Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Moin, ganz ehrlich? Ich glaube der ********t dich.
     
  2. Wohnst du zufällig in RLP?
     
  3. Das ist definitiv so.
    Der Antrag muss aber nach der Gesetzteslage zum Zeitpunkt der Antragsstellung betrachtet werden. Zumindest müsste er dann ausgestellt werden um dann direkt wieder eingezogen zu werden.

    Gebe ich dir auch Recht, aber ich werde nicht daran sterben, wenn ich keine Pappe bekomme. Ich sehe das zum Glück etwas lockerer.

    Und dann? Kostet evt. Geld, aber auf jeden Fall Nerven.
    Das wäre mir das ganze dann nicht wert.
    Zumal man eig. davon ausgehen kann, dass wenn man das Kriegsbeil ausgräbt, von der Gegenseite dann erst recht Widerstand zu erwarten ist und man sich querstellt.
    Ich versuche es dann doch lieber auf dem deeskalierendem Weg.
    Nur der Geduldige wird belohnt :D
    Wie schon gesagt. mein Leben ist ja nun nicht abhängig von der Pappe :rolleyes:
    Und deswegen Krieg anzuzetteln ist es m.M.n. nicht wert.

    Das übernimmt mittlerweile das Amt für mich :D

    Falls das der Fall sein sollte, dann tut er dieses äußerst gut und ich habe zumindest später ein paar nette Storys, an geselligen Abenden zu erzählen.
    Weil die Gespräche waren äüßerst amüsant.

    Nee :D S-H.
     
  4. Du kannst auch bei der nächst höheren Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Das kostet nix.

    Vorher aber nochmal prüfen, ob du überhaupt alles richtig beantragt hast.
     
  5. Ja, kann ich schon, will ich aber gar nicht. Ich geh es halt gemütlich an. Wenn es halt dauert, dann dauert es halt. Ich bin nicht so der Beschwerde/Terror/Krawall/Droh- Typ.
    Ich nehm es mit Humor. Gulasch schmeckt ja bekanntlich auch am besten, wenn man es ganz langsam im Topf zur Vollendung bringt :rolleyes::D

    Das ist 100% richtig und Wasserdicht verpackt :D Das kannst du mir glauben.

    Seht es doch mal positiv.
    Je mehr Argumentationen und Ausflüchte/Ausreden ich seitens des Amtes bekomme, umso mehr muss ich mich belesen um ggf. mit den tiefsten Tiefen der Gesetzesgrundlagen gegenzuargumentieren (was ein Satz :cool:)
    Und umso mehr kann ich nachher anderen helfen, diese Hürden eventuell zu meistern ;)

    Ich finde für jedes Problem eine Lösung und mein Sachbearbeiter findet für jede Lösung ein neues Problem :D:D:D

    Ist mittlerweile schon so eine Art Freizeitbeschäftigung meinen Sachbearbeiter damit zu belästigen :D:D:D
    Zumindest sollte er in dieser Thematik bald fit sein.
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  6. Ich verstehe die Aussage mit "Ministerium" immer noch nicht.

    Wieso macht das nicht die Gemeinde oder der Landkreis ???

    "Bundesministerium" - und die stellen jetzt für Privatbürger aus?

    Ist schon alles sehr kurios, lieber Hawergetzi.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass da noch irgendwas bei rauskommt.

    Auch wenn's eine unterhaltsame Geschichte ist.
     
  7. Wenn man einen Schein beantragt und dieser wird abgelehnt muss man dann trotzdem etwas bezahlen?
    Kennt sich jemand mit dem Bereich Schleswig-Holstein/ Pinneberg aus. Habe hier bereits gelesen das die Behörden eigentlich keine Lust mehr haben die Scheine auszustellen...
     
  8. Maximal eine kleine Bearbeitungsgebühr die aber ist verkraftbar :D

    Guckst du hier:
    https://www.kreis-pinneberg.de/-p-1134.html?rewrite_engine=id

    Das ist eher die Regel als die Ausnahme. Viele wollen halt nicht und viele haben von der Materie schlichtweg keine Ahnung.
    Einfach den Antrag korrekt ausfüllen, sich zu der ganzen Thematik belesen, damit man auf eventuelle Fragen bzw. Antworten der Ämter entsprechend reagieren und argumentieren kann.
     
  9. Jemand Erfahrungen in Berlin gemacht.?. hab meinen Antrag vor einem Monat abgeschickt und keine Antwort erhalten bis jetzt.. fahre jetzt erstmal in den Urlaub. Danach frag ich mal nach.
     
  10. Meine Erteilung hat 17 Wochen gedauert. Also hab noch ein bißchen Geduld :D
     
  11. Freut mich das es wenigstens geklappt hat haha :D
    Wie lange liegt deine Beantragung so zurück ? Irgendwelche Einschränkungen eingetragen bekommen ?
     
  12. Dauer 4 wochen 120euro und keine Einschränkungen auch keine Mengeneintragung:D
     
  13. Ja, aber nicht in Berlin.
    Hier dauert es länger, ist teurer und als Bonus gibt es Einschränkungen :D

    Aber immerhin ist es möglich ihn zu bekommen. :)
     
  14. 30kg Nem der Klasse 2 und 3 steht dort.. hab jedes Silvester mehr kat 2 Artikel.
    Kann das also garnicht einhalten :O
     
  15. #816 Yanky01, 25. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2017
    Aufbewahren darfst du als 27er nach Kleinmengenregelung
    §6 2 SprengVerordnung in Verbindung mit Anhang 4.1 und Anlage7 sogar nur max.
    15 Kg NEM 1.4G oder 5 Kg NEM 1.3G in unbewohntem Nebengebäude pro Brandabschnitt.
    bzw. noch weniger in bewohnten Gebäuden.
    Da ist die Beschränkung der erwerbbaren NEM fast das kleinere Problem die LEGALE Aufbewahrung der Sachen ist ohne zugelassenes Lager bei den mengen wie du sie beschreibst unter dem Jahr als 27 er die größere Herausforderung und eigentlich nur in mehreren verschiedenen gesicherten Gebäuden möglich. Und da viele interessante PTG´s in 1.3G fallen ist bei max 5 Kg NEM legal aufbewahren feierabend ohne zugelassenen Bunker.
    Selbst wenn du nur EINEN PTG in 1.3G noch im Vorrat hast und der Ganze Rest ist 1.4G ist bei max.5Kg NEM pro Brandabschitt legal schluss.
    Also ist das LEGALE Aufbewahren für einen 27er das echte Problem und eigentlich nicht der Erwerb. Denn dank der Erlaubniss wissen die Behörden bei wem sie im Fall der Fälle mal ne Kontrolle machen könnten ob sie es tun sei nun mal dahingestellt.
    und wehe es passiert mal was...........
    Dann gibt es wieder tolle Zeitungsberichte: ..... Illegales SPRENGSTOFFLAGER ausgehoben.:D
    Also umsomehr man offiziell darf umsomehr muss man auch beachten, von den Auflagen und richtigen Sicherheitsabständen bei Verwendung von Kat 3 will hier lieber erst garnicht anfangen.
    ( Niemand will eine PGE F180 in ner Meschenmenge am Boden hochgehen sehen)
    In dem Sinne :blintzel:
     
  16. #817 Feuer_und_Flamme!, 25. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2017
    Die Sicherheitsabstände in F3 spotten wie in F2 jeglicher Realität:

    [​IMG]

    Immerhin unterliegt F3-Feuerwerk durch das Anzeigeverfahren einer behördlichen Kontrolle.
    Nichts für ungut, aber ein Pyrotechniker oder ein seriöser F3-Erlaubnisinhaber
    würde einen nicht geringen Anteil der (auch hier gezeigten) Silvesterfeuerwerke nicht verantworten wollen bzw. unterm Jahr überhaupt anzeigen können.....

    EDIT:
    Zink gibt beispielsweise den Sicherheitsabstand einer 915er (noch in F4) mit 125m, in Schussrichtung sogar mit 200m an.
    Verringert sich der Sicherheitsabstand nach erfolgreicher F3-Zulassung zukünftig auch auf 25m? Seltsam und bedenklich zugleich.....
     
  17. In F2 und F3 sind 8m bzw. 15m Sicherheitsabstand im Gesetz vorgeschrieben. Merkwürdigerweise wird dabei nur die normale Funktion, keine mögliche Fehlfunktion betrachtet.

    Dann kommt noch dazu, dass im Professionellen Bereich bei Raketen ausgeschlossen wird, dass der Leitstab Zuschauer trifft, wodurch die riesigen Sicherheitsabstände zu Stande kommen, keine Ahnung, warum das in F2 egal ist.
     
  18. Bei Kat 3 Raketen zünde ich unter 25m und ner Prallwand erst gar nicht.
    Solange die richtig aufsteigen ist ja alles gut aber 200g NEM wenn die am Boden bleiben und man steht daneben nein Danke, da greift bei mir zumindestens der Selbsterhaltungstrieb.
    Ich liebe die Kat2+ (905) und Kat 3 Raketen aber die sind nichts für die Stadt bzw.
    eng- umbautes Gelände.
    Und die 8 bzw 15 Meter Mindesabstand spotten jeder Beschreibung.
     
  19. Da spottet gar nichts.
    Schließlich liegt hier der Zusammenhang mit den zulässigen Schallpegeln, die eben bei acht bzw. fünfzehn Metern gemessen werden und in diesen Abständen die 120dB nicht überschreiten dürfen.
    Sehr kurios auch die Auffassung, der Sicherheitsabstand solle nach Fehlfunktion festgelegt werden.
    Demnach fällt dann wohl generell die Verwendung von Pyrotechnik aus...:rolleyes:
     
  20. Herrje, es geht doch garnicht darum es zu verbieten. Und die Zulassungskriterien sind auch einigermaßen bekannt, ich bin froh das es diese PTG´s für uns Hobby 27er gibt und sie mehr werden.
    Nur sollten sich viele von denen die jetzt sich auch kurzfristig eine Erlaubnis besorgen/ beantragen wollen auch bedenken/ bewust sein das es mit den vorgegebenen Sicherheitsabständen für den Vorschriftsmäßigen Abschuss der Raketen oder auch Batterien von 8 bzw 15 Metern eigentlich nicht getan ist.
    Weil wenn was was passiert (Was auch immer) und es kommt zu einem Schaden bist du als Erlaubnisinhaber in der Verantwortung und mit der Aussage der war aber 15 m weit weg als ich zündete wirst du nicht weit kommen.

    Es ging darum das man als 27er schon etwas mehr darauf achte sollte die Vorschriften einzuhalten (Aufbewahrung) und die Sicherheit zu gewährleisten auch ohne das es auf den PTG´s aufgedruckt ist.
    Das Beispiel mit den Zink 915 ist echt gut Sicherheitsabstand KAT 4 125m laut Hersteller wenn die dieses Jahr in Kat 3 Eingestufft werden sollten nur 15m laut aufdruck ???
    Eine PGE180F hat auf ner Kreuzung in Berlin genausowenig verloren wie ne Kat4 Box ala Triplex TXB869 https://www.youtube.com/watch?v=8psCfhHtanY
    Oder bekommt mann das in Berlin angezeigt?
    Mit der Erlaubnis ist es nicht getan, damit beginnt die Verantwortung.
     
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  21. Gar nicht kurios, sondern eigentlich eine Selbstvertändlichkeit!
    Wer natürlich keine Verantwortung übernehmen möchte, dem sollten im Gegenzug auch keine weiteren Freiheiten gewährt werden....
     
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  22. Nein, hier werden wieder einmal Tatsachen völlig verdreht.
    Es macht keinen Sinn, meine Beiträge auseinanderzunehmen, um daraus falsche Behauptungen herzuleiten.
    Man nehme die Sätze so, wie sie dort stehen, und nicht mehr, fertig. Dann gibts auch keine Mißverständnisse.
    Es bleibt ansonsten nichts anderes übrig, den Teilnehmern das Mindestmaß an kognitiven Fähigkeiten in Abrede zu stellen.
     
  23. Bei den 30Kg NEM sind die erlaubnispflichtigen Gegenstände der Kategorien 2 und 3 gemeint, nicht das sogenannte Silvesterfeuerwerk.
     
  24. Ja wenn du das "sogenannte Silvesterfeuerwerk" an den drei Verkaufstagen vor Silvester kauft schon, wenn du es unter dem Jahr mit dieser Erlaubnis mit der 30kg beschränkung kaufst fällt es sehr wohl mit in diese 30Kg NEM pro Jahr.

    Was aber auch an der oben beschriebenen Aufbewahrungsproblematik mit den zulässigen Mengen nichts ändert welche beachtet werden sollten.
    Und ja mir ist durchaus bewusst das viele User ohne Schein gerade vor Silvester mit ihren Bestellungen diese Mengen um das das Vielfache überschreiten und das Zeug in der Wohnstube stapeln um Fotos zu machen.
    Die stehen auch wenn die Verordnung auch für sie gilt aber nicht so im Focus wie etwaige Erlaubnissinhaber die es besser wissen müssen.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
     
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