Bestimmung Transport von Feuerwerkskörpern (inkl. "1000 Punkte-Regel")

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Thore, 28. Mai 2021.

  1. Aber kann man sich als privater auf die GGVSEB berufen?
    Es wäre in meinen Augen ziemlich sinnlos, wenn ein nicht gewerblicher Transport, mit allen eingehaltenen Regelungen für den gewerblichen, trotzdem Ordnungswidrig wäre.

    Klar, die Unterstellung des Weiterverkaufs könnte es geben je nach Menge, aber das wäre ja erstmal unabhängig vom Transport an sich.

    Ich würde da ggf. reininterpretieren wollen, dass man als nicht gewerblicher die Chance hat für „falschen“ Transport nicht belangt werden zu können, selbst wenn alles quer im Auto rumfliegt, dabei geraucht wird und kein Feuerlöscher da ist.
     
  2. Aber den Feuerlöscher braucht man ja schon ab 5kg Brutto bei 1.3 :

    z.B. Supernaut 2 :
    • Kategorie: 2
    • Gefahrgutklasse: 1.3G
    • Gewicht: 23.5kg

    und ab 50 kg Brutto bei 1.4
     

  3. Das ist mal eine vernünftige plausible Aussage mit der man arbeiten kann...gut das es das Forum hier gibt
     
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  4. Hallo zusammen,

    ich habe - u.a. durch die Verbote und somit Einlagerungen als Folge - eine für meine Verhältnisse recht große Bestellung bei der Feuerwerkswelt abzuholen (normal, ohne 27er zu den Verkaufstagen).
    Da das vermutlich nicht mehr als haushaltsübliche Menge angesehen wird (ist halt mehr als ein paar Cakes und 'n Familiensortiment), will ich mich darauf vorbereiten im Rahmen der 1000-Punkte Regel zu transportieren.
    Dazu gibt es ja hier bereits viele Infos und insbesondere @Dobi gebührt da besonderer Dank, nicht zuletzt aufgrund der bereitgestellten Excel-Vorlage! :)

    Jetzt habe ich aber doch noch ein paar Fragen, bei denen ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
    - Feuerlöscher soll ja ein 2KG ABC-Löscher sein. Passt dann der hier? Ich könnte auch auf Nummer Sicher gehen und lieber auf 6KG gehen, passt dann der hier?

    - Ein Freund hat einen Transporter, der allerdings zu einem Wohnmobil umgebaut wurde. Er würde ihn mir zur Abholung zur Verfügung stellen, ich konnte im Netz aber nicht herausfinden ob es bei einem "Wohnmobil" besondere Vorschriften gibt? Am Ende ist es auch ein Fahrzeug und ich gehe davon aus, dass dieselben Regeln Anwendung finden?

    - Ich habe ja keinen Einfluss darauf, wie die FWW packt. Zudem weiß ich nicht 100%ig, welche Artikel enthalten sein werden. Ich würde die Liste einfach nach Bestem Wissen und Gewissen ausfüllen und die NEM entsprechend meiner Bestellungen eintragen. Würdet ihr das auch so machen?
    Die FWW packt meines Wissens nach nicht in UN-Kartons, könnte das zum Problem werden? Wie würdet ihr das handhaben? Vor Ort umpacken stelle ich mir sehr umständlich vor, zumal ich erstmal UN-Kartons benötigen würde...
    Vielleicht mach ich mir auch gerade einfach zu viele Gedanken, aber ich gehe lieber auf Nummer Sicher ;)

    Lieben Dank vorab und Grüße!
     
  5. Ich stehe vor exakt dem selben Problem.
    Der ausgesuchte Feuerlöscher passt, ich greife auf einen 6 kg Löscher von Hornbach zurück.

    Und FWW packt nicht in UN Kartons? Das wäre ja ein massives Problem... Ich dachte, die würden so wie andere Händler auch UN-Leerkartons von der Anlieferung der Ware bei denen verwenden.
    Wo bekommt man denn kurzfristig solche Kartons her?
    Ich werde mal FWW kontaktieren bezüglich der Kartons und nachfragen. Aber bei der generellen Antwortzeit auf E-Mails erwarte ich keine Antwort vor nächtem Jahr.
     
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  6. @PyroNetWorker Persönlich würde ich einen 6 Kg Löscher vorziehen.Du musst aber bei den Baumarkt Löschern auf die Prüfplakette achten, wie lang die Gültigkeitsdauer ist. Bei Löschern aus dem Fachhandel ist das Ablaufdatum bzw. das Datum der nächsten Prüfung angegeben. Die Dauer beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit gilt der Löscher als nicht vorhanden und das kostet unnötig Geld.

    Unter einzelhandels verpackt ist zu verstehen, dass der einzelne Artikel in seiner original Verpackung bleibt. Als Umverpackung reicht ein normaler Karton. Er sollte aber gelabelt (1.4G oder 1.3) und muss unbedingt verschlossen sein.

    Beim Transport in einem Wohnmobil müssen zwingend alle Gasflaschen daraus entfernt werden (Zusammenladeverbot).
     
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  7. #132 PyroNetWorker, 18. Dez. 2022
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dez. 2022
    War ich jedenfalls der Meinung. Habe mal im Thread gefragt: 2022 - Feuerwerkswelt.de - Euer Shop mit Versand
    2019 (noch als Postenhandel Nord) waren es jedenfalls große Kartons ohne Kennzeichnung. Mag sein, dass es trotzdem UN-Kartons waren? Jedenfalls waren es nicht wie gewohnt von z.B. Röder normale Verpackungskartons von VEs.

    Edit: Dann sorry, dass ich das so falsch rausposaunt habe! Hier eine Antwort dazu:

    Okay, vielen Dank für den Hinweis!

    Dann wäre das Problem ja gar nicht so groß. Da allerdings 1.4G und 1.3G vermutlich gemischt gepackt werden, müsste ich vermutlich (ähnlich wie bei der Aufbewahrung) alles als 1.3G kategorisieren?

    Er meinte es ist ein LNG-Tank verbaut der noch einen Füllstand von 5% hat. Haupthahn würde er aber abdrehen. Gasflaschen sind nicht an Bord.
     
  8. Waren damals (2019) bei der Abholung in DO keine UN-Kartons, sondern ziemlich lange und nicht allzu dicke Kartons.
     
  9. Naja, dann bin ich mal auf die Kartons gespannt. Entsprechnde 10x10 Aufkleber mit 1.3G sind da und UN0335/0336/Feuerwerkskörper Aufkeber in der notwendigen Schriftgröße auch.
    Der "höhere" 1.3G Aufkleber sollte ja bei Mischbeladung mit 1.4G/1.3G ausreichend sein? Habe nur einen Experten für IATA zur Hand und nicht für ADR. :)

    Wir eh schon knapp im Auto mit dem Platz... Danke an alle für die Infos hier!
     
  10. Wenn in einem 1.3 Karton 1.4 liegt wird die NEM einfach 1.3G. Ergo aufpassen bei 20Kg für die 1.000 Punkte
     
  11. Das ist so nicht korrekt. Transport und Aufbewahrung sind zwei paar Schuhe
     
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  12. Sicher? Meine man muss einzelne Kartons 1.4 und 1.3 haben. Gemischt wird es wie bei der Aufbewahrung die höchste Kategorie. So dachte ich bis jetzt.;)
     
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  13. Eingebauter Tank sollte nicht als Ladung gelten... So meine Erinnerung aus dem ADR Kurs.

    Wenn Du keine (Baumuster)geprüften UN Kartons verwendest, kannst Du Dir die Aufkleber auch sparen. Die Kartons geben Sicherheit, nicht die Aufkleber...;)
    Ach und UN Kartons gehören zugeklebt transportiert.

    Feuerlöscher so packen, das man im Falle des Falles von außen fix rankommt. 6 kg immer besser als 2, wobei dieser ausdrücklich nur bei Entstehungsbränden eingesetzt wird. Ansonsten Auto geschickt parken, Abstand halten und Feuerwerk genießen...:)

    Mach Dir aber nicht zuviel Stress, viel Spaß bei der Abholung.
     
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  14. In der Landwirtschaft erzählen mir die Bauern immer, dass sie ihren Fahrern verboten haben, brennende Maschinen zu löschen..
    Weil ein Totalschaden wird von der Versicherung auch komplett abgerechnet. Eine Maschine mit 15 000 Euro kabelbrand wird repariert und bleibt immer eine reparierte Maschine mit niedrigen Wiederverkaufswert und hoher Wahrscheinlichkeit für spätere Ausfälle...

    Das aber nur am Rande...

    Das ist korrekt!!
     
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  15. Und was sagt ihr zur Mischung von 1.4G und 1.3G? Ich war bislang auch auf diesem Stand:
     
  16. Wenn 1.4 und 1.3 vermischt in einem Karton ist zählt der gesamte Inhalt des Kartons als 1.3 . Solange man die gefahrgut klassen in seperaten Kartons transportiert wird jede Klasse für sich gerechnet und nicht vermischt.
     
  17. Also demnächst doch nochmal sortieren :whistling:
    Hatte die vergangenen Jahre immer Mischkartons.
     
  18. Also ist meine Darstellung weiterhin richtig.
     
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  19. Jupp, ich bin von einem gemeinsamen Transport ausgegangen. Also als Beispiel ein Verbund mit 1.3 und einen in 1.4 und dann ist es im Gegensatz zur Aufbewahrung nicht automatisch 1.3. Mit dem Karton hab ich nicht richtig gelesen.
     
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  20. Kann es für den Transport auch ein 2kg AB oder ABF Feuerlöscher sein oder ist ABC ein Muss?
    Hat jemand eine Empfehlung für Baumärkte oder Discounter?
    Muss heute noch zuschlagen :)
     
  21. ABC ist immer besser und 6kg sollten es mindestens sein. Ich hab immer zwei an Bord.

    2kg sind lächerlich. Obwohl es ja eher um nen Brand am/im Fahrzeug geht. Wenn die Ladung brennt hilft eh nur "schnell und weit weg"...
     
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  22. Die ABC Löscher sind halt meist Pulverlöscher und nach der Nutzung ist der Schaden durch das Pulver immens.
     
  23. Die "Schriftlichen Weisungen gemäß ADR" sagen sogar ganz explizit:
    "Brände in Ladungsabteilen dürfen nicht von Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung bekämpft werden."
     
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