Unterschied §27 SprenG & §7 SprenG

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von ExploDesign, 13. Oktober 2014.

  1. Hi Pyros,

    Ich lerne grade nen bissel für meine baldige Prüfung und ich Blick bei den Gesetzen einfach nicht durch.

    Wenn ich's richtig lese ist §27 eine Erlaubnis für den nicht gewerblichen Bereich, also als privat Person die möglichkeit haben pyrotechnische Artikel zu erwerben und abzubrennen

    Und §7 für Gewerbetreibende welche auch den Handel und auch die Herstellung von pyrotechnik vollziehen dürfen.


    Aber wann bekomm ich was...????
    Wenn ich denn Lehrgang erfolgreich absolviert habe
    Muss ich das dann beantragen, also §7 oder §27
    Oder wie funktioniert das?

    Und was hab ich davon wenn ich nur §27 beantrage.

    Ich schnall es nicht

    Danke für eure Hilfe
     

  2. Hallo,

    eigentlich ganz einfach:
    der 7er handelt mit ptG, darf diese aber nicht verwenden. Er ist der einzige der Aufträge von Dritten zum Zwecke des Gelderwerbs (Verdienst/Gewinnabsicht) annehmen darf
    der 20er gehört zum 7er, dieser ist der Befähigte, der FÜR den 7er dessen gewerbliche (mit Gewinnabsicht) Feuerwerke abbrennen darf.

    der 27er ist eine Mischung aus 20er und 7er ABER ohne Gewinnabsicht, rein für privat

    Oder anders:
    Ein 7er kann eine juristische Person sein (Pyrobumsundknall-AG, welche 100 20er als ausführende Feuerwerker beschäftigt.
    Ein 7er kann aber auch eine natürliche Person eines 1-Mann-Unternehmens (kleiner-Pfeifer-GbR) sein, der gleichzeitig auch 20er ist

    Als 27er - immer natürliche Person (welche juristische Person wäre rein privat und ohne Gewinnabsicht - das ist ein Widerspruch bei Gewerbetreibenden) ist man beides IMMER in ein und der selben Person :)

    Bei dem Lehrgang geht es auch nicht wirklich um den 7er sondern den 20er (den Befähigten). Der 27er spielt da keine Rolle.

    Den 27er solo zu machen erscheint mir nicht sinnvoll, da man den 20er IMMER dazu beantragen sollte. Damit kann man für Dritte (7er) in dessen Auftrag Feuerwerke abbrennen und dafür Geld verlangen. WICHTIG, der 20er kann nicht vom Kunden Aufträge annehmen - das darf nur der 7er.

    Hoffe damit geholfen zu haben
     
  3. Danke Adnan Meschuggi...

    Ich hab's entlich geschnallt danke
     
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