Handhabung & Technik Silvesternacht in Österreich

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von tommy70, 3. Dezember 2014.

  1. WAS noch lange nicht zu Gesetzesbruch veranlassen sollte.
     
  2. Was ist hier jetzt die Kernaussage? Ja die Polizei kommt an ihre Grenzen! Und warum? Weil ein paar Leute meinen, sie müssen sich zu Silvester nicht ans GESETZ halten.
     
  3. Dann ist es ja eh gut.
    Und jetzt sei mal ehrlich zu dir selbst.
    Wenn Einer solche Meinungen vertritt und so eineb Unsinn verzapft, von dem muß man ja annehmen dass er hinter dem Mond lebt.
     
  4. Augenmaß !!!
     
  5. Ein 'paar'?
    Ich kenns nur so dass die Polizisten daneben stehen und zuschauen,bzw ist ein Nachbar ex Cobrabeamter jetzt in unserem Ort Polizist und der lässts zu Silvester auch krachen....gehört sofort vom Dienst 'frei' gestellt...
     
  6. Woher weist du so genau wer ne Genehmigung vom Bgm hat und wer nicht?
     
  7. Du scheinst weder die Realität noch das Pyrotechnikgesetz genau zu kennen.
    WAS heißt "Augenmaß" ?

    Nicht umsonst ist das Pyrotechnikgesetz eines DER Gesetze, wo bei im Falle Haftstrafen UND Geldstrafen nebeneinander verhängt werden können.

    Ihr glaubt alle, das kann man auf die leichte Schulter nehmen und wenn dann wo was passiert, zerreißt ihr euch alle das Maul drüber.
    Aber selbst.........??
     
  8. Ich hab den ORF Bericht leider nicht mehr gefunden. Kann aber nur wh dass ein Hoher Polizeibeamter davon gesprochen hat, dass Feuerwerk trotz der neuern Gesetzeslage meist! geduldet wird, bei Vandalismus aber gleichzeitig schneller eingegriffen werden kann!

    Liebe Paragraphenreiter, es ist ein altes Volksfest! Wacht mal auf!
     
  9. Hab Ihn gerade angerufen,weiss was seine Aussage war?
    'Für was eine Genehmigung an Silvester'
    Hört doch bitte mit dem Scheis* Paragraphen zitieren auf und schaltet das Gehirn ein,ich mein das ich bei einer Menschenansammlung nicht herum böllere ist e klar,aber bei uns am Land bzw auch in Ried im Innkreis zb schert sicht niemand einen Dreck darum ob an !Silvester! F2 geschossen wird
     
  10. Das Bedeutet, dass man einen Fehltritt immer im Kontext mit den Umständen beurteilen muss.
    Keiner ruft hier dazu auf Gesetze zu ignorieren!

    Da fällt mir ein Beispiel aus der StVO ein:

    Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von zehn Euro vorgesehen ist.[2]

    Hochzeiten müssten dein Blut doch auch zum kochen bringen, nicht Anton???
     
  11. Die Diskussion bringt sich sowiso nichts mehr finde ich.
    Das Abbrennen von F2 ist in Österreich im Ortsgebiet ganzjährig gesetzlich verboten. Punkt, Ende!

    Wie man damit umgeht ist jedem selbst überlassen. Manche halten sich an das Gesetz, manche nicht. Augenmaß hin oder her.

    Die Kernaussage von dir, ferl:

    ist aber falsch, denn es ist in JEDER Gemeinde verboten. Und da gibts nix mehr zu diskutieren. Ich bin raus.

    Gruß Tobi
     
    anton gefällt das.
  12. Genau das hat unser Bürgermeister auch gesagt als ich das erste mal eine AG zu Silvester beantragt habe!!
    Zitat:"Für was eine Genehmigung, schießen ja eh alle"
     
  13. Guter Schlussatz! Danke!

    Ich jedenfalls finde es gut wie die letzten Jahre allgemein damit umgegangen wurde und der Jahreswechsel noch immer ein Highlight bleibt und nicht zu einem Tag wie jeder andere verkommt!

    Gruß
     
  14. Eigentlich hat ja der thread-Eröffner, @tommy70 aus "D" höflichst nach der bestehenden Gesetzeslage in Österreich angefragt und sicher keinesfalls wissen wollen, wie und wo es drunter und drüber geht bei uns.
    Wenn der dann das glaubt und sich auch so "kunterbunt" verhält und grade der dann von der Polizei angehalten wird, will´s von EUCH sicher KEINER gewesen sein.
     
    saibot_100 gefällt das.
  15. Ich glaube, da liegt ein Verständnisirrtum vor.

    Der Bürgermeister kann nicht Personen vom Verwendungsverbot ausnehmen, sondern
    "gewisse Ortsteile" wo dann jeder darf der will.

    Bei uns z. B. gibt es mitten im Ortsgebiet einen ehemaligen Bahndamm, der als "Rodelberg" für Kinder umgebaut wurde, daneben ein Spielplatz, ein Fußballplatz und trotz Ortsgebiet jede Menge freie Flächen.Dazu kommt, dass dieser Platz für F3, weiter hinten sogar für F4 kommissioniert wurde.

    Dieses Gelände wird von vernünftigen Feuerwerkern zu Silvester zu dutzenden genutzt. Klar müssen manche dafür halt einen weiteren Anfahrtsweg in kauf nehen.
     
  16. Stimmt schon, ich mein aber auch nicht die Person selbst sondern das Grundstück der Person.
    Wenn der Garten groß genug ist z.B.
    Hab mich falsch ausgedrückt.

    Wäre dann ne Ausnahmegenehmigung für die Grundstücksnummer XYZ.

    Hab mir ja selbst auch schon 3mal solche Genehmigungen geholt. (2mal zu Silvester für nen Sportplatz und einmal zu einer Hochzeit für nen großen Garten)

    Gruß tobi

    Edit: Die Kernaussage von mir war einfach, dass manchmal nicht alles so ist wie es scheint. Nur weil es der Nachbar auch macht, heißt es nicht, dass er es vielleicht doch anders macht.
     
  17. Das große Problem bei der Sache sind letztendlich viele Bürgermeister. Sie haben diesbezüglich wenig Ahnung.
    So kommen auch Aussagen zustande wie vom @ferl im Beitrag 34:

    Hab Ihn gerade angerufen,weiss was seine Aussage war?
    'Für was eine Genehmigung an Silvester'
    Hört doch bitte mit dem Scheis* Paragraphen zitieren auf und schaltet das Gehirn ein,ich mein das ich bei einer Menschenansammlung nicht herum böllere ist e klar,aber bei uns am Land bzw auch in Ried im Innkreis zb schert sicht niemand einen Dreck darum ob an !Silvester! F2 geschossen wird .

    Wenn der Bürgermeister so wie es im Gesetz steht, richtig handeln würde, wie er auch verpflichtet wäre,dann müßte er per Verordnung gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen......

    Und diese so wie alle anderen Verordnungen öffentlich kundtun !
     
  18. Ganz vergessen:
    da in meiner Heimatstadt der Bürgermeister mein Vater ist, und er bei pyrotechnischen Anliegen immer wieder mich um Rat fragen musste, wurde im Dezember 2013 in Zusammenarbeit mit mir ein Artikel über das Feuerwerken im Ortsgebiet in der Gemeindezeitung "Zeitgeist" veröffentlicht.

    Wer will kann sich die Zeitung HIER downloaden und sich den Artikel auf Seite 9 durchlesen.

    Zusätzlich werden sein 3 Jahren zu Silvester mehrere ÖWD-Sicherheitskräfte im Stadtzentrum positioniert um jeden "Knaller" des Platzes zu verweisen welcher die Stadt-Party mit div. Weihnachtsständen und Unterhaltungsprogramm stört. Seit je her bekommt die Stadt Enns massenhaft positive Meldungen von Leuten, welche von dem ruhigen Neujahrs-Wechsel im Stadtzentrum begeistert sind.

    Die Leute die es ruhig angehen lassen wollen, feiern in der Stadt mit Musik, Glühwein, Eislaufplatz unterm Stadtturm und Spielen wie Hufeisen-werfen, und vor der Stadt kann geknallt werden was man will.
    Die Beschwerderate ging zu Silvester seit dem weit herunter.

    Hier ein Zeitungsbericht zum "Ennser Silvester": http://www.heute.at/news/oesterreic...s-Leibesvisitation-an-Besuchern;art933,181855
     
  19. image.jpg
    Ihr redet immer von Wien,Enns,...aber was ist wie schon Gestern erwähnt,wenn man das Grundstück hinterm Haus hat (100x200 m),ist auch Ortsgebiet,sollens mich dort auch strafen...

    image.jpg
     
  20. Ganz ehrlich?! und du bist Pyrotechniker? ich fühle richtig deine Verbundenheit und Freude am Feuerwerk! - NOT
    Ich persönlich erfreue mich gern daran wenn ich kleine Kidds mit F1 und die jugendlichen mit F2 beobachten kann und fühl mich immernoch wie ein kleines Kind das sich auf Essen freut wenn ich draussen einen Knaller höre, sicherlich das ist Ansichtssache und ich heisse selbstverständlich keinen Vandalismus gut - im Gegenteil, aber solche Aussagen, als angeblicher Pyrotechniker, in einem Feuerwerks-Forum zu treffen, ist dann doch ziemlich derb lieber Anton :dontthinkso:, vielleicht wird es allmählich Zeit dass du dir ein neues Hobby suchst. - Danke, Auf nimmer Wiedersehen!:mad:
     
  21. Wenn du dir ne (meist kostenfreie) Ausnahmegenehmigung einholst, straft dich auch keiner.
    Zeitaufwand: Keine 10 Minuten. Und dann kannst ballern wie du willst.

    Man kann das PtG nicht um 100 Punkte erweitern wo drinnen steht, wann man auch im Ortsgebiet feuern darf (Mindestgrundstücksfläche, max. Baumanzahl,..?!). Würde dann nie aufhören - und ist dann noch schwieriger zu verstehen.

    Klar kann es sein dass ein Polizist mal ein Auge zudrückt.
    Fakt ist aber, dass wenn sich jemand belästigt fühlt, egal ob Silvester oder nicht, und er ruft die Polizei, dann ziehst du den Kürzeren und da wird dann die Polizei auch kein Auge zudrücken denn der Melder ist gesetzlich im Recht - egal ob du 10x10 oder 100x100m hinter deinem haus hast Und da bekommt dann die Polizei ärger wenn die nix unternehmen.

    Gruß
     
  22. Das Problem daran ist dass ferl trotz Ausnahmgenehmigung das Silvesterknallen um 23:00 beenden muss.
    So stehts in deinem Bericht!
    Das könnte man sich also mal sparen!
     
  23. Das ist eine Gemeinde-interne Regelung nur hier bei uns.
    Außerdem weiß ich dass hier bei uns die Gemeinde zu Silvester was die 23:00-Regel betrifft ein Auge zudrückt - natürlich nicht im Stadtzentrum (Hauptplatz)

    Der Artikel und die 23:00 Regelung wurde ja ursprünglich auf Grund der zunehmenden Hochzeits- und Geburtstagsfeuerwerke veröffentlicht.
     
  24. Führt sowieso zu nichts die Diskussion hier,jeder hat seine eigene Sicht der Dinge,die eine reiten auf den Paragraphen die Anderen sind froh das auch mal ein Auge zugedrückt wird (wobei das bei mir nicht mal ein Auge zudrücken ist,weil Fwk gehört zum 31.12)!
    Eigentlich ist doch Fwk unser Aller Leidenschaft,versteh nicht wie man da nur so stur auf Paragraphen hinweisen kann...
     
    PyroAustria1 und mado81 gefällt das.
  25. Ich muß ganz ehrlich sagen das ich bis vor 5-6 Jahren nicht wußte dass FWK im Ortsgebiet verboten ist!!! Ich dachte immer das bezieht sich auf große Städte und nicht auf "Orte/Gemeinden"
    Und so geht es sicher den allermeisten die zu Silvester einfach schießen!!
    Aber mir ist eh klar unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!
    Aber fakt ist das es meistens geduldet wird!!
     
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