News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dezember 2020.

  1. Naja ich hab mein Kundenkonto da löschen lassen und damit ist das Thema für mich erledigt ( was auch nicht grad einfach war des löschen zu lassen) :D aber ich sag mal so bevor ich bei der Vetrine bestelle kaufe ich lieber im Discounter Feuerwerk oder verzichte komplett drauf denn der Shop wäre das letzte wo ich noch mal bestellen würde.
     
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  2. Ich bin ca. seit 2006 Kunde bei der Vitrine und sehr zufrieden. Die Bestellung erfolgte immer als Selbstabholer oder auch ein Kauf in den Läden. Bei der Abholung und auch im Laden war immer freundliches und fachkundiges Personal anwesend. Unstimmigkeiten bei der Bestellung/ Bezahlung konnten immer schnell per Mail geklärt werden.
    Allerdings würde ich mich auch als pflegeleichten Kunden bezeichnen, der generell sehr wenig storniert oder zurücksendet. Bei Feuerwerk gar nicht.
     
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  3. Ich lasse meine Bestellung dann „stehen“ und werde noch n paar Raritäten für die Sammlung dazupacken. In dem Bereich finde ich den shop super. Die Kommunikation letztes Jahr im Sommer war auch freundlich.
     
  4. Ich möchte gern mal Eure Meinung zu diesem Satz hören: Toshpyro: "Sollten wir bis zum 15.01.2021 nichts von dir hören Lagern wir deine Bestellung ein." im Gegensatz zu dem Satz der Vitrine ("Bei jedem, der sich nicht per E-Mail an uns wendet, gehen wir davon aus, dass er mit einer Lieferung zu 2021 einverstanden ist."). Gleichmal mit Termin festgenagelt.
     
  5. Ich hätte da keine Probleme. Bis zum 15.01. sollte sich jeder entschieden haben.
     
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  6. Klingt vlt erstmal doof, aber wenn man mal genau nach denkt, hat doch fast jeder schon am 2 Januar ne Mail zum Shop geschickt.
    Davon ab ist doch ok wenn es eingelagert wird. Dann kann man noch mal extra nach bestellen und dafür halt doppelt schießen. Die Artikel Auswahl ändert sich ja eigentlich nicht wenn man nichts groß geschossen hat.
     
  7. Ich hoffe einfach das Beste, dass ich meine Ware bekomme. Konnte da schon recht gut kommunizieren. Ich denke es wird schon werden.
     
  8. Ich habe bereits bei mehreren Onlineshops bestellt und bei der Vitrine gab es bisher nichts zu bemängeln.. einzig dieses Jahr (bzw 2020) ist es etwas schwierig .. ich habe bis heute noch keine Email bekommen warum nichts geliefert wurde etc (ja die Lage ist mir klar, und ja ich habe auch gesehen das es wohl Probleme mit der Massenpost gab) und verstehe einfach nicht warum die Vitrine trotz diverser Posts nicht auf die Probleme eingeht und neu versendet hat etc, etwas schade aber ich werde dennoch nicht stornieren..
     
  9. #384 Farben im Himmel, 11. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2021
    Nochmal nachbestellen ? Auf Vorkasse ?
    Und wenn dann Mitte Dezember wieder gesagt werden sollte (was ich zwar nicht glaube, aber wer weiß schon was in der heutigen Zeit Sache ist) das man doch nichts verkaufen darf ?
    Dann will ich mal den Thread hier sehen :D
    Auf Vorkasse würde ich persönlich gar nichts mehr bestellen, egal wo.
    Das kann ich anderen auch nochmal ans Herz legen, aber dieses mal wirklich zum letzten mal.
    Haut rein und macht das beste draus. Grüße :)
     
  10. Wo sollte da ein Problem sein? Ich suche gerne Stellen die es zu kritisieren gibt, aber da finde ich nichts verwerflich bei.
     
    saschaoofc gefällt das.
  11. Also der Inhalt ist ja sinngemäß der gleiche: Wer sich nicht meldet ist mit Einlagerung und Lieferungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einverstanden.

    Tosh legt dafür ein Ultimatum fest, die Vitrine nicht.

    Allein daran kann ich auch nichts verwerfliches feststellen. Ich denk halt mal die Händler gehen davon aus bzw. hoffen dass die meisten Kunden einlagern wollen und haben so den wenigstens Aufwand in der Mail Bearbeitung, da sich ja jeder der eingelagert schon mal nicht mehr melden muss.

    Allen anderen sollte es doch möglich sein bis zum 15.01. eine Mail an den Händler zu schicken.
    Bsp.
    Hallo Tosh,

    ich möchte meine Bestellung nicht einlagern, sondern (Beabsichtigung einfügen).
    [alternativ] Welche weiteren Möglichkeiten bieten sie mir an? Wäre (beliebigen Wunsch einfügen) möglich?
    ....

    Wie und in welcher Form das ganze dem Kunden unterbreitet wird, da trennt sich aber die Spreu vom Weizen. Finde auch das Vitrine dies in übelster Form abgeliefert hat und bin froh nicht dort bestellt zu haben.
     
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  12. Raritäten???! Hab ich was verpast? Dürfen doch schon seit ich glaube 2018 oder 17 nicht mehr an den Mann gebaracht werden...:bad::shok: Ich bin ein wenig verwirt :whistling:
     
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  13. Feuerwerk Shop - Feuerwerksvitrine

    Handelt sich dabei um Leerpackungen und anderes, wie z.B. Labels, Kataloge oder Poster.
     
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  14. Alles eine Frage des Blickwinkels. Letztes Jahr war bereits ein aktueller Rotzschinken eine Mega-Rarität.;)
     
    DieEngel gefällt das.
  15. #390 DieEngel, 11. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2021
    Oh okay ich habe was verpast @torekk danke ich habe das echt nicht mitbekommen...
     
  16. Derartige Schadens-/Versicherungs-Insolvenz Ware wird oft zu 10% des Listeneinkaufspreises, vom Verwerter aufgekauft. Man findet diese Ware dann auf z.B. Flohmärkten, bei Thomas Phillips, Billigmärkten u.s.w. Dort werden sie dann, zum ehemaligen Einkaufspreis, mit richtig guter Marge verrammscht.
     
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  17. In 30 Jahren im Handel habe ich versucht Streitigkeiten ohne Gericht zu lösen. Nur 2 Fälle sind vor Gericht gelandet. Beim 1. hat das gericht auf Vergleich entschieden. Nicht zufriedenstellend aber ok. beim 2. Vorgang, den ich von vorne bis hinten selbst bearbeitet hatte, mwar ich mir absolut sicher im Recht zu sein. Selbst die örtliche IHK und mein Anwalt haben mich darin bestärkt. Wir sind, mit hohen Schadenskosten verurteilt worden für eine "markenidentische Markenpatentsrechtsverletzung". Mein Anwalt meinte, das habe etwas mit dem USA(Chiquita)-Europa Bananenstreit zu tun. Das ist mir bis heute eine Nummer zu hoch. ich kann also nur davor warnen vor Gericht zu laufen.
     
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  18. @Pyromartin
    mmn sind das zwei verschiedene paar schuhe
     
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  19. Ich lasse zwar einlagern, aber eine Klage käme für mich auf keinen Fall in Frage. Das ist nicht nur eine Frage der Kosten. Man möge auch bedenken, dass ein Richter zunächst einmal völlig frei ist in seinen Entscheidungen. Richter A entscheidet möglicherweise anders als Richter B. Dann geht es möglicherweise in die nächste Instanz.....
    Mir wäre da eine gütliche Einigung lieber, als es dem „bösen“ Händler mal so richtig zu zeigen.
     
  20. allgemein gefragt, wie sähe eine einigung aus?
    shopunabhängig? darauf lege ich wert.
    ein händler behält ware und geld?

    ich möchte einen kleinwagen kaufen.
    bisken ausstattung rund 25.000€.
    der verkäufer darf mir das fahrzeug trotz bezahlung nicht überlassen, bietet mir, vereinfacht gesprochen, einlagerung bis ende 2021 oder den klageweg an.

    und nun?
     
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  21. Wo genau bestehen denn deiner Meinung nach die Unklarheiten die es einem Richter ermöglichen nach eigenem Ermessen zu entscheiden? Ein Widerruf ist eine sehr einfache und klare Sache. Eine Fristsetzung sowie das Verstreichen selbiger ebenso. Mal abgesehen davon wäre eine Klage überhaupt nicht der nächste Schritt wenn man denn den Rechtsweg beschreiten will :rolleyes:
     
  22. In dem Fall hast Du ein Herausgaberecht und kannst das einklagen. Einfacher Fall. Beim Silvesterfeuerwerk ist es komplexer, weil hier ja eine Herausgabe nicht erfolgen kann. Bleibt also eine Stornierung wegen Fernabsatz Gesetz. Allerdings kann der Shop natürlich vorbringen, das die Lieferung per Verordnung unmöglich gemacht wurde und er Heilung zum nächstmöglichen Termin anbieten (also 28.12.2021]. Könnte fast interessant werden. Warten wir mal ab, was wir so erfahren im Laufe des Jahres.

    Meine Sachen liegen sicher im Bunker und Ende des Jahres wird abgeholt, mal sehen, was noch dazu kommt :).
     
    matzeW und boom_bamm12 gefällt das.
  23. Es braucht keinen Grund um die Bestellung zu widerrufen. Ist also völlig egal was der Shop irgendwann noch Ausliefern möchte. Da diese aber auch selber noch Schreiben, dass die Lieferung nicht möglich war sollten auch keine Kosten für die Lieferung angefallen sein.
     
    KracherFan gefällt das.
  24. Es bleibt auf jeden Fall spannend. Ein Überlassungsverbot von Feuerwerk hatten wir schließlich noch nie.
     
  25. Das hat auf einen Widerruf keinen Einfluß. Der Kunde könnte auch noch bis zu 2 Wochen nach Lieferung widerrufen. Dann müsste er natürlich die Ware zurückschicken aber da die noch nichtmal geliefert ist gibt es halt nichts zum zurückschicken. Das ist im Fernabsatz (also z.B. Onlinehandel) abgesehen von einer handvoll Ausnahmen immer so.
     
    Quinzy und Mechaniker1991 gefällt das.
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