Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Wenn man denn so ein Scheinchen nach Paragraph 27 hätte. Wie läuft das mit dem Anzeigen des Feuerwerks?Ist das einheitlich geregelt ? Oder gibt's da auch alles... a la Antragsformular oder formlos und Gebühren ja und nein....Und so weiter
     
  2. Gibt's alles ^^
    Formulare, Formloser Antrag, keine Kosten, wenig Kosten, viel Kosten.....
     
  3. Dachte die Kosten würden dann wegfallen,weil ja kein Verwaltungsakt mehr anfällt. Auflagen ok, aber Kosten...:dontthinkso:
     
  4. Theoretisch ist das alles gesetzlich geregelt. Praktisch ist das sehr oft ein riesen Ärgernis mit den Behörden. :rolleyes:
     
  5. Es gibt, zumindest in meinem Bundesland, eine Auflistung in dem die Verwaltungskosten geregelt sind. Und da ist auch die Anzeige aufgelistet. (40€ - 400€). Also auch sehr schwammig.
     
  6. Das wurde doch jetzt geändert, du kannst unterjährig kein Feuerwerk mehr anzeigen. Selbst mit 27er nicht.
     
  7. Ho Ho Ho
    Da hätte ich aber jetzt gerne wirklich mal eine fachlich versierte Info!:blintzel::dontthinkso:
     
  8. War das ein Gesetzesentwurf oder die fertige Version? Soweit ich es verstanden habe zählte es nur für Kat. 2. Kat. 3 kann wie bisher auch angezeigt werden.
     
  9. Das war wohl schon eine Finale Version. Ich weiß nur gerade nicht, wann die in Kraft tritt. Aber du hast recht. Die Anzeige eines F3-Feuerwerks ist weiterhin möglich.
     
  10. Das ist mir auch neu. Bundesweit oder Ländersache?
     
  11. Bundesweit. Ich muss mal gucken ob ich den Beitrag noch wiederfinde.

    Das betrifft wie oben geschrieben nur Kat2. So ein schwachsinn, denn Kat3 kann man auch weiterhin unterjährig anzeigen...

    Die wollen es einem halt möglichst schwer machen Unterjährig Feuerwerke abzubrennen.
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  12. Ich hab heute meinen Antrag auf den 27er gestellt, nach monatelanger Vorbereitung hab ich mich getraut das abzugeben. Bin mal gespannt was passiert egal wie lang das dauert, hauptsache wäre das ich Ihnen bekomme.
     
  13. Ich habe gestern mit dem Gewerbeaufsichtsamt (Bayern bzw. München) telefoniert und meinen 27er beantragt. Ziemlich unkompliziert, denn auch in München haben wir ein vorgefertigtes PDF welches nur ausgefüllt, unterschrieben und abgeschickt werden muss. ;)

    Zum Thema Feuerwerk unter dem Jahr abbrennen habe ich folgende Information erhalten:

    In München und im Landkreis München muss der Antrag seit neuestem nicht mehr bei der Gemeinde gestellt werden, sondern generell immer beim Gewerbeaufsichtsamt. Diese setzten sich dann automatisch mit der Gemeinde in Verbindung und die Entscheidung wird dann schriftlich mitgeteilt.

    Falls jemand aus dem Raum München den Link für den Antrag haben möchte, gerne per PN. Ich bin neu hier und weiß nicht genau welche Regelungen für Verlinkungen gelten. :rolleyes:

    Viele Grüße


    Wolfi
     
  14. Vorfreude ist gerade auf dem Maximum. Hatte gestern komischerweise eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde bekommen, darauf heute mal angerufen und der gute Mann meinte das er den Antrag nun Freitag oder Montag mit ein paar anderen Anträgen fertig bearbeitet :phantastic::phantastic:.
     
  15. Wieso denn komischerweise?! :p
     
  16. Naja ich wusste zwar das ich im Rahmen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung geprüft werde aber ich dachte das sei nur ein interner Vorgang der bei den Behörden im System vermerkt wird. Aber soll mir recht sein, wenn soweit jetzt alles passt zahl ich auch gerne noch für den Ausdruck einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. :joh:
     
  17. Ist eigentlich schon unüblich die UB nach Hause geschickt zu bekommen. Ich kenne das auch nur so, dass die Prüfung intern gemacht wird und es dann bei positiven Ergebnis weiter geht...
     
  18. Das Selbe hatte ich auch, mir wurde auch vor einigen Wochen bereits die UB zugeschickt. Momentan warte ich aber noch ab, Antrag und alles ist schon bei der zuständigen Behörde. Ich werde demnächst wohl noch einmal nachhaken. [emoji4]
     
  19. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht man eigentlich nur für die Teilnahme an einem Lehrgang. Für Kat.3 reicht die Überprüfung der Zuverlässigkeit.
     
  20. hallo ihr lieben, kommt hier jemand aus dem raum bingen der schon einen F3 schein erhalten hat, falls ja bitte mal melden.

    LG
     
  21. Ich habe gerade der Stadt Duisburg eine Anfrage geschiekt, wo ich den 27,er beantragen kann. Die haben mir auch folgende Antwortmail geschickt:

    Sehr geehrter Herr XXXX

    leider kann ich Sie zurzeit telefonisch nicht erreichen.

    Um zu klären, welche Erlaubnis Sie genau benötigen/wünschen, rufen Sie mich bitte unter der unten angegebenen Rufnummer zu den Geschäftszeiten (08:00-16:00 Uhr) an.


    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    gez. XXXX

    Wäre jetzt die frage was ich dem morgen am Telefon sage ? Das ich gerne einen Antrag für den Erlaubnisschein § 27 möchte ?
     
  22. Hallo,

    kann es sein, dass man auch Kategorie F3 nicht nach der SprengLR410 aufbewahren kann? Im Anhang steht bei Lagergruppe 1.3G und 1.4G keine Klasse / Kategorie 3. Also bräuchte man für F3 ein zugelassenes Lager nach §17.

    Wer ist schonmal darüber gestolpert und weiß mehr?

    Lg

    pingu
     
  23. Das ist doch in der Anlage 6/7 der 2. SprengV geregelt, wofür brauchst du da die Fundstellenübersicht in der LR410?

    "(1) In dieser Richtlinie sind nur diejenigen Vorschriften des Anhangs aufgeführt, die durch die nachfolgenden
    Bestimmungen ergänzt werden."

    Btw. Kat 4 in 1.1 findet sich nicht in der Fundstellenübersicht weil die Aufbewahrung als die Richtline erstellt wurde nicht zulässig war. Die SprengV wurde später geändert die Richtlinie nicht.

    Die Richtlinie deckt aber sowieso nicht jeden Fall ab.
     
  24. Müsste dann die Richtlinie nicht noch einmal auf den aktuellen Stand gebracht werden? Weil verbindlich ist ja für den "End-Benutzer" immer die Richtlinie und nicht die Verordnung, soweit ich das richtig verstanden habe.
     
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