Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #1226 Feuerwerk-Verrückter, 22. November 2017
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2017
    Hallo in die Runde, ich komme aus Mannheim und möchte im Neuen Jahr den 27er Schein beantragen.
    Nun habe ich mich im vorab beim Ordnungsamt Erkundigt über Kosten und was alles benötigt wird, mir wurde mitgeteilt das ich eine Versicherrung und Sachkunde für Pyrotechniker brauche die aber für Kat3 doch garnicht nötig ist.
    Könnten mir vielleicht ein Schein Besitzer sagen unter welchem Paragraph steht das ich keine Sachkunde benötige das wäre sehr nett und wüde mir weiterhelfen.
     
  2. §4 Absatz 4 der 1. SprengV.
     
    Wibias und Feuerwerk-Verrückter gefällt das.
  3. Vielen Dank für deine schnelle Hilfe.
     
  4. Ich habe am Montag meinen Termin beim Amt. Da ich in Kontakt mit dem Sachbearbeiter bin, weiß ich durch ihn, dass meine Erlaubnis schon gedruckt wurden. Nun hat er mit mir einen Termin ausgemacht, um mit mir noch einmal ein persönliches Gespräch zu führen und dann (wenn ich mich nicht ganz glatt anstelle) den Schein zu übergeben.

    Weiß jemand, was bei so einem Gespräch noch gefragt wird, bzw. hatte jemand evtl. schon einmal so ein Gespräch ?
     
  5. Na ich denke mal der will Wissen warum du den Schein brauchst,
    was du damit vorhast, ob es eine Lagermöglichkeit gibt etc.

    Aber was sollte dagegen sprechen warum er dir den Schein nicht gibt?
     
  6. Hört sich recht kompliziert an, aber sag doch einfach wie es ist, ohne zu lügen. Muss sich wohl nur authentisch anhören.

    Ich habe den Antrag per Post weggeschickt und der kam dann ein paar Monate später auch wieder mit der Post.
    Das wars, hatte nie richtigen Kontakt mit einen von der Behörde. Die werden jetzt also keine MPU von dir verlangen können. ;)
     
  7. Hallo,
    ist hier Jemand aus dem Landkreis Lüneburg, der schon erfolgreich den §27er Schein beantragt hat?
    Es geht mir nur um F2/3, privat. Also ohne Fachkunde.
    Falls mir Jemand kurz Rückmeldung geben kann, wäre ich sehr erfreut :)
     
  8. Hmm mir stellt sich gerade eine rechtlich nicht unerhebliche Frage.

    Wenn in solch einem 27§ Schein bezüglich Pyrotechnischer Gegenstände Kat. II und III steht

    ...die Erlaubnis zum/zur

    Erwerb, Umgang, Aufbewahren und Befördern.

    und hierbei auch keine Einschränkungen angegeben sind.

    Dann beinhaltet ja allein der Umgang nach §3 SprengG "Absatz 2, Satz 1" schon die folgenden Tätigkeiten.

    (2) Im Sinne dieses Gesetzes ist
    1.Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen: das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte der Transport, das Überlassen und die Empfangnahme explosionsgefährlicher Stoffe sowie die weiteren in § 1b Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a bis e bezeichneten Tätigkeiten,


    Das kann doch rechtlich nicht erwünscht und erlaubt sein, dass einem hierdurch das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen gestattet wird.

    Übersehe ich hier vielleicht noch etwas?

    Gruß
    ®Salute®
     
  9. Bitte entschuldigt meine Faulheit, kann berufsbedingt hier gerade nicht den ganzen Thread durchkämmen. Könnte sich dennoch jemand erbarmen, mir zu sagen, wie aussichtsreich die Sache in Berlin ist, welches Amt hier gutwillig ist und wie man um die - auf dem Antrag ja eingeforderte - Sachkunde herum kommt?

    PS: Ich weiß, solche uninformierten Fragen sind ätzend, das Thema ist aber recht komplex, regional verschieden und die Threads dazu sind lang...
     
  10. #1235 VEB_Sprengstoffwerk, 14. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2017
    @DerEr:

    kann es nur kurz anreißen wie's bei mir war (nicht berlin, sondern sachsen-anhalt)... antrag für "wiederlader"/§27sprengg eingereicht beim ordnungsamt, fachdienst waffen/jagdrecht, hatte mich auf die EU-richtline 2013/29/EG bezogen wo drinsteht: keine fachkunde bei F3
    nach 5tagen hatte ich die grüne pappe für 120€, gültig für 5 jahre.
    ich darf 50Kg NEM F2 (auch die sog. F2+ Artikel) und F3 haben!
    auflagen wie bunker, versicherung etc. pp. habe ich alles NICHT drinstehen.
    das hatte ich auch nirgendswo angegeben und seitenlange romane mit irgendwelchen paragraphen habe ich auch nicht eingereicht!
    ich habe in einfachen, klaren worten formuliert, dass ich diese erlaubnis haben möchte.
    habe das 1te jahr noch bei neumann bestellt aber jetzt nicht mehr, weil mir der versand zu teuer ist.
    ich war dieses jahr 2x in sulbice (auf dem polenbasar) und habe
    mich da mit legaler f3-ware eingedeckt. die preise dort sind auch voll ok. es gab/gibt dort alles, was das kat3-zündler-herz höher schlagen lässt ;-)
    zur antragstellung:
    kommt auch immer auf den sachbearbeiter drauf an, für viele ist sprengstoff/feuerwerk ein rotes tuch. und dann auch noch die professionellen feuerwerker - nach meiner einschätzung (was hier so geschrieben wird), sehen die die f3 erlaubnisinhaber
    als konkurrenz an.
    ansonsten stand hier öfters, dass sie in berlin alles dafür tun, das du die erlaubnis nicht bekommst.....
    mfg
     
    DerEr gefällt das.
  11. #1236 Christoph, 14. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2017
    Es kann gut sein dass du da was übersehen hast!
    Richtig ist dass der UMGANG die von dir beschriebenen Tätigkeiten einschließt! Bei meiner 27er Erlaubnis steht folgendes drin:

    I.
    "Herr Christoph.... erhält hiermit aufgrund des §27 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes die Erlaubnis zum UMGANG UND ZUM ERWERB von pyrotechnischen Gegenständen zum Abbrennen von Feuerwerken.


    Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf: Pyrotechnische Gegenstände: unbegrenzt"

    II. Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt:
    Die Erlaubnis gilt nicht für das Herstellen und das Wiedergewinnen.


    Schau mal ob das bei dir auch in ähnlicher Form vermerkt ist...
     
    DerEr und ®Salute® gefällt das.
  12. Ich hatte im August meinen Schein in Berlin beim Lagetsi beantragt. Dieses Amt ist in Berlin dafür zuständig.
    Eine ganze Weile hörte ich nichts von denen, bis ich dann mal anrief. Ungewöhnlich für Berlin kann man jedoch direkt in der Fachabteilung anrufen. Normalerweise ist ja alles über irgendwelche Hotline's geregelt, wo aber niemand von irgendetwas eine Ahnung hat.
    Der Kollege sagt mir, dass er sich beim zuständigen Sachbearbeiter erkundigt, und mich dann zurück ruft.
    Kam nie etwas... also habe ich nochmal angerufen. Dort kam wieder die gleiche Leier, dass er sich erkundige. Er machte sich Notizen (ich war noch am Telefon) und erwähnte ausversehen den Namen meines Sachbearbeiters. Dank Google habe ich dann seine E-Mail-Adresse herausgefunden und ihm direkt geschrieben. Der Sachbearbeiter war auch wirklich sehr freundlich, und er teilte mir mit, dass der Schein schon gedruckt sei, er müsse jedoch noch auf eine Akte warten, damit er den Antrag dann komplett abschließen kann und mir den Schein aushändigen darf. Vor 2 Wochen bekam ich dann einen Anruf, dass ich mir den Schein abholen kann.

    Bzgl. Sachkunde gab es zumindest bei meinem Sachbearbeiter keine Probleme. Ich habe ihm einen "Brief" angefertigt, wo ich ihm die Gesetzesauszüge genau erläutert und niedergeschrieben habe. Somit hatte er dann ein leichtes, dies zu prüfen und zu genehmigen.
    Außerdem stand drin, für was ich den Schein benötigt/besitzen möchte usw...

    Dauert halt seine Zeit, aber sonst gab es keine Probleme.

    Ich kenne aber auch welche, die andere Bearbeiter hatten und sich mit einigen Problemen (Unwissenheit der Sachbearbeiter) herumärgern mussten... Bzgl. Sachkunde etc...
     
    DerEr gefällt das.
  13. Und wieviel haste bezahlt aka-pyro? Was haste unter "Gesamtmenge wird festgesetzt auf" pro Klasse drinstehen?
    Mfg
     
  14. Der kostet in Berlin Schlappe 188€
    Die Sachbearbeiter werden dich beim abholen des Scheines jedoch mit fragen durchbohren. Es ging um Sicherheitsabstände und so einen Kram. Ich konnte die Fragen beantworten und erkundigte mich was gewesen wäre wenn nicht, worauf diese sagten dann müssten sie den Schein zwar trotzdem aushändigen, hätten aber ein schlechtes Gefühl dabei. Sachbearbeiter sind übrigens sehr nett und ich habe mich noch ne 3/4 Stunde mit denen unterhalten. Grundsätzlich sind sie aber gegen diesen Schein wegen der fehlenden Sachkunde.
    Du darfst Max 30kg nem pro Jahr kaufen und F-2 kannste Knicken. Die Beschränken soviel wie möglich.
     
    DerEr gefällt das.
  15. #1240 VEB_Sprengstoffwerk, 14. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2017
    Ahja... sehr "Bürgerfreundlich" und "Günstig" also ^^
    Und fachlich falsch auch noch - was denn nun, Erlaubnis erteilen oder nicht... machen was sie wollen in den Behörden.
    Sicherheitsabstände?! Stehen doch auf dem (Consumer)Cake von Jorge drauf....
     
  16. Ich habe nur 160 gezahlt. Es kommt immer auf den Aufwand an, der bei dem Antragsteller betrieben wird. So erklärte der SA mir das.
    Wenn schon etwas in der Vergangenheit vorgefallen ist, dann muss auch diese Akte noch eingeholt werden. Kostet alles extra...
     
    DerEr gefällt das.
  17. #1242 ®Salute®, 14. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2017
    Hallo Christoph,

    das Wort übersehen bezog sich hierbei auf den genannten Auszug des SprengG Paragraphen.

    Ich dachte dies wäre im SprengG, SprengV, etc. oder an anderer Stelle vielleicht genauer definiert.

    Jedoch vielen Dank für dein Beispiel, dort ist ja bereits eine rechtliche Eingrenzung des Begriffs vorhanden.

    Gruß
    ®Salute®
     
    Christoph gefällt das.
  18. #1243 Sourcy, 14. Dezember 2017
    Zuletzt bearbeitet: 14. Dezember 2017
    Wie lange ist das her? Er sagte es sei der ganz normale Standartpreis in Berlin?! Ich bin empört :D
    Hab meinen seid diesem Jahr.
     
  19. ich glaube der normale Werdegang ist, Führungszeugnis und Polizeiakten einholen, wobei die Polizei auch Akten und Notizen von vor 10 Jahren vorhalten kann. Da gibts keine Vorratsdatenspeicherklausel.
    Die Behörde will halt rausfinden, ob man zuverlässig ist und eine weiße Weste hat.
    Wobei ja irgendwelche Sachen, die unter 90 Tagessätzen liegen da nicht mit reinfallen.
    Mfg
     
  20. Auch im letzten Jahr kostete er schon 188€ ;)
     
  21. Kann ich so unterschreiben.... nette leute da, die nen bissel was wissen und fragen,Abstände, Aufbewahrung usw . Aber auch mir sagte man das sie mit der "Situation" nicht ganz glücklich sind.
    Ich habe aber keine Einschränkungen bzgl F2.
    Nur das erworbene Artikel eingetragen werden müssen. Mal schauen wie das dann bei Abholung läuft o_O

    Grüße
     
  22. Und wer soll die erworbenen Artikel eintragen? Der Erlaubnisscheininhaber? Völlig absurd...
     
  23. Guten Tag zusammen,
    Heute Vortmittag hatte ich mit der Dame Telefoniert die für die Bearbeitung der sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG zuständig ist.
    Ihre erste Aussage ist gewesen eine Fachkunde brauchen sie hierfür nicht lediglich eine zusätzliche Versicherung.
    Erster Eindruck von der guten Dame total Positiv,sehr nettes Gespräch geführt.
    Jetzt die Frage kann mir von euch jemand eine Versicherung empfehlen ?
    Achja die Dauer bis zur Genehmigung würde ca. 2-3 Wochen dauern und in der Regel auch nichts im Wege stehen.
    Ich bin echt überrascht nachdem was ich hier teils gelesen habe , hatte ich eigentlich schon damit abgeschlossen.

    Schönes Wochenende euch allen!
     
  24. Also bei mir ist F2 und F3 bei der SV Haftpflicht mitversichert, sofern es Angezeigt wurde und natürlich privater Natur ist.
     
  25. upload_2017-12-15_13-55-12.png

    Tja, wer das machen soll steht da nicht.
     
    Feuer_und_Flamme! gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden