Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #4751 tabsi, 8. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2021
    Ganz ehrlich, die ist richtig freundlich. Hab mich auch schon bedankt für die Freundlichkeit und ihre nette Stimme erwähnt. :sneaky:

    Ich bin echt gespannt.

    Das blöde ist, das man in meiner Stadt den Antrag online stellen muß und dort komme ich halt nicht weiter,
    da man eine Fachkunde nachweisen soll. Bevor diese Aufforderung kommt gibt es auch keinen anderen Weg dort hin. Die Felder einfach frei lassen bringt nix, weil der Weiterknopf dann nicht funktioniert.
    Und ich kann vorher auch keine Angaben machen, wofür ich den 27er eigentlich haben möchte.
     
  2.  
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  3. Hat übrigens jemand Erfahrung mit der Beantragung in Bremen? Frage für einen Freund. (ja, wirklich)
    In Niedersachsen wurde mit allen Mitteln versucht mit die Erlaubnis zu versagen, geschafft haben sie es auch. (Bin ein böser Bube und unter anderem mal schwarzgefahren, deshalb unzuverlässig) Siehe Post #4527.

    Wenn zu erwarten ist das er auf die gleiche feuerwerksfeindliche Einstellung trifft, bei der einem schon im ersten Telefonat angekündigt wird das man die Erlaubnis nur über die Leiche des Sachbearbeiters erhält, will er es nämlich gar nicht erst versuchen.
     
  4. Für nen 27er mit f3 ohne f4 Befähigung reicht die sachkunde
     
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  5. Hat sich heute nicht wieder gemeldet, aber nochmal herzlichen Dank an alle, ich habe es jetzt wirklich VERSTANDEN.
    Ich denke ich werde die freundliche Stimme morgen nochmal anrufen.
     
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  6. Vielleicht solltest Du Dir trotzdem mal das SprengG und die 1. SprengV durchlesen.

    Dann verstehst Du auch den Verweis aus der SprengV(erordnung) auf das SprengG(esetz).
     
  7. Mehrfach geschehen heute und ich sagte bereits das ich es verstanden habe.
     
  8. Nachdem die Post schon am Wochenende da war, habe ich heute endlich mal Zeit und Muße für den Post dazu:

    Mein Anfang Mai beantragter 27-er ist nun endlich da. Bearbeitungsdauer damit etwa fünfeinhalb Monate.

    Ausgestellt auf "Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie zum Verkehr erwerben mit pyrotechnischen Gegenstände der Klassen F3". Die fehlende Nennung von F2 ist auch die einzige Abweichung zu meinem Antrag, es gab keine bösen Überraschungen bei den Auflagen und Beschränkungen.

    Abgerechnet wurde die Mindestgebühr nach AVerwGebO NRW für Zuverlässigkeitsprüfung zzgl. der Ausstellung des 27-ers.
     
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  9. Dazu hat man mir heute gesagt das F3 F2 mit einschließt.
     
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  10. Ja, so sehe ich es auch. Ich habe es schlichtweg zusammen mit F3 beantragt (fragen kostet ja nix), es wäre aber nur eine zusätzliche Absicherung gewesen. Ich habe nicht vor, F2 in irgendeiner Form einzufordern und bin absolut zufrieden. :good:
     
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  11. Glückwunsch :good:
     
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  12. Mal ein kleines Update, heute morgen ist die Homepage von meiner Stadt die sich mit dem 27er auseinander setzt nicht erreichbar. Ich bin wirklich gespannt was ich da los getretten habe.
     
  13. Noch ein Update, also die gute Frau sieht es nicht so das ich keine Fachkunde für F3 Feuerwerk benötige (Punkt)
    Die Freundlichkeit ihrerseits war dann auch recht schnell vorbei. Sie sagt §8 im Sprengstoffgesetz hat nix damit zu tun das ich keine Fachkunde brauche, auch das verweisen, das es ja laut Sprengstoffverordnung §4 Abs 4 nicht anzuwenden ist, hat sie heute wirklich gar nicht intressiert. Da half alles schleimen nix.
     
  14. Wenn es bei Euch keine separaten Anträge für den 27er gibt, dann würde ich einen formlosen Antrag stellen und mich an den Inhalten der hier bereits veröffentlichen Anträge orientieren.

    Wenn die Sachbearbeiterin der Meinung ist, dass eine Fachkunde von Nöten ist, dann soll sie Dir mit dieser Begründung einen entsprechenden Bescheid schicken, gegen den du dann in Widerspruch gehen kannst bzw. anschließend Rechtsmittel einlegen kannst, sofern der Widerspruch abgewiesen wird.

    PS: Ob es Dir die Mühe wert ist, muss Du natürlich selbst wissen :waitandsee:
     
  15. Exakt so....
    Diskussionen am Telefon bringen kein Ergebniss. Verschwendete Lebenszeit.
    Du kannst dich nur wehren, wenn du eine schriftliche Ablehnung hast...
    Ich vermute aber, dass du die nicht bekommst.
     
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  16. Ich werde es versuchen.
     
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  17. Oder schlichtweg bei einer anderen Institution probieren meiner für unseren Landkreis bzw Brandenburg wurde vom LAVG ausgestellt das Landesamt für Arbeitschutz verbraucherschutz und Gesundheit
     
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  18. Ich habe im März beantragt und mehrfach erinnert. Bis heute null Reaktion. Werde Untätigkeitsklage erheben.
     
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  19. Er muss darauf bestehen, einen Bescheid zu bekommen. Wenn die Zippe sich weigert, selbst zum Gericht (Rechtsantragsstelle) gehen und Untätigkeitsklage erheben.

    Vereinfacht gesagt: Ein Verwaltungsverfahren beginnt mit einem Antrag und endet mit einem Bescheid. Es spielt keine Rolle, ob man einen 27er oder eine Baugenehmigung für ein Atomkraftwerk beantragt.

    Die Sachbearbeiter wissen das ganz genau.

    Telefonieren ist in der Tat verschenkte Lebenszeit. Wer schreibt, der bleibt.
     
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  20. Ich denke eher dass er anstelle einer Ablehnung eine ander Antwort erhält, wenn er schriftlich den Antrag einreicht. So hat es @Mittelalter sicher auch gemeint.

    Wie die Antwort aussieht hängt wieder vom Antrag ab.
    Versicherungsnachweis anbei?
    Aufbewahrungsstätten Besichtigung?
    Persönliche Eignung
    und und und ;)
    Sollte man alles (inkl. Gesetzeslage) bei Antragstellung bedenken oder besser noch schon geregelt haben.

    @tabsi
    Dann brauch man auch nicht schleimen, sondern kann mit Knallharten Fakten argumentieren und den SB auch schnell in Bedrängnis bringen deinen Antrag doch weiter zu bearbeiten. ;)
    Dies aus einer Laune einer durchzechten Nacht online u. am Telefon zu versuchen bringt jedoch zu Recht keine Resultate :p
    Und nun genug gesteinigt :):lol::friendsdrink: Bin auf weitere Berichte deinerseits gespannt.
     
  21. #4771 tabsi, 10. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. November 2021
    Das Telefonat ist nur zustande gekommen, weil der Onlineantrag für mich, so wie er dort steht, nicht ausfüllbar ist.
    Dort soll ich halt die Fachkunde angeben, die ich ja nicht brauche für das was ich beantragen möchte. Ich habe angerufen und gefragt wie sie es gerne hätte, selbstverständlich mit dem Onlineantrag. Ich sage geht nicht für das was ich möchte.
    Das zweite Gespräche wurde dann halt durch ihre Zickigkeit beendet, da sie nicht weiter gekommen ist mit ihren Argumenten. Ich soll ne Fachkunde nachweisen für Kat3, ich sage gibt es nicht, doch gibt es sagt sie.

    Für mich war es jetzt erstmal nur wichtig zu wissen, wie ich den Schein beantagen soll. Da stand noch was von einem einheitlichen Ansprechpartner für Schlesiwg Holstein. An den werde ich mich jetzt erstmal wenden.

    Das kannste glaube ich knicken. Steht ja das es an die zuständige Stelle gehen muß. Es wird immer wieder dort landen wo es hin gehört.

    Das war nur ne Ausrede, weil ich es erstmal nicht verstanden habe wie der Zusammenhang ist zwischen den § die besagen das ich keine Fachkunde brauche.
     
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  22. Habe bei dem Feld "Sachkundenachweis" einfach 'entffällt' eingetragen. Habe den Antrag mit einem kleinen Anschreiben verfasst was genau ich will und die betreffende Stelle wo dies steht reingeschrieben. Falls das ein Upload mit einer pdf oder sowas ist, bau ihnen genau so eine pdf wo das drin steht.

    Und ein wirkliches Formular gibt es nicht, eher nur Vorlagen die auch mit anderen Bereichen wie Böllerschützen ua. vermischt sind woraus sich dann die Mengen für Pulver usw. ergeben.
    Dort auch 'entffällt' eingetragen weil bei ptG ist das nicht Sinnvoll in der Angabe.

    Wenn dein Antrag versagt wird, muss das dann begründet werden. Zumindest verstehe ich das so ¯\_(ツ)_/¯
     
  23. Und genau das ist es eben nicht, du mußt was eintragen. Sonst geht es nicht weiter. Und ich möchte da keine wirres Zeug rein schreiben oder Punkte oder Striche machen. Ich möchte von irgend jemandem hören wie mein Antrag aussehen soll, also von der Behörde. Einfach irgendwas einreichen, sprich formlos oder der gleichen werde ich erst machen wenn es so gewünscht wird.

    Und es gibt reichlich Formulare, in anderen Städten oder Landkreisen. Nicht einheitlich aber jedenfalls verständlich.
     
  24. @tabsi du hast geschrieben, dass Du aus SH kommst. Willst Du mir/uns auch verraten in welchem Kreis du wohnst?
    Sonst auch gerne via PM. Ich bin auch aus SH und bei mir gab es definitiv (offline) Anträge die man für den 27er nutzen konnte.

    Weiter hast Du beschrieben, dass Du bei der Online-Antragstellung nicht weiterkommst, da du einen Nachweis zur Fachkunde hochladen musst. Im Zweifel (sofern du es unbedingt online machen möchtest) würde ich einfach eine PDF erstellen, mit dem Inhalt (keine Fachkunde nach [Rechtsgrundlage] erforderlich) und dies hochladen. Schon bist Du einen Schritt weiter.
     
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  25. Das ist ne gute Idee.
     
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