Hallo, angenommen, ein eingeleitetes Strafverfahren wegen Betrug wurde gegen Zahlung einer Auflage eingestellt. Dann hat man bekanntlich keinen Eintrag im Bundeszentralregister. Jetzt habe ich erfahren, dass es auch ein Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister gibt, wo so etwas auch vermerkt wird. Ist das ein Problem wenn man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt?
Ja. Deswegen gibt es ja das "Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister" aber wenn man noch mal mit 'nem blauen Auge davon gekommen ist, muß nicht zwangsläufig die Zuverlässigkeit für alle Zeiten futsch sein. Kommt u.a. auf die Höhe der Zahlung an (Höher = schlechter) und natürlich auf die Art des Deliktes. Außerdem ist die "Quarantäne" wohl auch kürzer. meint Raini