Sicherheit Sicherheitsabstände?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von Feuer-Berni, 15. Okt. 2001.

  1. Hi!

    Interessehalber: Welche Sicherheitsabstände braucht man für:
    Kugelbombe Cal.100
    Zylinderbombe Cal.100
    Kl.4 Rakete Cal.80?
    Salutbombe(Kugel?/Zylinder?) Cal.100
    Es würde mich aus diesem Grunde interessieren, weil in der Umgebung alles so gut wie zugebaut ist bzw. zumindest 1 Haus immer im Weg steht. Kann mir hier deshalb jemand sagen, wieviel man genau als Sicherheitsabstand benötigt?
    Danke!
    Grüße, Bani
     

  2. Der Schutzabstand für Bomben (ausgenommen Blitzknall-Bomben) beträgt 80% der Steighöhe jedoch mindestens 800x Kaliber in mm bis zu einer Windgeschwindigkeit von 5 m/s

    200 m in Abschußrichtung, in den anderen Richtungen mindestens 125 m. Die Raketen dürfen nicht in Richtung des Publikums geschossen werden.

    Der Schutzabstand für Blitzknall-Bomben beträgt 100% der Steighöhe jedoch mindestens 1000x Kaliber in mm bis zu einer Windgeschwindigkeit von 5 m/s

    Alle Angaben gelten für den senkrechten Abschuß (ausgenommen Raketen). Bei höheren Windgeschwindigkeiten erhöhen sich die Abstände bis auf max. 100% bei 8 - 9 m/s.
    Bei Abschüssen von Gebäuden muß die Höhe des Abbrennplatzes über Erdgleiche den oben genannten Abständen addiert werden.


    Gruß Pyroflash

    Anmerkung: Diese Abstände sind die derzeitigen Vorschriften für Deutschland. In Österreich können andere Regelungen gelten!
     
  3. Noch ne Frage:
    Gelten diese Abstände bis zum nächstgelegenen Haus, bis zur nächstgelegenen Siedlung, bis zu den Zuschauern oder muss generell der gesamte Raum "leer" sein?
    Wie ist es in Städten? Dort werden auch öfters sogar von Hausdächern Feuerwerke geschossen.
    Danke für eure Antworten!
    Grüße, Bani

    PS: Falls ich euch damit nerven sollte, sorry, aber ich kanns nicht mehr erwarten bis ich endlich einen Lehrgang besuchen kann. :D
     
  4. Die Abstände gelten grundsätzlich zwischen Abschußmittel und Publikum, unbeteiligten Dritten und brandempfindlichen Objekten. Feuerwerke von Hausdächern dürfte es nach dieser - in Deutschland neuen - Regelung künftig wohl kaum mehr geben.

    Gruß Pyroflash
     
  5. Gilt ein schneebedeckter Nadelwald in 40m Entfernung auch als brandempfindliches Objekt( z.B. im Winter zu Silvester)??
    Danke für deine Antworten @ Pyroflash
    Grüße, Bani
     
  6. Hallo Bomben Fan,

    zu Deiner letzten Frage:

    Gilt ein mit Wasser gefüllter Behälter in 40m Abstand auch als brandempfindliches Objekt? :)))

    Unter brandempfindlich versteht man Reetdächer, Wälder (insbesondere bei Trockenzeiten und im Sommer), Holzhütten, Holzdächer und Gebäude, Gastanks, ..... die Liste wäre noch um einiges zu verlängern.

    Bevor ein Feuerwerk in Planung geht, wird in der Regel eine VB (Vorbesichtigung) gemacht. Vor Ort, sprich auf dem Abbrennplatz, macht sich der verantwortliche Feuerwerker ein genaues Bild über die Gegebenheiten (gefährliche Gebäude, wo sind die Zuschauer, .....). Die Angaben über brandempfindliche Gebäude, sind beim Feuerwerksantrag unbedingt mit anzugeben. Der zuständige Beamte kann jedoch auch Ausnahmen machen, indem er für diese brandempfindlichen Gebäude eine zusätzliche Brandsicherheitswache als Auflage macht.

    Also nochmals zum Thema Nadelwald im Winter bei Schnee: Es ist wohl sehr unwahrscheinlich, dass dort ein Feuer ausbrechen kann.

    Nur zur Hilfe: Brandempfindlich kann auch im Sommer ein abgeernteter Acker (Stoppelfeld) sein. Daher auch die Auflage, für genügend Brandschutz auf dem Abbrennplatz zu sorgen, bzw. die Auflage, dass die Feuerwehr anwesend sein muss.

    Aber genaueres dazu kann auch im Sprenggesetz nachgelesen werden. Jedoch wird das Thema nach wie vor von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Was in der einen Stadt erlaubt ist, kann schon 2 km weiter anders sein.

    Viel Spaß beim künftigen Umgang mit den Behörden wünscht

    Pyromaus
     
  7. @pyroflash - was sind das für Abstände?

    In Deutschland gelten immer noch die (alten) Abstände gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz. Das Sprengstoffgesetz ist Bundesrecht! Bis heute gab es im Bundesanzeiger dazu keine Gesetzesänderung. Das Änderungen zum Jahr 2002 kommen ist ersichtlich, aber solange gilt geltendes Recht - ob es dem ein oder anderen Beamten paßt oder nicht. Erweiterte Schutzabstände sind bisher eine Ermessensfrage die im EInzelfall zu begründen sind.

    MfG TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  8. neue Abstände

    Hallo Skyfire,

    es gibt vom GAA Nürnberg ein Rundschreiben an alle Erlaubnisscheininhaber im Raum des GAA, dass die neuen Abstände anzuwenden sind. Desweiteren fordern das GAA Regensburg und GAA Würzburg auch die neuen Abstände!

    Viele Grüße

    Jörg
     
  9. Abstände!

    @Kumulus

    Fordern kann man viel, aber die Forderung muß sich an bestehenden Gesetzen orientieren. Und Fakt ist: Diese Abstände sind (noch) nicht Gesetz. Von mir würde das GAA die Aufforderung bekommen diese Entscheidung unter Hinweis auf bestehende Gesetze zu begründen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzustellen. Es kann nicht sein das "kleine" Beamte in Deutschland das Gesetz nach eigenem Ermessen interpretieren. Daran ändert auch eine Anordnung von ganz oben nix. Es gilt nach wie vor geltendes Bundesrecht!

    MfG Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  10. Hallo Harald,

    das Problem liegt tiefer. Wenn ich ein Feuerwerk abbrenne, die alten (gültigen) Vorschriften anwende, aber feststeht das neue kommen werden und diese auch bekannt sind, dann habe ich ein Problem wenn etwas im Raum zwischen alten und neuen Sicherheitsabstand passiert.

    Unterhalte Dich einmal mit einem Juristen darüber. Selbst die Haftpflicht könnte Probleme machen. Mir persönlich ist es zu riskant auf bestehendes Recht zu pochen. Lieber lehne ich bestimmte Dinge ab, bevor ich mir den Vorwurf der Fahrlässigkeit gefallen lassen muß.

    Viele Grüße,

    Jörg
     
  11. Hallo Skyfire

    Es ist richtig das es in vielen Bundesländern noch die Sicherheitsabstände laut SprengG aber für Niedersachsen gelten die Bestimmungen schon seit 22. November 2000 nicht mehr. Nach einem Erlass des Nieders. Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales das neue Schutzabstände für Großfeuerwerk vorsieht.

    Genauer Wortlaut :

    Vollzug des Sprengstoffrechtes
    Neue Abstandsregelungen bei der Durchführung von Großfeuerwerken

    Diese Abstände sind abweichend zu den der Anlage 1 zur SprengVwV angegebenen anzuwenden.

    Bombe Kaliber >= 100mm 80% der maximalen Steighöhe; ein Schutzabstand von 800*Kaliber in mm darf nicht unterschritten werden

    Blitzknallbomben >= 100mm 100% der maximalen Steighöhe; ein Schutzabstand von 1000*Kaliber in mm darf nicht unterschritten werden

    Beim Schießen von Bomben aus Abschussrohren muss gewährleistet sein, dass (Druchmesser der Bombe) hoch 2 : (Innendruchmesser des Abschussrohres) hoch 2 > 0.7 gilt.

    Bei Windgeschwindigkeiten von größer als 5 m pro Sekunde ( gemessen in einer Höhe von 2 m über dem Erdboden ) darf nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden.

    Die vorstehende Lösung wird zu gegebener Zeit nach einer Überarbeitung der SprengVwV durch letztere ersetzt.


    Ich kann Dir nur sagen ohne diese Abstände kannst Du in Niedersachen kein Feuerwerk mehr abbrennen.

    Immer auf die Abstände ACHTEN
    Knaller
     
  12. Abstände

    @Knaller

    Um das Thema nicht auszuweiten und zu beenden: Wir wollen Alle keinen Stress mit den Behörden, miteinander ist besser als gegeneinander. Nur haben sich alle ans Gesetz zu halten und eine Landesbehörde ist nicht ermächtigt für das Sprengstoffgesetz Regelungen zu erlassen die sich über Bundesrecht hinwegsetzen. Würde man es drauf ankomemn lassen - der Sieg vor Gericht wäre Deiner. Und wegen "Fahrlässigkeit" - da könntest Du in der Stadt auch 30 Km/h in der 50er-Zone fahren - die Chance der Verletzung wäre geringer ... Dieser Argumentation kann gleich der Boden entzogen werden. Vor Gericht gelten Fakten, bei Abständen gemessen auf den Millimeter. Alles andere wäre Rechtsbeugung. Wohlgemerkt: Ich habe nichts gegen neue Abstände (wenn die Regelung vernünftig ist). Aber ich halte mich ans Gesetz - und das ist in Deutschland eindeutig! Es gelten nach wie vor die alten Abstände. Da bin ich mit meinem GAA einer Meinung und wir verstehen uns Bestens.

    MfG Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  13. Re: @pyroflash - was sind das für Abstände?

    Bezüglich Sicherheitsabstände: Führt erst mal einen Prozess bevor ihr so blauäugige Aussagen macht. In Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter schriftlich vom Ministerium angewiesen sich an die neuen Entwürfe zu halten bis diese rechtskräftig sind. Dies ist auch in anderen Bundesländern so. Vor Gericht hast Du - insbesondere nach den in gehäuften Maßen auftgetretenen Unfällen in der letzten Zeit - mit Sicherheit keine Chance einen Prozess zu gewinnen. Eine Begründung ist de Fakto eine Kleinigkeit nach dem Unfall in Dortmund. Wenn ich Dich so reden höre habt ihr anscheinend noch nicht allzuviel Erfahrungen auf diesem Gebiet. Aber das kommt sicher noch.

    PYROFLASH
     
  14. Hallo Pyros,

    zunächst einmal muss ich mich meinem Vorredner Pyroflash anschließen.

    Man fragt bei 10 GAA´s an und erhält mind. 5 verschiedene Meinungen zum Thema Sicherheitsabstände.

    Inzwischen halten sich fast 90% der GAA´s an die neuen kommenden Sicherheitsabstände. Klar, bisher gibt es noch keine Veröffentlichung diesbezüglich im Bundesanzeiger, aber klar ist doch schon heute: die neuen Abstände kommen.

    Macht es Sinn, ein Feuerwerk zu gefährden, nur weil der Feuerwerker auf die alten Sicherheitsabstände pocht? Haben wir das Recht, unseren Auftraggeber u.U. zu verärgern, nur weil wir nicht schon weiter denken? Im Hinblick auf die gehäuften Unfälle in den vergangenen Jahren, kann ich unsere Gesetzgeber teilweise sogar verstehen.

    Kein Gericht der Welt würde im Zweifelsfall sich hinter die alten Abstandsregelungen stellen, zumal fast alle GAA´s über die Neuregelung informiert wurden. Und wenn etwas passiert ist das Geschrei sowieso sehr groß, und ob in Anbetracht dessen, die Neuregelung, die zwar erst rechtmäßig wird, aussen vor bleibt, wage ich zu bezweifeln. Ganz davon abgesehen, wie sich die Versicherung zu diesem Thema stellt. Frei nach dem Motto: Liebe Firma XXX sie wussten von den neuen Abständen, warum gehen sie darauf nicht ein? "Sie sind noch nicht rechtskräftig!" Sie wussten aber davon und die Sicherheit ihres Publikums sollte für sie doch das aller wichtigste sein.
    Nur so weit zur Argumentation.

    Unsere Branche hat in der Vergangenheit schon zu viele negative Schlagzeilen, gerage was die Unfälle angeht, gemacht, es sollte eigentlich in unser aller Interesse sein, diese nicht noch durch Starrköpfigkeit weiter zu provozieren.

    Auch wir haben diesbezüglich schon mit div. Ämtern, Rechtsanwälten, Gerichten und anderen Behörden gesprochen, immer mit dem gleichen Ergebnis:
    Sobald etwas passieren würde, wird man sich an den neuen Sicherheitsabständen orientieren, zumal diese wie schon erwähnt den Behörden vorliegen, mit dem Hinweis danach zu handeln.

    Ich würde auf jeden Fall einmal darüber nachdenken, ob sich ein Streit für einem so kurzen zu überbrückenden Zeitraum überhaupt noch lohnt, oder ob es nicht sinnvoller ist, seine Energien auf anderen Gebieten einzusetzen, z.B. im Thema Ausbildung.
    Die neuen Abstände kommen und für mich stellt sich noch eine weitere Frage: Lohnt es sich, sich mit den GAA´s zu zerstreiten, oder will ich nicht auch künftig mit den Behörden eine gute Zusammenarbeit anstreben?

    Viel Spaß beim Nachdenken

    Pyromaus
     
  15. Hallo Pyromaus,

    Deiner Stellungnahme stimme ich voll zu. Insbesondere in punkto Zusammenarbeit mit den Behörden.

    Viele Grüße,

    Jörg
     
  16. Abstände

    @alle
    Ich finde viele von Euch machen es sich zu leicht. Es gibt im deutschen Verwaltungsapparat schon genügend Selbstherrlichkeit was sich ja auch an den differenten Aussagen verschiedener Länderbehörden zeigt. Aber: Die Frage der Abstände ist ganz klar gesetzlich geregelt: Es gelten bis heute die alten Abstände, bundesweit, und in dieser Frage sollte kein Feuerwerker nachgeben! Wenn einige von Euch im Nachgeben den bequemeren Weg sehen so führt das letztendlich zu der bekannten Rechtsunsicherheit die wir jetzt haben – es ist ein hausgemachtes Feuerwerkerproblem. Und die schweigende, nur lesende Mehrheit im Forum „kuscht“ wohl ebenfalls. Ihr werdet zum Erfüllungsgehilfen der Legislative - warum macht Ihr es den Behörden so leicht?

    Im Bereich des Waffengesetzes gibt es ähnliche Vorfälle. Auch hier werden Gesetze je nach Bundesland anders ausgelegt. Aber man spricht unter Gleichgesinnten darüber und es gibt unter Jägern, Sportschützen und Verbänden einen (etwas) besseren Zusammenhalt um solche Mißstände zu bekämpfen und zu verhindern (wie z.B. Einzellader / Mehrlader, 38.Special in 357 Magnum, Meldung von Vereinsaustritten / Bedürfniss). Grund hierfür mag sein daß nicht in erster Linie wirtschaftliche Interessen für das Handeln ausschlaggebend sind.

    @pyroflash
    Wir brauchen zu solch fragwürdigen Anordnungen keinen Prozess zu führen denn auch der Freistaat Bayern hat sich an Bundesgesetze zu halten. Wenn Du hier schlechte Erfahrungen gemacht hast liegen vielleicht andere Gründe der Entscheidung zugrunde. Verwaltungsakte unterliegen Zwängen und es ist uns auch in Bayern bisher immer gelungen daß sich Behörden an das Gesetz halten – ist nur eine Frage der Argumentation die gelegentlich etwas Nachdruck bedarf. Bei den Schwaben sagt man: Wen´d ebbes willsch no gosch net zom Schmidtle sondr´n zom Schmidt.

    @pyromaus
    Wir wollen uns nicht über einen verbleibenden Zeitraum mit den GAA´s streiten. Aber von welchem Zeitraum reden wir, wer weiß den wirklich was kommt? Bisher leben doch Alle von der Gerüchteküche. Die neue Verwaltungsvorschrift ist noch nicht final ausgereift. Selbst der Termin der Einführung steht zur Diskussion. Zu einer guten Zusammenarbeit mit den unteren Behörden gehört auch eine gepflegte Diskussionskultur und nicht nur Abnicken behördlicher Entscheidungen. Wenn also bei Euch 10 GAA´s 5 verschiedene Meinungen abgeben, was habt Ihr dann gemacht? Hab Ihr Euch angepaßt und damit auf einen Teil Eurer Rechte verzichtet? Wird eine solche Entscheidung in Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit vorgenommen werdet Ihr genau damit erpressbar und die Schreibtischtäter fühlen sich wieder sauwohl beim Regieren nach eigenen Regeln. Dies dürfte besonders auf all die kleinen Pyros zutreffen die auf jeden Auftrag angewiesen sind und zum Selbstkostenpreis arbeiten. Findet Ihr das gut ? Bitte auch mal darüber nachdenken ...

    @sicherheit allgemein
    Auch für uns hat Sicherheit höchste Priorität. Sicherheit ist aber nicht ausschließlich eine Frage der Abstände vom Abbrennplatz zum Publikum. Es gibt vielfältige Möglichkeiten Sicherheit zu erzeugen. Dabei spielen die Wahl des Abbrennplatz, Materialauswahl, Abschußvorrichtung, Abschußrichtung etc. eine große Rolle. Ich möchte hier keinen Vortrag halten sonst fühlt sich wieder jemand auf den Schlips getreten. Als verantwortliche Person kann hier Jeder seine eigenen (zusätzlichen) Entscheidungen treffen die aber mit dem grundsätzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nichts zu tun haben.

    MfG Grüßen Harald / TEM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  17. An alle Berufsfeuerwerker, die auch weiterhin beabsichtigen, Feuerwerke abzubrennen

    Wir haben uns bei diversen GAA´s, und Behörden, sowie unseren Anwälten über die Streitfrage der neuen Sicherheitsregelung kundig gemacht, und folgende Infos erhalten:

    1.) Fakt ist, es gelten die alten Sicherheitsabstände, insofern muss ich Skyfire Recht geben. Diese sind als Bundesrecht bundesweit gültig.

    2.) Die von diversen Ministerien herausgegebenen neuen Abstandsregelungen, entsprechen rechtlich einer Empfehlung, d.h. die Ämter können die standartmäßige "gesetzliche" Abstandsregelung als Grundlage einer Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes heranziehen und die neue Abstandsregelung als Auflage verbindlich fordern. Rein theoretisch könnte ein zuständiges GAA fordern, dass der Abbrenner beim Abschuss blaue Hosen mit lila Streifen und gelben Punkten trägt, rein als Auflage. Und genauso kann ein GAA die neuen Abstandsregelungen als Auflage unabhängig vom geltenden Gesetz als Grundlage einer Genehmigung heranziehen.

    3.) Gegen diese Art der Auflagen kann selbstverständlich Widerspruch eingelegt werden. Dies könnte bedeuten, dass eine Genehmigung bis zum Abbrandtermin nicht erteilt werden wird. > Arschkarte <. Schießt der Abbrenner trotzdem, weil er sich ja an geltendes Recht hält, könnte ihm nach allgemeinem Inkrafttreten der neuen Sicherheitsabstände rückwirkend von dem zuständgen GAA ein Verfahren angehängt werden. Wie dieses Verfahren dann ausgehen würde, unserer Meinung nach wie das Hornberger-Schießen, ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Auf jeden Fall ist sicher, dass man sich damit jede Menge Ärger einhandelt, und zudem hat man ganz schnell ein Strafverfahren am Hals. > nochmehr Ärger, viele Kosten, viel Arbeitsaufwand <.

    Wir halten es so, dass wir versuchen, sachlich mit den zuständigen Beamten zu reden. Zu 95% kommen wir mit dieser Methode an unser Ziel. Und bei den restlichen 5% lassen wir den Herren ihre innere Befriedigung und verärgern damit zumindest nicht unsere Kunden.

    Mit kuschen hat dies überhaupt nichts zu tun und als Erfüllungsgehilfe sehen wir uns auch nicht. Desweiteren sind wir auch nicht erpressbar, sondern wir haben einfach im Laufe unserer Tätigkeit als Feuerwerker gelernt, dass es nicht immer sinnvoll ist, auf seine Rechte zu pochen. Sollte das jemand noch nicht gelernt haben, glaubt mir, auch für Euch kommt dieser Zeitpunkt. Diese 5% sind wirklich die Ausnahme und wir denken, damit kann der Mensch doch einfach leben, und man lebt ruhiger damit, zumal wir bei verschiedenen GAA´s öfters für Genehmigungen anklopfen. Da macht Streit einfach keinen Sinn.

    Zum Thema kleine Pyros die zum Selbstkostenpreis arbeiten, wäre nur soviel zu sagen: Egal ob nun kleiner Pyro oder größere Firma, es gibt Dinge, die für jeden zutreffen und an die sich jeder zu halten hat. Es liegt im Interesse eines jeden einzelnen, wie er sich in einer solchen Situation verhält. Wir haben uns für unser Prinzip entschieden und sind bisher sehr gut damit gefahren, wenn jemand eine andere Meinung vertritt, akzeptieren wir das auch, jedoch würde mich dann auch mal die Erfolgsquote interessieren. Nicht die beim eigenen GAA (die meist hinter den Firmen im Einzugsgebiet stehen), sondern auch die bei völlig fremden GAA´s.

    Für weitere Fragen zu diesem Thema können wir gerne unsere Erfahrungen an interessierte Kollegen bei Bedarf im Profi-Forum weiterleiten.

    Pyromaus
     
  18. Hallo Leute !

    Ich zitiere mal der Artikel 103 Absatz 2 unseres Grundgesetzes :

    "Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

    (Schutz vor rückwirkender Strafverfolgung)

    Ich sehe das so :
    Solange der besagte Abbrenner nicht gegen bestehende Gesetzte oder Auflagen (!) verstößt kann ihm rechtlich nichts passieren.

    Ob er dann im Anschluss der Willkür einzelner Beamter ausgesetzt ist vermag ich nicht zu beurteilen.

    Schöne Grüße

    *Stardust*
     
  19. Abstände

    Hallo Pyromaus, mehr als das obenstehende wollte ich ja gar nicht hören. Ich möchte nur die Profis dafür sensibilisieren das wir Pyros auch Rechte haben und wenn wir in Teilbereichen darauf verzichten machen wir uns selbst Probleme. Recht bekommen und Recht haben ist zweierlei, das weiß Jeder von uns. Aber durch "unsachliche Aussagen" (das soll jetzt Niemand persönlich nehmen) wird die Auslegung der Verwaltungsvorschriften verwässert. Jeder soll wissen das die alten Abstände bis auf Weiteres gelten, wie dann im Einzelfall verfahren wird muß Jeder selbst entscheiden. Die Rechtslage darf durch freiwillige Eingeständnisse nicht verdreht werden sonst laufen solche Diskussionen in die falsche Richtung. Auch wir suchen nicht den Streit mit GAA´s etc. Über die Folgen eine Nichtbeachtung oder das große Los "Arschkarte" (dafür gibts den Antrag auf Eilentscheid beim Verwaltungsgericht und die Antwort erhälst Du noch vor dem Feuerwerk!) kann eigentlich nur anhand existenter Beispiel diskutiert werden. Wer in welcher Form reagieren wird kann mit Vermutungen nicht belegt werden. Gibt es Facts, hat einer dazu schon Erlebnisse gehabt ? Nun will ich es ja mal gutsein lassen ... ich denke wir alle verstehen uns und wissen wie die einzelnen Aussagen zu verstehen sind.

    Gruß Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  20. Re: Abstände


    Irgendwie hast Du es noch immer nicht verstanden.

    @Pyromaus: Danke das Du meine Worte nochmal in anderen Sätzen wiedergegeben hast. Es entspricht, mit Ausnahme Punkt 3 - rückwirkendes Verfahren-, dem was ich ausdrücken wollte.

    Sag doch ganz einfach "Nein, ich habe noch keinen Prozess dieser Art geführt oder verfolgt und habe daher noch keine praktischen Erfahrungen gesammelt". Zeig doch einfach mal heute ein Feuerwerk nach den alten Richtlinien in Bayern an. Wenn Du es geschossen hast reden wir weiter.

    Es liegen mit Sicherheit KEINE anderen Gründe vor. Wenn Du mit Deinem letzten Satz behaupten willst Du hättest nach Einführung der neuen Abstandsregeln in Bayern nach den alten geschossen bitte ich um Angabe wo und wann das gewesen sein soll.

    Nicht drumrum reden, sag konkret wo Du diesen Nachdruck praktiziert hast. Wenn Du meinst eine Beschwerde beim Amtsleiter würde dazu führen dass Du in Nürnberg noch eine 150 mm Kugelbombe bei 75 mm Schutzabstand schießen wirst hast Du es noch nicht gemacht.

    Der End-Entwurf der neuen SprengVwV ist bereits fertig und es ist nicht zu erwarten dass sich daran noch großartig etwas ändern wird. Daher ist von "Gerüchteküche" keine Rede mehr. Sie brodelt höchstens da wo man den Werdegang der neuen SprengVwV nicht mitverfolgt hat.


    Wenn Du nur abnickst können andere nichts dafür. Ich habe, zusammen mit Herrn Prinz, die Entwürfe der neuen SprengVwV regelmäßig gelesen und konkrete Änderungswünsche schriftlich verfaßt sowie die Schwachstellen und Problembereiche der alten Entwürfe aufgezeigt. Im nächsten Entwurf wurden diese Änderungen fast ausnahmslos berücksichtigt und umgesetzt. Du siehst eine "Diskussionskultur" ist da - auch wenn Du nicht an der Diskussion beteiligt warst. Wenn Du meinst das Diskussionen mit "unteren Behörden" effektiver sind dann setze sie fort.

    Tut mir Leid, ich hatte es noch nie mit 10 GAA's gleichzeitig zu tun weil kein Feuerwerk so groß war das es 10 Behörden gleichzeitig betroffen hätte. Mit jedem einzelnen GAA komme ich jedoch gut zurecht. Einzelne Meinungen lassen sich in einfachen Gesprächen in der Regel problemlos ausräumen. Ich fühle mich dabei weder "erpressbar" wie Du sagtest noch weiß ich mich nicht gegen "eigene Regeln" von Beamten durchzusetzen.


    PYROFLASH
     
  21. Immernoch Abstände ...

    @pyroflash

    Du ziehst die Diskussion in eine Richtung in der ich sie nicht haben möchte. Ich werde daher nochmals einen Versuch unternehmen um Deine Fragen zu beantworten und ich bitte darum die Antwort im Detail zu lesen und nicht nur oberflächlich zu überfliegen daraus.

    So isses, denn wir haben bisher alle FW´s nach alten Abständen geschossen (auch in Bayern!). Bei Hinweis auf die Rechtslage sind wir uns noch immer mit den GAA´s einig geworden. In einem Fall kamen die Betroffenen in letzter Sekunde zur Vernunft. Mit diesem Statement mußt Du dich nun mal zufrieden geben. Ich werde hier keine Firmeninternas ausbreiten.

    Ich werde Dir mit Sicherheit weder Abbrennplätze noch Argumente liefern die zu einer Diskussion mit den betroffenen Personen führen (übrigens der "Amtsleiter" gehört noch zum "Schmidtle"). Wie kommst Du gerade auf Nürnberg? Ich kann Dir nur sagen: In Nürnberg arbeiten sehr nette und kooperative Leute mit denen wir noch nie eine Problem hatten (sind ja auch Franken, die Elite Bayerns ;-)

    Nichts anderes sag ich doch, sie ist nicht final ausgereift - wir warten auch schon seit 10 Jahren auf ein geändertes Waffengesetz ...

    Vielleicht solltest Du besser den Teil zum "Abnicken" nochmal lesen ... und im Übrigen haben auch die Hersteller Ihren Teil zu einer Gesetzesreform beigetragen - es war keine 2-Mann Show ... aber ich begrüße Dein Engagement in der Sache

    In unserer Arbeit werden wir täglich mit den unteren Behörden konfrontiert und genau diese müssen lernen sich an bestehende Gesetze zu halten (sonst brauchen wir auch keine neuen Verwaltungsvorschrift die wieder nach eigenem Ermessen ausgelegt wird, dann war auch Deine Mitarbeit umsonst)

    Auch hier empfehle ich noch einmal ganz genau die (Reihen-) Folge der Beiträge zu lesen - ich glaube ein Feuerwerk wo 10 GAA´s gleichzeitig beteiligt waren hat in Deutschland noch Niemand ... und davon war auch nie die Rede.

    Ja, genau so soll es sein und dabei hält sich jeder an seine bindenden! Vorschriften und Gesetze

    Ich denke auch Du hast verstanden wie schnell man in eine solche Situation kommt - unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

    Also bitte, weniger Emotionen beim Lesen und Schreiben. Und im Übrigen: Die alten Abstände gelten immer noch ;-)
    (ich werde doch wohl damit nicht das letzte Wort haben ?)

    MfGr Harald / TEAM SKYFIRE
    http://www.skyfire.de
     
  22. Hi!
    Ich wollte mit meinen Fragen keinesfalls einen Streit hier provozieren, mich hat nur der ungefähre Abstand interessiert.
    Zu euren Postings: Ich meine, dass in erster Linie die gesetzlich vorgegebenen Abstände dazu da sind, um Schäden zu verhindern. Ich meine daher weiter, dass jeder Feuerwerker nach bestem Gewissen handeln sollte, denn wenn niemand zu Schaden kommt, dann wird auch niemand fragen, obs jetzt 100m oder 105m Abstand waren. Es kann sicher genauso vorkommen, dass bei korrekt eingehaltenen Abständen etwas passiert. Daher halte ich es für wichtiger, dass man in erster Linie darauf schaut, dass niemand zu Schaden kommt. Schlussendlich muss ja der Feuerwerker selbst entscheiden, ob er das Spektakel am jeweiligen Abbrennort veranstaltet und eine Gefahreneinschätzung machen.
    Grüße, Bani

    PS: Nicht streiten, Feuerwerk ist doch so schön :D
     
  23. Hallo Leute,

    mir erscheint, dass sich die Diskussion über die Schutzabstände immer mehr zuspitzt.

    Warum eigentlich???

    Gerade weil es in der Willkür eines jeden Beamten liegt, nach welchen Vorgaben er die Schutzabstände fordert, sollten wir uns als Feuerwerker nicht auch noch deswegen zerstreiten.
    Wäre es da nicht sinnvoller, zusammen zu halten, und Erfahrungen auszutauschen? Erfahrungen austauschen hat meiner Meinung nach nichts mit der Weitergabe von Firmeninternas zu tun. Wenn es um Kundenschutz geht, dann ja, aber gerade was die Arbeit mit den Behörden angeht, sollte die Kommunikation zwischen den Feuerwerksfirmen funktionieren. Somit kann vermieden werden, dass man sich zum Spielball der Behörden ausnutzen läßt. Beispiel: Feuerwerker A bekommt die Genehmigung für alte Abstände, Feuerwerker B muss sich an die neuen halten. Bei einem solchen Spiel wäre doch anzusetzen. Anstatt das der Begünstigte sich freut, sollte man in einem solchen Fall doch mehr miteinander als gegeneinander arbeiten. Das würde letztendlich unserer doch schon angekratzten Feuerwerksbranche sicherlich guttun.

    Und eines ist doch im allgemeinen klar:
    Jeder Feuerwerker ist von sich aus schon bedacht, ausreichende Schutzabstände einzuhalten, um weder seine noch die Sicherheit des Publikums zu gefährden.

    @ Bani: Es ist richtig, dass niemand danch fragt, wenn der Sicherheitsabstand nach oben hin korrigiert wird. Aber wehe es passiert etwas, und es wird Dir nachgewiesen, dass Du anstelle von 100m nur 95m Abstand hast. Dann hast Du ein richtiges Problem; sowohl mit den Behörden, als auch mit der Versicherung. Also lieber im Zweifelsfall ein paar Meter mehr, als auch nur einen Zentimeter zu wenig.

    In diesem Sinne

    Pyromaus
     
  24. Hallo zusammen

    Ich will nur mal sagen das jeder Feuerwerker für den Sicherheitsabstand selbst verantwortlich ist und wenn es im Gesetz erlaubt ist eine 150ziger bei 75 Metern zu schießen muss ich das noch lange nicht machen ( eine 150 bei 75 Meter ist mir zu gefährlich ).
    Und wenn mich ein Beamter bitte die "Neuen Sicherheitsabstände" einzuhalten sehe ich auch kein Problem damit, jeder Feuerwerker sollte auch so kreativ sein ein Feuerwerk ohne 150mm Bomben zu schießen.
    Es ist nicht nur Schikane der Beamten es ist auch ein nehmen und geben. Ich habe auch schon Erlaubnisse bekommen die der Beamte auch hätte ablehnen können. Feuerwerk ist halt auch eine Vertrauenssache
    So wie ich mit dem Beamten umgehe, so geht er auch mit mir um.

    Der Austausch unter Feuerwerkern wahre wichtig !!!!!!!!!

    In diesem Sinn
    Knaller
     
  25. Kurze Anmerkung :
    Wenn die Auflage zum Zeitpunkt des Feuerwerkes, bzw. zum Zeitpunkt der Genehmigung gilt, da ist die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen diese Auflage KEINE rückwirkende Strafverfolgung i.s.d. Art. 103 II GG.

    Solange die Auflage nicht per Gericht aufgehoben wurde ist diese geltendes Recht.

    Sollte nur eine Begriffserklärung sein, ich glaube Du hast schon das richtige gemeint.

    Schöne Grüße und wenig Ärger...

    *Stardust*
     
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