Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Ich hatte schon ein Gespräch mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Bayern. Ein Paragraph aber keine Sachkundenachweis. Sprich keiner weis wo man diese machen könnte :rofl:.
     
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  2. Anders herum:
    Es gibt keinen Paragraphen der es verbietet, sondern es fehlt einer, der es erlaubt.
    Im speziellen ist es §4 Abs. 1

    Hier wird erstmal von der Fachkundepflicht befreit, mit dem letzten Satz aber für die PTGs nach §20 Abs. 4 wieder aufgehoben.

    Ist so ein Juristending.
    1. Du brauchst eine Erlaubnis und Fachkunde
    2. Für F3 gilt das mit der Fachkunde nicht
    3. Bei den PTs nach §20 Abs. 4 gilt das, was ich in 2 gesagt habe nicht mehr....


    Aber prinzipell sehe ich das auch so: Wenn keine Beschränkung, alles gut.
    In meinem F3-27er wurde es sogar auf meinem Wunsch hin extra mit aufgenommen.
    Mitlerweile habe ich den 3. 27er inkl. F4, da ist es ja dann eh egal.
     
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  3. Ja, das ist korrekt, dennoch werden die unter 1. SprengV § 20 Abs. 4 genannten pyrotechnischen Gegenstände trotzdem gerne (inoffiziell) als F2+ bezeichnet, um sie begrifflich zu unterscheiden.
     
  4. Kleines Update nach dem Gespräch mit der Sachbearbeiterin.

    Für den Schein muss ich Folgendes noch beibringen:

    1) Kopie des Personalausweises

    2) Ausgefüllter Fragebogen zur Lagerung kleiner Mengen an Treibladungspulver

    Eigentlich hatte ich der Sachbearbeiterin geschrieben, dass Aufbewahrung/Lagerung nur die Ausnahme ist.

    Ferner teilte mir die Sachbearbeiterin mit, dass vor Erteilung einer Erlaubnis auf jeden Fall eine Aufbewahrungskontrolle durchgeführt wird. Der Landkreis mache das seit einem Jahr, auch bei pyrotechnischen Gegenständen. Die Aufbewahrungskontrolle erfolgt durch zwei Sachbearbeitende, die rauskommen, und kostet 57,00 EUR pro Stunde.

    Im Gesetz kann ich dazu nichts finden, allerdings hat die Sachbearbeiterin am Telefon sehr deutlich gemacht, dass es ohne diese Kontrolle im Vorfeld den Schein nicht gibt. Dennoch muss dafür doch eine Rechtsgrundlage geben oder darf das Amt das einfach so?
     
  5. Das macht es nicht korrekter. ;)
    Bei Antrag für PTG's? Ähem... :D
    Die kann verlangen was sie will. Ob sie es bekommt, ist ne andere Sache. ;)
    Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern wo ausgeführt ist, auf welche rechtliche Grundlage sie sich bezieht.
     
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  6. Lagerung von Treibladungspulver ? Wird ja immer absurder bei dir, bzw. bei der Sachbearbeiterin.
    James Dean-Wochen im Amt ? Denn sie wissen nicht, was sie tun
     
  7. Weiß ich doch auch, aber es kontextualisiert meine Aussage ;)

    Jupp, ich reibe mir vor Verwunderung auch immer noch die Augen. Aber daran soll es nicht scheitern.

    Würde ich Ihr, glaube ich, morgen auch schreiben. Am Telefon musste ich das erst einmal sacken lassen. Komisch war auch, dass sie nicht genau beziffern konnte, was das denn noch kosten würde.
     
  8. Wem sagst Du das. Den Fragebogen hatte sie mitgeschickt. Ich bin ein wenig ratlos, was ich machen soll.
     
  9. Höflich darauf hinweisen, das du einen Antrag für PtG stellst, dafür ist Treibladungspulver nicht vorgesehen. Am besten nur noch schriftlich
     
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  10. Ist das nicht in pyrotechnischen Gegenständen enthalten, Treibladungs- bzw. Schwarzpulver? Ich nehme an, dass die SB sich darauf bezieht.
     
  11. Weg ignorieren. Was nicht zum Thema passt, frei lassen.

    Die SB bezieht sich vielleicht auch den Mondkalender und sagt die Zukunft aus dem Kaffeesatz? Die hat ja mal so gar keinen Plan von dem was sie da versucht zu tun... :mad:

    Und ja. Alles nur und ausschließlich schriftlich! Allein wegen der Beweislage. Persönlichen Termin immer gern aber lass die Tefoniererei sein.
     
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  12. Ich habe ein Mal mit der Frau telefoniert, um zu erfragen, was sie jetzt von mir braucht. Nicht mehr und nicht weniger. Die meiste Zeit hat die SB geredet. Alles andere lief schriftlich.

    Auf Ihr Schreiben reagiere ich schriftlich, auf jeden Fall. Nur was soll ich da jetzt schreiben? Sie will den Fragebogen haben und Aufbewahrungskontrolle machen. Wobei sich durch letztere der Bogen eigentlich erübrigt.

    RenderedImage.JPG
     
  13. Bei dem was da in dem Brief steht, würde ich es für am sinnvollsten halten mal dezent bei der zuständigen Behörde zu fragen, ob es nicht einen anderen SB gibt der mit dem Thema vertraut ist...

    Wenn der SB einem nicht wohlgesonnen ist und alles möglich versucht einem Steine in den Weg zu legen ist das eine Sache.

    Aber der musst du ja quasi erklären was ihr Beruf ist. Weiß nicht ob ich dazu die Kraft hätte..
     
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  14. Versteht vermutlich der Gesetzgeber selber nicht was da für ne Gülle angerührt wurde:rofl:
    Selbst wenn ich beim Hersteller direkt kaufe wird mein Schein nur darauf geprüft ob F2/F3 ohne beschränkungen in Richtung §20 Absatz 4 ausgestellt ist. Steht nichts drin darf ich die Raketen mit mehr als 20g mitnehmen.
    Zum Glück Brauch ich nur noch 10 scheine und die bestandene Fachkunde :schacka: dann wird der Stellplatz im Bunker leer geschossen und mit feinsten Papp und Plastik Murmeln aufgefüllt :spiteful:
     
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  15. Da drück ich dir mal beide Daumen. :good:
     
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  16. Hier in NRW wurde der gesamte 27er Bereich vor vielen Jahren schon an die Polizei abgegeben. Traditionell davor waren die nur zuständig für Wiederlader, Vorderlader und Böllerschützen. Daher bezieht sich deren traditionelles Fachwissen auf diese Bereiche und die Formulare reden dann immer nur von Treibladungspulver. Falls die Polizeibehörde dann fachtechnisch nicht weiter weiß, fragen die beim Amt für Arbeitsschutz um Rat. Auch die entsprechende Gebührenverordnung wurde vor über 25 Jahren schon geändert und wird fortan "nach Aufwand" berechnet. Damals wurden Rahmenbeträge von- bis festgesetzt. Der obere Wert ist ein vielfaches von den früher erhobenen Gebühren. Ein Amtmann hat einen sehr hohen Stundensatz und wenn einer raus kommt kann es sehr teuer werden.
     
  17. Was meinst du ? Für 27er ist in NRW doch die Kreisverwaltung zuständig.
     
  18. in NRW ist oft die Stadt zuständig, also die dortige Ordnungsbehörde. Aber so Städte wie Köln, Düsseldorf, und eben auch Duisburg gehören auch keinem Kreis an.
     
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  19. Vielleicht sollten wir langsam mal anfangen, nach Postleitzahl geordnet, die zuständigen Stellen in nen Sticky zu packen...
    So wie die Fachhändler.
    Würde einiges an Zeit und tausenden Fragen sparen.
    Wenn alle bissl mitmachen, sollte das recht schnell gehen. Vielleicht noch die passenden Formulare dazu?

    Pyro?
     
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  20. Wurde in Berlin mal jemand kontrolliert zwecks Aufbewahrung ? Ansonsten soweit verstanden 30 Euro je Bekanntgabe beim Amt ?
     
  21. Ich habe heute Post bekommen. Siehe da, 1 Woche hat es gedauert, zwischen Antragstellung und Ausstellung des 27er.
    Ohne Auflagen und F1-F3. Das es so schnell geht, habe ich im Leben nicht gedacht :)

    Vielen Dank an diesen Theard und besonders @Condomino für die Hilfe!
     
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  22. Immer wieder gern.
    Auch hier nochmal: Viel Spaß mit dem Schein. Lass krachen. ;)
     
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  23. #6173 maestro_freunde, 21. Jan. 2023
    Zuletzt bearbeitet: 21. Jan. 2023
    Freut mich wauzi307.

    Ich gehe in die nächste Runde …

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  24. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen bitte die Unterschrift und den Namen des Sachbearbeiters ganz unten schwärzen.
     
  25. Erledigt! Danke für den Hinweis!
     
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