PGE
Also für brennende Cakes kann ich nur dringende zu einer Pump-Pflanzenschutzspritze raten. Mir der kann man mit minimalem Wassereinsatz optimal ablöschen ohne nachher irgend welche durchweichten sich auflösenden Matschklumpen entsorgen zu müssen. Kurz aber beherzt Wasser draufhalten und dann umgekehrt hinstellen, damit überschüssiges Wasser ablaufen kann.