Folgendes habe ich zu Niedersachsen im Netz gefunden: Feuerwerk, Böller und Raketen: Bundesweit gilt ein Verkaufsverbot. Ausgenommen ist Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen. Anderes Feuerwerk darf nur im kleinen, privaten Rahmen abgebrannt werden. Böllern auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Kleiner, privater Rahmen?? Was bedeutet das? Gibt es einen Thread zu Niedersachsen? Wo kann ich vernünftige Informationen bekommen?
Nicht fragen, machen. Der kleine private Rahmen ist dein kleiner privater Rahmen... Wenn die Herren nun auch noch in DIN-Norm private Rahmen definieren wollen, ist der dümmere derjenige, der das annimmt.
Ich warte noch auf mein Ort, welche Plätze sie untersagen werden wenn sie sich auch für komplett Verbot aussprechen dann gute nacht.
Im Bericht von Merkur steht, in Niedersachsen wohl komplettverbot jetzt ? mann bin ich froh das ich in Polen bin
1. Sollten morgen noch paar neue Infos kommen, sollte man das ganze vielleicht lieber in einen extra Thread auslagern um die Bremer hier nicht immer wieder zu triggern, wenn der Thread hochkommt mit Infos über NDS. 2. Bevor jemand beim Durchscrollen einen falschen Eindruck bekommt: Absatz 1 ist von Interesse für uns und das hervorgehobene "verboten" ist in diesem Zusammenhang egal. Wird sicher nur zum Raussuchen als Schlagwort genutzt worden zu sein.
Was willst du denn überhaupt habe ich mit dir geredet?. Ich habe nach gefragt es reicht mir langsam in diesem Forum bin froh wenn ich meinen Account bald lösche!!!.
Muss nicht, abet kann. Am besten auf der Seite für die Ortschaft wo du zündest (in meinem Falle z.b Schiffdorf und Loxstedt) gucken ob es Verbotszonen gibt, und wenn nicht dann Feuer frei denke in NDS wirst du aber Verbotszonen in größeren Städten oder Ortschaften mit überwiegend Reetdächern finden (wobei es in der nähe von Reet ja schon immer verboten war, zu recht).
Das bezieht sich nicht auf uns private Feuerwerks-Nutzer, sondern z.b. Feuerwerke bei Veranstaltungen oder professionell ausgerichtete Feuerwerke. Also ganz entspannt bleiben. Die niedersächsische Verordnung wird nicht mehr verändert. Jetzt kommt es nur noch drauf an was in der Allgemeinverfügung von den Landkreisen und Städten erlassen wird.
Ich würde aber doch nicht gegen das sprengstoffgesetz verstoßen,oder seh ich das falsch? Eher gegen die Coronaverordnung des Landes Bremen??
Nun ist endlich mal Zeit für Brummer, Funke-Fontänen, Bengalische Lichter und auch ‚Römische Lichter‘. Warum Letztere zu Kat.2 zählen ist für mich nicht ganz plausibel! Vielleicht wg. „aufsteigendem Effekt“ (?) , aber eigentlich harmlos und nahezu lautlos, aber für ALLE SCHÖN!
Leider hatte ich dieses Ergebnis schon befürchtet und hab direkt mir schon ein Plätzchen bei einem Kumpel gesichert (Leider dieses Jahr nicht in Uphusen aber dennoch wir es nicht leise bleiben)
Steht denn schon, bei dir was genaues Fest?. Bei mir leider immer noch nicht hoffe in den nächsten 2 Tagen weiß ich mehr!. Lg
Ja bei mir steht alles fest.. alles soweit in Ordnung. Mein Landkreis hat heute die Allgemeinverfügung veröffentlicht und dort einige Straßen genannt die mich aber nicht betreffen. Insgesamt alles sehr entspannt...
Ich habe heute bei der Stadt Angerufen und gefragt gesagt wurde mir, es gibt 3 Verbotszonen ich habe gesagt aber außerhalb der Zonen darf ich Zünden er sagte mir ja sofern sie noch was haben!. Also auch erstmal soweit alles gut.
Gilt in Bremen ein generelles Verbot oder ist es auf Privatgrund erlaubt? Ich steig so langsam nicht mehr durch.