Handhabung & Technik Übersicht Kategorie F3

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Farben im Himmel, 18. Februar 2013.

  1. Mit der behördlichen Erlaubnis ist das so, allerdings wird man das nicht in Deutschland tun können, da für den gewerblichen Verkauf, also das Überlassen, die BAM -ID, eben doch (noch) nötig ist.
    Daher verstehe ich die Frage von Bluesky nicht, wozu eine BAM-ID bei F3 -Artikel sein muss.
    Die Shops werden dieses Jahr vermehrt F3 anbieten, ihr werdet es sehen.
    Damit sie das können, muss bis jetzt noch eine BAM- ID vorhanden sein.

    4m@ru, du kannst zwar einen Artikel im Ausland erwerben, wenn bei diesem allerdings nicht klar ist, was sozusagen "drin ist", bewegst du dich u.U. auf (zu) dünnem Eis, falls mal jemand wissen will, was du da mit dir führst.
    So einfach, wie du vielleicht glaubst, ist die Erlaubnis = freie Bahn mit Marzipan - Geschichte nicht.

    Ich schreibe jetzt einfach mal welche Gefahr, welches Szenario ich für möglich halte :

    Die 27 er Erlaubnis Inhaber sind noch nicht allzu viele.
    Die Kategorie F3 war bis letztes Jahr eine Geisterkategorie, sprich man konnte nirgends etwas kaufen.

    Ob jetzt die Erlaubnisinhaber soo viele mehr geworden sind, vermag ich nicht zu Beurteilen, allerdings stelle ich mir die Frage, warum auf einmal einige Shops auf den "F3- Zug " aufspringen.
    Es MUSS also entsprechendes Interesse, bzw Anfragen diesbezüglich geben.

    Böller lasse ich mal weg, da die eh illegal gezündet werden, da wird sich erst was ändern, wenn es keine mehr zu Kaufen gibt.
    Zink Raketen sind ebenfalls aussen vor, da diese in F2 eingestuft sind, für Erwerb und Verwenden jedoch die Erlaubnis gebraucht wird.

    Also F3 - Artikel werden verkauft - hier unterstelle ich mal die Absicht des Verwendens an Silvester - und werden in s Feuerwerk eingebaut.
    Also Nachricht an die zuständige Behörde und das Silvesterfeuerwerk angezeigt..... Klar :rolleyes:
    Der Gedankengang, dass das lange geplante Feuerwerk jetzt aber mit Auflagen "zugeschüttet" wird, wird quasi schon von alleine dafür sorgen, das man das mit dem Anzeigen eher lässt.
    Es fängt ja schon damit an, wo man das Feuerwerk abbrennen will.
    Hat man ein grosses Privatgrundstück? Ja? Alles klar.
    Nein? Wie löst man das mit dem Sicherheitsabstand? Auf öffentlichem Grund mal eben etwas absperren, weil man mit F3 mindestens 15Meter Abstand IN JEDE RICHTUNG braucht? Sag so etwas mal jemandem vom OA.
    An Silvester wird s ja eh keiner merken, wenn mal ne F3 Batt dabei ist.....
    DAS Unterstelle ich jetzt einfach mal, weil s in der Realität so laufen wird, bis..... ja, bis so was öfter mal rauskommt, weil es zu Sach- oder Personenschaden gekommen ist.

    Wir sollten extrem aufpassen, damit diese Geschichte nicht aus dem Ruder läuft, eben WEIL das Thema Feuerwerk in der Bevölkerung eher zu Nasenrümpfen führt.
    Gegen die Böller bin ich deswegen, weil es eben genau die sind, die für den Ärger sorgen und das eigentliche Feuerwerk, das viele in der Bevölkerung doch auch schön finden, mit in den Abgrund reissen wird.
    Wenn ich mir jetzt noch vorstelle, das zu den vielen illegal gezündeten BKS- Böller auch noch die der Erlaubnisinhaber dazu kommen, versteht man vielleicht worauf ich hinaus will.
    Ob man da im Recht ist, oder nicht, ist völlig irrelevant.
    Wenn man jetzt noch im Recht ist, kann das auch ganz schnell geändert werden. Siehe Niederlande und die Sache mit elektrisch zünden......
    Man sollte etwas mehr über den Tellerrand schauen und nicht nur sich selbst in seiner, vergleichsweise, kleinen Umgebung sehen.
    Wir haben in Deutschland paradiesische Zustände, was das Verwenden von Feuerwerk für Privatleute angeht.
    Wir dürfen quasi alles, wovon viele unserer Nachbarn nicht mal mehr träumen.
    Wir sollten weitsichtig genug sein, um uns diesen Zustand zu erhalten.
     
  2. Zu den vorgestellten Verbünden:
    Da ist keiner dabei, der mehr als 30mm mitbringt.
    Das legt (mir) die Vermutung nahe, dass die Bombetten nicht etwa über die 25g NEM der Kat.2 hinausgehen, sondern eher wegen der Zerleger aus Kat.2 rutschen ?
    Ich bin mal auf die Vorschießen gespannt (finde leider keine Vids, die einen Vergleich möglich machen) - wo denn konkret der Unterschied zu Kat.2 zu entdecken ist.
    Die wenigen Kat.3/30mm, die ich bisher live gesehen habe, wiesen etwas mehr Steighöhe, spürbar lautere Zerleger und etwas mehr Ausbreitung auf. Dafür waren sie alle 1.3, aber mit mehr Standzeit als gute Kat.2-Artikel konnten die nicht aufwarten. :(
    Um DAS zu erleben, würde ich mir die Mühe eines Scheines und der immer nötigen Anzeige sowie der Abstände nicht aufladen wollen.
    Ne 50mm Cake (bis 40g NEM/Schuß, wie die Nico-Jumbo), um die alten Kl.II-Bombenrohre über 2017 hinaus weiterleben zu lassen - Jap.
    Um einen "Single-Shot" von 75g oder mehr in Form einer Rakete wahr werden zu lassen - erst recht :)

    Zu den Böllern:
    Kat.3 braucht die Anzeige, den Platz, die Absperrung, die Uhrzeit, und was sonst noch an Auflagen hinzukommt.
    Falls die Kat.3-Böller sich abheben von den Zerlegern -> Jo, gerne 3 am Anfang, einer zum Ende ...
    Wenn ich mir vorstelle, dass 'ne Anzeige mit einer zwölfstündigen Kat.3 "Böllersession" durchgeht und es würden dabei ein paar hundert Böller vernichtet und dann kommt es zu Beschwerden - ändern sich die zukünftigen Auflagen "von alleine" :rolleyes:

    Illegales Überlassen:
    Natürlich wird die Wahrscheinlichkeit mit jedem einzelnen Erlaubnisinhaber größer - aber jeder weiß doch, was folgt, wenn "was" passieren sollte: egal, ob Regelverstoß oder Fehlfunktion:
    Dann wird der Verantwortliche gesucht - wer möchte das schon sein ?
    Das Problem ist (meiner Meinung nach) kaum der private Kat.3-Scheini, der auf dem Präsentierteller sitzt und der eine "große" Rakete abgibt und seine Erlaubnis bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag potentiell gleich mit:
    Das fette Zeug kommt aus einfacheren Quellen außerhalb der BRD: in den nachgefragten Mengen von Händlern mit vernünftigen Einkaufspreisen. Wer kauft dann, wenn's eh illegal ist, die 5g-Kat.3-FlashBangers, wenn er 50, 100g oder noch größere Saluts aus Kat.4 bekommen kann ?

    DIE sind es dann, die für Aufsehen sorgen und das Feuerwerk "per se" noch viel mehr als die Billigmassen an Kat.2-Böllern, in die Ecke "verboten und gefährlich" schubsen.
    Die sind jedoch schon real, die gibt es schon.
    Die paar handvoll angezeigter Kat.3 "Mittelböller mit CE", die ein Scheininhaber nach Anzeige auf dem Abbrennplatz "zusätzlich" beisteuert ? - Nee, da sehe ich (persönlich) kaum Potential für Probleme/ Handlungsbedarf.

    Just my 2 Cents
    Thomas
     
    inflamess gefällt das.
  3. Jetzt sehe ich nichtmehr durch hmm
     
  4. Wer zum Beispiel einen 27er hat und gerne ein Kat3 Feuerwerk abbrennen möchte und denkt er braucht es nur anzuzeigen der liegt falsch, jedenfalls in Brandenburg, denn es muss doch genehmigt werden. Oder wie ist das zu verstehen? : Paragraph 12 LImschG :
    Abbrennen von Feuerwerken
    (1) Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen.
    (2) Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muß um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr beendet sein; in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerkes um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen. Die Erteilung der Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen zum Schutz anderer und der natürlichen Umwelt verbunden werden.
     
  5. Doc, das ist doch uralt. §6 lImschG ist aufgehoben und die Anlage1 SprengV hat auch keinen Punkt 4.3 mehr.
     
  6. Aha daher weht der Wind :)
     
  7. Aber der Paragraph 12 LImschG von Brandenburg ust doch aktuell - verstehe ich nicht :-(
     
  8. Naja auch egal... Brauch kein Kat3 - hatte mich nur gewundert
     
  9. Hallo inflamess

    Vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Warum darf ein Pyrotechniker oder Händler in Deutschland einem 27er keine F3 Artikel ohne BAM verkaufen, wenn der Umgang und der Erwerb solcher Artikel dem 27er doch erlaubt ist (§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang.) Das ergibt keinen Sinn. Es wird daran noch deutlicher, dass der 27er in einem EU-Land F3 Artikel ohne BAM-ID erwerben und dann in Deutschland verwenden darf.

    Daher meine Frage, wozu eine BAM-ID für das Überlassen von F3 Artikel an Erlaubnisinhaber, wenn sie Erwerben und Umgehen dürfen auch ohne BAM-ID.

    In Online-Shops in Deutschland werden zum Teil auch Jorge F3 Artikel ohne BAM angeboten, wer darf diese denn überhaupt erwerben wenn nicht der 27er?

    Gruß Bluesky
     
  10. Das kann ich dir auch nicht sagen warum das so ist. Wenn sich der §12 auf §6 bezieht und der aber nicht existent ist, dann ist das eigentlich sinnbefreit. Wie bei so vielen Gesetzen.:D
     
  11. Ja, das ist die Frage.
    Meiner Meinung nach darf diese Artikel keiner verkaufen. Sie werden aber trotzdem an F4ler verkauft. Man ist der Meinung das es reicht ein Aufkleber draufzukleben der auf die durchgeführte QS hinweist . Früher war es so das QS bei F4 gereicht hat. Bei den F3 Cakes wird zwar auch eine QS durchgeführt aber sie sind eben CE zertifiziert und einer Kategorie zugeordnet. Somit gilt auch hier der §6 der eine Id fordert. Da gibt es keine Ausnahmen auch nicht für F4ler. Jeder der Ce- zertifizierte ptG ohne Bam-Id Verkauft begeht eine Ordnungswidrigkeit, da spielt es keine Rolle welche Kategorie im Schein des Käufers eingetragen ist. In wie weit sich der Käufer mitschuldig macht weiss ich gerade nicht.
     
    Neonium gefällt das.
  12. @ 4m@ru :
    Du hast die Standard - Antwort bekommen, einfach aus dem Grund, weil es keine andere gibt.
    Auf deine Frage WO du anmelden musst, gibt s keine Antwort.
    Da du die erlaubten Artikel nicht anmelden musst, kann dir keiner beantworten wo du dies tun könntest :D

    Sicher muss man natürlich sein, was man da gerade mit sich führt und die vorhandene Erlaubnis muss auch am Mann sein, falls man mal in eine mobile Kontrolle gerät.
    Ohne Erlaubnis geht s halt nur an den deutschen Verkaufstagen und kein F3.
     


  13. Da liegst du aber falsch, habe nochmal genau nachgefragt.


     
  14. Viel zu viel Geschiss...

    Wenn man den 27er und die Möglichkeit hat CE F2 oder CE F3 Artikel im EU Ausland zu kaufen und nach De zu verbringen, dann EINFACH MACHEN !

    Wenn einem der Zoll oder die Polzei anhält und fragt ob man was zu verzollen hat sagt man Nein, weil FWK innerhalb der EU nicht zu verzollen ist !

    Von mir aus würde ich vorher kein großes Fass aufmachen solange man sich im Rahmen der Legaliät bewegt.

    Und das tut man, denn die Einfuhr ist mit 27er auf jeden Fall gestattet.


    Nur bei einem Kontrollwunsch des Kofferaums würde ich den Beamten mitteilen das ich FWK mit mir führe und Ihnen auch gleich den 27er zeigen.
     
  15. Nicht ganz richtig. Es sind 20KG Netto!

    "für Gegenstände die Bruttomasse in kg (für Gegenstände der Klasse 1, die Nettomasse des explosiven Stoffes in kg); "unter Klasse 1 fallen PTG's :D
     
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