In diesem 27er auch den Umgang und Verkehr mit ptS zu ermöglichen, bedeutet, dass der Erlaubnisinhaber eine Befähigung nach § 20 hat. Ansonsten ist das Ding ohne salvatorische Klausel wertlos.
Ich bitte um eine kurze Einschätzung. Ich habe vor einer Woche ein Feuerwerk für den 01.12.21 beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde angezeigt. Ich habe die Anzeige selbst in PDF Form im Sinne des § 23 (4) SprengV, meine Erlaubnis in gescannter Form und den Versicherungsnachweis per Mail hingeschickt. In der Mail habe ich um kurze Bestätigung der Kenntnisnahme gebeten, außerdem meine Handynummer hinterlassen. Bisher kam nichts zurück. Wenn sich auch weiter niemand meldet... habe ich meine Schuldigkeit getan... oder lieber nochmal nachfragen? Ich will natürlich unnötigen Stress vermeiden, es ist meine erste Anzeige, nachdem ich Anfang des Jahres die Erlaubnis erhalten habe.
Ich persönlich habe auch noch keine Rückmeldungen der Gemeinden bei meinen F3 Anzeigen (für Silvester) erhalten, ich denke das dürften auch eher Ausnahmen sein. Oder haben andere 27er hier andere Erfahrungen gemacht? Das finde ich tatsächlich gerade ganz interessant. Ansonsten würde ich einfach mal dort kurz anrufen und fragen wenn du ganz sicher sein willst.
Ich bin gerade mit meiner Sachbearbeiterin am kämpfen, ich finde absolut nicht wo geschrieben steht das ich bei Antrag auf einen 27er keine Fachkunde brauche. Entweder ich brauch eine neue Brille oder ich bin schlicht weg zu dämlich. Wäre für einen Link sehr dankbar….
Ich würde mal kurz anrufen und nachfragen, ob die Anzeige eingegangen ist. Bei mir gabs auch schon Behörden, die nix zurück gemeldet haben...
Echt ? wo ? (4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden. Ich werde mir die Stellen mal alle raus suchen.
Ach komm schon Absatz 4 = (4) (4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden.
Nur als Hinweis: Der 27er kann durchaus mit Fachkunde sein, wenn man z.B. Wiederlader ist oder auch F4 drin stehen haben möchte. Evtl. kommt es da bei der Sachbearbeiterin zu Verwechslungen. Ich würde da nochmal eindeutig darauf hinweisen, dass es sich dabei um F3 handelt und nach der von @Santa Claus zitierten Rechtsgrundlage von der Fachkundepflicht befreit ist.
Also ich finde dort nix, in der Sprengstoffverordnung ist §8 weggefallen, §27 in der Verordnung geht über Brückenzünder, und im Sprengstoffgesetz §27 auch nicht, im §9 steht nur was zur Fachkunde aber nicht das man keine benötigt für F3.
Deswegen wäre ich dankbar für einen Link, die gute Frau vom Amt glaubt mir nicht wenn ich es nicht belegen kann und ich finde es nicht.
Jo, kenn ich aber schaue er doch mal nach den genannten §. Ich finde nix, man das Wochenende muß heftig gewesen sein. § 8 1. SprengV - Einzelnorm Weggefallen § 8 SprengG - Einzelnorm Da stehen die Gründe warum es mir versagt werden könnte. Man gut das ich heute auch noch frei habe.
§4 Absatz 4 der 1. SprengV besagt: Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden. Das bezieht sich auf das Sprengstoffgesetz. § 8 Abs. 1 Nr 2 Buchstabe a SprengG besagt: Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen die erforderliche Fachkunde nicht nachweist [...] Auf F3 ist der obige Satz also nicht anzuwenden, womit du für F3 keine Fachkunde brauchst.
Hä?????? Es steht doch hier! (4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, !!!NICHT ANZUWENDEN!!!. Das heißt das § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a NICHT ANZUWENDEN IST. Und der Buchstabe a sagt das die Erlaubnis zu versagen ist wenn jemand die Fachkunde nicht nachweist. Und das ist NICHT anzuwenden.
Es geht also nur um das NICHT ANZUWENDEN ? Ich hab es geschnallt, danke euch und Schande über mein Haupt. Ich bitte mal wieder um Verachtung und gerechte Bestrafung.
Ich empfehle dir eindringlich dich damit zu beschäftigen. Ja, diese Art der "Sprache" ist harte Kost, aber einfach so üblich. Völlig normal sowas
§ 4 1. SprengV - Einzelnorm Und nocheinmal: Erst lesen, wenn nötig Wort für Wort, dann verstehen und dann nachfragen! Sorry für die Deutlichen Worte, aber wenn du das nicht verinnerlichst und umsetzt nehmen die die auf den Amt sowieso auseinander. Also: "Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden." Da kannst du die passenden §§ in der Verordnung lange suchen wenn die im Gesetz stehen!
So, gerade telefoniert, Die geht da absolut nicht mit los das ich für F3 keine Fachkunde brauche, ich habe sie jetzt gebeten, mir expliziet zu sagen wo es steht das ich für F3 eine Fachkunde benötige. Aber Sie sagt selber das es nicht so oft vorkommt das jemand so einen Antrag stellen möchte. Sie ruft mich nachher zurück. Ich bin gespannt.
"Immerhin" scheint sich dein SB aber nun darüber intern noch mal informieren und blockt nicht komplett ab.