Interessant zu sehen, das die Medien jetzt auch mal in die andere Richtung Falschmeldungen verbreiten. Abgabe ist immer noch Bundesweit verboten bis da was gekippt wird.
Dann verbieten sie jetzt halt explizit das Abbrennen von F2 aufwärts und konkretisieren was mit "pyrotechnischen Gegenständen" genau gemeint ist. Sodass man quasi die gleiche Regelung hat wie M-V... ich sehe das Schäfchen noch nicht im trockenen. Aber ich verfolge das alles mit Spannung.
Das ist wirklich ein Knallerurteil, wenn auch nur für Niedersachsen. Wir wissen doch alle, dass die Bundesregierung sich mit dieser Entscheidung mehrere Eigentore geschossen hat. Mal schauen was jetzt passiert. Hoffentlich können Pyroland und Co. ausliefern.
Dann müsste der Bundesrat zwischen den Feiertagen zusammenkommen. Die nächste Sitzung ist allerdings erst wieder im Januar angesetzt
Bundesrecht bricht landesrecht. Das neue Gesetz, was heute durch den Bundesrat ging, verbietet das überlassen weiterhin. Jedoch kann mit der Begründung des Urteils auch dieses Gesetz vielleicht gekippt werden. Es bleibt spannend
Das Urteil sagt nichts darüber aus, dass der Verkauf wieder erlaubt ist. Das war ein Urteil von einem der 16 Landesgerichte in Deutschland. Das hat mit dem Bundesregierung erstmal nichts zutun.
Dann müsste der Bundesrat zwischen den Feiertagen zusammenkommen. Die nächste Sitzung ist allerdings erst wieder im Januar angesetzt
ganz genau... weil liest man den gesamten Text in diesem Medium, steht da was von Wunderkerze, Knallerbsen etc. das die Überschrift mal wieder was anderes sagt...Bild eben
Ich habe eine Mail heute von pyroweb bekommen, kurz vor 15 Uhr: "Guten Tag, aktuell ist nach wie Vor die Auslieferung geplant. Sollte es zu einer Änderung kommen, werden wir Sie natürlich informieren." Die Nachricht hätte mir mehr gefallen mit "Ihre Bestellung wurde versendet
Leider noch nicht, es ist ein anderer Gegenstand. Hier das Verbot des Abbrennen‘s in Niedersachsen, dort das generelle Verbot der Abgabe auf Bundesebene. Das letztere wird vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden, Klage ist bereits anhängig. Die vorläufige Entscheidung wird gewiß Anfang der Woche fallen, dann wissen. wir Bescheid. Das OLG Urteil ist ein ermutigendes Zeichen, aber wir müssen abwarten. Immerhin gibt es jetzt viel Hoffnung. Unbenommen davon wird die Abwicklung selbst bei einer positiven einsteiligen Anordnung komplex, aber zumindest Lieferung / Abholung läuft dann.
An unsere Lübecker: Mag mir bitte jemand mit Herz und Gewerbe- oder 27er Schein eine PN schicken, der bereit wäre mit mir meine (bereits bezahlte) Bestellung abzuholen Wir müssen doch zusammenhalten! Privatgrundstück auf dem Dorf ist vorhanden. Alles eingefriedet. Weitere gerne via PN Dankeschön! ❤️
Jo, ich muss hier zurückrudern, nach 2 Stunden ist mein post dann doch noch aufgetaucht. Also doch nur viel zu tun, mein Fehler.
Ich habe dadurch meinen Beitrag hoffentlich ein wenig hervorstechen lassen, aufgrund der Masse an Beiträgen.