Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Interessant wäre ja auch wenn es keine Schulungen für 2 und 3 gibt,diese ja aber von denen zwigend gefordert werden obwohl es ja nicht nötig ist, wer bezahlt dann den Lehrgang für Kat.4? Dieser ist ja nicht gerade preiswert
     
  2. Schreib doch eine Mail mit einem Beispiel, wie du das Feuerwerk planen würdest zusammen mit den entsprechenden Paragraphen und Gesetzesgrundlagen. Vielleicht haben die schon schlechte Erfahrungen mit anderen Kat F3 Inhabern an Silvester gemacht... So kurz danach könnte das schon sein.

    Vielleicht folgendes zusammenfassen:

    - Wie werde ich aufbewahren? (2. SprengV Anlage 7 + SprengLR 410)
    - Welche Menge darf ich?
    - Was muss ich beachten?
    - Wie werde ich transportieren? (GGVSEB 1.1.3.6 a)
    - Welche Menge darf ich?
    - Was muss ich beachten?
    - Wie werde ich ein Feuerwerk anzeigen?
    - Was werde ich vor einer Feuerwerks-Anzeige machen? (Bürgermeister, Nachbarn, etc. informieren, Abbrennplatz besichtigen etc.)
    - Welche Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden?
    - Wo darf kein Feuerwerk abgebrannt werden?
    - Wie werde ich den Abbrennplatz absperren?
    - Was benötige ich ggf. noch für den §27er? (geeignete Haftpflicht, vorher eine Lagermöglichkeit schaffen)
    - Was muss in dem §27er genau drin stehen? Wurde der Antrag überhaupt richtig ausgefüllt?

    Das ist schon eine Ecke an Arbeit, aber letztendlich hat er damit recht, dass du das trotzdem auch alles für F3 wissen musst.
     
  3. Da bin ich ja richtig froh darüber, in einer Stadt mit einem grünen Oberbürgermeister und in einem Bundesland mit einer grün-schwarzen Landesregierung zu wohnen...
    Obwohl sich das Bundesland und meine Heimatstadt seit 2011 im Würgegriff der Grünen Khmer befindet, habe ich meine F2+F3 Erlaubnis ohne irgendwelche Probleme und Einschränkungen erhalten....
    Die birkenstocktragenden Ex-RAF-Anwälte haben sich hier entgegen anderslautenden Unkenrufen wohl doch nicht die Gängelung von Kleinfeuerwerkern auf ihre rot-grünen Revoluzzerfahnen geschrieben.

    *Ironiemodus off* :blintzel:


    @Raoul_Duke

    Ich würde ein persönliches Gespräch immer dem Schriftverkehr vorziehen (gilt auch für Anzeigen).
    Meiner Erfahrung nach läuft vieles einfacher, wenn dem Sachbearbeiter vorab die Möglichkeit geboten wurde, sich ein persönliches Bild vom (vorbereiteten) Antragsteller zu machen.
    Dass die Erteilung der Erlaubnis unabhängig davon entschieden werden sollte ist selbstverständlich, jedoch liegt vieles (leider) im Ermessen einzelner Sachbearbeiter...
     


  4. Hahahaha... War nicht gerade in Baden Württemberg bzw. der Landeshauptstadt Stuttgart ein komplettes Feuerwerk verbot von den Grünen gefordert worden? [emoji23][emoji23][emoji23] ich hoffe du hast noch lange Freude an deinem 27er aber das passte gerade so gut ...

    Jetzt aber Back to topic.... [emoji6]


    Beste Grüße


    Gesendet von iPhone mit Tapatalk
     
  5. Ich würde einfach mal auf die Gebrauchsanweisung auf dem ptG hinweisen. Dort steht alles wichtige zum sicheren Umgang drauf.
    Desweiteren ist über die Richtlinie 2013/29EU eine" Person mit Fachkenntnissen" klar definiert.
    Diese Definition wird in den nächsten Tagen über das 5. SprengÄndG auch Einzug in nationales Recht finden.
    Das derzeitige SprengG bezieht sich zwar noch auf die alte Richtlinie 2007/23 EG aber Bezugnahmen auf diese sind auch gleichzeitig Bezugnahmen auf die Richtlinie 2013/29EU .
    Alle weiteren Belange zur Sicherheit , zur Verhütung von Gefahren und ect. ... sind für Feuerwerkskörper abschließend im SprengG geregelt
     
    tommihommi1 und Blitzcracker gefällt das.
  6. hätte die sprengV auch nicht erwähnt, mit keinem wort.... damit weckt man bloß schlafende hunde.

    lasst die doch einfach in die richtlinie 2013/29/EU reinschauen.

    da steht: F3 ohne Sachkunde und das alter.

    und ja, wir können alle die gebrauchsanweisung auf den artikeln lesen. dafür braucht's keinen kurs für 1200€.

    wenn man aber schon sämtliche gesetzestexte (wie das hier immer empfohlen wird...) mitschickt - darf man sich nicht wundern, dass dann das totschlagargument "gefahrenabwehr" kommt...

    am besten ist pingufreak: hinweis auf "GGVSEB 1.1.3.6 a" ..... jetzt stell ich mir gerade den sachbearbeiter vor, der das liest, aber davon keine ahnung hat ^^

    @Raoul_Duke :
    da würde ich mal energisch widersprechen.... aber ich denke eher, es ist zwecklos. die werden sich nunmehr auf ewig weigern und querstellen.

    pech gehabt könnte man jetzt sagen.

    und überhaupt:
    hier im forum wurde sich in der vergangenheit sehr über einen nutzer lustig gemacht, der wohnt im selben
    landkreis wie ich, er wird seine kat.3 erlaubnis bekommen! auch wenn er hier schon arg runtergeputzt wurde. bsp "...so einem darf man das nie geben, ich hoffe du kriegst das nie etc ."...

    doch darf man ihm geben! - auch wenn es den neidern nicht passt. der gute mann hat nämlich nichts verbrochen und bezahlt auch noch dafür.

    also, ball flach halten oder selber diesen schein beantragen...
     
  7. ...(16) Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und insbesondere von Feuerwerkskörpern unterliegt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten und Traditionen. Daher ist es erforderlich, den Mitgliedstaaten unter anderem aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der menschlichen Gesundheit und Sicherheit die Einführung nationaler Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung oder des Verkaufs bestimmter Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen an die breite Öffentlichkeit zu ermöglichen.

    Kommt also aufs selbe hinaus ;)
     
  8. Einen Tipp gebe ich noch.

    Schau mal in die SprengVwV Punkt 27.6

    Ich denke da lässt sich einiges ableiten. Wüsste jetzt nicht das Feuerwerk der Kategorie 2+3 besonders gefährlich und nicht handhabungssicher ist. Das geht schon entgegen der Definition der Kategorien. In §6 Abs.6 der 1.SprengV

    Des weiteren bekommen Gegenstände keine Zulassung wenn sie:

    Dem entsprechend wäre dieser Punkt zur Einschränkung, beim Umgang mit zugelassenen PTGs , der Erlaubnis hinfällig.

    Ich bin mir sicher es lassen sich noch wesentlich mehr Gründe finden das Argument vom Amt zu widerlegen.
     
    psymon gefällt das.
  9. Moin,

    auch ich habe die Mail von dem Sachbearbeiter bekommen.
    Ich hatte auch mit dem Mitarbeiter telefoniert.
    So ganz hat mich es jedoch auch nicht überzeugt, was er mir auf bitten nochmal per Mail geschickt hat :


    Amt für Arbeitsschutz
    Sprengstoffreferat


    wie soeben telefonisch erörtert, habe ich Ihnen die Hamburger Regelungen zum Erhalt einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz - SprengG - für Pyrotechnik eingefügt.


    … Daher fordert das Amt für Arbeitsschutz der BGV Hamburg zur Bearbeitung von Anträgen nach § 7, § 20 und § 27 für das Verwenden von Pyrotechnik der Kategorie 2 und/oder 3:
    Fachkundenachweis;
    Soweit keine speziellen Fachkundelehrgänge für das Verwenden von Feuerwerken der Kat. 2 und/oder 3 angeboten werden, kann die Fachkunde durch Absolvieren eines Kat. 4-Großfeuerwerkerlehrgangs oder eines Bühnenpyrotechnikerlehrgangs nachgewiesen werden. Hinweis: Die Teilnahme an diesen Lehrgängen erfordert eine Zuverlässigkeitsüberprüfung / Unbedenklichkeitsbescheinigung.

    Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung;

    Altersnachweis (Mindestalter 21 Jahre);
    Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung;
    Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung.


    Bei weiteren Fragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.




    Tja, lohnt es sich jetzt weiter in die " KRIEG " zu ziehen ?

    Dakapi
     
  10. "Hamburger Regelungen" :D
    Herr J. ...Der ist gut!!! ;)
     
  11. :D
    Ich merke du kennst Hr. J*****

    Also, nochmal kurz die Frage in die Runde, muss ich mich damit zufrieden geben oder hab ich noch eine Chance ?

    Danke für Tipps
     
  12. Lohnt sich nicht...
     
  13. Welche Rechtsgrundlage wurde dir denn genannt? Das was du da schreibst ist erstmal sehr schwammig.
    Das wäre so als wenn ich dir sage: Für F2 +3 gibt's keinen Schein wegen ist nicht.
     
  14. Also ich hatte ja auch schon mal versucht mein Schein zu beantragen da hat mir der Herr J...... auch gesagt das erst 3 Stück ausgestellt wurden, die er aber bei der Verlängerung wieder einziehen würde. Als Grund gab er an die starke Bebauung wo wenig Platz ist sowie das sich jemand mit Kat 4 Batterien den Kopf weggeschossen hatte. Und generell hier viel illegales im Umlauf ist.
     
  15. Wer sagt denn das man in der Stadt schießen muss. Ich persönlich habe noch nicht ein Feuerwerk in meinem Wohnort gezündet.
    Genug illegales im Umlauf. Ja mag sein, aber man will ja auf legalem Wege sein Hobby ausüben. Deshalb beantragt man doch die Erlaubnis.
    Mit Kat.4 die Rübe weggeballert. Ja stimmt, aber was hat das damit zu tun wenn man sich an das Gesetz halten will.
    Außerdem würde er ja für Kat.4 einen ausstellen. Nachdem was er als Argument vorgibt, wäre das dann ja noch eine größere Gefahr.
     
  16. Hi,

    von dem Todesfall hat er mir auch erzählt, aber was hat illegales und Kat 4 PTG`s mit einem 27er für Kat 2 & 3 zu tun ????

    Hatte Ihn auch erzählt das der Abrenner eher in Meck Pomm in Ländlicher Gegend ist, hat Ihn aber nicht Interessiert.
     
  17. Moin, habe meinen Antrag im Januar 2016 (Bundesland SH) eingereicht und bis heute auch keine Pappe bekommen. (weder Zusage noch Absage)
    Habe heute mal wieder nachgefragt wie es denn ausschaut, weil ich diese hinhalterei leid bin.
    Aussage vom Amt, das wird immer noch vom Bundesministerium geprüft ob, oder ob nicht, weil man diese Lücke beim 27er schließen will.
    Er will da jetzt aber etwas mehr Druck machen, damit ich endlich bald mal (nach mehr als einem Jahr) erfahre ob die Erlaubnis nun ausgestellt wird oder eben nicht mehr.
    Ansonsten müsse ich einen Kat.4 Lehrgang besuchen um dieses aktuelle Problem zu umgehen.
    Bestehende 27er werden (zumindest in SH) seit 2016 ohne Kat.4 Fachkunde auch nicht mehr verlängert.
    Das Ministerium grübelt also schon seit langem darüber nach....die deutschen Mühlen mahlen halt sehr langsam.
     

  18. Sorry das ich das schreiben muss aber das ist schlichtweg falsch!

    Ich komme auch aus SH und habe den 27er mal spaßeshalber im Oktober 16 beantragt und innerhalb von knapp 3 Wochen genehmigt und übergeben bekommen.

    Also liegt das Problem nicht in einem Ministerium auf Landesebene sondern eher bei deinem Sachbearbeiter der keine Lust oder Ahnung hat.
     
    Hawergetzi gefällt das.
  19. Oder der eine Sachbearbeiter steht in Kontakt mit dem Ministerium und der andere nicht...

    Mir wurde damals gesagt, dass es für den §27er keinen Rechtsanspruch gibt...
     
    Hawergetzi gefällt das.
  20. @Yank01... wieviel haste bezahlt?? :rolleyes:

    "Aussage vom Amt, das wird immer noch vom Bundesministerium geprüft ob, oder ob nicht, weil man diese Lücke beim 27er schließen will."

    dann müsste DE ja die EU richtlinie kippen ... im traum dieser amtsschimmel vielleicht.

    ich denke eher, es wird bald nach EU model für alle ab 21jahren freigegben.

    dann gibt's die ganzen tollen sachen im aldi & lidl zu kaufen...
     
  21. Vielleicht meint er ja die Lücke bezüglich Böllerschützen, die mit §27er ganzjährig F2 anzeigen dürfen... Soll ja im SprengG geändert werden... Wenn das so ist, handelt es sich vielleicht um ein Missverständnis.
     
  22. Es geht auch schon um Kat.3

    Dafür wollen die evt. Fachkunde einführen, wenn ich das richtig verstanden habe.

    RICHTLINIE 2013/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
    vom 12. Juni 2013
    zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung
    pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung)


    Siehe hier unter Abs. 16

    Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und insbesondere von
    Feuerwerkskörpern unterliegt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen
    kulturellen Gepflogenheiten und Traditionen. Daher ist es erforderlich, den
    Mitgliedstaaten unter anderem aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der
    menschlichen Gesundheit und Sicherheit die Einführung nationaler Maßnahmen zur
    Beschränkung der Verwendung oder des Verkaufs bestimmter Kategorien von
    pyrotechnischen Gegenständen an die breite Öffentlichkeit zu ermöglichen.

    Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?
     
  23. Herr J... wer kennt den nicht, er ist selber übrigens 27er, 7er und 20er Inhaber ;)

    Aber ich bin mir sicher, mit einer Gruppe die sich einen Anwalt teilt, können wir es schaffen einen Kat3 zu bekommen.
     
  24. Mooooment, ein 7 / 20 er der bei der Behörde arbeitet? Das ist doch rechtlich gar nicht möglich? :shocked:
     
  25. Warum nicht soll das nicht möglich sein?
     
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