Termin | News Tschüss BAM ID

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von DerFuchs, 27. Oktober 2016.

  1. So eben ist das Urteil verkündet worden. Deutschland verstößt gegen Europäisches Recht mit seinem Prozedere zur Bam-Id
    http://curia.europa.eu/juris/docume...=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=792842

    Quelle: Pressemitteilung des EuGH v. 27.10.2016
     
  2. Macht den Sekt auf Freunde!:phantastic:
     
    CaseyWells, JonnyThunderkong und Eistee gefällt das.
  3. Und was genau bedeutet das jetzt für uns?
     
  4. Bin mal gespannt was sich dadurch ändert...... bzw. wann!

    Also reichan ab demnächst CE Zeichen und Abnahme.

    Bin mal gespannt ob in Berufung gegangen wird oder ist das nicht mehr möglich?
     
  5. Das bedeutet für uns erstmal nicht viel, solange die am Gesetz nix ändern.
     
  6. Ausser das jetzt jeder Hersteller seine Waren in Deutschland verkaufen kann ohne Bam ID. Also noch mehr Hersteller auf dem Markt, aber an BKS Böller oder 75 gramm Raketen ändert das nix.
     
  7. Das Urteil ist für alle Mitgliedstaaten bindend und stellt die Rechtsauffassung der Union dar. DEUTSCHLAND wird sein Gesetz ändern. Ich vermute das es über eine Anweisung des Ministeriums recht schnell gehen wird.
     
    Mannermau, CaseyWells, 4m@ru und 2 anderen gefällt das.

  8. Danke für die Aufklärung!
     
  9. #9 Mogwai, 27. Oktober 2016
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2016
    Hi. Also die BAM ID ist nicht mehr von nöten! Auf den Seiten der Bam wurde folgendes dazu veröffentlicht........."Die BAM-Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. Die Hersteller entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht."........

    ICH HAB GEFEIERT. Auch wenn sich jetzt nicht wirklich so viel für uns ändert, so haben es die ausländischen Firmen nun doch um einiges leichter ihre PTG´s jetzt auf den deutschen Markt zu bringen! Man darf also gespannt sein was in Zukunft so kommt.

    MfG
    Mogwai
     
  10. Und ich hoffe das nun endlich der der f3 Markt mehr hergibt.
    Also Neumann auf gutes gelingen.


    Gruß Daniel
     
  11. Wie das jetzt alles in deutsches Recht umgesetzt wird sich zeigen.
    ABER eins steht fest. Wenn es kein Anzeigeverfahren mehr gibt hat die Bam auch nicht mehr die Möglichkeit Auflagen für ein Ptg zu fordern um die Gebrauchsanleitungen zu ändern. Das heißt ein simpler Aufdruck wie " Abgabe nur an Erlaubnisscheininhaber. .." ist einfach nicht mehr möglich.
     
    Eistee gefällt das.
  12. Ändern tut sich de facto nichts....
    Die BAM-ID konnte man eigentlich auch als Kaufunterstützung für den Otto-Normalverbraucher sehen damit er weiß, was er kaufen darf und was nicht.
    Jetzt sehe ich schon die ersten "Unwissenden" nach Österreich fahren um sich 75g-Raketen zu kaufen. Ist ja ein CE-Zeichen drauf....

    Interessant wird's eher im Großfeuerwerksbereich, da nur wenige Hersteller hier eine BAM-Nummer für Ihre Produkte haben.

    LG
     
    T.o.1 gefällt das.
  13. Bleibt nur noch zu hoffen, dass uns zukünftig irgendein Schiedsgericht fleißig mit Klagen überzieht, damit man uns zukünftig auch aus Kanada unkündbar mit Feuerwerk flutet....:blintzel:
     
    Mannermau gefällt das.
  14. Sorry, aber dein Link ist eine Pressemitteilung von 2014! Da ging es darum, dass die BAM-ID nicht mehr aufgedruckt werden muss. Sie musste aber trotzdem vergeben worden sein.

    Das jetztige Urteil führt dazu, dass der PTG überhaupt keine BAM-ID mehr braucht, also dass der PTG gar nicht mehr bei der BAM vorgestellt werden muss, wenn bereits eine gültige CE-Nummer vorhanden ist.
     
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  15. Generischer Ausschluß? Also nach Übergangsfrist keine Bodenknallkörper und Raketen mehr...das war meine Vermutung seit längerem, in den entsprechenden Threads hier im Forum nachzulesen.
    Steht mir bei und hofft mit mir, daß ich mich irre...:shocked:
     
  16. Bisher war es doch so, eine Firma läßt z.b. einen neuen Böller produzieren. Dann wurde er bei der BAM geprüft, ob die Dezibel eingehalten werden. Wenn dies der Fall war, wurde er zugelassen. Wenn nun bei einer erneuten Prüfung Böller dabei waren, die diese Dezibel überschritten haben, wurde die Zulassung im Nachhinein wieder entzogen. Was passiert nun, wenn dies jetzt wieder der Fall sein sollte, aber die BAM nicht mehr gebraucht wird? Dann kann es ja passieren, das Böller bissl lauter werden, ohne das sie im nachhinein ihre Zulassung verlieren können?!
     
  17. Nicht, dass das verwechselt wird, der ptG selber ging/geht nicht an die BAM sondern das CE Zertifikat mit allen Anhängen zur Überprüfung. Außer natürlich die BAM ist der notified body.

    Ich bin mir noch nicht sicher ob mich das freut. MMn gehöhten so einige Artikel nicht auf den Markt die sogar eine BAM ID haben...besser wird das so bestimmt nicht.
    Weiterhin ist jetzt tatsächlich die letzte Möglichkeit gefallen um sich zu vergewissern, dass man nichts illegales kauft/zündet/verbringt, da die ID Liste ja dann auch weg fällt. Ich sehe auch die Gefahr, dass sich weniger informierte Personen ohne Vorsatz strafbar machen dadurch. Wir alle wissen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.".
    Mal sehen wie das weiter geht.
     
  18. Wie kommst Du jetzt darauf? Reine Vermutung oder hab ich was überlesen?
     
  19. Vollkommen richtig! :thumbup:
    Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt. :joh:
     
  20. Nicht ganz richtig. Man konnte den PTG bei irgendeinem der entsprechenden Notified Bodies (vereinfacht --> Prüftlabore) zertifizieren lassen. Wenn alles ok war, hatte der PTG die entsprechende Zertifizierung inkl. der CE-Nummer. Wenn der PTG auch auf dem deutschen Markt verkauft werden sollte, brauchte er zusätzlich noch eine BAM-ID. Um die zu bekommen, wurden die Prüfzeugnisse der vorangegangenen CE-Prüfung an die BAM geschickt. Die hat nochmal drüber geschaut und dann die BAM-ID vergeben. Bei einigen Produkten hat die BAM aber Auflagen erteilt (z.B. Zink 905 nur für Scheininhaber). Die BAM prüft in dem Fall also nicht nochmal den Artikel.

    Die BAM ist aber auch selbst ein notified body, welches die grundlegende CE-Zertifizierung durchführen kann. Und wird auch weiterhin ein notified body bleiben. WECO lässt seine Produkte grundlegend bei der BAM zertifizieren. Da passiert dann also alles im selben Haus. Erst zertifiziert die BAM den PTG und wenn dieser auf dem deutschen Markt vertrieben werden soll gibt es auch gleich noch die BAM-ID.

    Davon abzusehen macht die BAM weitaus mehr als PTGs prüfen oder BAM-IDs verteilen. Die BAM wird also deswegen nicht abgeschafft. Was auch gut ist.
     
  21. Fakt ist das das ganze für den deutschen Markt interessant wird. Mehr Hersteller bedeutet mehr Konkurrenz und somit auch mehr Kampf in der Preisgestaltung.

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  22. Interessant wird es auf alle Fälle, noch mehr Vielfalt für alle und aller höchster Wahrscheinlichkeit nach auch sehr viel Verwirrung für die meisten Endkunden...
    Der Chauvinismus der sich durch jahrzehntelanges "Nur BAM-geprüftes Feuerwerk ist sicher" etabliert hat, wird - meiner Meinung nach - noch viele Jahre bei dem GRO der Bevölkerung hierzulande vorherrschen...
    Schauen wir mal ;)
     
  23. Klar allea die nicht so Feuerwerkvernarrt sind wie wir und nennen wir sie mal die "nur an Silvester ein paar Raketen Einkäufer" wissen wahrscheinlich gar nichts von der Gesetzesänderung heute. Ich denke aber das viele von denen auch in die Läden gehen und einfach kaufen ohne nach BAM zu schauen ,denn "im Lidl wirds schon gutes Feuerwerk geben"....so nach dem motto.
     
  24. Zitat:
    Zitat von Blitzcracker Beitrag anzeigen
    Generischer Ausschluß? Also nach Übergangsfrist keine Bodenknallkörper und Raketen mehr.....


    Daher ja auch das Fragezeichen.
    Man sollte bedenken, daß zumindest diese Möglichkeit besteht, und da der Hader mit der Umsetzung der Richtlinie im Prinzip nur diese beiden Produktgruppen betrifft, würde mich ein solches Vorgehen nicht wundern.
     
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