Bestimmung T1 Effekte/Feuerwerk auf großem privatem Fest

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Hachel2001, 3. Juli 2012.

  1. Moin Moin Leute,

    ich und ein paar Kumpels bereiten im Moment eine Feier vor bei der wir gerne auch ein Feuerwerk abrennen wollten. Leider soll es, laut Ordnungsamt, in Niedersachsen für Privatleute nicht möglich sein eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

    Die Zeit ist aber zu kurz um sich einen §27 für Klasse II zu besorgen. Dann müsste man es ja nur anzeigen und es wäre für die Gemeinde schwieriger es einfach so zu unterbinden. Aber darum soll es hier NICHT gehen.

    Kein Klasse II? Gut, dann bleibt für uns nur Klasse 1 und T1. Klasse 1 sollte kein Problem sein aber T1? Wir haben an Zink-Einzelschüsser, Vulkane, Bengalos und evtl. ein paar Bühneneffekte (Blitz, Konfetti usw.) zur Unterstützung des DJs gedacht.

    Die Veranstaltung wird offiziell (mit dem Ordnungsamt abgeklärt) als privater Geburtstag durchgeführt. Das heißt nicht öffentlich. Die Gäste sind alle extra eingeladen. Es wird aber mit ca. 300 Gästen gerechnet.

    Gefeiert wird Open Air, d.h. es gibt eine kleine Halle in der der DJ eine Bühne hat und in der eine Theke steht. Das meiste findet draußen unter einem großen Lastenfallschirm statt. Das ganze Areal ist mit Bauzaun umzäunt und liegt weit abgelegen, d.h. es wird niemand gestört.

    Ich habe versucht mich in älteren Beiträgen schlau zu machen aber irgendwie hat es noch nicht ganz gereicht.

    Mal ganz nebenbei, es wäre schön wenn man in der Suche auch nach T1 suchen könnte.

    Egal.

    Soweit ich es bis jetzt verstanden habe, dürfte die Versammlungsstättenverordnung nicht angewendet werden, weil Open Air und unter 1000 Leuten.
    Somit müsste ich die Verwendung von T1 nicht beantragen sondern nur anzeigen, oder?

    Artikel müssen natürlich nach Anweisung verwendet werden. Es wird nix riskantes versucht. Und wir werden die Effekte natürlich vorher testen.

    Kurze Zusammenfassung:
    -private Veranstaltung
    -ca 300 Gäste
    - Open Air

    Was muss bei der Verwendung von T1 beachtet werden/ was muss angemeldet/angezeigt werden.

    Was kann man für eine Strafe bekommen? Bußgeld?

    Hätte so eine Strafe Folgen wenn man später einen Schein für Klasse 4 machen möchte?

    Schon einmal Vielen Dank im Voraus.

    P.S. Mir geht es nur um das wie, nicht darum ob es jemand für sinnvoll hält.

    P.P.S Ja, ich habe den Thread von Psychorosi (http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=35298&page=2) gelesen. Er ist allerdings sehr allgemein gehalten, deshalb habe ich meinen eigenen Thread eröffnet.
     
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