News Silvester Feuerwerksverbot wegen Corona?

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pat92, 30. August 2020.

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  1. Geht das Vorbestellen jetzt doch?
     
  2. "Schnell, umfassend, konsequent..." :applause: Ganz großes Politik-Kino, Herr Laschet! :crash:
     
  3. de jure/de facto – Wikipedia
     
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  4. Wie gehirnlos können Politiker sein!!!
    Was meint ihr was in Polen die nächsten Tage los ist. AM Ende sind mehr Leute im Krankenhaus, weil alle illegales Feuerwerk holen
     
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  5. Ich möchte die nächsten 6 Wochen dem Gesundheitssystem
    nicht mit einem Arbeitsunfall zur Last fallen. Doc Hollyday ich komme... :D
     
  6. Also sollte sich da für die Bundesländer nichts ändern fahre ich Definitiv rüber keine 20 km weg
     
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  7. @PyroChris_1.3G
    Du darfst rüber,kannst Dich aber bei der Einreise auf Quarantäne einstellen.
     
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  8. Laschet sagt bereits gekauftes Feuerwerk ist erlaubt. Sollte nur nicht gezündet werden.o_O
     
  9. Entwarnung.. vom Minister
    Generelles Verbot NEIN, Verbot bundesweit ja. Bereits gekauftes Feuerwerk ist davon nicht betroffen.
     
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  10. Laschet: "Bereits gekauftes Feuerwerk sollte nicht gezündet werden"

    Na dann Gut Schuss!!
     
  11. Es gibt tatsächlich wenige Statistiken zu dem Thema. Das sind allerdings keine Behauptungen meinerseits, sondern Zitate von der deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Hier die Quelle:
    Silvester ist Hochsaison für Handchirurgen – Sie mahnen zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerk

    Ist zwar leider von 2015, aber daran wird sich wohl nichts substantielles geändert haben.

    "Richtig ernst wird es für die Chirurgen an Silvester ab circa 22 Uhr. Die OP-Teams sind meist doppelt besetzt. Um Sehnen, Gefäße, Nerven und Knochen zu rekonstruieren, sind oft vier- bis zehnstündige Operationen notwendig, häufig auch noch weitere Folgeeingriffe"
    und das ist dieses Jahr wohl kaum leistbar.
     
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  12. Bereits gekauft schließt ja Pyroland, Pyroweb.de etc. mit ein. Hoffentlich darf geliefert werden.
     
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  13. Laschet:

    [...] Weihnachten und SIlvester dürfen nicht zu Super-Spreader-Events werden!"

    Laschet weiter:
    "Über die Weihnachtsfeiertage wird die Regelung angepasst."
    "Es wird ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörper geben. Auf belebten öffentlichen Plätzen wird es zudem ein Feuerwerksverbot geben. Der Gebrauch von bereits gekauften Feuerwerkskörpern wird abgeraten."
     
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  14. nice das klingt gut für die Leute Im Bundesland
     
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  15. Bereits gekauftes nicht gezündet? Soll ich das dann bei den werten Herren und Damen lagern oder was passiert damit?
     
  16. Sollte und dürfen sind aber zwei paar Schuhe
     
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  17. Negativ komme nicht aus Berlin demnach gilt bei mir hier in MOL kleiner Grenzverkehr
     
  18. Sorry - mein Erinnerungsvermögen ist gerade etwas verwaschen.

    Jedes BL sagt das dass (man wie heißt das) Ministerium sage ich mal für alle Länder ein Verkaufsverbot durchsetzen wird bzw es versucht. Also heißt das meiner Meinung noch nicht das es auch so kommen wird?!
     
  19. Wie wir ja alle festgestellt haben, sind die Krankenhäuser jeden Dezember wegen Personalmanagel voll und überlastet. Also spielt man die Karte nun jedes Jahr, oder wie?
     
  20. Ich frage mich jetzt doch nochmal wieso Röder Pyroweb und Pyroland klagen wollen... wenn sie ja angeblich ausliefern können dürfen? Das Versand Geschäft ist ja deren haubt Geschäft...
    Also Leuschtet es mir nicht ein was da geklagt werden soll somal ja das abbrennen weiterhin erlaubt ist :bad:

    Irgendwie verstehe ich hier nur noch Bahnhof auf der Erbse in diesen Thema
     
  21. BTW. Pyroweb ist grade down lool
     
  22. Das Ziel des Beschluss' ist ja wohl, dass kein (neues) Feuerwerk in Umlauf kommt. Da wird man es bestimmt nicht zulassen, dass es geliefert oder abgeholt werden kann. Und dass diese Verkaufsform die Macher der Beschlussvorlage nicht auf dem Schirm hatten, ist wohl eher dem "Nischendasein" geschuldet. Die Untersagung der Lieferung und Abholung wird hundertprozentig noch ergänzt.
     
  23. Das mit der bereits gekauften Ware könnte sich natürlich auch auf Restbestände beziehen.
     
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  24. träum weiter...nächstes Jahr. Das wars
     
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  25. Weil es um den Verand geht. Kein MP hat dazu bisher Stellung genommen ob ausgeliefert werden darf.
    Sie können mit dem Bezahlen ja auch meinen was man aktuell besitzt!! Und nicht noch bei irgendeinem Versandssitz liegt.
    Bevor das nicht geklärt ist wird man auch klagen.
     
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