Pyrotechniker Scheine nach §7, §20, §27 was ist das genau?

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Pyro Nick, 30. November 2011.

Schlagworte:
  1. Bin schon länger hier im Forumwas mir jedoch nicht schlüssig wird ist folgendes:

    Was ist ein Schein nach §7?

    • Was Darf man damit Zünden?
    • Wieviel kostet dieser?
    • Was muss man dafür tuen?
    Was ist ein Schein nach §20?

    • Was Darf man damit Zünden?
    • Wieviel kostet dieser?
    • Was muss man dafür tuen?
    Was ist ein Schein nach §27?

    • Was Darf man damit Zünden?
    • Wieviel kostet dieser?
    • Was muss man dafür tuen?
     
  2. §7: selber einkaufen und schießen, Kat. I, II, III, IV und T1. GEWERBLICH
    Vorraussetzung: unbedenklich, 26 x Helferscheine, Lehrgang, Prüfung, Versicherung, Lager.

    §20: darf nicht einkaufen, darf nur schießen wenn ein §7er dabei ist! Kat. I, II, III, IV und T1.
    Vorraussetzung: unbedenklich, 26 x Helferscheine, Lehrgang, Prüfung

    Das gleiche wie der §7er, nur eben PRIVAT, darf also kein Geld für die Feuerwerke nehmen.

    Da nur auf die schnelle zusammengefasst.

    Zu erwähnen sei dass der §7er nix schießen darf, er ist quasi nur der Büromensch der einkauft usw. Schießen darf er nur wenn er in seiner Erlaubnis den 20er mit eingetragen hat oder eben erwähnt wird dass er auch selber abbrennen darf.
     
    Jonas Böcherer und Pyro Nick gefällt das.
  3. Wenn ich das jetzt Richtig verstanden habe ist ein

    §7 der Obermeister? der aber nichts schiesenen darf ohne eintrage eines §20?
    Dieser jedoch darf nur schießen wenn ein §7er dabei ist?

    Und ein §7er ist Privat und darf kein geld nehmen? äh...? :dontthinkso:
     
  4. Ja genau der 7er ist der Obermeister. Wenn er nach bestandenem Lehrgang seinen 7er beantragt und sagt dass er auch selber abbrennen weill dann wird das je nach Behörde mit reingeschrieben. Andere stellen nochmals einen 20er separat aus um nochmals Gebühren zu kassieren.

    Bei mir steht drin dass ich auch abbrennen darf.

    Also darf (z.B. ich) selber einkaufen, lagern, abbrennen und mit Feuerwerk handeln, da ich das im Gewerbeschein mit eingetragen habe. Der Handel hat jetzt aber nix mit den Scheinen zu tun.
     
  5. Ich persönlich würde den §7er nicht als "Obermeister" ansehen, sofern wie stedi geschrieben hat das Abbrennen auch drin steht, darf er das selbe wie der §27er.
    Der §27er darf nur kein Geld damit verdienen.
     
  6. Ja so ist es wie MunMuckl sagt.
    Der 20er ist nur interessant wenn du in einer Firma die Feuerwerke veranstaltet arbeitest. Nur als Angestellter z.B.....
    Der 7er hat nur härte Auflagen wie der 27er, evtl. Bunker, teure Versicherung, ADR (Gefahrgut)-Fahrzeug etc...
     
  7. sry, wenn ich mich da kurz einmische: Der §20er handelt im Auftrag von einem §7er, er darf im Auftrag von einem 7er einkaufen und auch abbrennen (der §7er muß hier nicht vor Ort sein). Der §7er muß nicht zwangsläufig die Fachkunde besitzen, kann sie aber mit einem Lehrgang erlangen und somit als Unternehmer auch selst (groß) Feuerwerke abbrennen. Für den §20 und §27 ist eine Fachkunde zum Umgang, Verbringen etc. für Großfeuerwerk nachzuweisen i.d.R. Großfeuerwerkerlehrgang. Die meisten §7er haben diese Fachkunde, die auch auf der Erlaubnis eingetragen ist. Wie Stedi schon sagte: §20, §7 gewerblich, §27 privat. Die Kosten sind für jeden Schein nicht gerade ein Schnäppchen, ab 100€ §27
    Gruß Rippenbruch
     
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  8. Ein §20 darf alleine schießen. Allerdings nur im Auftrag eines §7. Anwesend muss der §7 meines Wissens nicht sein.
    Der §7 darf nicht zwangsweise schiessen. Der §7 kann soweit ich weiss auch ohne Fachkunde ausgestellt werden. Allerdings kann er sich das schiessen (wenn er die Fachkunde hat) auch in den §7 eintragen lassen

    Edit: Zu langsam
     
  9. Richtig, für den 7er muss keine Fachkunde erbracht werden, es handelt sich quasi um den "Gewerbeschein" für pyrotechnische Unternehmen.

    Das heißt im Klartext @ Pyro Nick: Rein theoretisch könnte auch deine Omi einen §7 beantragen, sie braucht bloß Lager, Versicherung usw. , und kann damit dann ein pyrotechnisches Unternehmen gründen. Hättest du dann einen §20 (der natürlich Fachkunde vorraussetzt), könnte sie dich mit Feuerwerken beauftragen, die du dann abbrennst. Natürlich kannst du auch alleine einfach einen $7 zusätzlich zum §20 beantragen, dann bist du quasi Büromensch/Unternehmer und Pyrotechniker in einem.

    Mit dem §27 darfst du Großfeuerwerk einkaufen und auch abbrennen, allerdings ungewerblich, das heißt rein zu privaten Zwecken. Die Vorraussetzungen dafür sind im Prinzip fast die gleichen, wie wenn du den §7 zusammen mit dem §20 beantragst, bloß mit dem Unterschied, dass du halt kein Gewerbe eröffnest.
     
  10. Seit wann muss der 7§ dabei sein?
     
  11. Moin,

    ich habe die Konstellation mit dem §7 und §20. Ich selber habe nur den §20, mein §7 ist ein KatS-Amt. Wenn ich also einen pyrotechnischen Gegenstand abbrennen will (also in dem Sinne ein Feuerwerk machen möchte), muss ich meinen §7 anschreiben, in der Info steht letztlich drin:
    "ich will am ... im Auftrag einer KatS-Einheit einen PTG abbrennen. Folgende PTGs werden zum Einsatz kommen. Habt Ihr was dagegen?"
    Dann erhalte ich ein OK (also in diesem Sinne eine Beauftragung), und kann mit dieser Bestätigung und meiner abgesegneten Bestelliste (die ich natürlich in meiner Anfrage schon hinterlegt habe) shoppen gehen, ohne diese "Freigabe" darf ich nichts kaufen.
    Die Anzeige beim zuständigen OA der Komune muss ich natürlich auch noch machen (Diese erfolgt ja sowieso immer durch den vor Ort verantwortlichen Pyro).
    Ich habe bisher noch nie beim Abbrennen von PTG meinen zuständigen §7 dabei gehabt (auch wenn ich jedes mal gesagt kriege klar komme vorbei, helfen ....)

    Dieses Procedere läßt sich 1:1 auch in den privatwirtschaftlichen Bereich übertragen. Hier würde der Auftrag vom §7 an den §20 erteilt - gehe ein Feuerwerk abrennen, verwende folgende PTGs. Mit dieser Liste kann der §20 dann los und genau diese Gegenstände einkaufen, und er muss nur noch das Feuwerwerk der der zuständigen Komune anzeigen und abrennen.

    Gruß
    C.
     
  12. Da erstmal richtig den durchblick zu bekommen dauert echt ne weile ;)
    Aber das Sprengstoffgesetz hatt noch mehr so tolle Dinge zu bieten.
    Selbst auf dem Amt bei denen die es Wissen sollten habe ich schon die vielfältigsten Auslegungen der einzellnen Paragraphen erlebt :)
     
  13. So, die Aussage das der 7er dabei sein muss, oder eben nicht (als Person) wurde ja nun geklärt.
    Hier noch der Hinweis, dass aber beim Abbrand, Einkauf usw. der nach §20 Arbeitende eine Originalausführung des 7er Scheines dabei haben muss.
    Momentan ist die Erlaubnis zum Abbrand bei mir auch im 7er eingetragen, wird aber nach dem Widerholer geändert. Grund, ein 7er muss nicht erneuert werden, kostet also nur einmal Geld. Und im 20er sind mehrere Felder um alle 5 Jahre die Verlängerung oder nach neuen Lehrgängen, diese einzutragen.
    Im Ende eine Kostenersparnis, als wenn alle 5 Jahre der 7er neu erstellt werden muss.
     
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  14. Also
    §7: Regelt außschießlich den gewerblichen Verkehr mit Explosionsgefährlichen Stoffen. D.h. kurz den Handel. Kurz Alles wo man es "nicht in die Hand nehmen" muss

    §20: Regelt auschließlich den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. D.h. das Verbringen, das verwenden etc. kurz alles wozu man es "in die Hand nehmen" muss.

    Es gibt als Selbsständiger die Möglichkeit den Befähigungsschein in der Erlaubnis eingetragen zu haben.

    §27: Regelt Verkehr und Umgang aber nicht gewerblich
     
  15. genau Dirk ;)

    Wie auf dem Lehrgang.
     
    PyroDirk gefällt das.
  16. So sicher ist das nicht - im Gesetz steht, das der Erlaubnisschein beziehungsweise Befähigungsschein mitzuführen ist.
    Wie dieser Passus ausgelegt wird, daran scheiden sich die Geister - ich habe mich mit 3 Vertretern zuständiger Behörden (Gießen, Coburg und München) unterhalten, und dort war 2 mal (unter anderem am Lehrgang ;) ) zu hören "Erlaubnis nach §7 muss beim Abbrennen nicht dabei sein wenn der Abrenner seinen §20 da hat", einmal hieß es allerdings der §7 muss dabei sein.

    Also: Nix genaues weis man nicht, in dem Sinne sollte man besser bei der zuständigen Behörde nachfragen bevor's Probleme gibt.
     
  17. Na ja, eigentlich kann man das auch so sehen:

    "im Gesetz steht, dass der Erlaubnisschein (§27) beziehungsweise Befähigungsschein (§20) mitzuführen ist."

    Der Erlaubnisschein muss ja nicht zwangsläufig ein 7er sein . Schaden tut das Mitführen trotzdem nicht, aber der schriftliche Auftrag vom 7er reicht normalerweise.
     
  18. Klar schadet das nicht, und ich nehme lieber mehr mit als nötig. Aber wenn jetzt in der Firma mal durch Zufall 3 Feuerwerke an einem Abend sind dann wird man nicht immer dafür auch noch 3 Ausführungen der Erlaubnis da haben...
     
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