Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #1876 Mathau, 11. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2018
    Ich wollte mich hier ja nicht mehr melden, aber solche Aussagen kann man einfach nicht stehen lassen.
    ICH habe so etwas niemals behauptet. Das Einzige, was ich zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass sich (vermutlich) die meisten 27er "light" an die "Spielregeln" halten.
    Bitte gib dir doch wenigstens die Mühe, die richtigen Personen zu benennen.

    Ciaole...
     
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  2. #1877 Excalibur75, 11. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 11. November 2018
    Ich persönlich finde es auch mittlerweile mehr als unerträglich seinen "Ausführungen" zu folgen. Das muss jemand mehr als Zeit haben. Widerspricht sich teilweise selber, fordert Fakten....später stören Fakten... :confused:
    Hier der Hang zur Profilierung, den er woanders anscheinend nicht hat...wo auch immer. Bei mir ab sofort blockiert. Wurde leider in den letzten Monaten und Jahren immer schlimmer. Hat in meinen Augen nichts mit Bereicherung des Forums zu tun...andere permanet runter zu machen....Immer schön vor der eigenen Tür kehren...In diesem Sinne...Ciao Steffen (Adnan Meschuggi)
     
  3. Gib dir keine Mühe, es ist ein aussichtsloses Unterfangen.
    A) ist es so, das immer ein gewisser Prozentsatz gegen die allgemeinen Reglen verstößt (egal in welchem Bereich) und
    B) sind mir illegale Machenschaften angedichtet worden, obwohl ich immer nur auf die gültigen rechtlichen Regeln und die menschlichen Verhaltensweisen hingewiesen habe. Ich hak das mal als die neue Diskusions- und Umgangsform im Forum ab (nein @Adnan Meschuggi du bist hier nicht gemeint).
     
    Jacki99 und Mathau gefällt das.
  4. Öhm, Du hast das NICHT !geschrieben - kurzer Check. RICHTIG.

    Da hast Du Recht. Das war ein großer, dummer und hirnloser Fehler von mir. Dafür muss und werde ich mich entschuldigen. Derjenige war chr, nicht Du.

    Bitte - unabhängig von unseren komplett unterschiedlichen Sichtweisen nimm meine Entschuldigung für diese Verwechslung an (mehr als darum bitten geht nicht). Das war keine Absicht.
    Sorry...


    Um den letzten Satz zu bewerten - das wissen wir nicht, die Behörden sehen es komplett anders (da haben einige Feuerwerker was zu geschrieben). Wenn Du trennst zwischen "ich werde verunglimpft" und allgemeinen Aussagen die auf Fakten basieren (hier aber nicht ausgeführt werden sollten) und Dich nicht meinen wären wir einen Schritt weiter.
    Danke
     
  5. #1880 Dominic Emrich, 19. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 19. November 2018
    Guten Tag, wie sieht es mit der Lagerung von Feuerwerk aus? Ich weiß das es die maximal Mengen Regelung gibt für 10kg nem in nicht bewohnten Räumen. Zählt das auch für F3 oder muss ich dafür besondere Vorkehrungen treffen. Soll mir der Screenshot sagend das ich F1, F2 und F3 zusammen lagern darf und das bis 70kg nem in einem nicht bewohnten Raum zB. Keller? Habe den Screenshot von der Gesetzliche Bestimmungen Seite.

    Danke für eure Hilfe

    MfG Domi
     

    Anhänge:

  6. Das ist keine Mindestmengenregelung sondern maximal zulässige Aufbewahrungsmengen. Bei der Aufbewahrung wird nicht nach F1 F2 oder F3 unterschieden, sondern NUR nach Lagerklassenzugehörigkeit 1.1 1.2 1.3 oder 1.4. So gibt es in F2 sowohl LGZ 1.4 als auch LGZ 1.3. In F3 gibt es auch beide LGZ. Die max. zulässigen aufbewahrungsmengen werden auch zwischen gewerblicher oder privater Aufbewahrung unterschieden. Bei dir wahrscheinlich privat.
    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
  7. LR 410 beachten
     
    Adnan Meschuggi gefällt das.
  8. Auf die Gefahr hin dass hier der eine oder andere zur Höchstform aufläuft...

    Bei dem Formblatt für Sachsen ergeben sich mir folgende Fragen:

    https://fs.egov.sachsen.de/formserv...27sprenggeset&formtecid=2&areashortname=14522

    Beim Punkt ich beantrage ergibt sich für mich die einzige Möglichkeit anzugeben dass ich den 27er für Feuerwerk beantragen möchte aber gebe ich dann einfach 10Kg Ptg F2 und 3 an?

    Bei der Frage wie ich aufbewahren werde reicht dort die nüchterne Angabe, dass Kleinstmengen nach
    Anlage 7 zum Anhang 2 der SprengV. in einem geschlossenen Kellerabteil aufbewahrt wird oder sollte ich wohl möglich schlafende Hunde wecken und die LR 410 ausführen.

    Zuletzt wo soll der Antrag letztendlich hin in Sachsen?

    Vielen Dank
     
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  9. - Kreutzchen bei: Zum Erwerb und bei Zum Umgang.
    - Bei "Ich beantrage": Nichts, bleibt frei.
    - Bei "fachliche Kenntnisse": Nichts, bleibt frei.
    - Bei "Bedürfnisnachweis": Nichts, bleibt frei.

    "Nach Anlage 7 der 2. SprengV und den Richlinien der SprengLR410" reich vollkommen aus. Ortsangaben würde ich keine machen.
    Wenn sie detailliertere Angaben von dir haben wollen werden die sich schon noch melden. Erstmal so nüchtern wie möglich.
    Viel Erfolg :)
     
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  10. Kommt auf den Kreis an, für den Kreis Erzgebirge könnte ich dir die Mailadresse des Bearbeiters geben, bei dir wahrscheinlich an die Adresse im Antrag? Würde irgendwie Sinn ergeben, oder? ;)

    Ich sollte damals noch ein Beiblatt schreiben, was ich genau beantrage, da der 27er nunmal in erster Linie für Böllerschützen o. ä. gedacht ist. Dabei sieht der Bearbeiter auch gleich, ob du Ahnung von der Materie hast, kann auf keinen Fall schaden.
    Danach noch ein persönliches Gespräch mit dem Bearbeiter und 5 Wochen später hatte ich den Schein im Briefkasten, wird bei dir wohl ähnlich laufen.
     
    KohleGold gefällt das.
  11. Am Freitag sind dann 6 Wochen vorbei und immer noch keine Rückmeldung...
    Vor zwei Wochen Mal nachgefragt, da hieß es das LKA hat sich noch nicht zurückgemeldet....
     
  12. Ich glaube, dass der Kampf durch die meisten Behörden in Deutschland echt ein großes Hindernis darstellt. Wer das alles auf sich nimmt, der gehört in meinen Augen nicht zu der Kategorie ,, Ich lege die Rakete auf den Boden und schieße sie in die Menge." Die gefährlichen Leute kaufen sich ihre Sachen eh größtenteils in Polen.
     
  13. Ich denke das hat andere Gründe, manche haben den 27er nur zum bunkern. Da gibt es einen da zweifle ich sehr daran. Das er den 27er für den vorgesehenen Zweck nützt. Den Namen nenne ich hier nicht. Wenn man schon daran scheitert, die Behörde selbst heraus zu finden. Wird nie selbstständig ein FW anzeigen können.
     
  14. #1889 Erwin_Lindemann, 29. November 2018
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2018
    ..haben wahrscheinlich im Moment alle Hände voll zu tun, beim LKA, mit den Muselmännern :)

    ..stimmt teilweise. Als "Gefährlich" würde ich mich nicht einschätzen.

    Und ich war erst in Polen. Hohenwutzen der "PyroBunker" ist einsame Spitze! Besser wie Slubice Sportowa.... und alles HÖCHST LEGAL, dank 27er Erlaubnis :p

    ..wenn man so einen Vordruck im Internets runterlädt, steht normalerweise auch gleich die zuständige
    Behörde/Derzernat mitdabei.... Ordnungsamt, Fachdienst für Jagd/Waffenrecht... gibt viele
    Bezeichnungen.... da schickt man dann üblicherweise seinen Antrag hin... "per Mail" - eher nicht, da
    viele Amtsschimmel da noch nicht so "Neumodern" drauf eingestellt sind.

    Lieber schriftlich per Post - wer schreibt, der bleibt...

    Mfg
     
    KohleGold gefällt das.
  15. Hat zwar nichts direkt mit dem Schein zu tun , aber wo kann ich bei Pyroweb den Freischaltcode für Ganzjahreslieferungen eingeben ? @Zippo
     
  16. Hallo Karpoffel,

    dies kannst du nachdem du "Bestellung abschließen / nächster Schritt" ausgewählt hast, dort in den folgenden Schritten durchführen.

    Gruß
    ®Salute®
     
    Karpoffel gefällt das.
  17. Finde dort aber nirgends ein Feld um den Code einzugeben , komme nur jedes mal in den Warenkorb , wo ich den Versandzeitraum auf Silvester ändern soll ,oder alle F2 Artikel entfernen kann
     
  18. Hallo Karpoffel,

    dann musst du dich wohl einmal direkt mit dieser Frage an den Shop selbst wenden.

    Mit ist nur meine dir genannte Vorgehensweise dort bekannt.


    Gruß
    ®Salute®
     
    Karpoffel gefällt das.
  19. Kann mir jemand von den Scheininhabern sagen, wie die Erlaubnis zugestellt wird!?
    Per Einschreiben?
    Danke vorab.
     
  20. Einwurfeinschreiben.
     
  21. Danke dir.
    Dann glaub ich zu wissen was ich bei der Post abzuholen habe :D
     
  22. Habe auch vor 2-3 Wochen meinen Schein beantragt, dank der Hilfe dieses Threads sollte es hoffentlich kein Problem sein :).

    Wielange habt ihr denn auf eine Antwort oder so warten müssen?
     
  23. Bei mir sind jetzt 7 Wochen ins Ländle gegangen...
     
  24. #1899 Erwin_Lindemann, 5. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2018
    ...bei mir hat's 5 Tage gedauert... kam dann im dezember per Post ;-) das war allerdings 2015... so konnte ich damals sogar noch kurz vor feierabend bei Neumann bestellen...

    ..möp. bei mir mit ganz normalen Post-Brief und Gebührenbescheid über 120,-€ drin...

    und pyro sf? ... hast du die erlaubnis jetzt? auflagen drin? steht was zur menge in NEM drin?

    Mfg
     
  25. Das Einwurfeinschreiben enthielt leider nicht die Erlaubnis sondern Linsen für die Kamera...

    Weiß grad nicht so genau ob ich mich über die Linsen freuen soll oder ob ich mich ärgern soll dass ich weiter warten muss...
     
    TIE Fighter gefällt das.
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