Kennt Ihr den schon? Ein zehnjähriger Junge kaufte an einem Kiosk mehrere Feuerwerkskörper (Feuerwirbel), die nach den gesetzlichen Vorschriften zum ganzjährigen Verkauf auch an Personen unter 18 Jahren freigegeben waren. Aus ungeklärten Umständen entzündete sich eines der Feuerwerke von selbst in der Hosentasche des Kindes... Unglaublich - was es nicht alles geben soll! Das Gerichtsurteil findet Ihr unter Verkauf von Feuerwerkskörpern an Kinder Markus von www.feuerwerk.net
Bei mir funktioniert der oben angegebene Link... Für alle, bei denen das nicht so ist, hier der ganze Text: Das Stichwort "Feuerwerk" bringt auf der website www.rechtsanwalt.com übrigens weitere Fälle zutage... Markus von www.feuerwerk.net
... und die BAM? gabs für die Bundesanstalt auch einen Rüffel? Die haben das "gefährliche" Feuerwerk schließlich zugelassen, oder!
Die Rechsprechung ist hier bereits seit einigen Jahren eindeutig. Als Folge gibt die Industrie bereits seit Jahren die Empfehlung Klasse I Artikel nur an "Kinder" ab 12 Jahren zu verkaufen. Die Abgabe an jüngere Personen ist zwar nicht ausdrücklich verboten, jedoch haftet der Verkäufer im Falle eines Unfalles. Siehe dazu auch der folgende Link Mitteilung des Verbandes der protechnischen Industrie (VPI). Diese Empfehlung steht nunmehr auf allen Verkaufsverpackungen von Klasse I Artikeln. (z.B.: Abgabeempfehlung: ab 12 Jahre Kinder unter 12 Jahren ist die Verwendung nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt! Um Gefährdungen zu vermeiden, ist die Verwendung nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt. Gruß Michael