Sicherheit Sp 645 Adr?

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von imation, 15. November 2005.

  1. Hallo Leute,

    kann mir jemand etwas uber der neusten Verordnung fur Beforderung der Pyrotechnischen Guter durch Deutschland sagen.
    Ich habe gehort dass man eben beim Transit durch Deutschland nach andere Lander der BAM alles was man befordert einmelden muss. Vor einer Woche nur wurde es im Kraft gesetzt und im Hamburg Hafen stehen wegen diese Verordnung ganz viele Behälter mit Pyrotechnik.


    Peter
     
  2. Hallo Peter, diese Sache ist nicht neu, sondern schon seit langem im ADR verankert, wird aber jetzt erst durchgesetzt.

    Hier der Auszug von der BAM:
    Was heißt das? Im ADR sind in der Spalte 3b der Tabelle 3.2 die einzelnen Gefahrklassen also 1.1G bis 1.4S angegeben. Nun kann man nicht einfach irgendwas auf die Kartons schreiben und sagen, da ist 1.4 S drin und in Wahrheit sind da Salutbomben mit 1.1 G drin. Viele südliche und östliche Länder praktizieren das mit viel Gefühl....

    Also muß man die Sache bei der BAM anmelden. Es genügt, den Vordruck auszufüllen, an die BAM zu faxen und man erhält sehr schnell die Freigabe. Soll heißen, auch da wird nichts geprüft, aber es wird ein in Deutschland rechtsverbindliches Dokument durch den ein- und Ausführer erstellt. Sollte dann bei einer Kontrolle sich ein anderer Sachverhalt herausstellen, dann brennt gelinde gesagt der Ar....

    Also....


    Anmeldeformular deutsch

    oder

    Anmeldeformular englisch

    ausfüllen und an die BAM schicken

    und alles wird gut


    Skyflower
     
  3. Hi!

    Diese Sondervorschrift hat mich auch schon verwundert. Der Kursleiter hat mir auch nicht sagen können was das heißt...

    Heißt das nun das ich vor jedem Transport die Freigabe von dieser Stelle holen muß?
    Oder reicht das, wenn in der Liste der Klasifizierungen von der BAM (siehe Thema über Klassifizierung ) den entsprechenden Artikel finde?
    Welche Stelle wäre das in Österreich? Hat da wer Erfahrung?

    Gruß,
    Christian
     
  4. Sp 645 Adr

    Danke Skyflower fur die Auskunft.

    Ich wundere mich auch warum solche Vorschrifte nicht in der International ADR Agreement eingetragen sind. Da sind villeicht noch mehrere solche Vorschrifte uber die man nicht weiss und die von Tag zur Tag durchgesetzt wurden aber auch wenn man zur Schulungen geht man hort daruber kein Wort, da alle Schulungen nach International ADR Agreement laufen.

    Viele Leute sprechen daruber, dass in der Slovenien oder Croatien bald Hafen fur ADR gibt.

    Alles Gute,

    Peter
     
  5. Hallo Peter und Christian,

    diese Vorschriften gibt es schon lange. Allerdings wie bei solchen Werken üblich, steht nicht alles dort, wo man es vermutet.

    Eine Schulung rein nach ADR kann diese Aufgabe auch nicht erfüllen, da es immer verschiedene Gesetze, Verordnungen gibt, die ineinandergreifen.

    Also, diese Vorschrift sagt nur aus, dass Ware der Klasse 1, die durch irgendein Land (welches dem ADR-zugestimmt hat) transportiert wird, nur dann die Bezeichnung 1.1G bis 1.4S tragen darf, wenn in einem der Mitgliedsstaaten eine entsprechende Zertifizierung erfolgt ist.

    Beispiel:

    Firma X (Österreich) kauft in China über die Firma Y(Deutschland) einen Container Feuerwerksartikel. Die Artikel sind in Deutschland zugelassen, weil Y ja entsprechende Lagergruppenbescheide braucht. - keine Meldung, kein Problem

    Firma A (Spanien) kauft in China über die Firma B (Frankreich) einen Container Feuerwerksartikel. Die Artikel sind in Frankreich zugelassen. Also kann der Transport ohne Meldung etc erfolgen, da Frankreich ein angeschlossenes Land ist und damit die Bezeichnung zertifiziert ist. - kein Problem

    Firma D (Ungarn) kauft in China direkt einen Container Feuerwerkskörper. die Artikel sind NICHT zugelassen. Normalerweise also nichts mit Transport durch die schöne EU. Deshalb gibt es diese "Krücke" der BAM. Antrag ausfüllen und nach Genehmigung durch Deutschland transportieren, ohne Prüfung!!!

    Diese Genehmigung gilt NUR, wenn KEINE entsprechende Zulassung in IRGENDEINEM ADR-Staat vorliegt. Also der kleine Grenzverkehr zwischen D und A oder I ist davon nicht betroffen!!

    Skyflower
     
  6. Sp 6445 Adr

    Dass wurde ich verstehen falls da keine Zertifizierung ware, dass es auch nicht erlaubt wurde die Ware zu Transportieren und dass die es aus Hafen auch nicht nach drausen lassen wurden. Aber beim gepruften Guter in einem von der EU Lander soll es der Fall nicht sein sonst wurden sich die Vorschrifte wiedersprechen.

    Peter
     
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