Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Sorry, für die Wartezeit,nein hat keine Ersatzzündschnur
     
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  2. ist nun Bestellbar und am Lager:

    *Maracaibo Golpe 7 sek.* F3 Batteriefeuerwerk
     
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  3. Hallo zusammen,

    hab da mal ne Frage.

    Als 27er bin ich verpflichtet meine Feuerwerke beim zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen. Klar.

    Nach meiner Anzeige kam als Antwort ..

    Ausnahmegenehmigung erteilt.

    Wieso Ausnahmegenehmigung? Dazu kam noch ein Gebührenbescheid in Höhe von 60€.

    Als 27er muss ich doch lediglich anzeigen und nicht genehmigen lassen ? Und eine Gebühr sollte das doch auch nicht kosten oder ?
     
  4. Das bedeutet, du brauchst überhaupt keinen Schein.
     
  5. Das Thema hatte ich schon da wollten sie 40 Euro. Für eine Anzeige zu Silvester , im Grunde wussten die nicht einmal. Was ich ihnen geschrieben hatte. Aber das scheint trotz Anzeige schon Mode zu sein. Das die Stadt etc. eine Gebühr verlangt.
     
  6. Verweis auf §23" vielleicht verstehen sie das.
     
  7. Würde einfach stumpf Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und als Begründung schreiben, dass du nie irgendwas beantragt hast.
    Entweder sie beschäftigen sich damit und merken, dass sie Unsinn gemacht haben, oder es geht bei ständigem Widerspruch deinerseits eh ans Gericht und spätestens dort sollte das ganze auffallen.
    Soll auch Behörden geben, die eh völlig stur schalten egal wer im Recht ist :D

    Einzige Lösung: öfters mal ein Feuerwerk "Anzeigen", dann bekommen die Übung.
     
    Silvestergewitter gefällt das.
  8. Würde ich auch Wiederspruch gegen einlegen und Explizit darauf hinweisen das du im besitzt einer erlaubniss nach §27 SprengG und keiner genehmigung unterliegst. Das ist bei mir ähnlich dämlich hat aber nichts mit genehmigung zutun sondern mitbearbeitungsgebühren. Wenn du innerhalb der Stadt Göttingen Anzeigst bekommst du nur meldung vom Rathaus/Ordnungsamt wenn irgendwas nicht okay ist.

    Wenn du im Landkreis also außerhalb des stadtgebietes anzeigst, bekommst du in der regel eine Bearbeitungsgebühr aufgedrückt, die Post adresse für die genehmigung liegt zwar auch beim Ordnungsamt der stadt Göttingen geht aber an den SB der für die kreiswerwaltung zustänig und das kostet wiederum 50€ was ich lächerlich finde besonders da die Kreisverwaltung auf der gegenüberliegenden straßen seite liegt und der SB von der kreisverwaltung aber im Rathaus mit im büro vom Ordnungsamt sitzt.

    Mitlerweile bin ich aber auch schlauer geworden und mache die anzeige nicht mehr per post sondern gehe bei uns ins Gemeinde büro (jeweiliger stadtteil) von geismar reiche dort die papiere ein und dann geht das ganze von dort aus ins Rathaus und wird da dann bearbeitet selbst wenn ich dann im landkreis schießen will, weil es dann nicht über die Deutsche Post mittels einschreiben etc geht sondern über die City Post und komischerweiße wollen sie da dann keine bearbeitungsgebühr. Behörden halt!
     
  9. Moin,

    kleines Update :

    Die Stadt beruft sich bei ihrer Ausnahmegenehmigung auf den Paragraphen 12 des Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg.

    Der besagt das Feuerwerke der Kategorien 3 & 4 bei dem zuständigen Amt zu beantragen sind. Da ich Kategorie 2 und 3
    Angezeigt habe denke ich das Thema ist durch und ich muss das Akzeptieren.

    Oder hat hier noch jemand andere Erfahrungen was das Thema Landesimmissionsschutzgesetz angeht ?
     
  10. Ja, GG §31 Bundesrecht bricht Landesrecht.

    VG Torsten
     
  11. Hallo zusammen
    Ich wollte mal eure Meinung hören was ihr machen würdet.
    Ich habe meinen Antrag am 24.10 beantragt und am 27.10.2022 eine Mail von Sb bekommen das noch Unterlagen fehlen. Diese habe ich am 7.11 nachgereicht und persönlich eingeworfen. In der Mail stand das wenn alle Unterlagen vorliegen die Prüfung auf Erteilung starten und das es bis zu 4 Wochen dauern kann. Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.
    Nun bin ich am überlegen den Sb mal eine Mail zu schreiben was den Stand der Dinge angeht. Oder soll ich doch einfach abwarten ?
     
  12. Na wenn ich mich an meinen Mathematikunterricht in der Schule erinnere, dann müssten es vom 07.11 bis 29.11 (Heute) so ziemlich genau 22 Tage sein. 22 Tage sind 3 Wochen und 1 Tag
     
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  13. Ja am 5.12 wären es 4 Wochen ich mein nur weil ich nichts gehört habe was der Stand der Dinge ist. Würde mal bis Mitte nächster Woche warten und dann mal nachfragen.
     
  14. Und du glaubst also, er schickt dir jedes mal eine Status Mail, wenn er deine Akte aufschlägt?
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen: Kunden die mich völlig nerven... Denen ich Montag am Telefon sage, ich würde mich Ende der Woche melden und die Dienstag Abend schon wieder anrufen, ob sie vergessen wurden...
    Bei denen dauert es meistens länger als beim Rest... Irgendwie hat man dann schon vorher keine Lust mehr und schiebt die extra weit nach hinten... Manchmal aus Versehen sogar mehrmals :whistling:
     
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  15. Würde ist nicht werden und ja Frist abwarten dann sofort nachfragen manche Sachbearbeiter in dem Bereich sind etwas überfordert das liegt aber an der Hierarchie-Kette ein Kollege krank is eh für'n Arsch die Arbeit bleibt liegen würden wir das im Handwerk oder auf Baustellen so handhaben gäbe es nur Stillstand.
     
  16. Schonmal versucht, einen guten (!) Fliesenleger innerhalb Jahresfrist zu bekommen?
    Gibt es nicht.

    Gruß vom Handwerksmeister
     
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  17. Ich sehe es bei unserem Haus und Hof Klempner meine Bude ist kalt weil die Stellmotoren der Bodenheizung im A sind die Hausverwaltung ja wir rufen an,Wow es sind Zustände die nicht tragbar sind dafür kann kein Handwerker was. Dienst nach Vorschrift heißt es da
     
  18. Weihnachtsgeschenk kam dieses Jahr etwas Früher.
    Silvester kann jetzt kommen :D 20221203_122842.jpg 20221203_122701.jpg
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  19. Glückwunsch :good::good:
     
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  20. Man da steht ja ne Märchenstunde drin,aber wenigstens alles wichtige erläutert
     
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  21. Nur F3 ?? Oder auch "F2+" ... wie hoch war die Gebühr für das ausstellen?
     
  22. F1-F3 steht drin und hat 90 € kostet.
    Hat ca. 3 Monate gedauert bis er da war.
     
  23. Sooo, mein Schein ist nun auch da!
    Hat knapp 2 Monate gedauert vom Erstkontakt bis zur Ausstellung (finde ich im Vergleich zu anderen hier sehr schnell).
    Soll nun 216€ kosten (finde ich schon recht teuer, aber bin ich noch bereit zu berappen, hilft ja nix)...
    Den Schwachsinn mit der Mengenbegrenzung haben sie raus gelassen, aber sin dabei geblieben nur F3 einzutragen - hoffe, das klappt dann trotzdem bei allen Händlern mit F2.
    Sonst keine Auflagen / nennenswerte Einschränkungen soweit wie ich das sehe :)

    An dieser Stelle nochmal ein riesiges DANKESCHÖN an alle, die mir geholfen haben! :)

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    Anhänge:

    schnix, Galaxy-Max und plizzolan gefällt das.
  24. Wie willst du denn ohne Hilfsperson ein F3 Feuerwerk gesetzeskonform in Übereinstimmung mit der SprengVwV aufbauen und abbrennen? Und Höchstlagermengen nach Anlage 7? Also streng genommen sind es ja Aufbewahrungsmengen ......
     
    PyroNetWorker gefällt das.
  25. Ja, das habe ich auch gerade erst beim Upload gemerkt, dass das durch gestrichen wurde :eek:
    Dieses Jahr würde ich den Schein ohnehin nicht mehr nutzen (können, alleine aufgrund der Frist). Würde da nächstes Jahr dann nochmal um Korrektur bitten. Bei anderen Scheinen hier habe ich auch nicht gesehen, dass das mal durchgestrichen wurde.

    Ist ja nur ein Hinweis, darauf hinweisen können sie ja gerne machen.... Was anderes wäre es denke ich, wenn es unter Auflagen stehen würde.
     
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