Top Gun ist in Österreich in der Klasse III eingestuft, verkauft wird diese aber trotzem genauso wie die anderen Cakes von Weco und Co, Strafbar macht man sich bei der Verwendung oder wenn etwas passiert
Zitat: " Im Sinne einer gesetzeskonformen Linie sind Diskussionsbeiträge mit folgender Ausrichtung zu unterlassen: Anleitungen zur illegalen Herstellung, Manipulation und Zweckentfremdung von Pyrotechnik Verweise und Links zu Dokumenten mit nach gültiger Rechtssprechung illegalen Inhalten Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Zustimmung des Rechteinhabers Diskussionen und Anfragen mit dem Ziel einer gesetzwidrigen Einfuhr von Pyrotechnik aus dem Ausland." Ja , nur weil bei euch BKS erlaubt ist, braucht ihr nicht meinen, dass ihr Deutsche Batterien haben dürft.
gut danke dann werd ich die mir wohl kaufen klasse III zu silvester ist bestimmt nicht schlecht seas bramml
@ bramml Es ist aber kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat , das sollte dir aber schon klar sein und auch den Händler der das verkauft, man sollte meinen das der das Pyrotechniker Gesetz von 1974 schon kennt.
Gesetzwidrige Einfuhr wäre hier keine gegeben weil man das Zeugs direkt in Österreich kauft und hier auch verschiesst - illegal ist es trotzdem keine Frage
Lies nochmal genau den Thread . Mir kommt es zumindest so vor das der Threadstarter mit der Frage meinte ob die Top Gun in Österreich als Klasse 2 zu kaufen ist, mehr hat er nicht gefragt. Das Klasse 2 draufsteht lese ich nirgends.
bei den Cakes von weco steht oben : Klasse II in Deutschland un Österreich auf der Top Gun das selbe! Obwol es Klasse III sein müsste!
Wenn Weco sowas draufschreibt, werden sie ja wohl wissen, warum. Der Nornmalzündler kann dann auf den Aufgruck vertrauen. Jedoch: Der Begriff "Strafe" hat in Österreich ja zwei Seiten. Die Verwaltungsstrafe ist mit Schmerzen in der Geldtasche abgetan. Und wenn Weco Kl II draufschreibt, wird man gute Argumente anführen können..... Wenn aber Sachbeschädigungen oder Personenschäden entstehen, wird man sich mitunter bei Gericht wiederfinden. Und da ist es egal, ob Kl I, Kl II oder Kl 17 draufsteht. Da zählt dann ausschließlich, wie es dazu kommen konnte, ob grob fahlässig oder leicht dahrlässig oder absichtlich, unzurechnugsfähig im Suff etc. (man kann auch mit klasse i etwas anzünden oder jemand das Auge rausschießen). Wenn topgun dann Kl III eingerstuft wird und der Käufer das wusste und zudem die sicherheitsbestimmungen mißachtet hat, dann brauchst einen SEHR guten anwalt ..... Die übelste Folge ist dann gegeben, wenn man dadurch den Versicherungsschutz verliert. Dann geht der Prozessreigen wohl über den Händler bis WECO. Also aufpassen, aufpassen, aufpassen Deutsche Batts werden ja inzwischen auch in Ö an jeder Ecke verkauft. Mal sehen, was draus wird. aufzuhalten sind sie eh nimmer