Es gibt ja einen Bescheid. Dort sollte alles drinstehen. Wenn man etwas nicht versteht oder nicht nachvollziehen kann fragt man erstmal nach. Man muss sich halt nicht alles gefallen lassen. Ich für mich habe entschieden: Ich möchte nichts geschenkt bekommen, möchte aber auch nicht schlechter gestellt werden. So habe ich z.B. in meinem 20/27er Schwarzpulver eingetragen bekommen. Nicht weil die wollten, sondern weil ich immer wieder nachgefragt und Eingaben gemacht habe. Und nicht das ich das bräuchte, aber es steht mir einfach zu. Basta.
Mag sein, aber wenn nur bestimmte Kreise die Geschütze auffahren macht sich das nicht bemerkbar. (Bezogen auf die Einnahmen) Ich verstehe diese Willkür einfach nicht.
Ach so, klar. Aber das F2 im Schein schließt das, was wir hier umgangssprachlich "F2+" nennen, ja ein. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden...
Selbe ausstellenden Behörde wie Tie Fighter und ebenfalls 50 € F2 und F3 eingetragen ohne irgend eine Beschränkung.
Ich habe jetzt bescheid bekommen für den 27 er( F2,F3 ) Gesamtbetrag 186€ ,Zwei Stunden wurden berechnet ( Stundensatz 60€ ) und der Restbetrag errechnet sich durch andere Leistung die Paragraphen versehen sind.
Ich habe um die 120€ bezahlt, inkl. F4 und SP Für den 27er für F3 hatte ich meine ich knapp über 100 bezahlt. Ich denke alles bis 150€ ist schmerzlich, aber kann irgendwie begründet werden. Darüber hinaus würd eich das glaube ich auch anfechten. Verstehe eh nicht, wie der Förderalimus mit dem Gleisstellungsgrundsatz aus dem Grundgesetzt vereinbar ist.
Kann das denn jemand aus dem RegBez Arnsberg im Nachgang bestätigen? Zum Bleistift auf dem Kreis Soest?
Wie unterschiedlich das doch ist, mich hat mein SB extra gefragt, ob ich SP mit eingetragen haben möchte. Ich habe abgelehnt. Klar stehts mir rechtlich zu, aber ich habe keine Verwendung dafür (und werde diese voraussichtlich auch nie haben) wozu also eintragen und sich extra "angreifbar" machen mit eventuellen Lagerortskontrollen o.ä..
sagt mal bei mir steht mit drin: Die erworbenen erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Gegenstände sind in den Lieferbescheinigungen Ihrer Erlaubnis einzutragen. Die jährlichen Bezugsmengen dürfen nicht überschritten werden. Nun habe ich gelesen dass dies eigentlich nur für Böllerschützen gilt da im 27er für PTG nicht vorgesehen ? Wäre die Frage ob mir das ein Fahrer überhaupt unterschreibt, also ob der dass muss.
Nein, muß er nicht und wird er auch nicht machen. Es werden nur pyrotechnische Sätze und Schwarzpulver eingetragen. Niemals ptG.
alles klar, wird ja eh in 5 Jahren erst relevant , sollte da eine Nachfrage kommen werde ich mich darauf beziehen
kleine Nachfrage, im 27er steht ja unter Lieferbescheinigung dass der Fahrer / Lieferer unterschreiben muss, wenn ich die Sachen wie geplant persöhnlich im Shop abhole gibt es ja keinen Fahrer oder Lieferer sondern nur einen Verkäufer in so fern macht das ja rein logisch schon keinen Sinn für PTG
Ach ja? Hatte ich noch nicht. Macht doch auch keinen Sinn, wenn diese in der Menge eh nicht beschränkt sind....
Wir sprechen aber gerade nicht über PTGs Mal davon abgesehen, dass dein Eintrag auch Schrott ist und definitiv nicht üblich...