Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Das ist vermutlich die einfachste Variante.
    Übrigens: Im gewerblichen Bereich liegt die maximal erlaube Menge an 1.3 G in einem Gebäude ohne Wohnraum bei 50 kg NEM. Es kann sich daher lohnen, bei einem befreundeten Pyrotechniker mit 7er-Schein anzufragen, ob dieser die Kleinmengenregelung bereits voll ausnutzt - die packen nämlich meistens alles in den zugelassenen Bunker und sind daher oft gewillt, ein paar Sachen mit in deren Kleinmengenaufbewahrungsraum zu packen.
     
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  2. Letztes Jahr beantragt, heute kam dann das hier.
    Niedersachsen, Versicherung etc. nachgewiesen. Ich glaube ich wandere einfach aus.
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  3. Nun, das würde ich persönlich nicht hinnehmen. Keine Begründung - ist das überhaupt Rechtsverbindlich so ohne Begründung?
     
  4. Mit welcher Begründung ? Wenn keine Versagensgründe vorliegen, ist dem Antrag statt zu geben.
     
  5. Es gab mal Verfahren gegen mich, ein Beziehungsstreit in dem wir uns gegenseitig angezeigt haben (Gab dann einen Vergleich, es ging darum das sie mir die Möbel auszahlen musste) und eines wegen Schwarzfahren (wurde eingestellt).
    Es sei also zu erwarten das ich mich auch in anderen Lebensbereichen nicht den Gesetzen entsprechend verhalte.

    Also, immer brav sein und nicht Schwarzfahren.
     
  6. Ähm, war es nicht so das erst ab 90 Tagessätze eine Straftat vorliegt - also Vorstrafe. Schwarzfahren ist doch keine Begründung oder ist es mittlerweile soweit.
     
  7. Das stand noch dabei.

    Ablehnung.jpg
     
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  8. Oh, das ist bitter. Dachte nicht das es generell auch um nicht geahndete Verfahren etc. pp. gehen kann.
    Ja erst kürzlich wieder gehört, immer brav und artig sein und bloß nichts "dummes" sagen oder gar tun.
    Tut mir für Dich jetzt leid im einzelnen.
     
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  9. Den Begriff "schwarz fahren" würde ich mal ganz schnell aus dem Wortschatz verbannen. Berlin und Hamburg nutzen den Begriff nicht mehr und wird eventuell nach September in das Strafregister aufgenommen. Ähnlich wie Zigeunersauce, welche ich mir schon gestern als Ersatzbegriff über mein Fleisch gekippt habe :D:D Meine es ja nur gut, nicht das du später noch mehr auf den Kerbholz hast.
    Sarkasmus off
     
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  10. Wow, da muss man selbst als Außenstehender mal kräftig schlucken. Aus deiner Situation eine grundsätzliche Bereitschaft abzuleiten,sich nicht gesetzeskonform zu verhalten, ist einfach nur ein Schlag in die Magengrube.

    Danke dennoch, dass du den Bescheid hier geteilt hast, auch wenn es dir möglicherweise schwergefallen ist. Und wenn ich deinen Beitrag like, heißt es auch genau das: Danke für deine Offenheit.
     
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  11. Habe ich das richtig verstanden, dass dir aufgrund der Vorfälle in der Vergangenheit die Unbedenklichkeit nicht bescheinigt wurde und deswegen dem Antrag nicht stattgegeben wurde? In diesem Falle müsste es doch möglich sein, das Ganze verjähren zu lassen und dann einfach erneut den Schein zu beantragen.
     
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  12. Danke für Deine Offenheit.

    Aber für mich passt das Handeln der Behörde nicht mit den von Dir geschilderten Verfahren (Schwarzfahren, Beziehungsstreit) zusammen.

    Die Reaktion der Behörde wäre Berechtigt, wenn bei den oben genannten Fällen noch zusätzlich körperliche Gewalt, eine Waffe (z.b. Messer) oder Drogen im Spiel gewesen wären.

    Oder Dein Auto kürzlich bei einem Rechts-Rock-Konzert geparkt war...

    Du wirst wissen, was gelaufen ist.
    Sollte es sich bei den Verfahren wirklich nur um Lapalien handeln, dann empfehle ich mit dem Ablehnungsbescheid den Gang zum Anwalt. Da solltest Du dann gute Chancen auf den 27er haben.
     
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  13. Harter Tobak. :confused:
    Hast du eine Rechtschutz?
    Evtl mal dort beraten lassen ua bzgl Straftilgung im BZR.
     
  14. Für mich steht da "rechtskräftig" verurteilt.
    Wenn das eine Verfahren eingestellt worden ist und das andere in einem Vergleich geendet hat, dann kann das doch kein Versagungsgrund sein...

    Aber hier wundert mich nichts mehr....
    Stellt Euch vor, Ihr trennt Euch im schlechten und die andere Partei zeigt Euch aus Rachsucht oder ähnlichem an, und zack ist der Schein weg, während Drogendealer dealen dürfen und Pädophile Bewährung bekommen....

    Ich würde es dennoch mal einem Anwalt zeigen, zumindest einer Rechtsberatung. Die kosten auch nicht die Welt.
     
    Tibola gefällt das.
  15. Der 3.Punkt in Bild 2 sagt eigentlich alles… ist quasi ein Sachbearbeiterfreischein…. Es gibt Fälle wo einem wohl die Unbedenklichkeit aber erkannt wurde weil er ein paar 15Euro Knöllchen gesammelt hat…. Wer sich nicht an die StVO halten kann wird das vermutlich auch nicht beim SprengG. tun….
     
    Bruno86 gefällt das.
  16. Welche Tatsachen lassen die Annahme rechtfertigen?

    Das Ding gewinnt man vor jedem Gericht. Der SB handelt hier willkürlich - er weiss genau, dass für diese Erlaubnis kaum einer bereit ist vor Gericht zu ziehen...

    My 2cents
     
    AlexBu01 gefällt das.
  17. ein sachbearbeiter hat idr 0,0 interesse an einem verfahren... wieso glaubt ihr das?! ne fehlentscheidung ist auch nicht gänzlich konsequenzenfrei, solch ein verfahren muss der vorgesetzte auch absegnen / prüfen... und was soll das motiv des SB sein?! feuerwerkshasser? manche leute hier sind paranoid...
    wir kennen nicht die kompletten umstände, also folglich MUSS der SB ein feuerwerkshasser sein und hat aus eigennutz gegen die rechtssprechung seine willkühr herrschen lassen xD
     
    Phantomsirup gefällt das.
  18. Der Thread ist voll von schikanöser Willkür von SB ... Tatsache.

    Naiv ist eher zu glauben, dass die SB der Behörden nur das Beste für den Bürger wollen und ein Interesse daran hat eine gute Dienstleistung zu erbringen.


    Es ist halt auch ein bestimmter Typ Mensch der SB in der Verwaltung wird/ist/bleibt ;-). - Die Behörden sind leider total überläufen von Idioten und Menschen die im echten Leben nicht zurechtkommen mit Ihrer Umwelt.


    My 2cents zu den ueberwiegenden Teil an Affen in der Behörden
     
  19. Ich kann keine Versagungsgründe nach SprengG finden. Das wäre die einzig mögliche Begründung für eine Ablehnung.
    Also fix nen Widerspruch formulieren und dem SB ins Postfach werfen. Fristwahrend auch vorläufig.
     
    Kooikerfreund, Oberknaller und Hakky gefällt das.
  20. bei einer so kindisch naiven Pauschalisierung wirst du nur auf diese Treffen
     
    Phantomsirup und Strobe gefällt das.
  21. Ich habe heute eine Bestätigung bekommen per Mail das meine Erteilung der Erlaubnis nach § 27 SprengG erfolgen kann.
    Das freut mich wahnsinnig, hab ja auch jetzt lange genug gewartet auf ein Melden des Amtes.
    Jetzt brauch ich aber einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung (bei Pyrotechnik). Meine Haftpflichtversicherung deckelt das nicht. Ich bräuchte eine zusätzliche.
    Meine Überlegung war Röder Feuerwerk 120 Euro, wobei ich nicht weiß ob das eine allgemeine Versicherung ist und nicht für den 27er Schein ausreicht
    oder
    BVPK 36 Euro, wie bei Röder unsicher ob diese auch für den 27er Schein ausreicht als Nachweis.
    Bin ich auf dem falschen Weg oder hat jemand noch Alternativen...? Erleuchtet mich
     
  22. @Dr.Wolf: Du hattest also nach eigener Aussage "lange genug" Zeit, dich darum zu kümmern und wunderst dich jetzt, das deine zuständige Behörde tatsächlich auch "Beweise" sehen will?

    Entweder bilde ich mir das nur ein, oder in lese es in letzter Zeit des öfteren, das sich ${mensch} über die bevorstehende Erteilung des 27'ers freut ... und zur Genehmigung plötzlich und völlig unerwartet in Zugzwang bzgl. Lagerplatz, Versicherung u.ä. gerät. Was habt ihr denn vermutet? Das ihr mit dem 27'er eine Art bedingungslose Generalerlaubnis bekommt?

    Das möge nun bitte niemand persönlich nehmen - ich finde diese Vorgehensweise einfach nur ein wenig ... "befremdlich".
     
    TOMQX, Silberschweif und ViSa gefällt das.
  23. Ich bin mir zwar nicht sicher was das Problem einer Frage ist aber in meiner Stadt bekommst du einen 27er nicht einfach so. Eine Versicherung muss ich auch nicht haben bevor ich ein Schein ausgestellt bekomme und leider Gottes habe mich meine Frage auch noch in ein Forum gestellt was genau dafür da ist.
    Es tut mir unendlich Leid das ich nicht deine Erwartung erfüllen konnte und nehme meine Frage zurück. Ich werde mich selber erkundigen als eine weitere Frage zu stellen oder in ein Austausch von Erfahrungen zu geraten.
    Ich hätte es vorher wissen müssen, es war schon sehr töricht von mir.

    Danke für die Erleuchtung
     
    bottzi, Gilly und PresidentPyro gefällt das.
  24. Röder und BVPK decken für Feuerwerk. Auch als 27er privat völlig ausreichend. Es gibt ne Menge Versicherer die gegen einen meist geringen Aufpreis das Risiko per sonderklausel ebenfalls versichern. Nachteil bei klassischen Versicherern ist, das i.d.R. die Helfer nicht versichert sind. So war es zumindest bei mir ursprünglich.
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  25. @Dr.Wolf: Genau das meinte ich mit "bitte nicht persönlich nehmen".
     
    ViSa und PyroWolle gefällt das.
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