Bestimmung Verbringen aus Polen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Wibias, 10. Nov. 2017.

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  1. So ist es wahrscheinlich in mind. 50% der Fälle... ein bekannter von mir ist Polizist in Berlin und dachte auch dass die BAM Kennzeichnung immer noch Pflicht sei... er hatte dann auch mal mit seinen Kollegen gesprochen von denen wusste auch niemand etwas davon das auch Feuerwerk ohne BAM legal sein kann.... ich hab quasi das gesamte Revier aufgeklärt... dafür hab ich mir natürlich erstmal ein goldenes Sternchen in mein Fleißbüchlein geklebt!
     
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  2. Wenn ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz nachgewiesen werden kann wird das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das wird IMMER verfolgt, selbst wenn Du nur 2, 3 Böller hast, wird es zu einer Verurteilung kommen. Wie verhältnismäßig oder grundsätzlich sinnvoll das ist, steht aber in der Tat auf einem ganz anderen Blatt.
     
  3. Man kann das eine - Versand von illegalen ptG - tun ohne das andere zu lassen.
    Deine Formulierung unterstellt mir, ich würde einen laxen Umgang bei den von Dir benannten Delikten unterstützen.
    Das ist falsch. Nur weil ich bei den ptG für gesetzestreue Ahnung von unverantwortlichem Handel/Versand von Gefahrgut bin kannst Du daraus nichts ableiten.
    Und komm nicht mit "Babyraketen"... diese Unboxing-Videos zeigen 12jährige, die sich 150er Bomben per Postpaket zuschicken lassen, 70g-Blitzsatzböller und hunderte wenn nicht tausende von 2-4g Böllern.
    Deine Nebelkerze ob der harmlosen Babyrakete (die Du zu Silvester in jedem Fachhandel problemlos kaufen kannst) ist ein Fehlzünder.
     
  4. Nein, das Verfahren wurde kurz nach meiner Aussage eingestellt. Aber es war auch schon so unangenehm genug! Man bekommt plötzlich einen Brief von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter, inklusive einer Vorladung wenige Tage später und fragt sich, was man angestellt haben soll, liest Paragraphen, googelt, kann nachts nicht schlafen... Damals war ich auch noch im Stress. U.a. musste einen Tag vor dem Brief ein naher Angehöriger als Notfall ins Krankenhaus (zum Glück noch rechtzeitig vor einem großen Schlaganfall) und ich hatte daher noch ganz andere Sorgen. Dann am Vormittag der Entlassung vorher das Verhör (zum Glück beides in der Nähe) und ich muss mich, gestresst wie ich war, anfangs von der Kommissarin auch noch fragen lassen, warum ich denn so nervös sei (in einem Unterton wie: was haben Sie denn zu verbergen). Außerdem meinte sie, man hätte auch eine Hausdurchsuchung bei mir veranlassen können, was sie aber für überzogen hielt. Bei der nächsten Kleinigkeit sei ich aber dran. Man kommt sich da vor wie ein Verbrecher, obwohl man doch gar nichts Illegales getan hat! (unter Zeitdruck und als sie mehrmals fragte ob denn alles in der Verpackung war und BAM-Nr. hatte, erwähnte ich kleine Handfackeln, die als Zugabe in einem Klarsichtbeutel lagen; sie darauf "Sehen Sie!" - als wäre sie froh doch noch was Verdächtiges aus mir rausgepresst zu haben. Ich wollte aber nur noch weg, war im Zeitdruck und heute weiß ich, dass die Fackeln zugelassene Klasse I Kinderfackeln von Keller (die blauweiß gestreiften) waren.) Noch mehr Ärger wegen legalen Handelns wäre ja auch noch schöner gewesen... (ist nicht gegen Dich gerichtet, Andnan, aber mich regt es auf, wenn ich daran zurückdenken muss!)

    Ich frage mich, warum ausgerechnet (s.u., Antwort auf Pyromirko!) die dortmunder Staatsanwaltschaft/Polizei einen solchen Aufwand macht und die Energie nicht mehr in die Bekämpfung von wirklichen Verbrechen steckt, grade hier mit einer großen Drogen(händler)szene, zahllosen Wohnungseinbrüche (OK, erst in den letzten Jahren noch mal zugenommen, bleiben aber fast alle unaufgeklärt, weil gewisse Banden gut organisiert sind), Hochburg von gewaltbereiten Neonazis, Stadtvierteln, durch die man im Dunkeln besser nicht zu Fuß geht, usw...

    Nochmal es ging nur darum, dass der "private" ePay-Verkäufer auch Babyraketen verkaufte, die in manchen Nachbarländern Jugendfeuerwerk waren. Keine BKS-Böller, kein Großfeuerwerk o.ä. Babyraketen auch nur in anderen Auktion (die noch einige andere Verkäufer damals anboten; ich hatte sogar extra darauf geachtet, dass in dem Angebot keine Babyraketen waren!) Trotzdem wurde auch gegen hunderte, wenn nicht tausende von Kunden ein Strafverfahren eingeleitet, denen man nicht nachweisen konnte, dass sie tatsächlich Babyraketen gekauft, sondern nur bei diesem Verkäufer (der auch noch unter mindestens vier verschiedenen Nicks verkaufte!) etwas erworben hatten.

    Soweit ich damals hier gelesen habe, wurden wohl auch Verfahren gegen tatsächliche Käufer von Babyraketen eingestellt. Offenbar wurden längst nicht alle bei der Polizei vorgeladen (die in den Verantwortungsbereich meiner Staatsanwaltschaft fallenden wohl schon, wie mir die Kommissarin verriet, als sie freundlicher wurde und mir einen sehr dicken Ordner mit noch unbearbeiteten Fällen in dieser Angelegenheit zeigte - sie war sogar froh, dass ich mich ein wenig auskannte, die meisten hätten gar keine Ahnung). Offenbar mussten manche im Zuständigkeitsbereich anderer Staatsanwaltschaften nur schriftlich Stellung nehmen. Danach wurden selbst bei Babyraketenkäufern - zumindest denen, die sich sich hier geoutet hatten oder von denen anderen wussten - die Strafverfahren (wohl wegen Geringfügigkeit) eingestellt.
     
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  5. Bist du da echt ohne Anwalt in´s Gespräch gegangen?
    Mutig o_O Gang zum Anwalt wäre das erste was man bei sowas machen sollte.
     
  6. Einen Anwalt? 1. Habe ich mir doch nichts zu Schulden kommen lassen, 2. kostet ein Anwalt viel Geld (das ich wirklich nicht locker sitzen hatte), 3. bin ich gar nicht auf die Idee gekommen, einen Anwalt zu suchen, schon gar nicht bei dem Stress und Zeitdruck, den ich damals hatte (würde gegen mich wegen Mordes oder schweren Raubs ermittelt, käme ich wohl trotzdem auf die Idee, einen Anwalt einzuschalten). ;)
     
  7. #107 Viper12, 13. Dez. 2017
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dez. 2017
    Genau darauf bezog sich auch mein Standpunkt mit der Verhältnismäßigkeit der rechtlichen Schritte und sonst gar nix Kollege adnan
     
  8. Nun, ich schrieb über den ALLGEMEINEN Themenbereich.
    Hättest Du den einzelnen Fall gebracht, nur diesen und dies kenntlich gemacht wäre es eine ggf. andere Situation.
    ggf. deswegen weil auch der Erhalt von seinerzeit illegalen Babyraketen erst einmal ein Verstoss gegen das Sprengstoff-Gesetz dargestellt hat.

    Die Argumentation "alles koscher" zieht nicht, weil die Behörden dass nicht wissen können.
    Der Umgang auf der Wache ist aus meiner Sicht hingegen inakzeptabel - nicht von Minos sondern von der Beamtin.

    Trotzdem, wenn ein Händler kriminell illegale Ware versendet dann ist es gut und richtig wenn die Behörden allen Spuren nachgehen um die Straftäter (Besteller von illegalen ptG) zu erwischen.
    Im Fall von Minos bin ich derzeit unklar - hat er nun diese Raketen vorsätzlich (aktiv?) bestellt oder nicht.
    Im letzteren Fall haben die Behörden schlampig gearbeitet - man hätte ihn als Zeugen vorladen sollen.
    Im ersteren Fall - sorry, dann hat er illegale ptG bestellt und es ist absolut richtig dass man ihn dazu als Verdächtigen befragt.
    Insbesondere wenn der Verdacht besteht (die Details zum Fall kenne ich nicht, daher Vermutung) dass auch andere, deutlich gefährlichere Artikel versendet wurden.

    Es ist letztendlich diese Frage die man sich beantworten muss:
    Will man dass die Besteller von F4-Feuerwerk, welche aus dem Ausland illegal das Zeug bestellen und sich per Post schicken lassen, ALLE dran kommen oder sieht man das eher als "Notwehr/Kavaliersdelikt" an.

    Einzelfälle - wie bei Minos beschrieben - kann man kritisieren, daraus abzuleiten dass der Staat "besser X überprüft" ist grundlegend falsch.Zudem hatte Minos sich bei der Polizei unglücklich verhalten.

    Im übrigen - ohne Anwalt zu einer Vorladung als Verdächtiger zu gehen halte ich für verkehrt. Allerdings weiss ich nicht wie das kostenseitig geregelt ist.
    Jedoch kann man immer - falls das Gespräch ungünstig verläuft - abbrechen und verlangen einen Anwalt anrufen zu können.

    Oder kürzer:
    Ich schreibe über 999 Fälle, Du pickst Dir - nicht erkennbar - den 1 Fall unter 1000 raus.
     
  9. Ich arbeite ziemlich dicht an der Zollstelle in Kiel, bin vor zwei Jahren rein und hab gefragt was nun Sache ist. Der Lehrling hinterm Tresen wußte nix. Dann kam ein Zöllner aus dem Büro und hat mich wohlgemerkt äußerst freundlich darüber aufgeklärt das CE absolut ausreicht. BAM braucht es nicht. Und klärte mich noch darüber auf nicht auf dem Versandweg innerhalb der EU. Nur selber holen ist ok. Sehr netter Mitarbeiter. Mit der Bundespolizei hab ich auch gesprochen da ich berufsbedingt einen sehr guten Kontakt zu dennen habe. Zeugten nicht gerade davon wirklich Ahnung zu haben, aber nett wie immer.
     
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  10. Du bist echt so n typischer Besserwisser! Mein Beitrag ging nur um Minos Fall, deswegen habe ich Ihn auch zitiert, also verdreh hier nicht die Tatsachen. Ich hab nirgendwo das illegale bestellen von F4 Feuerwerk bagatellisiert und die niedlichen Babyraketen fallen da sicher nicht darunter. Ich denke wenn es nach Dir ginge, würde sich sogar der BND mit so nem Schwachsinn beschäftigen.
     
  11. Schon wieder daneben... passiert Dir das öfters?
    Minos Beitrag war nicht eindeutig, die Babyraketen WAREN zu dem Zeitpunkt in Deutschland F4, egal was man dazu denkt.
    Ergo - ob einer F4-Babyraketen oder F4-Blitzbomben bestellt, für die Polizei ist beides ein Verbrechen. Richtigerweise.
    Wenn Minos darstellt dass er diese nicht bestellt hat und demzufolge unschuldig ist wünsche ich mir dennoch dass es geprüft wird.

    Trotzdem hätte ich mir sofort einen Anwalt geholt, einfach aus Sicherheit. Sein Verhalten bei dem Verhör führte dazu dass die Beamtin falsch getriggert wurde.

    Der Kern bleibt: F4-Versand aus dem Ausland, wenn da der Shop hochgeht (hoffentlich erwischt es alle diese Läden), dann werden die Kunden abgefragt und überprüft. Dies ist richtig und gut so.
    Siehst Du das anders? Wenn ja, warum?
     
  12. Hallo bitte mal um Hilfe, ich fahre Morgen nach PL und würde im Fall der Fälle etwas Feuerwerk kaufen wollen.

    Jetzt habe ich bei der BAM auch mal angefragt, die sagten ich darf gar nix kaufen da, weil jeder Artikel eben auch eine entsprechende "Lagergruppenzuordnung" bräuchte!

    Hmm. Nun steh ich vor dem dilemma, ich wollte mir die Red Strobe Torch von Triplex kaufen zum Beispiel. Und die machen mir so ne Ansagen^^

    Es kann sich auch gern jemand per PN melden, und mir mal sagen wie man sich genau verhält.

    Also ich verbringe und führe nicht ein, ich bewahre auf und Lagere nicht... demzufolge keine Lagergruppenzuordnung nötig?! Oder etwa doch?!

    NEIN, es geht nicht um Crazy Robots - ich werde Sie auch nicht kaufen da mir Zoll und BAM beide das gleiche sagten, sie (der Zoll) werden die "Gefahr im Verzug" Begründung einziehen.

    Aber halt Blinker und etwas Rauch oder so könnte man ja mitnehmen...

    Beste Grüße
     
  13. Keiner der genaueres sagen kann?
     
  14. Hallo Leute, ich kann euch was erzählen.

    Ich war gestern wie bereits erwähnt in Hohenwutzen auf dem Markt. Allerhand schöne Sachen. Ich wollte natürlich komplett auf der sicheren Seite sein bezüglich Feuerwerk kaufen.

    Da bin ich rüber nach Deutschland gelaufen, da stand dann der Zoll wo ein sich ein Herr dabei befand Namens "Gill". Diesen sprach ich an, bezüglich der Mitnahme von Feuerwerkskörpern.

    ----

    Ich gebe Gedächtnisprotokoll wieder...

    Ich: Ich wollte Sie fragen wie es aussieht bezüglich det Mitnahme von Feuerwerkskörpern insbesondere P1,F2 mit CE...

    Zoll: Das können Sie alles komplett vergessen.

    Ich: Warum?

    Zoll: Weil alle Nummern die da drüben draufgeschrieben sind, schlichtweg einfach nicht existent sind. Wir haben in der Zentrale eine Liste wo wir die abprüfen und die Nummern sind immer alle gefälscht.

    Ich: Aber da drüben steht eine Jorge Kasjopeja selbst mit BAM Nummer, diese darf ich demzufolge auch nicht mitbringen?

    Zoll: Erst recht nicht, die BAM Nummer ist seit "(Juni) glaube ich sagte er" ebenfalls nicht mehr existent.
    Ich sagte nicht Sie dürfen es nicht mitbringen, bringen Sie es aber mit nehmen wir es Ihnen weg. Und ich kenne noch keinen Fall wo einer sein Feuerwerk wiederbekommen hat.

    Ich: Können Sie mir rechtsgrundlagen für Ihr erzählen hier nennen?

    Zoll: Die deutschen Sprenggesetze

    Ich: Als privatperson Verbringe ich doch und führe nicht ein, wie verhält es sich damit?

    Zoll: Nein Sie führen grundsätzlich ein!

    ----

    Ich habe das Gespräch dann beendet, die Diskussion war völlig sinnfrei und von einem ehr aggressiven Beamten untermalt. Hier war klar, selbst eine Kasjopeja mit BAM Nummer würde hier verschwinden und jedes andere Feuerwerk auch.

    Ich lade jetzt ein Bild in mein Album hoch was ich kaufen wollte, und schreibe hier schonmal CE Nummer und Artikel rein sagt Ihr mir das wäre ok gewesen geh ich soweit ich kann gegen den Zollbeamten vor.

    Artikel TXF839
    CE1008
    1008-F2-69248765

    Er wollte übrigens diese Nummer nicht einmal für mich abprüfen.

    Im Endeffekt habe ich gar nichts gekauft. Leider. Kontrolliert haben se uns dann im Endeffekt nämlich nich.

    Frohe Weihnachten
     

    Anhänge:

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  15. Danke für deinen Erlebnisbericht. Das zeigt nur einmal mehr wieder wie planlos die dort agierenden Herrschaften ihren „Job“ machen und einfach nur am längeren Hebel sitzen und der Willkür freien lauf lassen (dürfen, im Auftrags als Staatsbediensteter).

    Ich möchte das jetzt gar nicht weiter vertiefen...sonst fallen noch ganz andere Worte...
     
  16. Der Zoll hat recht, dass man Artikel mit BAM Nr. ohne CE (also keine Identifikationsnummer sondern die alte BAM) nicht verbringen darf, auch nicht innerhalb Deutschlands, außer zur Entsorgung.

    Wenn man PTG verbringt und aufbewahren will, hat man die Lagergruppenzuordnung nachzuweisen, das ergibt sich aus §4 der 2. SprengV.
    Die Lesart ist etwas kritisch, es ist nicht ganz klar ob es nur auf gewerbsmäßige Verbringung abzielt. Meiner Meinung nach gilt das nur für gewerbliches Verbringen und für den Rest reich die Kennzeichnung nach §15 Abs 1 1. SprengV. Ich glaub das ist aber nicht die Meinung der BAM.
    Wenn du wissen willst ob das vor dir schon einer gemacht hast musst du die Liste inkl der PDF Bescheide durchgesehen was sehr nervig sein kann:
    TES | Amtliche Mitteilungen | Explosivstoffe
     
  17. Das war die Jorge Kasjopeja mit BAM und CE!!!

    Und die Triplex Strobe Torch hätte man meines Erachtens nach auch problemlos mitnehmen dürfen!
     
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