Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich hab den Brief mit meinem Antrag gestern eingeworfen.
    Der Vordruck für den Antrag ist interessanterweise von der Internetseite des Ornungsamtes verschwunden...:dontthinkso: Da könnte man doch glatt den Aluhut aufsetzen und Vermutungen anstellen:D
    Zum Glück hatte ich mir schon einen zum 'Probieren' ausgedruckt.
    Jetzt heißt es warten...
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  2. Ist in Berlin nicht das LAGetsi für den 27er zuständig?
     
  3. #129 -Pascal-, 12. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2016
    Sicher, ich finde nämlich auf der Website des Landes Berlin nirgends auch nur Anhaltspunkte welches Amt dafür zuständig ist und auf der LAGetSi Seite steht unter Sprengstoff nur "Hier finden Sie in Kürze Fachtexte mit dem Bezug zum Fachgebiet Explosionsgefährliche Stoffe."
    Auch lässt sich dort kein Formular für Anträge nach SprengG etc. finden !?
    Hinzu kommt, dass das LAGetSi für's Gewerbe zuständig ist und der 27er in meinem Fall nichtgewerblich.

    EDIT: sehe gerade, das im Organigramm des LAGetSi das Antragsverfahren nach SprengG versteckt aufgezählt wird. Dann Danke für die Hilfe
     
  4. Ein Formular habe ich auch nicht gefunden aber ruf doch morgen mal beim Referat I B im LAGetsi an und frag nach.
    Tel.: 902545356
     
  5. Grüßt euch,

    bin gerade beim Ausfüllen des Antrages und bin mir beim Punkt "Aufbewahrungsstätte"
    etwas unsicher. Reicht abschließbare Garage oder muss das ausführlicher sein????

    Gruß PyroHero89!
     
  6. Abschließbare Garage klingt schon mal nicht schlecht ;) !
     
  7. Bedenke, dass du ggf. eine Nutzungsänderung für die Garage beantragen musst, da sie nicht mehr als Autostellplatz verwendet wird. Wer ganz penibel ist, kann dir daraus dann einen Strick drehen. Ich würde bei Bauamt oder ähnlichem deiner Stadt mal nachfragen.
     
  8. Garage ist schon mal nicht so gut. Denn in der Garage, rein formal gesehen, hat nichts anderes zu suchen als das Fahrzeug und das dazugehörige Zubehör. Normal darfst du in deiner Garage nicht mal ne alte Couch aufbewahren. Hierzu bedarf es vorerst eines Nutzungsänderungsantrages dann wird aus einer Garage ein Aufbewahrungsraum oder Lagerraum. Auch wenn eine Garage die brandschutztechnischen Kriterien zum Aufbewahren erfüllt muss diese Formalität erst geklärt werden, sonst könnte es ein böses Erwachen geben .

    Edit: Kintor war schneller... ;)
     
  9. Vielen Dank erstmal für das schnelle Antworten!

    An sowas hab ich mal überhaupt nicht gedacht:rolleyes:
    Welche Aufbewahrungstätte ist denn geeigneter (außer Bunker)?


    Grüße!
     
  10. Schreib , das du die Richtlinien der SprengLR 410 , Aufbewahrung kleiner Mengen , einhalten wirst .

    Das mit der Garage war erst vor Kurzem in einer FB Gruppe ein Thema und da hat man wohl auch bei einigen Leuten für grosse Augen gesorgt , da so etwas idR wenig bekannt ist .
    Da es sich aber um Pyrotechnik handelt , sollte man wirklich alles abklopfen , sonst gibt s eventuell unnötig Stress....
     
  11. Okay...aber als Lagerstätte den Keller, in Verbindung mit der Einhaltung Kleinmengen, einschreiben?


    Gruß PyroHero89
     
  12. Also ich habe mein Antrag heute weggeschickt, der gute Herr vom lk hat mir geschrieben das die Bearbeitung ca 3 Wochen dauert da er ein Führungszeugnis beantragen muss.
    Kosten für den Antrag 125 Euro bei Erteilung.


    Gruß fisch
     
  13. Mich würde interessieren was du bei "Aufbewahrungsstätte" geschrieben hast?
    Gerne auch per PN ;)
     
  14. Hi

    Wenn du mich meinst habe ich ausgelassen.

    Gruß Daniel
     
  15. Kurzer Zwischenbericht von mir:
    Ich habe vorhin einen Anruf vom Amt bekommen. Die Dame am Telefon fragte mich etwas unwirsch ob ich Böllerschütze sei, in einem Schützenverein sei oder einen Jadgschein habe. Nach Verneinung meinerseits kam das erwartete (sinngemäß) 'Einen 27er stellen wir nicht aus ohne Bedürfnis/Fachkunde'.
    Habe ihr dann erklärt, dass ich nichts nachweisen muss und habe auf die mitgeschickten Auszüge aus SprengG/SprengV verwiesen.
    Nach erneuter Androhung der Ablehnung (und das diese kostenpflichtig sei) fragte ich natürlich nach der Rechtsgrundlage für die Ablehnung. Darauf kam ein patziges 'Da finden wir schon was':shocked::D
    Als sie merkte, dass ich mich nicht einfach mit einem Nein abspeisen lasse fragte sie genauer nach. Ich erklärte ihr was ich überhaupt mit dem Schein machen will und in wiefern der Schein da nötig ist.
    Dass das Amt den Schein auf Feuerwerk beschränken kann und muss war ihr meines Erachtens nach neu.
    Im Endeffekt verblieben wir damit, dass sie das Ganze prüfen müssen.

    Bin mir nicht sicher in wiefern meine Antworten einen positiven Einfluss haben werden. Immerhin wurde aus einem 'Stellen wir nicht aus' ein 'Werden wir prüfen'
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  16. Wo kommst du her ? Lüneburger Heide ist groß, wohne auch dort und habe einen Schein :)
     
  17. Könnte mir bitte jemand helfen und bei anliegenden Antrag rüberschauen und mir erklären, was ich bei Punkt 4-7 eintragen soll, bzw. ob das so i.o. ist ?!
     

    Anhänge:

    Mr.Matthew gefällt das.
  18. Merkwürdig aufgebaut dieser Teil mit der Aufbewahrung. Denke allerdings, dass die Gründe relevant werden wenn du eine Aufbewahrung verneinst.
    Gründe für die Aufbewahrung sind bei Feuerwerk eigentlich selbsterklärend.

    Sofern ich mich nicht irre sind PtG der Kategorie F2 und F3 nichts anderes als PtG der Kategorie 2 und 3.

    Den Ort würde ich frei lassen, der ändert sich je nach Abbrenner theoretisch jährlich.
    Sofern man dort seinen eigenen Ort hinschreiben kann (und das nicht nur ein Fehler in der Pdf ist) könnte man darauf hinweisen, dass auf dem Abbrenner (wo er auch sein mag) die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten werden.


    Ich arbeite nicht beim Amt von daher nur meine laienhaften Vorschläge.
    Wenn jemand mehr Erfahrung mit solchen Anträgen hat - bitte korrigieren:)
     
    Onkelz21 gefällt das.
  19. #145 Onkelz21, 20. Januar 2016
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2016
    Diese Angabe hatte ich aus einem Formular übernommen, welches hier jemand mal hochgeladen hatte. Doppelt hält bekanntlich besser :p

    Das mit dem Ort ist tatsächlich etwas komisch.
    Naja mal schauen ob noch jemand was verbessern möchte, ansonsten vielen Dank für deine Anmerkung.:)
     



  20. Es gibt keine Klassen, nur Kategorien
     
  21. Es gibt "NOCH" alte kaufbare Artikel die in die alten Klassen eingeteilt sind.
    Aus diesem Grund wurde uns im Lehrgang geraten auch noch die (alten) Klassen mit in den Anträgen mit anzugeben. (hat sich ja bald erledigt, aber im Moment würde ich die auch noch angeben)

    Grüße,
    Walter
     


  22. Sorry , aber wir sind hier doch nicht bei Quizduell .

    Du weißt doch sicher was du vor hast und was du machen willst oder ? Und das schreibst du da rein !


    Wer ne fette F3 Batterie zünden will sollte zumindest einen einfachen Fragebogen ausfüllen können wenn er schon keine Fachkunde nachweisen muss.

    Nimm es mir nicht krumm :blintzel:
     

  23. Ohne Fachkundenachweis wird der Antrag so zu recht abgelehnt.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden