Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Wenn ich richtig liege, ist F3 nach EU-Recht als Konsumentenfeuerwerk eingestuft und somit in der EU ab 21 Jahren frei Erwerbbar und auch frei Abbrenbar. Das war/ist Deutschland zu liberal und so haben sie sich die §27er-Regelung einfallen lassen.
    Ich denke auch, das Helfer zu weit geht. Versicherung und Löschmittel ist noch einzusehen. Anzeige geht eigenlich schon zu weit, aber was solls. Auf jeden Fall wir die Sache zu sehr verkompliziert. Ist aber so gewollt. Wo kämen wir den hin wenn jeder F3 verwenden dürfte :confused:
     
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  2. Ich habe jetzt nochmal direkt bei der VHV nachgefragt, da sie sich ja selbst wiedersprechen..

    Hier die Antwort:
     
  3. F2 ist sogar eigentlich ab 16 Jahren und F3 ab 18 Jahren vorgesehen! :D Die 21 Jahre kommen und Deutschland aus der Scheinpflicht und den kriegt man erst ab 21.
     
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  4. Klar wenn ich einen F3 Böller zünden will brauch ich nen Aufbauhelfer. ^^
    Was baut der auf die Absperrung?

    Du kannst die Behörde ja mal fragen wie du einen Aufbauhelfer bekommen sollst, wenn du den nicht bezahlen kannst, weil du dann Arbeitnehmer beschäftigen würdest und dafür eine Erlaubnis nach §7 bräuchtest.
     
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  5. Naja, gemäß Anlage 1.1 der SprengVWV gibt es schon einige Sachen für F3 und F4 (in der Vorschrift noch III und IV) die man beachten muss. Ein Helfer (es muss ja nur eine "geeignete Person" sein, 18 Jahre und nüchtern reicht völlig aus) gehört u.a. dazu...

    Der 27er ist mit einer Menge Pflichten verbunden, einfach einkaufen & losböllern ist damit nicht drin... zumindest sollte man sich dann nicht wundern, wenn die Behörde Stress macht.
     
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  6. #2006 Christoph, 22. Dezember 2018
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2018
    Dafür "liebe" ich Deutschland... Eine auf dem Gehsteig verweilende Bananenschale sollte meiner Meinung nach auch sofort und immer grossräumig abgesichert werden, durch Absperrungen, Warnschilder und Leuchtsignale...
     
  7. Du wirst lachen, aber sowas ist mir indirekt passiert:

    In meiner Erlaubnis ist die Seite mit den beschränkten Mengen komplett gestrichen. Erstmal korrekt, jedoch steht aber im unteren Teil, dass diese Erlaubnis auch für unter Aufsicht stehende Helfer gilt.
    Nur so kann nämlich der Helfer z.B. auch ausladen und aufbauen helfen....
    Ich hatte angesprochen, dass es da evtl. zu Problemen kommen könnte, wenn dieser Passus raus gestrichen wird...
    Antwort vom Amt war: "Naja, wenn Sie einen Helfer brauchen, ist das Feuerwerk ja wohl so groß, dass wir davon ausgehen müssen, das dies nicht mehr in den privaten Rahmen fällt."

    Ich hatte wirklich keine Probleme mit der Behörde, sie war sehr zuvorkommend, aber hier dann wieder so einen Murks zu machen....
     

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  8. Mal wieder rausgekramt ,hat jemand den Schein in NRW?
     
  9. Ja, hier :) Warum?
     
  10. mal ehrlich. wer braucht denn noch nen F3 Schein, wenn es Funke gibt :D
     
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  11. Habe Heute ein neues Schreiben von meiner Versicherung bekommen. Darin werden jetzt alle Klassen als versichert erwähnt. Mich stört aber dennoch der Vermerk "Das genehmigte Feuerwerk..." es muss doch beim 27er nur angezeigt werden.
     

    Anhänge:

  12. Ich verstehe nicht, warum man sich um den Schein nicht bemüht, wenn man sich für Feuerwerk interessiert & eine realistische Möglichkeit hat, ihn zu bekommen.....
     
  13. Das ist auch eine Versicherungsfrage. Habe gerade noch einmal in die Police der Röder-Haftpflicht geschaut, dort heißt es auf Seite 11 der aktuellen Police - unabhängig von der Kategorie: "Bei der Durchführung von Arbeiten/Feuerwerken muss mindestens ein Helfer beim Zünden der Feuerwerke anwesend sein."

    Andere Versicherungen sehen das vielleicht anders, aber bei Versicherung über den Club kommt man an der Thematik Helfer nicht vorbei. Dafür sind auch bis zu fünf davon mitversichert.
     
  14. Ja du zeigst es beim Amt wo du es "anzündest" an, die Erlaubniss ergo "Genehmigung" das Feuerwerk zu Verwenden hast du ja in Form deiner Erlaubniss nach §27.:rules:
    Also soltest du mit dieser Bestätigung deiner Versicherung den Amtschimmel zufriedenstellen können.
    Gut Schuss!;)
     
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  15. Würde mich nicht stören da die Erlaubnis ja doch schon die Genehmigung ist...

    solltest du natürlich unter dem Jahr dein Feuerwerk nicht anzeigen gilt natürlich auch deinen versicherungsschutz nicht da dies Hand in Hand mit deiner Erlaubnis und so mit einer Genehmigung geht...
     
  16. Dann haste noch nie den guten f3 Stuff gesehen.
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  17. Na dann lass mal hören, evt. fehlt auf meiner Liste:ignore: auch noch was.
    Tips sind immer gut.;)
     
  18. Tracas von JGWB oder die Skull in 50mm. Stardrade 75 Raketen.
     
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  19. Lonestar V1, PGE 180g-Raketen...
     
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  20. Hoops Pyrotechnik
     
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  21. Auch Funke hat F3 Artikel :spiteful:
     
  22. Wenn bei Funke die F2 Artikel aussehen wie F3, wie sehen denn dann bitte die F3 aus?
     
  23. die 100-Schuss-Cakes mit 20mm in F3 sind ziemlicher mist, ich weiß nicht, was man sich bei denen gedacht hat
     
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  24. Für die JGWB und Lonstar Sachen fehlt mir hier oben bisher leider die Bezugsquelle.
    Startrade und PGE und Skull, ja die warten schon auf ihren Einsatz.

    Die HOOPS sachen hab ich schon auf dem Schirm, kamen aber ein wenig spät für mich und irgendwie laufen die für meinen Geschmack sehr schnell durch.
    Aber mal sehen evt. nächstes Jahr, ich hoffe ja noch drauf das Benny nächstes Jahr bei F3 ein wenig mehr hat.
    Er meinte da kommen noch ein paar Exoten mit ins Programm ich hoffe ja das auch JGWB dabei ist und die
    Donnerschläge endlich kommen.:sneaky:
     
  25. Genau, weil es zumindest in Bayern ja nur Anzeigepflichtig und nicht Genehmigungspflichtig als Scheininhaber ist. Deswegen die Verwirrung.
     
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