Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Moin, ich besitze mehrere Hektar Grünland die alle als Landwirtschaftlichenutzfläche ausgeschrieben sind. Mein Sachbearbeiter fragt immer nur nach dem Eigentümer der Fläche, also mir, ob er was dagegen hat. Um was für eine Art der Fläche es sich handelt war nie ein Thema
     
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  2. Habe auch noch nie gehört, dass die Art des Grundstücks irgendeine Rolle spielt (solange es kein XY-Gebiet ist).
     
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  3. Der übliche Check wie bei jedem Feuerwerk.. Egal ob dir das Grundstück gehört oder nicht..
    Abstände zu Wald, Autobahn, Flughafen, Kirchen, Altenheime, Naturschutzgebiete, Strommasten usw
    Nur für Feuerwerk kaufen würde ich nicht.. Kommt ja auch Grunderwerbssteuer dazu, Grundsteuer usw...
    Es sei denn, du hast die Kohle eh aufm Konto... Weniger wert wird sowas in der Regel nicht...
     
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  4. Mich würde interessieren ob wiesen geeignet sind die in einem Wasserschutz Gebiet liegen
     
  5. Hi, mal eine kurze Frage.
    Übernehmen private Haftpflichtversicherungen auch Schäden bei Nutzung von Kategorie F3? Meine hat mir nur Kategorie 1 und 2 bestätigt. Also explizit nur Kategorie 1 und 2 erwähnt, ohne Buchstaben :bad:
     
  6. Da wir nicht wissen was für eine Private Haftpflichtversicherung du hast können wir dir das nicht sagen.

    Am besten schreib mal eine E-Mail an deiner Versicherung wo du Ausdrücklich nach F3 fragst.

    Dann hast du direkt eine schriftliche Antwort die du deinen Sachbearbeiter weiterleiten kannst.
     
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  7. Da gefällt mir die "Auflage" in meinem Schein
    Kommt auf deine PHV an. Manche haben es drin, andere nicht.
    Frag doch mal nach ob du es in deine bestehende PHV integrieren kannst gegen einen Aufpreis.
     
  8. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, bestehe auf eine schriftliche Bestätigung inkl. Umfang bzw. Auflagen. Auch wenn der Makler oder wer auch immer vorher zusagt, F3 ist enthalten, eine Bestätigung ist immer besser. Meine hatte auch, nennen wir es mal, andere Interpretationen. Immer auf das Kleingedruckte achten. Meine hatte z.B. in der Bestätigung als Vorgabe, dass ich eine separate behördliche Genehmigung brauche, zudem stand da sinngemäß "Deckung bei Abbrand auf eigenem Grundstück". Ach ja, es wurden auch keine Kategorien angegeben, sondern nur von unterjährigen Feuerwerk gesprochen.
    Das war eher ein Standardtext für Feuerwerke unterm Jahr mit AG, also F2. Nach Widerspruch wurde das alles angepasst.
     
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  9. Naja wenn die von Kategorie 1 und 2 sprechen, dann meinen Sie Kategorie F1 und F2. Wäre zumindest für mich naheliegend.
     
  10. Vermietest du die auch als Abschussplatz für Hobbypyrotechniker? :rolleyes:
     

  11. wenn ich seine Frage richtig verstanden habe, wollte er wissen, ob F3 dabei ist, wenn Kategorie 1 und 2 erwähnt wird.

    Für F3 gibt es da für mich überhaupt keinen Hinweis.

    was F2 und F3 betrifft wäre ich da entspannt, aber gut jeder ist da anders.
     

  12. Das würde mich auch interessieren, ob du die für dass eine oder andere FW vermietet??
     
  13. Hey ich steh auch vor kurz vor der Beantragung meines 27er. Wie formuliere ich denn am besten das es keine Fachkunde für F2 Und F3 gibt und braucht ? Genauso die benötigten Pyrotechnischen Gegenstände im 5 Jahreszeitraum. Einfach frei lassen oder auch Begründen das dies nicht erforderlich ist ?
     
  14. Einfach frei lassen. Der SB sollte wissen das es keine Erfordernis bei PTG's gibt.
    Begründen kannst du es mit SprengG und SprengV später notfalls auch noch... ;)
     
  15. Mir gehts beim 27ger tatsächlich nur darum das ich unterdem jahr einkaufen und zuschicken lassen kann ohne mich mit einem deutlich komplzierteren gewerbeschein herum zuschlagen. F3 An sich interessiert mich eher weniger. Ich habe glaube 2 mal Raketen mit mehr als 20gramm nem gekauft aber das war es dann auch.

    Achja und ich bezweifel wenn du jetzt F3 Kaufst das sich dort jemand die beschränkungen genau anschaut und dann sagt "neee du bekommst von uns kein F3 1.3g" Zumal weil sie es besser wissen das diese beschränkungen schikane sind etc.
     
  16. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Es wird wohl einige Händler geben die ein Auge zudrücken. Ich denke die meisten Händler werden entsprechend der Auflagen handeln was auch absolut nachvollziehbar ist da wenn es rauskommt auch Ihre Erlaubnis auf dem Spiel steht.
     
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  17. Mal wirklich rein interessehalber. Wenn jemand mit einem 27er Schein Ware erwirbt, werden die gekauften Artikel natürlich beim Händlern als verkaufte Ware verbucht.

    Taucht das sonst noch irgendwo anders auf? Sprich wird der Erwerb anderweitig gemeldet, muss ich als Inhaber einmal im Jahr eine Bestandsliste an die Behörde schicken o.ä? Ich weiß, in der Theorie kann sich ein Sachbearbeiter jederzeit zum Besuch ankündigen.
     
  18. Ich glaube nicht. Du kannst ja F2 damit auch ganz normal kaufen und bei Lidl und co interessiert es auch niemanden welche mengen du mit nimmst ;) .
     
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  19. Du kannst ja auch das erworbene FW im Urlaub z.B in Österreich gezündet haben. Da braucht man keine Genehmigung unter dem Jahr.
     
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  20. Alles klar. Dachte ich mir bereits. Vielen Dank.
     
  21. Oder einem Berechtigten überlassen haben....
     
  22. Ich stell mir gerade die Frage, was interessiert es die Behörde wie viel man an PTG bei wem man gekauft hat.

    Man hat ja nicht nur ein Händler des Vertrauens, jedenfalls ist es bei mir so das ich nicht nur einen habe
     
  23. Du denkst in die falsche Richtung.
    Ich vermute mal, da möchte jemand wissen, ob seine Aufbewahrungsmöglichkeit im Falle einer Kontrolle mit der Anzahl der Bestellungen auf Plausibilität geprüft wird...
     
    PyroMarv02 gefällt das.
  24. Papiere wollte da noch keiner sehen... ;) Eher ob die Aufbewahrung entsprechend der Vorschriften gemacht wird.

    Ich weiß ja nicht wie das andere Bundesländern handhaben aber mir ist aus meiner Umgebung kein Fall bekannt,wo man irgendwelche Mengen abgleicht. Ist eigentlich auch nicht möglich.
    Ich sage es aber immer wieder - irgendwann kommt man nicht mehr um einen Bunkerplatz herum.;)
     
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  25. So ist es. Wobei es mich nicht persönlich betrifft. Ich versuche nur gewisse Dinge nachvollziehen. Muss aber auch nicht im Detail erörtert werden, alles gut :)
     
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