Handhabung & Technik Silvesternacht in Österreich

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von tommy70, 3. Dezember 2014.

  1. Liebe Nachbarn,
    ich werde die diesjährige Silvesternacht in Sistrans (Nähe Innsbruck) verbringen und habe meinen Freunden schon meine Bestellungen (Lidl, Hofer, etc) zukommen lassen. Jetzt deren Antwort:
    In dem Ort selbst ist das Abbrennen von Feuerwerk generell untersagt, da müsste ich schon zum Ortsrand raus, bei starkem Wind darf aber auch dort nichts gezündet werden.
    Ist das Panikmache, oder wird um 24:00 Uhr trotzdem gezündelt? Bin kurz davor den Urlaub abzusagen:mad:
    Danke und Gruß aus dem Ruhrpott
     
  2. Es gibt Gemeinden wo das Silvesterfeuerwerk verboten ist,wer sich daran hält ist eine andere Frage!
    Das mit dem Ortsrand und Brandgefahr müsste man vor Ort sehen,aber glaube kaum das es sooo trocken ist das Wakdbrandgefahr besteht!
    Btw: Wir haben 2011/12 Haus gebaut,beim Grundkauf war einer der Kriterien fas in der Gemeinde Feuerwerk zu Silvester erlaubt ist :)
    BG Ferl
     
  3. In jeder Stadt in Österreich ist das Abbrennen von Kat. 2 generell untersagt, ausgenommen der Bürgermeister erstellt eine Ausnahmegenehmigung - die Realität sieht aber natürlich anders aus!

    Lg
     
  4. Lauter Quatsch was @ferl da schreibt.

    Laut Pyrotechnikgesetz 2010 ist die Verwendung von Pyrotechnischengegenständen
    der Kat. F2 innerhalb des Ortsgebietes ganzjährig verboten.
    Ausnahme: Der Bürgermeister kann mittels Verordnung gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen.
    Noch was: In der Nähe von Flugplätzen (Sicherheitszone) ist die Verwendung ebenfalls verboten.
    Barndgefahr.
    Entweder setzt die zust. BH fest wann und wo allgemeine Brandgefahr herrscht, oder der gesunde Menschenverstand sagt das einem wenn z. B in der Nähe ien Wald ist oder eine Scheune oder überhaupt landwirtschaftlich genutzte Flächen die leicht brennbar sind (Stroh).

    Ich jedenfalls hoffe, dass wenigstens heuer mal die Polizei wirklich hart durchgreift und möglichst viele Idioten erwischt die innerhalb eine Ortes ballern.
     
    saibot_100 gefällt das.
  5. Also laut Gesetz ist es innerorts verboten.
    Wie gesagt, laut Gesetz.
     
  6. Das Gesetz wurde v a verabschiedet um leichter gegen hartnäckige Störenfriede und Vandalen vorgehen zu können! So auch von offizieller Seite!

    Nicht, um neue Gesetzesübertreter zu schaffen, die man dann bestrafen kann! ;)
     
  7. Und wo wird das so gehandhabt das die Polizei was tut dagegen?
    Hab ich persönlich noch nie erlebt?
    In der Gemeinde Neuhofen zb (Bezirk Ried im Innkreis) verfasst der Bürgermeister Anfang Dezember eine Aussendung,wo darauf hingewiesen wird das Feuerwerk im Ortsgebiet verboten ist!
    Ist vielleicht lt Paragraph iwas verboten,ich sag halt nur wies am 31.12 wirklich aussieht!
    Und @Anton warum genau soll die Polizei härter durchgreifen?
     
  8. Würd mich auch interessieren!
     
  9. Wahrscheinlich weil er Scheininhaber ist und den anderen Leuten nichts gönnt :cool:
     
  10. Weil´s eben verboten ist.

    Fahr mal mit 2 Promille mit´nem Auto...da drückt die Executive auch kein Auge zu.
     
  11. @Benni..bald hätte ich jetzt Blö n geschrieben. WAS hat DAS mit einem Schein zu tun ?

    Ein Scheininhaber muß sich mehr wie DIE ohne Schein an´s Gesetz halten!
    Ich darf auch nicht im Ortsgebiet !!

    Und jetzt möchte ich wirklich von den 2 oder 3 die sich da als Gesetzesbrecher"outen" wissen, warum ihr über mich, der nur die Einhaltung des best. Gesetzes fordert, so über mich herfallen.

    Solche Typen, die eigentlich zum Gesetzesbruch öffentlich auffordern, sollte man in so einem Forum gar nicht mehr schreiben lassen.

    Nehmt euren Kram und geht doch auf irgen ein freies Feld außerhalb des Ortsgebietes - so wie ich es auch mache , da wird Keiner was dagegen haben.

    Ihr fordert doch auch die Raser nicht auf, mit 100 Sachen und mehr durch´s Ortsgebiet zu rasen wo 50km/h erlaubt sind.

    Nur wenn´s umd Feuerwerk geht, schaltet sich jede Vernunft aus....
     
  12. Gesetz ist Gesetz - egal um welches es sich handelt. Und das Pyrotechnikgesetz ist nicht weniger ernst zu nehmen als andere Gesetze. Ich fahre auch schon seit ich mich erinnern kann mit meinen Eltern kurz vor Mitternacht raus aufs Feld. Autoscheinwerfer an, Radio mit dem Walzer an, gemütlich paar Minuten zündeln und dann heim und Zuckerhut schmelzen.

    Klar habe ich auch schon Böller im Ortsgebiet geschossen, aber dann immer nur auf nem Wanderweg entlang der Donau, da hat es keinen gestört.

    Solang keiner was sagt, passiert nix, klar. Aber wenn die Polizei kommt weil sich ein Nachbar beschwert, dann wird keine Ausnahme gemacht nur weil Silvester ist. Das Abbrennen von F2 im Ortsgebiet ohne Genehmigung des Bgm's ist unterm Jahr verboten. Punkt.
     
    anton gefällt das.
  13. Wenn es unterm Jahr verboten wird,wann ist es dann erlaubt?
     
  14. Dann wirds halt geduldet
    Mit 2 Promille Autofahren wird nicht geduldet!
     
  15. Ich hab mir vor Jahren eine Ausnahmegenehmigung (für F2) vom Bürgermeister geholt, war überhaupt kein Problem!
    Laut Bürgermeister bin ich der einzige der das gemacht hat und schießen tun trotzdem sehr sehr viele im Ort!!
     
  16. Sag mal, bist du so ..oder stellst dich nur so...

    Verboten ist verboten-IMMER ?

    Anderes Beispiel: WANN ist es erlaubt, betrunken zu fahren. Auch nie.
     
  17. Im Ortsgebiet nur mit Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters, ansonsten ist F2 das ganze Jahr über außerhalb vom Ortsgebiet erlaubt - steht alles im PtG2010
    F1 ist das ganze Jahr über auch im Ortsgebiet erlaubt
     
  18. Autofahren mit 2 Promille mit dem abbrennen von frei verkäuflichem FW zu vergleichen hinkt aber gewaltig! Das musst du zugeben!

    Zur Auffrischung:

    Kategorisierung der Feuerwerkskörper:

    Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen .....

    Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen ...


    Dass die Polizei an einem einzigen Tag im Jahr (da auch nur wenige Stunden) die Augen etwas zudrückt finde ich sehr lobenswert !!!
     
    bummbatsch, 4m@ru und ferl gefällt das.
  19. Auch das ist nicht so einfach, wie´s manche glauben. Selbst der Bürgermeister sollte/muß Erhebungen anstellen, ob die Örtlichkeiten für F2 geiegnet sind. Und dann ist er über das Amtshaftungsgesetz verantwortlich für seine Entscheidung.
    Und das ist einer DER Gründe, warum immer mehr Bürgermeister KEINE F2 Ausnahmebewilligungen mehr ausstellen.
     
  20. Es ist halt ein Unterschied ob man 'unterm Jahr' oder 'das ganze Jahr' schreibt!
    War eher als Troll zu verstehen der von @ Anton @ saibot gefüttert wurde :)
     
  21. WAS bitte hinkt da an dem Vergleich?? Auch Alkohol ist frei verkäuflich.

    Ich habe lediglich das Verbot mit dem anderen verglichen, und die Übertretung, und nicht die ev. Auswirkungen.

    Schau mal nach Wien in die Innenstadt. Da drückt höchstens DIR die Polizei die Augen zu. Mit recht. Feuerwerk im verbauten Gebiet unter Menschenmassen. Potentielle Körperverletzer!
     
  22. Und was ist zb bei uns in OÖ im Ortsgebiet wo 200 Leute wohnen und hinter jedem Haus riesige frei Flächen sind,soll dort die Polizei auch durchgreifen,weil ortsgebiet bleibt ja Ortsgebiet egal ob Wien oder bei uns...
     
  23. Was bei euch ist...????

    Offensichtlich ´ne Menge ferdl´s.

    Vielleicht gehören aber auch die riesigen freien Flächen gar nicht mehr zum "Ortsgebiet".

    Schau mal..oder besser gesagt hör mal......wenn Wölfe heulen oder sich Fuchs und Hase Gute Nacht sagen, dann.........schieß dein Zeug in den Wind und mach die Leute nicht blöd , die hinterm Haus ein anderes Haus haben und vom Balkon Feuerwerk abschießen.......
     
  24. War klar das es auf sowas hinaus läuft...
     
  25. Was aber kein fehler gewesen wäre!

    Es existieren aber Videos auf YT, die zeigen dass die Polizei zu mitternacht personell gewaltig an ihre Grenzen stößt. Was da an Raketen losgeht...
     
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