Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Ja die muss zu potte kommen die Sachbearbeiterin in der Regel isses kein Problem aber solche Steine im Weg, bedeutet meist persönliche Abneigung und die darf es nicht geben in einem Antrag
     
  2. Hinweise für Neumünster:
    Für Privatpersonen ist eine Genehmigung für private Feuerwerke nicht möglich.

    Auch für ausgewiesene Pyrotechniker können weitere Genehmigungen erforderlich werden.

    Während der Kernbrutzeit vom 15. März bis 01. Juli sind Feuerwerke grundsätzlich unzulässig.

    Soviel mal dazu wie Feuerwerksfreundlich unser Amt ist.
     
  3. Dazu würde ich gerne mal die Rechtsgrundlage sehen!
     
  4. Meine Gemeinde in Niedersachsen sagt exakt das gleiche. Mal abgesehen von dem mit der Kernbrutzeit.
    Anträge von Feuerwerken von Privatpersonen werden pauschal abgelehnt.
     
  5. #4781 DocTorHL, 10. Nov. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Nov. 2021
    Da steht aber was anderes:

    Eine Ausnahmegenehmigung benötigen Sie, wenn Sie als Privatperson (das heißt, ohne im Besitz einer Erlaubnis nach §§ 7, 27 Sprengstoffgesetz beziehungsweise eines Befähigungsscheins gemäß § 20 Sprengstoffgesetz zu sein) zu einem anderen Zeitraum (das heißt, zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember) selbst Feuerwerkskörper (Klasse II/Kategorie F2) abbrennen möchten.

    Der Absatz:

    „Für Privatpersonen ist eine Genehmigung für private Feuerwerke nicht möglich.“

    …bezieht sich doch nicht auf die „Scheininhaber“. Würde das ganze ja auch ad absurdum führen, wenn ich einen 27er für F3 beantrage, ausgestellt bekomme und ich ihn nicht benutzen darf, weil grundsätzlich kein FW von Privatpersonen angezeigt werden darf.

    Den 27er darf man für gewerbliche Zwecke gar nicht nutzen!

    Ich denke wenn du dem Amt die Stirn bieten willst, muss Du Dich noch mehr einlesen. Je mehr Widerstand Dir entgegengebracht wird, desto sicherer musst Du im Sattel sitzen, was Verordnungen und Gesetze angeht.
     
    Mittelalter gefällt das.
  6. #4782 tabsi, 10. Nov. 2021
    Zuletzt bearbeitet: 10. Nov. 2021
    Das bezieht sich auf eine Ausnahmegenehmigung, die es hier von vorn herein nicht gibt.

    Damit wollte ich auch nur deutlich machen, das es hier nicht gerade pro Feuerwerk läuft
    sondern mehr Contra.
     
    schnix gefällt das.
  7. Als scheinihaber benötigt man keine Ausnahme Genehmigung.
    Da reicht es wenn du dem Amt das anzeigst.
     
    Z-MANN und Amonshie gefällt das.
  8. Ja ... Ausnahmegenehmigungen für "nicht-Scheinis".

    Ich verstehe schon was du damit sagen möchtest. Aber das hat ja nur bedingt was mit deinem Vorhaben (den 27er zu beantragen) zu tun. Nur weil man einen 27er in NMS beantragt, muss man noch lange nicht auch in NMS ein FW anzeigen. DU kannst ja mit deinem 27er in einem beliebigen anderen Kreis FW anzeigen.

    Wenn Dich sowas schon vor der Beantragung abschreckt, dann wird dir das weitere Verfahren auf dem Weg zum 27er so gar nicht gefallen (das ist nicht böse gemeint!). Letztendlich ist die Beantragung nur die Spitze des Eisbergs. Wenn es dann um Versicherung, Aufbewahrung, Hausbesuche, etc geht, wird es nicht angenehmer. :waitandsee:
     
  9. Das ist mir schon klar, das es nicht angenehmer wird.
     
  10. Ich würde mich da gar nicht verrückt machen. Stell einfach stumpf den Antrag und warte mal ein paar Monate ab, was passiert. So wie es für mich klingt, ist die Sachbearbeiterin einfach nicht ganz fit in der Materie, im blödesten Fall bekommst du halt einen negativen Bescheid, gegen den du dann Widerspruch einlegen kannst.

    Trag bei der Fachkunde erstmal einfach ein "aufgrund § ... nicht benötigt." Habe ich damals genau so gemacht, das Feld findet sich auch bei vielen Papier-Anträgen wieder, weil es halt auch einen 27er mit Fachkunde gibt oder Böllerschützen etc.

    Das der Antrag absichtlich nicht bearbeitet wird - das kommt denke ich eher selten vor. Deutsche Behörden arbeiten manchmal unglaublich langsam, auch ich habe auf meinen "kleinen" 27er damals über ein halbes Jahr gewartet, und ich konnte von Anfang an alles vorweisen (Versicherung, medizinische Tauglichkeit wegen Unbedenklichkeit, Kleinmengenaufbewahrungsraum). Der Sachbearbeiter und die zugehörigen Behörden waren einfach nur unglaublich langsam...
     
  11. Kernbrutzeit... Ich brech gleich ins Essen. :D

    Aber lustig zu sehen, daß man hier gleich mal wieder versucht, allen pauschal ans Bein zu pissen.
    Schade das immer die Leute Probleme haben, die ewig weit weg von mir wohnen. Ich würde mich um solche Fälle jederzeit persönlich kümmern. ;)
     
    Rocketboy25 gefällt das.
  12. Antrag stellen, in der Spalte zwecks Fachkunde ein "-/-" schreiben oder "wird nicht benötigt" etc. pp.
    Dann soll sie am Ende eine Absage erteilen. Gegen diese kannst Du dann Widerspruch einlegen.
    Das hält einfach nicht stand vor einem Gericht.
     
  13. Hört sich ja schlimm an wie kompliziert das in manchen Regionen ist.
    In Stuttgart habe ich innerhalb von 9 Tagen (7 Arbeitstagen) ab Antragstellung meinen Schein abholen können. Und das obwohl ich nicht direkt alle benötigten Dokumente mitgeschickt hatte.
    Ist zwar etwas teuer aber für so eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung zahle ich gerne etwas mehr.
     
  14. Nochmal, damit wollte ich zeigen das es hier nicht mal für „normale“ Bürger eine Ausnahmegenehmigung gibt,
    daß selbst das mit Erfolg im Keim erstickt wird. Das du es mit Schein, nur anzeigen mußt ist mir klar. Hier wird mit allen Mitteln versucht Feuerwerk unterm Jahr zu unterbinden.
     
  15. Ich möchte hier in Niedersachsen auch einen 27er beantragen.
    Das mit Fachkunde und Paragraph 5 als Kommentar werde ich so anfügen.
    Als Lagerort Carport (vorhanden) aber Menge in KG (?) weiß ich nicht, sowie den Grund.
    Reicht beim Grund abbrennen und lagern von Pyrotechnik der Klasse 3?
    Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

    Vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben, der den Schein bekommen hat .
     
  16. Les dich erstmal in die Materie ein. Du möchstest nicht ernsthaft Feuerwerk im Carport aufbewahren, oder ? Was ist denn Klasse 3 ?
     
    Kevin1887 gefällt das.
  17. Abschließbares Stahlcarport mit seperatem abschließbaren Lagerraum.
    Feuerwerk der Kategorie/Klasse F3
    Jetzt verständlich ?!
     
  18. Die Unterscheidung Anzeige vs Genehmigung nimmt Neumünster im FAQ sogar selbst vor, mit expliziter Nennung des 27.
    Anstelle der Genehnigubg gibt es dann eben eine Anzeige.
    Dir Nummer der Kernbrutzeit scheint mir schon ein anderes Kaliber zu sein und nicht so leicht zu knacken. (Selbdt wenn das vom Prinzip anfechtbar ist, muss man es dann eben erst anfechten)

    Private Feuerwerke: Ausnahmegenehmigung · Stadt Neumünster

    Screenshot_20211110-175133_Samsung Internet.jpg
     
  19. So ein Schmarrn. Grund? Brauchst du keinen. Fertig
     
  20. - Menge musst du nicht angeben, das Feld einfach freilassen. Das bezieht sich hauptsächlich auf Schwarzpulver. Falls du die Menge meinst, die aufbewahrt werden soll, dann ist ein Verweis auf die maximale NEM gemäß 2. SprengV Anlage 7 sinnvoll.

    - Die Begriffe sind im SprengG genau definiert, ich würde dir empfehlen dich da genau einzulesen. Du brauchst hauptsächlich Aufbewahren (nicht lagern), Verbringen, Verwenden, Vernichten, Erwerben sowie Transport.

    - Ja du brauchst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, eventuell auch einen ärztlichen Tauglichkeitsnachweis.
     
  21. mit verbringen ist der Transport gemeint
     
    Blitzknall80 und Kardi95 gefällt das.
  22. Super, danke für die Tipps

     
  23. Hab mich schon immer gefragt, wo der Unterschied liegen soll. Im Antrag von meiner Behörde ist beides zum ankreuzen aufgeführt. :D
     
  24. UBB wird im Rahmen deiner Überprüfung von Amts wegen eingeholt. Beim Arzt scheiden sich die Geister - grundsätzlich nein.
     
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