Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. ok das kann gut sein :D
     
  2. Werft doch nicht so schnell die Flinte ins Korn...
    Das dauert manchmal bei den Ämtern. Einfach mal anrufen und freundlich nachfragen.
    Das würde ich auch immer öfter machen, umso länger es dauert.

    Die dürfen ruhig merken, dass es Euch wichtig ist.
     
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  3. Bei mir waren auch einige Erinnerungsmails/Anrufe nötig. Die Anrufe sind definitiv wirkungsvoller.

    Ich hab dann auch gerne gefragt wann es denn absehbar ist, dass er es schafft und zu dem Zeitpunkt kann man dann halt wieder anrufen und bisschen Druck machen.
     
  4. Ich hatte meinem zuständigen Ansprechpartner eine Mail geschrieben, was er für Unterlagen braucht, innerhalb von zwei Tagen eine Antwort bekommen und meinen Antrag ausgefüllt.
    Diesen dann zusammen mit einem Anschreiben, wofür ich den Schein genau brauche, abgegeben und hatte 5 Wochen später den Schein samt Rechnung im Briefkasten.
    Erzgebirge ist also ziemlich angenehm, zumindest vor zwei Jahren noch.
    Das größte Problem war eigentlich, erstmal den richtigen Bearbeiter zu finden.
     
  5. Es gibt nie den richtigen Zeitpunkt gehe eh davon aus das es paar M:confused:onate gehen wird
     
  6. Gerade meinen Termin beim LAGetSi in Berlin gehabt um meinen Antrag für den 27er zu vervollständigen.
    Saß einem wirklich freundlichen und gut gelaunten Mitarbeiter gegenüber. Er hat mir kurz ein paar Fragen gestellt hat (zum Thema Transport, Lagerung und Anzeige) und mich anschließend ohne großes wenn und aber über den weiteren Verlaufen informiert hat.
    Bearbeitungszeit ab jetzt ca. 4 Wochen und kosten 188€ (für Schein + Führungszeugnis)

    Zum Abschluss hat er dann noch kurz gefragt was ich beruflich mache (Kaufmann im Einzelhandel) und mir ganz interessiert ein paar Fragen dazu gestellt.
    War sehr angenehm.

    Kurz gesagt, die ganzen horrorstories die hier berichtet wurden, haben sich für mich absolut nicht bestätigt und meinem Schein steht nichts im Wege :)
     
  7. Das kann doch nur der gute Herr Re... gewesen sein.
    Der Mann ist nur zu empfehlen, wenigstens einer der auch in diesem Haus Ahnung von der ganzen Materie hat.
     
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  8. Korrekt :)
     
  9. Ja leider ist das aber nicht immer so, kenne noch die alten Mitarbeiter die zum Glück nicht mehr da sind,
    Die wollten einem sehr viele Steine in den Weg legen, aber Jogi ist super ! :D
     
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  10. Moin aus Mecklenburg,

    seit kurzem bin ich auch Besitzer einer Erlaubnis nach §27 SprengG mit Beschränkungen.
    Ich darf nur Erwerben und Verwenden. Gerne würde ich mir die Verbringungen/Transport auch eintragen lassen, aber der nette Sachbearbeiter "wehrt" sich strikt dagegen, da er gerne ein Bedürfnis haben will. Anscheinend, so verstehe ich seine Kommunikation, bedarf es für den Transport ein Bedürfnis. In sämtlichen Verordnungen finde ich einzelstehend nichts davon, es wird immer nur von allen Umgangsformen geschrieben...
    Ist das so rechtens? Lohnt sich ein Einspruch dagegen? Was gibt es heute für Geschenke?
    und die wichtigste Frage: Habe ich mich im richtigen Thema/Post hier verirrt?

    Beste Grüße
     
  11. #2361 Yanky01, 24. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2019
    Also du hast die Erlaubnis nach nach §27 SprengG von ihm bekommen,
    gut, also hast du den Bedarf (ergo das Bedürfnis) das von dir erworbene Feuerwerk zu deinem Aufbewahrungs bzw. Verwendungsort zu transportieren/ zu verbringen.
    Das Bedürfnis zum Transport ergibt sich ja quasi aus der von ihm erteilten Erlaubnis.

    Also bezunehmend auf deine Erlaubnis nach §27 SprengG Nr.: XXXXXX die Eintragung für das Verbringen vom Aufbewahrungsort zum Verwendungsort beantragen.

    Beschränken kann er es ja z.b.so: "Das Verbringen wird auf den Weg zum Aufbewahrungsort von dort zum Verwendungsort beschränkt."

    Also einige Sachbearbeiter in unseren Behörden .....................
    Wenn er sich querstellt mal ne Stufe höher anklopfen.
     
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  12. Für F3 braucht es grundsätzlich kein Bedürfnis
     
  13. Dieser Fach.....Beamte möchte ja wohl auch kein Bedürfniss für F3 haben sondern explezit für das Verbringen von F3:rolleyes:.
    Die Erlaubniss hat er ja schon ausgestellt nur das Verbringen will er nicht eintragen. evt. Weihnachtskoller beim Sachbearbeiter.:D
     
  14. Was ist so schlimm daran ihm ein Bedürfnis nachzuweisen?
     
  15. Verbringen und Transport brauchst du zwingend, weil du sonst dein F3 nichtmal vom Händler abholen bzw. zum Abbrenner bringen dürftest.
    Um mehr geht es dabei für einen 27er ja auch nicht, vielleicht ist das dem Herren nicht so ganz klar...
     
  16. Wie meine Vorredner bereits geschrieben, ohne das Verbringen nützt dir die Erlaubnis gar nichts.
    Du dürftest bei Händler kaufen und dort direkt abbrennen. Mehr nicht.
    Absolutes Paradebeispiel für Unwissende Sachbearbeiter...

    Hat er denn mal erläutert wie so ein Bedürfnis zum Verbringen aussehen soll?
    Und auch hier schließe ich mich meinen Vorrednern an. Das Bedürfnis zum Verbingen ergibt sich doch bereits aus der Erlaubnis an sich.

    Sehr komischer Typ. Ich würde da den Weg eine Stufe höher wählen...
     
  17. #2367 Leuchtobst, 24. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2019
    Moinsen,

    1. Sehr gut, dass ich mich doch richtig belesen habe und ihr, sozusagen, auch auf meiner Seite steht.
    2. Kann ich nicht den ganzen Schriftverkehr per E-Mail hier zitieren. Das wäre zu viel.

    Grundsätzlich wurde mir die Erlaubnis mit Erwerb und Verwendung zugeteilt. Sozusagen online bestellen, für ein ganzes Portmonee liefern lassen und dann verwenden.

    Das Bedürfnis für die Verbringung/Transport gilt als Anerkannt, mit einer Mitgliedschaft in einer Vereinigung, Verein etc. Erst dann gilt das Bedürfnis, nach seiner Ansicht nach, als 100% erfüllt.

    Das war die letzte E-Mail von dem Herren.

    Die Erlaubnis hat er mittels den §27 Abs. 2 SprengG begründet begrenzt. Weiteres ist dort nicht aufgeführt, sondern nur zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
    Ab und zu habe ich auch das Gefühl, dass der Herr mit Paragraphen umherschmeißt, die zwar vorhanden sind, aber dort nichts dergleichen aufgeführt ist.
    Einspruch/Widerspruch habe ich fertig geschrieben ;)

    Im Endeffekt hauen wir uns die § um die Ohren, wo ich der Meinung bin, dass das Verbringen eine Umgangsform ist, wie in §4 Abs. 4 1.SprengV ersichtlich und somit zur Erlaubnis ausgestellt werden müsste...

    Hoffentlich korrigiert mich jemand, wenn ich falsch liege...

    Beste Grüße und vor allem: Frohes Fest.
     
  18. §27 SprengG:
    Daraus ergibt sich die Rechtsgrundlage für das Bedürfnis.

    Hieraus ergibt sich, dass das Bedürfnis nicht für PTGs gilt.

    Also kann es gar kein Bedürfnis für das verbringen geben, sofern PTGs verbracht werden.

    Ich würde so Vorgehen:
    1. Sachbearbeiter noch auf die Unstimmigkeit hinweisen, dass du so mit dem Schein nichts anfangen kannst. Hier auch am besten nochmal den o.g. Auszug vorlegen.
    2. Wenn uneinsichtig, erklären lassen, wie du denn jetzt Feuerwerk von A nach B bringst. (Hier auch evtl. mal checken, was er unter Verbringen/Transport versteht. Hier geht es nicht um die Einfuhr!)
    3. Vorgesetzten verlangen.

    Mir erschließt sich überhaupt nicht, warum er sich da so vehement dagegen sträubt...
     
    tommihommi1 gefällt das.
  19. Der Schein ist defacto wertlos. Er darf zwar kaufen und verwenden, aber keinen mm bewegen. Sobald du du den Artikel anfässt und bewegst, handelst du illegal.

    Sprich mit dem Sachbearbeiter. Frag ihn wie du F3 vorschriftsgemäß verwenden sollst, wenn du es garnicht bewegen darfst.

    Klingt hart, ist aber leider rechtlichgesehen so.

    Beste Grüße
     
  20. Vielleicht kennt sich der Sachbearbeiter aber auch sehr gut aus und hat bewusst einen fast "wertlosen Schein" ausgefüllt. :rolleyes:
     
    Rocketboy25 gefällt das.
  21. Es gibt ja auch den Röder-Club inkl. F3-Versicherung, vielleicht reicht dem Heini da das.

    Dass kein Bedürfnis besteht, und was genau ein Bedürfnis ist, hat der sich einfach aus dem Arsch gezogen, gelinde gesagt. Da sitzt jemand, dem es Spaß macht, andere mit seiner Macht zu triezen.
     
  22. #2372 schmitzrocket, 24. Dezember 2019
    Zuletzt bearbeitet: 24. Dezember 2019
    Du kannst aber schon lesen, was da steht. Da steht kein Bedürfnis für Erwerb und Verwenden.

    Stellt sich die Frage, ob der Sachbearbeiter Wiederladern auch das Verbringen verweigert, denn davon steht auch nichts in der Verwaltungsvorschrift.
     
  23. Fettes Danke erstmal an alle!

    Ich denke mal die wichtigsten Paragrafen und Auszüge aus den Gesetzestexten wurden bereits erwähnt, oder gibt es noch stichhaltige Argumente um den Herren "in die Knie zu zwingen"?

    Dann werde ich am 6.1.2020 das direkte Gespräch nochmals suchen mit dem Herren und gebe im Anschluss gegebenfalls meinen Widerspruch ab.
     
  24. Wiederlader haben jedoch ein Bedürfnis, und weisen dieses auch nach (Mitgliedschaft im Schützenverein, Jagdschein o. ä.)
    Der F3-Verwender braucht kein Bedürfnis, jedoch nur für "Erwerb und Verwendung". Man kann es so lesen, dass die anderen Umgangs- und Verkehrformen nicht von der Bedürfnispflicht nicht ausgenommen sind. Würde zwar überhaupt keinen Sinn ergeben, aber es geht hier um Gesetze und nicht um Logik.
     
  25. Moin,

    Also könnte man auch direkt argumentieren, dass es ein Bedürfnisist, die erworbenen Artikel zu transportieren/Verbringen (vom Vertrieb zum Abbrennplatz).
    Dann wäre ja nur die Frage, wie man es begründen kann, bzw. auf die gesetzliche Lage zu interpretieren.

    Beste Grüße
    Die Glühbirne
     
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