Ich habe diese Erklärung gefunden. „Das Sprengstoffrecht (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 SprengG sowie § 38 SprengG in Verbindung mit Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz SprengVwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987, Bundesanzeiger Nr. 60a) enthält im Punkt 1.5 diese Zeitregelung - hier ist die Verlängerung aber für die Monate Mai, Juni und Juli vorgesehen.“ Allerdings finde ich den Ausschnitt auf die Schnelle mit dem Handy nicht. Da ich mich gerade im Ausland befinde, habe ich nur fies zur Verfügung und ich dachte ich könne wen schnell um Hilfe bitten. Aber dann werde ich am Wochenende am PC nochmal in die genaue Suche gehen.
Auch auf die Schnelle nur das hier gefunden. Ist von der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg veröffentlicht. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV), dort Seite 35 "1.5 Das Feuerwerk muss spätestens um 22 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ), im Mai, Juni und Juli spätestens um 22.30 Uhr MEZ, beendet sein. Während der Zeiten, in denen die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) als gesetzliche Zeit vorgeschrieben ist, muss das Feuerwerk spätestens um 22.30 MESZ, im Mai, Juni und Juli spätestens um 23 Uhr MESZ beendet sein." Noch einen schönen Auslandsaufenthalt wünsche ich ...
Desweiteren musst du in deinem jeweilig zuständigen Landesimmissionsschutzgesetz nachschauen. Da aber nirgends steht WO du deine Anzeige getätigt hast, kann ich dir nicht sagen in welchem § du schauen musst.
oh, danke für den Tipp! Ich habe in Niedersachsen angezeigt. Oder benötigst du gar die genaue Gemeinde?
Update: Der Sachbearbeiter hat mir meine Argumentation bestätigt. Allerdings habe seine Vorgesetze gesagt, dass es in der Gemeine so ist, dass sie nur bis 22:00 bestätigen. Da zu viele Beschwerden kamen, wenn ich später abbrenne müsste ich „gerade stehen“. Ich habe ihn nochmal auf meine Anzeige mit dem 27er hingewiesen und keine Ausnahmegenehmigung beantragen wolle. All das war ihm bekannt. Er konnte meinen Argumenten auch folgen und wollte nochmal Rücksprache halten. Meine Frage an euch, hattet ihr auch schon solche Probleme? sollte ich später abbrennen, würde ich keine Probleme aus Rechtssicht bekommen oder?
Soweit mir bekannt ist, kann die Gemeinde eigene Regeln aufstellen. Hier ein Auszug des Landes Niedersachsen: Mit §1 Abs.2 NLärmSchG werden die Gemeinden ermächtigt, unter den genannten Voraussetzungen Regelungen zum Schutz vor anlagen- und verhaltensbezogenem Lärm zu treffen. Damit ist es den Gemeinden möglich, durch Verordnungen einen umfassenden Lärmschutz zu gewährleisten, der sowohl den anlagenbezogenen als auch den verhaltensbezogenen Lärm umfasst.
Ich würde nachfragen, auf welcher Verordnung das beruht, wir machen das halt nur so gibt es bei Behörden nicht!
Habe jetzt auch F2 und F3 eingetragen bekommen. War recht unkompliziert und dauerte ca. 15 Minuten. Ein Hinweis dazu, das wenn die eingetragene Menge nicht mehr ausreichen sollte, kann diese jederzeit erhöht werden. Ich glaube so langsam, dass ich die beste Behörde habe, die man sich vorstellen kann, ohne die anderen zu kennen. Ich freu mich schon
Was steht denn da alles drin??? Warum darfst du vernichten Und bist du auch noch Böllerschütze?? Ich glaube die Behörde hat keine Ahnung, aber sie hat ihr bestes versucht
Ich habe den Böllerschein und 5 Standböller, sowie 2 Kanonen 18mm und 80 mm. Vernichten darf ich deshalb, da ich auch den Wiederladerschein habe, außerdem muss ein Standböller eventuell auch wieder entladen werden, wenn man pech hat und nicht sauber geladen hat.
Interessanter Schein was PTG angeht. Mit Wiederlader/Böllerschützen kenn ich mich nicht aus. Was @lotusXback schon sagte, ist die Beschränkung von F2 und F3 auf 100 Stück - das muss nicht sein und sollte nicht sein. Könntest du wenn du einen guten Sachbearbeiter hast um Streichung bitten, denn 100 F2-Artikel sind schnell erreicht. Der Hinweis auf letzten Seite ist interessant: "Für das Abbrennen eines privaten Feuerwerkes besteht bei der örtlichen Ordnungsbehörde eine ganzjährige (außer Kat. F2 inkl. Silvester) Anzeigepflicht". Ich würde da herauslesen, dass du nun auch unter dem Jahr keine Anzeigepflicht für F2 hast und spontan überall was zünden darfst. Wie würdet ihr das lesen? Könnte man das durchziehen und sich darauf berufen? Es drängt sich mir der Verdacht auf, der SB wollte in der Klammer schreiben "inkl. Kat F2 außer Silvester"
Könnte man sicherlich so verstehen, aber gemeint ist es anderst. Mein normales Böllerschießen mit Standböllern ( bis 150 Gramm SP ), muß ich auch nicht anzeigen. Ich mache dies aber trotzdem und gebe zusätzlich noch der Polizeibehörde bescheid. Diese sind auch dankbar, wenn sie nicht umsonst herausfahren müssen, wegen irgend welcher besorgten Bürger.
Ja, die Anzeigepflicht für reine Böllergeräte ( Standböller, Kanone, Handböller, usw. ) ist vor Jahren weggefallen. Allerdings müssen sämtliche Gesetze gewahrt bleiben. ( Umweltgesetz, Tierschutz, Brandschutz, Lautstärke, usw. ) Deswegen ist es besser, dies mit dem zuständigen Ortnungsamt zu besprechen. Für Pyroböller, usw. gilt die Anzeigepflicht noch.
Ich muß mir noch eine Lafette bauen, für meinen neuen Liebling. Ist ein original Kanonenrohr. Ich hoffe das Bild gefällt euch.
Sehr "geil". Wo kann man denn so ein Original kaufen? Genau SOETWAS brauche ich auch. Böllerschein habe ich selbstverständlich.
Ja, die Kanone ist offen. Allerdings ist der Zündkanal 15 mm groß und darf laut Beschußamt max. 2 mm betragen ( bei Neubeschuß ) Ich muß also ein Gewinde eindrehen und eine Schraube mit kleinem Zündkanal.
Ich werde mein Feuerwerk auf der Insel, auf der ich feiern möchte, wahrscheinlich garnicht machen können… Überall Schutzzonen, was ich so garnicht bedacht habe… Hat aber natürlich alles seine Logik. Ich müsste zuerst das Küstenschutz- und Wasseramt informieren, damit die bescheid wissen, das niemand in Seenot ist; ferner würde die Stadtverwaltung der Insel wegen der Strände bedenken haben; dann ist bei den Seevögeln Ende September immer noch Brut- und Setzzeit. Habe mich bei Freunden erkundigt, die schon lange dort leben und ihre Feuerwerke letztendlich heimlich zu Hochzeiten und runden Geburtstagen abgehalten haben, damit würde ich aber meinen frisch erworbenen Schein riskieren. Ich werde mich zwar doch nochmal bei der Stadt erkundigen, rechne aber natürlich nicht unbedingt mit einem „Go“. Zwar schon ein bisschen blöde, aber dann mach ich eben ein Feuerwerk in Berlin, nur für mich und ein paar Gleichgesinnte und ist auch gut!
Ich hatte einfach Glück, zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort. Und dann ging alles ganz schnell. Hatte am selben Abend, die Kanone ca. 600 Km nach Hause gepracht. Auf dem Rastplatz auf der Autobahn, wo ich eigendlich nur ganz kurz halten wollte, war ein Polizei Großeinsatz ( ich denke LKW Kontrollen ) und auf einmal waren ca. 20 Poizisten ( innen ) bei mir um den Anhänger herum. Es waren sehr nette Gespräche mit den einzelnen Polizisten. Das Interesse war dort auf jeden Fall vorhanden und ich erklärte Ihnen, wie die nächsten Schritte aussehen werden, bis zum Beschuß in Mellrichstadt ( Beschußamt ). Alles in allem sehr positiv.