Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. hat nichts mit Kastrierung zu tun. Eine Einschränkung gem 20 Abs. 4 der 1. SprengV wäre möglich. Beantragt Er jetzt eine Korrektur, dann läuft er Gefahr, dass er genau diese Einschränkung dann eingetragen bekommt.
     
  2. Das wäre dann aber rechtens wenn er diesen Passus eingetragen bekäme! Denn für die o.g. Sonderkategorie F2+ wie sie so schön heißt ist nun mal ein Sachkundenachweis erforderlich! Für F3 (incl. Bodenknallkörpern mit Blitzknallsatz) eben nicht! Dann hätte die Erlaubnis alles erfüllt! Wie sehr ich diese Gesetze und dieses Chaos hierzulande doch liebe...
     
  3. So sieht es aus. Entweder Ausschluß nach § 20 Abs. 4 1. SprengV oder nicht. Aber so ein Wischiwaschi nur weil der SB gerade menstruiert? Nö. Einfach nö.
    Wenn man vernünftig argumentiert, gibt es sogar die Möglichkeit, sich Punkt 2 herausnehmen zu lassen.
    Oder man liest das ganze mal in Ruhe durch und stellt fest, dass es dem Erlaubnisscheininhaber nach §27 Absatz 1 erlaubt ist, Raketen mit einer NEM größer als 20 Gramm, zu verwenden... :rolleyes:
     
  4. Ich hätte wohl kaum den 27er bekommen, wären da irgendwelche fragwürdigen Hinterlassenschaften in meinem erw. Führungszeugnis. Daher weiß ich auch nicht, was das überhaupt soll. Vielleicht mag der Sachbearbeiter keine "Polenböller". :D
     
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  5. Ich werde das Risiko F2+ zu verlieren wohl einfach eingehen. Stimme dem zu, ich finde das Ganze etwas seltsam und hätte so oder so noch beim SB nachgeforscht, werde aber eine Änderung veranlassen. Und mich da, wie so schön gesagt wurde, "kastrieren" zu lassen... Ja ne.

    Danke für eure Antworten miteinander.
     
  6. Ich wollte eigentlich nicht schon wieder damit anfangen... Aber

    Es gibt keine Klasse F2+. Das ist eine Erfindung von Röder Feuerwerk. Zumindest hab ich das da - vor Äonen - zuallererst mal gelesen...
    Falls das wer anders rausgehauen hat, bitte ich um Korrektur.
     
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  7. wo das Thema hier grad mal wieder aktuell ist. Bei mir gibt es noch immer nichts neues. Nachdem ich zu diesem Vortrag meiner SB erneut geantwortet habe, natürlich mit weiteren Argumenten (gebe meine Argumentation wenn gewünscht gerne hier noch an) und nachdem ich vor Kurzen erneut erinnert habe, dass ich weiterhin die Änderung der eingetragenen 15 kg NEM auf 5 Jahre beantrage, bekam ich lediglich die Antwort, der Vorgang wäre in Bearbeitung und würde noch was dauern...Was auch immer die da "bearbeiten".
     
  8. #5708 Condomino, 10. Aug. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 10. Aug. 2022
    Hab den Fall jetzt nicht direkt auf dem Schirm aber wenn es schon durch war, gibt's nichts mehr zu bearbeiten... :mad:
    Frist setzen, Untätigkeitsklage androhen.

    Ja, klingt überzogen. Ist es aber nicht. ;)

    Tante Edit :rolleyes:
    Jetzt hats geklingelt.
    Bleibt dabei - Frist setzen um den Unsinn zu streichen, Untätigkeitsklage androhen. Ferdsch.
     
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  9. Was der mag oder nicht, ist mal komplett irrelevant. Der hat sich genauso an Recht und Gesetz zu halten wie alle andern auch. Gerade als SB in dem Bereich.
     
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  10. Ganz genau, bei mir war ein ähnlicher Fall bezüglich der 410LR man gab mir zu verstehen das man keine Lust dazu hätte, vor Ort die Aufbewahrung zu kontrollieren, könnte Aufbewahren so viel wie ich mag, daraufhin fragte ich ob ich das denn schriftlich bekommen würde mit Ort, Darum und Uhrzeit, darauf kam die Frage warum, darauf hin kam meine Frage warum man geltende Gesetze ändert und in welcher Macht die Behörde ist so zu handeln. Man hat sich dann doch zum guten beider Seits geeinigt man hat sich den Ort angeschaut und beide Seiten sind Glücklich.
     

  11. Das kann dir doch egal sein, was der SB mag und was nicht, Fakt ist, wie hier schon unzählige Male geschrieben worden ist, beide Seiten haben sich an geltendes Recht und Gesetze zu halten, auch wenn es politisch in Moment anders aus schaut, aber das ist zu viel des Guten, schweift vom Thema ab und wir belassen es beim Thema zu diskutieren
     
  12. Genau das habe ich ja gemeint.
    Jetzt hat er zwar einen Schein, der so wie er ist, rechtlich falsch ist. Es aber für ihn mit der Beschränkung „F2+“ schlechter laufen könnte.
     
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  13. Mit den > 20 Gramm Raketen gebe ich dir recht. Aber nur wenn diese in F3 sind.
    Ansonsten ist eine Fachkunde notwendig.
    So will es der Gesetzgeber im Moment nun mal.
    Über den Sinn lässt sich diskutieren.
     
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  14. Stimmt. Macht es aber einfacher, als jedesmal „Artikel gem. § 20 Abs. 4 der 1. SprengV „ zu schreiben. Deshalb bei mir immer in „“ gesetzt.
     
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  15. #5715 ViSa, 11. Aug. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 11. Aug. 2022
    Sehe ich genau so.
    Condomino hat zwar rein von der Sache her völlig Recht aber "F2+" ist einfach ein so schön kurzes Synonym.
    Und wer hier öfter unterwegs ist weiß ohnehin was genau damit gemeint ist.;)
     
  16. "F2+" kam wohl tatsächlich so um das Jahr 2015 auf ... damals mit den Zink 905 Raketen und auch kleinen Blitz-BKS-Knallern (Polifemo) von JGBW.

    Aber gaaanz früher waren ja auch mal die "V1" von Lonestar KAT F4 und hießen "V.I.P. Rockets".
     
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  17. Plus war schon immer Super...
     
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  18. Und bleifrei ohne BKS
     
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  19. Hallo Zusammen :)!
    da das gerade noch so Thema ist

    habe jetzt mal mein Antrag auf den 27er gestellt Dienstag ( 16.08.2022 ). ( Baden-Württemberg )
    was habe ich alles gebraucht bzw was wollten die alles
    ich habe mich etwas informiert und habe auch zeitgleich meine Versicherung gefragt ob sie auch einen schaden abdecken würden...
    Ja tun sie ohne das ich sogar was zusätzlich abschließen musste ... ( LVM )
    dies bekam ich auch schriftlich so das ich dies gleich mit vorlegen konnte ...

    meine SB sagte dies kann bis zu 4 Wochen dauern da alles geprüft wird ( Zuverlässigkeitsprüfung usw. ) mit Urlaub usw meiner und ihrerseits werde ich bescheid bekommen bzw einen Anruf von ihr Anfang Oktober erwarten ob ja oder nein

    nun zum 27er
    wenn alles klappen sollte bekomme ich ihn mit Beschränkungen:
    F1 ist klar selbsterklärend
    F2 ABER nur
    F3 ohne Probleme auch unterm jahr
     
  20. F2 aber nur??????
     
  21. Ich denke mal Ausschluss von F2+.
     
  22. O.k. sorry.
    Ich habe meinen Beitrag gelöscht.
     
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  23. oh hat es wohl was gefressen entschuldig …

    Also F2 nur :
    Raketen bis 20g ( was für mich jz nicht so viel sinn macht weil ja f3 bis 200g gehen können ) versteht sie aber auch nicht aber sie sagte sie macht nicht die regelungen
    Dann keine salutbombenrohre oder rak mit pfeifaufstieg irgendwie sowas bzw boden blitzknaller so wie ich das verstanden habe und noch im kopf habe

    das wärs eigentlich schon eigentlich nichts für mich weltbewegende Einschränkungen … wenn ich das aber rausgestrichen haben will muss ich einen sachkundenachweis / lehrgang zeigen/ besuchen sagte sie

    kosten würde er mich dann 108€

    wenn noch frageb sein sollten einfach fragen

    Lg Dominik
     
  24. Klingt doch ordentlich und sauber.
    Das die Artikel im 20/4er beschränkt werden ist zwar nicht so sinnig aber eine Folge aus dem Verordnungstext.
     
  25. F2 muss nicht angezeigt werden. Bedeutet du könntest dir beispielsweise die Zink 905er erwerben und damit durch die City laufen und die wild durch die Gegend jagen. F3 muss 14 Tage vorher angezeigt werden und auch genau an dem abbrenner gezündet werden , welcher in der Anzeige angegeben ist.


    Wie jetzt ? :D jeder andere darf Salut Shells in F2 zünden nur du nicht ( als scheininhaber ) ?
     
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