Handhabung & Technik [Schweiz] Effekte Verbinden

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Schweizer, 28. Juli 2004.

  1. Effekte Verbinden

    Wer kennt sich in der Schweizer Gesetzgebung aus?

    Abbrennen von Kl IV Artikeln ist ja bei uns (CH) kein Problem, aber darf ich die Effekte auch mit Zündschnur verbinden????
    Möchte das wissen bevor ich was ungestzliches mache.

    Danke für schnelle Antwort. Bald ist 1. August

    Gruss
    Schweizer

    PS: Züdschnur ist frei erhältlich, steht bei meinem Händler auf jedenfall zum Verkauf rum.
     
  2. Da das verleiten mit Zündschnur eh zu einem Kl.4 Artikel führt, und ihr die schiessen dürft, nehme ich mal an, dass dies kein Problem ist. Allerdings kann man da auch die Behörden fragen, wenn man sich ganz unsicher is :blintzel:
     
  3. nicht ganz klar...

    je nach dem ist das Grauzone!

    Wenn diese Artikel eine Sicherheitszündschnur dran haben und du diese beiden verdrillst oder verbindest kein Problem!( gesetzlich )

    Wenn diese Artikel aber nur eine Stoppine dran haben und keine Sicherheitszündschnur( wie das z.B: bei teils Zylinder- und Kugelbomben der Fall ist ) oder der Artikel schon einen anderen Zünder dran hat welchen du ersetzt.

    Ja dann ist das nach unserer Rechtssprechung eine Änderung am Artikel. Für diese brauchst du eine Herstellungsbewilligung( geht unter dem Thema delaborieren )

    Aber wo kein Kläger da kein Richter. Im Prinzip macht sich nämlich dann jeder Feuerwerker strafbar der keine Herstellungsbewilligung hat, aber eine Sicherheitszündschnur mit einem E-Zünder ersetzt.

    greez
     
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