SSW Schreckschusswaffen Besitz und Verwendung

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von PyroFreak!, 1. Januar 2019.

  1. #1 PyroFreak!, 1. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2019
    Hallo liebe SSW Fans,
    erstmal , Frohes neues Jahr an alle!

    Ich habe mich noch nie wirklich für SSWs interessiert, aber mittlerweile reizt mich es schon. Wahrscheinlich auch, weil ich sehr viel dieses Jahr in Berlin gesehen habe.
    Da ich mich jedoch nicht wirklich mit dem Thema auskenne, frage ich euch mal:
    Also, das einzige was ich herausgefunden habe ist, dass ich sie frei erwerben und auch besitzen darf. Die Verwendung sei jedoch nicht für Jedermann? Gillt das dann auch, wenn ich sie nur zu Silvester mit etwas Pyromunition benutzen will? Oder brauche ich eine Art "Waffenschein"?

    Und welche Munition ist denn legal zu Silvester? Ich nehme mal an, was ich dieses Jahr in Berlin gesehen habe ist nicht legal. Lauter und großer Titanzerleger mit grünen oder auch roten Sternen?

    Über etwas Aufklärung würde ich mich freuen!

    mfG
     
  2. Verwenden erstmal nur auf befriedetem Besitztum (Dein Grundstück...) und Gewährleisten dass die Geschosse dieses Besitztum nicht verlassen. Pyrotechnische Munition mit Knall erfordert eine Berechtigung. Die für alle verwendbare
    Munition ist mit PM1 gekennzeichnet. Den kleinen Waffenschein brauchst Du, wenn Du die SSW außerhalb deiner Wohnung /deines Gartens führen möchtest. Berechtigt dich nicht zur Benutzung. Rechtlich ist die Verwendung an Silvester auf der Straße im Grunde nicht gestattet. Oder habe ich was falsch verstanden?
    Gutes neues!
     
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  3. Hallo PyroFreak!,

    an Silvester gilt dieselbe Regel wie auch an allen anderen Tagen. Das abfeuern einer Schreckschusswaffe ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt.
    Falls pyrotechnische Artikel geschossen werden, dürfen diese dein Grundstück nicht verlassen.
    Der kleine Waffenschein bringt dir an der Stelle nichts, da dir dieser "nur" erlaubt eine geladene SSW bei dir zu tragen und nur im Notfall zu benutzen. Silvester |= Notfall
    Legal ist jede Munition die du in Deutschland in einem vernünftigen Shop erwerben kann. Sehr beliebt aber illegal sind Vogelschreckgeschosse, da diese BKS beinhalten. (Daher gibt es diese auch nicht in Deutschland zu kaufen)
     
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  4. okay, wir sind uns einig ;-)
     
  5. Da war jemand etwas schneller mit dem tippen ;)
     
  6. Ich rate von SSW ab. Erstmal weil es per Gesetz eine Waffe ist und kein Männerspielzeug. Also falls irgendwann irgendwo mal was passiert steht im Bericht der HerrX hatte eine Waffe. Ohne eigenes Grundstück macht das ganze keinen Sinn weil du das Teil garnicht benutzen darfst. Bei den Nachbarn gibt das auch kein gutes Bild ab, erst massenhaft Feuerwerk zünden und dann noch mit ner Knarre rumballern. Aus den Gründen hab ich meine abgegeben.
     
  7. @PyroFreak! Der Kauf einer Schreckschusswaffe (SSW) ist frei ab 18 Jahren möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die SSW eine PTB-Zulassung hat, also das Zeichen PTB mit einer Nummer im Kreis. Im Ausland gekaufte SSW haben diese Zulassung oft nicht.

    Zum Führen, also mitführen außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums, braucht man den sogenannten kleinen Waffenschein (KWS).

    Zum reinen Transport der SSW im Originalbehältnis oder besser einem verschlossenen Behälter, getrennt von der Munition, braucht man keinen KWS.

    Schießen darf man mit der SSW grundsätzlich nur auf dem befriedeten Besitztum, die Pyromunition darf dabei das Grundstück nicht verlassen. Pyromunition darf grundsätzlich ganzjährig verwendet werden. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind zu beachten.

    Das Schießen außerhalb des befriedeten Besitztums ist auch mit KWS außer zur Notwehr oder bei Notstand (Notsignale abgeben) nicht erlaubt. Dazu benötigt man eine gesonderte Schießerlaubnis.

    Frei ab 18 kann man die für SSW bestimmte Munition (Platzpatronen und Reizstoffpatronen) erwerben.

    Pyromunition Klasse PM I ist ebenfalls frei ab 18. PM I darf keine Knall- oder Zerlegersätze enthalten.

    Bei PM II ist das wiederum möglich, aber für den Erwerb von PM II benötigt man eine waffenrechtliche Erlaubnis (Munitionserwerbsschein).

    Die von Dir beschriebene Pyromunition PM II mit Knall ist also vermutlich sowohl illegal erworben, als auch illegal auf offener Straße verwendet worden.

    In der Praxis ist es aber wohl so, dass die PM II irgendwie doch unters "gemeine Volk" kommen. Neuerdings gibt es die Pyro Knallpatronen auch als Klasse P1, die an sich frei ab 18 ganzjährig erworben und verwendet werden kann. In Deutschland gelten diese aber nach wie vor als Munition und damit als PM II, da für die bestimmungsgemäße Verwendung eine SSW erforderlich ist.
     
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  8. Ich besitze ein eigenes Grundstück und lebe hier sehr friedlich in einem kleinen Dorf. Also das Grundstück habe ich ;)

    Ansonsten danke ich euch @stephphi und @Crue ! Es gibt also legal in Deutschland zu kaufen sowas wie Rattergeschosse z.B. gibt es auch Knallgeschosse mit Schwarzpulver?

    Edit: Danke an @sureshot ! Damit hat sich meine Frage wohl erledigt :)
     
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  9. Also per Gesetz ist erstmal JEDER Gegenstand mit dem andre Verletzt werden eine Waffe. Wenn jemand mit einem Kugelschreiber angegriffen wird, ist das auch eine Waffe.
    Auch ohne eigenes Grundstück ist die Nutzung möglich, z.B. auf Grundstücken von Bekannten/Freunden mit deren Zustimmung.

    Wie aufgeschlossen die Nachbarn sind können wir nicht wissen, aber nur weil die Nachbarn komisch schauen, werde ich doch nicht auf meine legale Freude verzichten. Aufklärung wäre hier deutlich sinnvoller...

    Schau doch mal nach einer Record B1S. Sieht erstmal nicht so arg nach Waffe aus, ist günstig, Munition ist "günstig" und du kannst erste Erfahrungen Sammeln. Ich warne dich aber: Sollte es dir gefallen, wird es nicht deine einzige SSW beleiben.
     
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  10. Für den Preis werde ich mir aufjedenfall eine zulegen. Danke für den Tipp!
     
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