News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Das kam heute von Pyroland

    Liebe Feuerwerk-Fans,
    es gibt gute Neuigkeiten: Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes festgeschriebene Feuerwerksverbot für Silvester außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist unanfechtbar.

    Damit dürfen wir – Stand jetzt – Feuerwerkskörper ausliefern.

    Wir setzen deshalb unverändert alles daran, dass ihr eure Waren pünktlich bekommt und packen weiter fleißig.

    Wir halten Euch – wie immer – über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden.

    Drückt uns und allen Feuerwerkfans weiter die Daumen.

    Ihr seid die Besten.

    Euere Pyroland Crew


    Na dann hoffen wir mal das es in Bayern auch gekippt wird
     
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  2. Dann müsste/sollte das ja auch bundesweit gelten. Für alle Shops. Jetzt bin ich verwirrt... Versand doch ja, oder doch nein? :confused: Oder doch nur auf F1, P1 und PM1 begrenzt?
     
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  3. Manche machen jetzt ihre Reste zu Gold... und für den autonormal Verbraucher der wie wir keine Reste mehr hat oder nen 27er ,aber dennoch Silvester mit Freude feiern möchte bezahlt wohl aktuell jeden preis... mal davon abgesehen das es total illegal ist. (verkauf sowohl auch der Versand über bekannte dienste) wird es noch für einige Verkäufer und Käufer denke ich nachspiele haben.

    ich hab zum glück noch 1-3 Sortimente im Lager und den Rest hole ich am 23.12 beim Händler ab. hab mich eigtl. damit abgefunden , das Silvester nix großes passiert. ,aber stornieren möchte ich nicht. denn lieber einlagern für 2021 :D
     
  4. Bezüglich der Händler, vor allem den Kleineren, muss man aber auch vor Auge haben, dass eine Einlagerung der ganzen Vorbestellungen eventuell nicht möglich ist. Mir wurde auch eine kleinere Bestellung heute storniert. Um die Artikel trauere ich arg, da auch der Kurs teilweise unschlagbar war. Aber wenn der Händler nicht für ein Jahr einlagern kann. Beschissen gelaufen. Hoffentlich komme ich an das Zeug auch in 2021 wieder ran.
     
  5. #3880 Pyrofuchs, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    denke mal das wird sich am Montag Klären.. bin da auch sehr verwirrt. Einige übereifrige Pyro YouTube, haben die eben hochgeladenen Videos ganz schnell wieder gelöscht lool

    es ist aktuell wie ein Krimi hier, alles geht Schlag auf Schlag ...
     
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  6. Ist eigentlich bekannt ob und wer gegen die Verordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagt?
     
    B!zzY gefällt das.
  7. zum 4. mal hier drin
    An alle: Bitte erstmal 1 bis 2 Seiten zurück lesen, dann posten
     
    Pyro, okean123 und Pyrofuchs gefällt das.
  8. Liebes N I E D E R A U L A :crazy: wann kommt unser Tracking Thread !?:applause:
     
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  9. Es heißt doch es darf nicht geliefert werden dieses Jahr wieso schickt mir pyroland diese Mail das sie ausliefern dürfen wobei ich kein scheininhaber / Gewerbe habe :confused:
     
  10. Sponsor - Feuerwerk kaufen bei Zena in Belgien
     
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  11. Sei bitte so lieb und erklär mir es bitte kurz und knapp
     
  12. Sorry Leute ... habe keinen Bock 35 Seiten zu lesen ... gibts was Neues seit heute Mittag?
     
    westfeuer und David89 gefällt das.
  13. nen paar Leute vor dir haben das schon gepostet.
     
  14. Habe ich gerade gefunden


    Die Gesetzesänderung (SprengG) unterliegt dem Rückwirkungsverbot, sodass bereits geschlossene Verträge (vor der Änderung) ihre Gültigkeit behalten. Die in der Vergangenheit geschlossenen Verträge beinhalten Konditionen zur beidseitigen Erfüllung. (Termin zur Bezahlung und Lieferung der Ware) und sind somit zu erfüllen, wenn das Rückwirkungsverbot, hinsichtlich des tatsächlichen Vorliegens zwingender Gründe des Gemeinwohls, Bestand hat. https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckwirkung


    Das Rückwirkungsverbot müsste durch die Händler nun juristisch abgeklärt werden.
    Sie sollen es versenden und sich bei einer Anschuldigung des Verstoßes nach 22 SprengG auf das Rückwirkungsverbot berufen sollen.
     
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  15. Was ist das denn für eine Unart nicht Mal die aktuelle Seite zu lesen?! Das DIng ging hier jetzt gefühlt 20x rum...Freunde wirklich, der Thread hat effektiv 50 Seiten, der Rest ist dutzendfach durchgekautes Zeug weil zig Leute nicht bereit sind wenigstens die Beiträge der letzten 5 h durchzusehen. Selbst beim schnellen Durchscrollen hätte man die schon zig mal geposteten Screenshots von der Pyroland Mail gesehen.:shout:
     
  16. Da wirklich keiner mehr die letzte Seite liest:

    Solange die SprengV-Änderung nicht gekippt ist wird keinem in Deutschland der keinen Schein hat was überlassen werden dürfen.
    Egal was Pyroland schreibt oder nicht.
     
  17. Und ob man den Beamten was vorwerfen kann!!!

    Jeder der sich entscheidet Beamter zu werden sollte sich gut überlegen ob er das für eine solche Regierung tut!

    Da kann man nicht sagen die machen doch nur ihren job.............

    Die haben es sich ausgesucht!!!
     
    Tibola, BumBum, B!zzY und 5 anderen gefällt das.
  18. wenn nun aber Pyroland so davon überzeugt ist, dass sie trotzdem liefern? :p
     
    B!zzY, Bruno86 und okean123 gefällt das.
  19. Und wenn sie schon 30 Jahre verbeamtet in der Pos. arbeiten? Die machen auch alle 4 Jahre ein Wechsel mit. Bitte nicht die Leute diskreditieren! Sie sind auch Menschen. Natürlich gibt es da auch welche die alles sehr penibel sehen... aber es gibt auch die andere Seite.
     
    chr, DoppelBlitz, Santa Claus und 7 anderen gefällt das.
  20. Das ist leider Quatsch. Es gibt nur im Strafrecht ein absolutes Rückwirkungsverbot.
     
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  21. Dann wissen die hoffentlich mehr. (Was schön wäre) Aber es bleibt vorerst dabei Bundesrecht steht über Landesrecht.
     
    B!zzY gefällt das.
  22. Also bei mir sind es nur 156 Seiten und Pyroland interessiert mich nicht. Haben die im Bundestag nicht heute was entscheiden wollen?
     
  23. Vielleicht haben die Händler und Shops schon andere Informationen, die noch nicht für die Öffentlichkeit bereit sind ?
    Abwarten und vergesst die Giotto nicht zum Tee!
     
  24. Hallo liebe Pyros,

    sorry das die Frage vermutlich das X mal gestellt wurde aber ich verliere hier den Überblick

    Wie sieht es jetzt für BaWü aus? Darf ich außerhalb meines Privatgrundstücks (vor 20 Uhr) Feuerwerk zünden? Soweit ich mitbekomme habe, wurde heute nur der Verkauf verboten (Bundesweit)!?

    Achso, der neue Corona Bußgeld Katalog für BaWü ist draußen, es kostet das zünden 50-1000€ (Regelsatz 100€).
     
    Jack-Beauregard und dancingmonkey gefällt das.
  25. Alles klar, Chef. Find es halt nur schade. Aber gut, jeder hat seinen Standpunkt.:)
     
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