Sonstiges Strafe bei Raketen- und Böllerzündungen vor Sylvester

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von powerline, 27. Dezember 2006.

  1. Hallo zusammen,

    da ich jedes Jahr teilweise schon vor Sylvester mal ab und an eine Rakete und Böller entzünde und ich feststellen musste, dass es in den vergangenen Jahren sehr viele "Nichtgönner" gibt denen das geknalle auf die Nerven geht und diese öfter mal mit der Polizei gedroht haben würde es mich sehr interessieren, was passiert wenn die Polizei mich beim frühzeitigen Zündeln von Sylvesterknaller erwischt?

    Komme aus dem Ruhrgebiet (NRW).

    Danke, Gruß powerline


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    Wiederstand bis zum letzten Atemzug
     
  2. Dürfen tust Du nur am 31.12 und am 01.01. (nicht in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen) aber die örtlichen Ordnungsämter koennen das noch weiter beschränken (Polizeirecht). Frag bei deinem örtlichen O-Amt nach...


    Strafe bekommst Du auf jeden Fall wegen Ruhestörung und/oder Verstoss gegen SprengV... kann sehr sehr teuer werden :) ... lass es sein .. macht doch am 31. dreimal so viel Spass

    mfg
    tom
     
  3. Kommt drauf an, ich wurde mit Freunden vor 1 jahr von den Polizisten erwischt wie wir am 1.1 geknallt haben.

    Die netten Herren verwarnten uns, sie meinten wenn sie noch mal kommen müssten dann gebe es eine Anzeige.

    Ich glaube nicht das du Ärger bekommst wenn du 18 bist und es einsiehst, dann drücken die ein Auge zu, ich spreche aus eigener Erfahrung.
     
  4. Na, die düfren erstmal das Zeug auf nimmer wiedersehen beschlagnahmen, dann gibt´s ´ne Ordungswidrigkeitenanzeige, keinen Versicherungsschutz und alle Feuerwerksbegeisterten sind sauer auf dich, weil du völlig unnötig Wasser auf die Mühlen der Feuerwerksgegner schüttest.
    Ich denke jeder hier hat Lust auch außerhalb der erlaubten 48 Stunden zu zündeln, aber man kneift halt die Backen zusammen :rolleyes: .
    Falls (in einem unvorstellbaren Zusammenhang ;) ) doch mal was losginge, wäre eine Belästigung Unbeteiligter exakt DAS, was zu vermeiden wäre.:blintzel:
    Kriegt man das nicht auf die Reihe, hat man imo die Geldstrafe auch verdient.

    LG
    Thomas
     
    F1N4L_V gefällt das.

  5. Gestern in der Nacht haben solche Arschlöcher von 2 bis 3 UHR geböllert.
    Tut mir leid aber so verückt ich auch bin, bei dem 2 Weihnachtsfeiertag hörts auch bei mir auf. Also die hätten echt ne saftige Geldstafe und Anzeige verdient
     
  6. Hi,
    also wenn man unterm Jahr von 2-3 Uhr (nachts?) Böllert, gehört man echt geschlagen! :D

    Wenn mal etwas ausversehen losgeht, dann wenigstens vielleicht schon um 19 Uhr auf dem Feld etc.
     
  7. ja find ich auch!
    also an den feiertagen und dann noch in der nacht... tz:dontthinkso:
    des is echt *******e!

    guten rutsch
     
  8. Ich habe auch mal aus mein Balkon einpaar Böller gewurfen.....und nicht mal eine Stunde später standen die beamten vor meiner Tür sie sagten das ich es sein lassen soll wenn sie nochmal kommen müssen nehmen sie alles mit und ich bekomme es erst am Silvester Abend zurück um 16 Uhr könnte ich mir dies wieder abholen....und ich sagte wenn sie mir ein Transsporter leihen dann gerne :)
     
  9. Rofl... Vorsicht, sonst kommen die wirklich mit einem Transporter - und dann ist bei mehr als 40 kg Bruttomasse aus die Maus (Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz, Anhang 6a Kleinmengenregelung), sprich nix mehr mit Silvester 16 Uhr vorsprechen. Und 40 kg sind es nur bei Ware in geprüfter Verpackung, sonst 10...

    Macht bitte keinen Unsinn, wie uEx schrieb: es fällt auf alle zurück. Unterm Jahr kann man vor 22 Uhr mit Power Balls, Meteoriten und anderen Kl. I-Artikeln auch gehörig Radau machen, natürlich mit den Einschränkungen bzgl. Heimen, Kliniken, Tanklagern usw. Oder 'rüber machen' und legal in einem Nachbarland zündeln.
     
  10. Oder sich zu Feuerwerks Treffen verabreden und eine Ausnahmegenehmigung einholen:D !
     

  11. Laut Gesetz darf man am 31.12 und am 1.1 Feuerwerk machen... Sprich 48 STD. bis auf die bekannten Ausnahmen (Orte und Ruhezeiten)... Vorraussetzung ist das du kein sch*** damit machst... Ansonsten können die dir garnix...

    MFG

    P.s.: Bei bedarf such ich den § dir raus...
     
  12. Am 1.1. ist es ab 22 Uhr Ruhestörung!
    Das sollte man auch beachten. Also keine 48 Stunden.
     
  13. Ich kann nur nochmal darauf aufmerksam machen:

    Ein Verstoß gegen das SprengG ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.

    Mit allem was dazu gehört. Wenn das Verfahren nachher wegen Geringfügigkeit niedergeschlagen wird, Glück gehabt. Das muß aber nicht sein.
     
  14. Ab wann darf man denn am 31.12.2006 feuern?

    Ich habe mal gehört frühstens ab 18.00 Uhr
     
  15. Ist zwar off topic, aber nochmal für alle:

    Das Sprengstoffrecht (Lesetip: §§ 23 u. 24 SprengV 1) ist nicht alles. Es kommen immer noch andere Gesetze und Verordnungen hinzu, bspw. Immissionsschutz (Lärm), Umweltschutz (z.B. Naturschutzgebiete), Brandschutz (bspw. Tanklager, Reetdächer, Waldbrandgefahr). Sehr 'praktisch' ist, daß man sich hier mit der Rechtslage auf allen Ebenen (Bund, Land, Kreis bzw. Stadt/Gemeinde) beschäftigen muß.

    Die genauen Zeiten und ggf. 'Sperrgebiete' erfahrt ihr nur vor Ort bei der für euch zuständigen Behörde. Welche dies ist, hängt vom Bundesland ab, ist aber i.d.R. über das Bürgerbüro bzw. die Gemeindeverwaltung zu erfahren, oft kann dies direkt die gewünschte Auskunft geben.

    Außerdem werden die Zeiten und Gebiete im Amtsblatt veröffentlicht, dies sollte in Gemeindeverwaltung, Landratsamt usw. zur Einsicht ausliegen/aushängen. Ach so - im Internet hat ja fast jedes Kaff schon seine Homepage. Da findet man sowas auch.
     
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