News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dez. 2020.

  1. In Dresden ist nun auch das zünden vonFeuerwerk verboten

    Radio Dresden
     
  2. Immer noch nicht kapiert ? Es kann noch keiner Wissen ob oder ob nicht........
     
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  3. Sorry bin erst von der Arbeit gekommen und konnte den Ganzen Tag nicht mit lesen.
     
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  4. Morgen wissen wir hoffentlich alle mehr,.
    Wie lange dauert es eigentlich ein Kleingewerbe anzumelden ;):):sneaky:
     
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  5. Hey Pyros ich habe heute von Kramer Feuerwerk eine Mail bekommen in der stand.

    -Die abgabe des Feuerwerks ist verboten! -.-
    -Der Versand erfolgt NICHT!
    -Das abholen ist nicht gestattet!

    Ob es dabei bleibt weiß natürlich noch keiner! Vllt. kann ja doch noch mit Glück eine Auslieferung stattfinden

    Lasst uns das beste hoffen
    :( :( :( :( :( :( :(
     
  6. Alles Gut.

    Dann wünsche ich dir zunächst mal einen schönen Feierabend.
     
  7. Auch grad gehört. Dachte habe mich verhört und nochmal danach gesucht und dann das gesehen. Ich könnte so kotzen ...

    Bei wem darf ich Silvester vorbeikommen? Habe viel und gutes Feuerwerk ...
     
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  8. IRONIE EIN : Na, dann sind wir in HH und NDS wenigstens nicht mehr Alleine mit dem Totalverbot. IRONIE AUS

    Und dann gab es doch glatt Mitforisti, die haben geglaubt, die SprengV-Änderung könnte ein Abbrandverbot verhindern.

    Aufwachen Leute. Akzeptiert es, der Drops ist gelutscht, das wars mit Feuerwerk 2020/2021.......
     
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  9. Noch ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Und wenn ist nur f2 verboten.
     
  10. Wenigstens die Möglichkeit zu klagen besteht noch
     
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  11. Ich habe auch gerade von meinem Fachhändler die endgültige Absage für die Abholung/den Versand für dieses Jahr erhalten.
    Ich denke die Geschichte wird morgen nur noch durchgewunken und dann ist das der Sargnagel für Silvester 2020.
     
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  12. Hallo zusammen

    das kam soeben von Blackboxx in mein email Postfach
    Sehr geehrter Herr ....

    Seit gestern liegt uns das Papier zu einer Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vor. Das Dokument beschreibt die Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und soll am 18.12.2020 zur Sitzung des Bundesrates behandelt werden. Diese Verordnung setzt den Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 um. Die Änderung ist wie nachfolgend beschrieben:

    In § 22 Absatz 1 Satz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), die zuletzt durch Artikel 233 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Verbraucher“ die Wörter „im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren“ eingefügt.

    Unserem Verständnis nach dürfte der § 22 der 1.SprengV, Abs. (1) damit im vollständigen Wortlaut zukünftig wie folgt zu lesen sein:

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.

    Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft. Damit ist klargestellt, dass in 2020 nicht nur der Verkauf, sondern generell die Abgabe an Verbraucher untersagt ist. Dies dürfte neben dem Kommissiongeschäft nun auch insbesondere den Onlinehandel besonders hart treffen. Das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester ist übrigens (bisher) NICHT Gegenstand der geplanten Gesetzesänderung.
     
  13. Genau, denn die Änderung der SprengV sieht kein Abbrennverbot vor.

    Es muss versucht werden, gegen die Landesverordungen gerichtlich vorzugehen. Wer das im Einzelnen macht, und dafür Geld in die Hand nimmt, kann ich nicht sagen.
     
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  14. Also würd definitiv kein feuerwerk geliefert dieses Jahr ... weil wenn es morgen so zum Beschluss kommt bezweifele ich das sich da noch was ändert in den letzten paar Tagen dieses Jahres ..
     
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  15. Das ist genau das, was wir heute im Forum auch zusammengetragen habe.
    Könnte angepinnt werden.

    btw.
    Für die Händler ist das natürlich ein riesen-großer Haufen Sch.....
     
  16. Klagen kannste immer.

    Aber zumindest bei den Foristi aus Niedersachsen scheitert es schon daran, das wir gar nicht genug Kohle zusammen bekommen. Peinlich, aber die traurige Wahrheit.

    Naja und dann ist ja gerade auch noch Weihnachts-Zeit. Wann soll das denn ein Gericht entscheiden? Am 18.12. werden auch dort die Bürgersteige hochgeklappt bis zum 04.01..
     
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  17. Hier, ist aber in Niedersachsen.
     
    VuuRWerK gefällt das.
  18. Ja und was heißt das auf gut Deutsch?

    Kriege ich meine Röder Bestellung oder darf die nicht versendet werden...
     
  19. Akzeptanz ist für Luschen. Kontaktiert die Ministerien, kontaktiert Politiker, kontaktiert Parteien!
     
    Megaknall, zarchie1, B!zzY und 2 anderen gefällt das.
  20. Die darf nicht versendet werden.
     
  21. Die Politik wäre dann so dumm und sagt denn noch, daß man das zünden immer mehr einschränken muss.
     
    PapaDigi_08 gefällt das.
  22. Bei mir gerne, NRW und privatn Grundstück vorhanden
     
  23. Eigentlich traurig wie blauäugig manche hier sind. Wer immer noch glaubt , dass es ein Silvester mit guten Ende gibt , der will es einfach nicht wahrhaben oder versteht nur einfach nicht , dass es dieses Jahr das trostloseste Silvester wird was wir lange hatten ..
     
    DirtyHenri und Böllermann2019 gefällt das.
  24. Aber erst, wenn der Beschluss so 1:1 durchgewunken wird. Auch wenn es wenig Hoffnung gibt, NOCH ist nichts Ultimo entschieden!
    Lest bitte richtig und nicht nur Überschriften.
     
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