Rechtliches SSW an Silvester 2020

Dieses Thema im Forum "Waffen, Geräte, Bestimmungen" wurde erstellt von Holly1988, 18. Dez. 2020.

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  1. Ich wollte mal fragen wie es sich mit der SSW im Jahr 2020 verhält.
    Da nun ja in NDS das abbrennen von Feuerwerk momentan noch Verboten ist.
    Dachte ich mir das ich meine P99 und mein Schein am Silvester wider heraus kram.
    Jetzt wollte ich euch mal Fragen wie sich das verhält rechtens.
    Kann ich einfach wie vor ein paar Jahren munter darauf Los ballern oder gibt es da neue Bestimmungen?
    Ich weiß bis jetzt das ich wohl keine Pyrotechnik abschießen darf.
     
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  2. Doch du darfst meines Wissens nach PM1 verschießen, da es als Munition gilt und nicht als Feuerwerk.
     
  3. Der Auffassung bin ich auch! Ich hatte bezüglich der Thematik schon beim Land Niedersachsen angerufen. Die Person am Telefon schien mir wenig Fachkundig. Mir wurde mitgeteilt ich solle mich bei meiner Stadt/Landkreis erkundigen. In meiner Heimatstadt habe ich telefonisch erfahren, dass nichts gegen SSW mit PMI spricht.

    In dem Landkreis in dem meine Freundin wohnhaft ist habe ich ebenfalls angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt das SSW mit PMI verboten ist. Dies glaube ich tatsächlich nicht, da PMI ja auch im Waffenrecht und nicht im Sprengstoffgesetz verankert ist.

    Ich habe dem Land Niedersachsen bezüglich der Thematik eine Mail geschickt. Mal schauen ob und wann ich eine Antwort bekomme.
     
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  4. Pyromunition ist im WaffG geregelt, nicht im SprenG. Meiner Meinung nach, darf man das dann verwenden. Ich werde es zumindest so machen. Den Schein brauchst du normalerweise nicht, oder möchstet du mit deiner Pistole spazieren gehen ?
     
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  5. Weiß nicht, ob das eine gute ist/war. Manchmal ist weniger mehr. Nicht das die noch auf blöde Gedanken kommen und das auch noch unterbinden.
     
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  6. Das Schießen mit Schein stellt immer noch eine OWI da, wenn nicht eine Schießerlaubnis vorliegt!
     
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  7. Dazu müsste dann aber auch der entsprechende Passus im Waffenrecht geändert werden, oder?
     
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  8. Genau... auf dem eignen Grundstück mit PMI ist es derzeit kein Problem noch... es bleibt spannend
     
  9. deswegen meinte ich ja, ob er damit spazieren gehen möchte. Auch mit Schein darf man nur auf eigenen Grundstück oder auf fremden Grundstück mit Erlaubnis des Eigentümers schiessen. Aber nicht in der Öffentlichkeit, sprich auf der Straße.
     
  10. Richtig...nur man muss die ja jetzt nicht noch mit der Nase drauf stoßen, das meinte ich
     
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  11. nix anderes habe ich behauptet
     
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  12. Ich glaube da brauchen wir uns auch keine Sorgen machen, der Anteil von SSW Schützen ist wahrscheinlich viel zu gering um ins Gewicht zu fallen.
     
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  13. Noch...
     
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  14. #14 Holly1988, 18. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dez. 2020
    Spazieren gehen möchte ich nicht nur haben wir ein Dorf Polizisten und damit er sich nicht aufregen kann habe ich den Schein damals beantragt.


    Danke für eure Antworten dann will ich mal schauen ob ich noch ein paar Patronen bekomme.
     
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  15. Wer weiß.....dieses Jahr kommen EINIGE dazu......
     
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