Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Habe mal hier gelesen, dass ich mit §27 Schein dann ein Feuerwerk unterjährig bei meiner Gemeinde anzeigen muss - klar. Aber gilt der Schein dann ausschließlich im Bereich der ausstellenden Behörde?
    Mit anderen Worten: Kann der Bayer mit einem 27er Schein ein Feuerwerk in Sachsen anzeigen?
     
  2. Klar, warum auch nicht?
    Du darfst mit deinem Führerschein ja auch Bundesweit fahren und nicht nur in dem Bundesland wo du den gemacht hast :rolleyes:
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  3. Das war ja genau die Frage. Bekanntlich gibt es Landesrecht und Bundesrecht.

    Das der Führerschein bundeseinheitlich geregelt ist - klar. Den habe ich ja und kenne somit die Regelungen.

    Bei Gesetzen und Bürokratie liegen wir in Deutschland ziemlich weit vorn. Daher wollte ich lieber nochmal nachfragen.
     
  4. Von Vorteil wäre es eher, wenn man bei einer beliebigen Stadt den Antrag stellen könnte und einfach diejenige auswählen, die am wenigsten Probleme macht
     
  5. also ich habe gerade auf wiki dieses hier gefunden..
    ,,Bei einer Erlaubnis nach §27 (nicht gewerblich) ist eine zusätzliche zwingende Voraussetzung, dass der Antragsteller ein Bedürfnis nachweist, wozu er die Erlaubnis benötigt (z.B. Böllerschützen)."


    wie soll ich ein Bedürfnis nachweisen? wie soll ich denen begreiflich machen hey mir reichen die normalen Lidl Raketen nicht,ich will die Zink schießen...die zeigen mir doch nen Vogel...
     
  6. Ich glaube das wird hier im Forum jetzt schon das 10-tausendste mal gefragt/hinterfragt.
    Nutzt doch mal die SuFu...

    Les dir SprengG 27 Abs.3 mal richtig durch und du wirst deine Frage selbst beantworten können.

    Gruß
    hawer
     
    Mr.Matthew, Mindhunter und sfrederik gefällt das.
  7. Ja richtig, les dir das mal genau durch und du wirst sehen, dass du ohne Bedürfnis weder Verbringen noch Aufbewahren darfst. ;)

    Was man dann noch dürfte, ist, sich die Sachen am 31. liefern lassen, direkt draußen auspacken und anzünden.

    Ok, differenzieren wir das nochmal ein wenig. Bitte bedenkt, dass ich jetzt hier nur mal die rechtliche Darstellung erläutern möchte. Inwiefern das dann tatsächlich kontrolliert werden kann oder es den Behörden dann eh egal ist, sei mal dahin gestellt. Ich bin aber der Meinung, dass das schon klar auseinander gehalten werden sollte und keine Halbwahrheiten vermitteln werden. ;)

    Ohne Erlaubnis darf selbstverständlich jeder ab 18 Jahren Artikel der Kat. F2 in seinem Auto durch die Gegend fahren (also zB vom Aldi nach Hause) und diese im Keller oder ähnliches aufbewahren (natürlich im Rahmen der Mengen aus Anlage 7 der 2. SprengV). Auch darf jeder diese Artikel an den letzten drei Werktagen des Jahres erwerben und sie am 31.12. und 01.01. verwenden. Ausgeschlossen sind da aber Artikel, die in Deutschland erlaubnispflichtig sind, wie beispielsweise größere Raketen. Dafür wollt ihr ja die Erlaubnis haben.

    Jetzt kann man die Erlaubnis ohne Bedürfnis beantragen und bekommt sie auch ausgestellt (nur für Erwerb und Verwenden). Mit einer Erlaubnis für Erwerb und Verwenden von Kat2 und Kat3 Artikeln darf man natürlich auch weiterhin (wie auch ohne die Erlaubnis) noch die "normalen" (und erlaubnisfreien) Artikel erwerben, verbringen (also im eigenen Auto herumfahren), verwenden und auch aufbewahren.

    Für erlaubnispflichtige Artikel, wie größere Raketen, gilt das aber nicht. Da darf man nur erwerben und verwenden und eben nichts aufbewahren oder selber vom Laden abholen. Das heißt, man kann sich die Sachen am 31. liefern lassen und sie direkt aufbauen und anzünden (wobei sie natürlich ruhig auch ein wenig Zeit, evtl. bis zur Dunkelheit oder Mitternacht ;) , draußen stehen können, sie werden ja quasi verwendet und nicht aufbewahrt in dem Moment). Es sollte dann Silvester nichts mehr an Artikeln übrig bleiben, die erlaubnispflichtig sind und aufbewahrt werden würden ;)

    Was man mit der Erlaubnis natürlich auch kann, ist "normale" und erlaubnispflichtige Artikel unterjährig einkaufen und ein Feuerwerk anzeigen. Denn für "normale" Kat F2 Artikel benötige ich keine Erlaubnis zum Aufbewahren oder Verbringen (eben Reste von Silvester), mit der zusätzlichen Erlaubnis kann ich aber diese Artikel Erwerben und dann auch im Jahr verwenden. Aber ich darf eben keine Artikel, die erlaubnispflichtig sind, aufbewahren oder selber abholen, sondern muss mir die quasi an den Abbrennplatz liefern lassen, dort aufbauen und anzünden.


    Das ist die Situation, wie sie sich aus dem Gesetz ergibt. Damit kann nun jeder anfangen, was er will. Man kann durchaus auch Bedürfnisse anbringen, sei es die Hilfe bei einem Pyrotechniker und daher der Wunsch, sich mit neuen Artikel auch außerhalb von Kundenaufträgen vertraut zu machen. Oder die Mitgliedschaft in den einzelnen Vereinen, die uns dafür zur Verfügung stehen. Oder vielleicht fällt einem noch was anderes ein. Wenn das Bedürfnis durch kommt, kann man sogar auch weitere Aspekte des Umgangs (also Verbringen, Transport, Aufbewahren, Vernichten) mit in die Erlaubnis bekommen.

    Da fällt mir grad auf, ohne Bedürfnis darf man eine stehen gebliebene Batterie ja gar nicht Vernichten (was man ja eh nur mit Überschuss Wasser darf, egal). Soll man die dann einfach so, noch halb-geladen, in den Müll werfen? :D :D
     
    Mr.Matthew und ille gefällt das.
  8. Dann les mal die 1. SprengV 4 Abs.2 und Abs.5 durch.
     
  9. Wie schaut das mit einer Zusatzversicherung für den F3 Schein aus?
    und wie lagert ihr dann die F3 Artikel?
    Das beschäftigt mich bei der Sache noch.
    Ansonsten würde ich mein Glück auch mal versuchen.
     
  10. #110 since89, 9. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 9. Januar 2016
    Lagern nicht, nur Aufbewahren und denn halt nach den Gesetzlichen Vorschriften...
     
  11. Genau, stimme @since89 voll zu. Aufbewahren nach Anlage 7 der 2. SprengV ;)
     
  12. Ok, gerade mal darein geguckt. Klingt aber nicht gut :dontthinkso: Bitte lest bis zum Schluss, also gerade auch den letzten Abschnitt noch :)

    1. SprengV §4 Abs.2

    Das wichtige hieraus ist: §27 des Gesetzes (also die Erlaubnis, die hier beantragt werden will) gilt nicht für ptG der Kategorie 1 und 2. Das klingt ja super, dann darf ich ja Batterien vom Aldi auch nach Silvester noch aufbewahren (das ist übrigens das, was ich auch schon im letzten Post geschrieben habe, das sind eben die "normalen" bzw. erlaubnisfreien Artikel).

    Und was ist mit Raketen mit 75g? Oh "Satz 1 findet keine Anwendung auf pyrotechnische Gegenstände nach § 20 Absatz 4 ..."

    1. SprengV §20 Abs. 4

    Hmm, ok. Satz 1 gilt nicht für das Verbringen ins Ausland, aber vom Fachhändler zu mir nach Hause darf ich das trotzdem nicht. Also kann ich §4 Abs. 2 leider doch wieder vergessen für meine Raketen, schade. :(

    -----

    Dann gucken wir mal nach Absatz 5:

    SprengG § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

    SprengG §27 Abs. 3 Nr. 1

    Ok gut, ich darf also auch ohne Fachkunde Aufbewahren, Verwenden, Vernichten, Erwerben und Verbringen (für Kat 3), denn ich soll ja §8 Abs. 1 Nr. 2a ignorieren, auch aus sicht des §27 Abs. 3 Nr. 1, der sich ja darauf bezieht.

    Das blöde ist jetzt nur, dass man für eine Erlaubnis mehrere Dinge erfüllen muss, nämlich die Fachkunde, die Zuverlässigkeit und eben auch das Bedürfnis. Die Fachkunde brauche ich nicht, steht ja in dem 1. SprengV §4 Abs. 5. Die Zuverlässigkeit bekomme ich (hoffentlich) über die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Aber das Bedürfnis wird weder von Abs. 2 noch Abs. 5 in irgendeiner Weise ausgehebelt.

    Damit sehe ich meiner Meinung nach meinen letzten Post noch immer als richtig an.

    Aber ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass ich die aus meiner Sicht gültige rechtliche Situation darstelle. Und ich gebe auch gerne zu, dass diese ganzen Gesetze verdammt nochmal viel zu unübersichtlich sind. Was am Ende die Behörde daraus macht, ist ein ganz anderes Tuch. Ihr solltet nur entsprechend darauf vorbereitet sein, dass vielleicht eine Behörde doch auch eure Argumentation ablehnt, weil sie so eben nicht völlig wasserdicht ist. Ich möchte aber niemanden entmutigen, das Gesetz ist, wie schon gesagt, sehr undurchsichtig und ihr könnt es natürlich versuchen :)
     
    wert709 und Mr.Matthew gefällt das.
  13. Habe jetzt nicht mehr nachgelesen, aber soweit ich weiß muss gem. §27 für PtG kein Bedürfnis nachgewiesen werden.

    Ich klinke mich aber jetzt hier aus...
     
  14. Also entschuldigt meine langen Texte und das beharren auf dem Gesetz.

    Ich wollte nur darstellen, dass die Behörde mit der Argumentation, die aus dem Zusammenhang gerissen plausibel klingt, natürlich "überrumpelt" werden kann und ihr dann alles in eure Erlaubnis bekommt, auch ohne Bedürfnis. Es kann aber auch sein, und darauf wollte ich euch nur vorbereiten, dass sich ein Behördenvertreter mal gut auskennt und euch die Argumentation zerpflückt und die dann eben nicht Stand hält. Ich meine es ja nur gut mit euch :)
     
    Mr.Matthew und Flintenchirurg gefällt das.
  15. Woher bekomme ich denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wer muss diese ausfüllen usw.
     
  16. Ist die Bescheinigung denn nun Pflicht oder nicht?
     
  17. Das weiß ich leider nicht.
    Ich mache gleich meinen Kat 4 Schein und da benötige ich die Bescheinigung auf jeden Fall.

    Meistens sind die Behörden, die in der PDF sind, auch die wo du deinen Schein beantragst.
     
  18. Ja die Unbedenklichkeit ist Pflicht und wird in der Regel von der Austellungsbehörde eingeholt. Meine Behörde ist so gut vernetzt das die das über den Rechner innerhalb von 1 Tag schaffen, ansonsten 3-6 Wochen. Abfrage polizeiliches Führungszeugnis, und auch beim Verfassungsschutz
     
  19. Hat es schon einer in Berlin geschafft, den Schein zu bekommen?
     
  20. Demnächst

    Komme auch aus Berlin und werde meinen Brief wahrscheinlich am Montag beim Ordnungsamt abgeben. Leider weiß ich nicht, ob das die richtige Stelle ist und ob vorerst ein formloser Brief genügt, schließlich finde ich vom Land Berlin kein Antrag zur Austellung online.

    Gruß
     
  21. Ich halt mich ab jetzt auch raus.So wichtig ist mir dieser Schein dann doch nicht.Vor allem jeder Hans und Franz weiß noch einen,, hier aufbewahren da lagern" ist doch alles Quark mit Soße.

    Versteht mich nicht falsch aber dann spar ich lieber mal richtig Geld und geh wohin wo man Input bekommt und nicht sämtliche Grauzonen mit Gezwinker ausnutzen muss.Darauf hab ich null Lust.

    Entweder reell was legal zünden dürfen oder doch nur Kindergarten und verstecken spielen.

    Hatte was gelesen, dass es möglich ist die etwas größeren Zink zu schießen mit Verstand und nüchtern Kopf (wie jedes Jahr bei mir) jetzt ist es eben doch wieder ganz anders...ist echt ermüdend. JAJA ich weiß Sufu benutzen.


    Wie gesagt für mich bitte in diesem Thema nicht mehr antworten.Ist alles gut vielen Dank.
     
  22. Man braucht keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 27er zu beantragen, das ist nur rausgeschmissenes Geld und Zeit die vorher zu beantragen.
    Das einzige wofür man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht ist für die Teilnahme an Lehrgängen.

    Btw. die Verwaltungsvorschrift zum SprengG hat ne Vorlage für Anträge in Anlage 7, da steht auch schon drauf, dass das Bedürfnis für PTG entfällt.
     
  23. Ok dann nennen wir es Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dafür gibt es dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt. Braucht ja auch nicht denn das Amt hat ja Zugriff auf diese Daten welche der Lehrgangsträger nicht hat. Im Prinzip ist beides das gleiche der Unterschied ist nur ein Stück Papier.Ich glaube preislich nimmt sich das nix. Also ohne Überprüfung keinen Schein. Siehe hierzu auch §8 Abs.1 Nr.1 SprengG
     
    kintor und FredXPerry gefällt das.
  24. Morgen

    Morgen wird mein formloser Brief beim Ordnungsamt eingesteckt, mal schauen was die dazu sagen. Schließlich habe ich keinen Antrag etc. ausgefüllt sondern bisher nur einen Brief zur Ausstellung des 27er mit meinen Kontaktdaten und allen Paragraphen. Denn es ist ein graus in der Bundeshauptstadt zu wohnen, Anträge findet man hier für spezielle Themen nicht.

    Ich werde Berichten.
     
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