News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Pyroland scheint wohl guter Dinge zu sein, andere Shops stornieren schon.
    Also weiterhin bitte keine großen Hoffnungen machen, ansonsten gibt es nur erneut große Enttäuschungen
    ;)
     
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  2. Deswwegen steht in der 1. SprengV ja "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden" bzw. nach Änderung durch die 3.SprengV: "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden"
    Da ist das vollkommen unerhblich, wann der Kaufvertrag geschlossen und bezahlt wurde! Da ist nichts mit dem hier beschriebenen Rückwirkungsverbot!
    Die Rückwirkung auf das gesamte wirtschaftliche Handeln des gesamten Geschäftsjahres 2020 für Händler und Hersteller ist natürlich unübersehbar!
     
  3. Auf der offiziellen Seite steht immer noch dass das öffentliche zünden von Pyrotechnik nicht erlaubt ist.
     
  4. #3904 DieEngel, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Ob das nur guter dinge ist...:eek: wenn man es mal in nachhinein überblickt...:D aber das wird die zeit zeigen:sneaky::dontthinkso: hinterher wird das Geheul wieder sehr groß sein;) sehr schade aber ist so...
     
    Kix_ gefällt das.
  5. Das entbindet die Herrschaften aber nicht davon sich mit den aktuellen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien auseinanderzusetzen und diese korrekt anzuwenden.
     
  6. Die schmeiße ich immer IN den Tee und trinke dann einen gepflegten Gin.
     
  7. Richtig, keine Frage! Jedoch ist es gerne so das ein Mitarbeiter ggf. richtig entscheidet aber die oberste Stelle es anders sieht - der Arbeiter hat nur eine Möglichkeit...

    Wie ich mal erwähnt hatte: es gibt "Maulkörbe" die hier und da sichtbar vorhanden sind aber nicht bekanntgegeben werden.

    Was würdest Du denn machen mit Frau, Kind und Haus? Ich sehe es zwiespältig - erst einmal rette ich meinen Arsch...
    Unmut kann ich immer verstehen aber denkt auch an deren Schicksale. Deswegen bin ich aber noch lange kein Befürworter solcher Praxis!
     
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  8. Weiß jemand denn jetzt wie man noch an Feuerwerk ran kommt, ohne Gewerbeschein und ohne die sonder Berechtigungen?..
     
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  9. Einmal aus Deutschland rausfahren - Richtung Belgien aber nicht durch Holland auf dem Rückweg!
     
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  10. Da es nicht überlassen werden darf - nirgends, egal wie es wird immer überlassen. Es sei denn du redest von Feuerwerk unter F2.

    EDIT: Legales aus dem Ausland. Aber da gibts wieder so viele weitere Regeln wie mögliche
    Quarantäne, anmelden der Ware etc...
     
  11. Dann werde ich mir nächstes Jahr mal nen gewerbeschein zulegen, brauch ich vlt. eh. Wenn ich jetzt los gehe könnte ich zum 31.12. wieder zurück sein. xd
     
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  12. Ja es wird geklagt. Ist bereits passiert. Allerdings wurde das heute schon 23,4 mal geschrieben :).
     
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  13. Aus dem Ausland oder P1 Feuerwerk, zb Cobra P1, Funke A etc.
     
  14. Das wäre schon Stoff für einen neuen Beitrag.
    F1 , T1 und P1 könnte die Lösung sein.
    Da gibt es auch schöne Sachen .
     
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  15. Mittlerweile gefühlte 100mal
     
    GoldDragon gefällt das.
  16. Solange keiner dagegen klagt, wird’s auch so bleiben
     
    DieEngel gefällt das.
  17. das ist wirklich sehr genau :haehae:
     
    H3ISENB3RG gefällt das.
  18. P1 ist m. E. die Lösung. Der Verwendungszweck sollte passen. Nachstellen historischen Feuerwerks, wie früher, 2019 und davor.
     
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  19. Gut das Funke das schon geahnt hat damals :D

     
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  20. #3920 Lutzmannrollerfahren, 18. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2020
    Ich versuche es mal kurz zusammenzufassen;):

    Der Bundesrat hatte heute morgen entschieden, das das überlassen und der Verkauf an den normalen Verbraucher für 2020 untersagt wird. Das gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, 27er und 7er Scheinis. Ein Abrennverbot wird es nicht geben. In Hamburg hat das Abrennverbot jedoch anscheinend Bestand, warum weiß ich leider nicht.

    Desweiteren wurde glücklicherweise das Abrennverbot in Niedersachsen per Gericht gekippt:good:, da es eine Klage mit Erfolg gab, wobei das Gericht Feuerwerk und Infektionen als unverhältnismäßig ansah. Ich freue mich und gratuliere hierzu allen aus Niedersachsen, auch wenn es mich als Hesse nicht betroffen hat.

    Bestellungen und Käufe von F2 Artikeln dürfen nur an Gewerbetreibende mit Gewerbeschein, 27er und 7er Scheinis ausgehändigt und verkauft werden. F1, T1, P1 darf weiterhin erworben werden laut Talfeuerwerk, wobei hier gerade ein regelrechter run auf diese Kategorien stattfindet.

    SSW und Pyromunition wurden namentlich nirgends erwähnt und können somit weiterhin uneingeschränkt genutzt werden, nach geltenden Gesetzen:good:.

    Falls ich irgendwas vergessen oder falsch interpretiert habe, dürft ihr mich gerne ergänzen bzw. verbessern:good:.
     
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  21. Ich liebe Zahlen, dies ist eine exakte Schätzung :narr:

    @Lutzmannrollerfahren

    Sehr gut zusammengefasst, nur das es der Bundesrat war, nicht der Bundesrat.
     
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  22. Sieht richtig aus.
    Was aktuell viele verwirrt: "Ja Verkauf ist wieder erlaubt nach dem Kippen der Niedersachsen-Verordnung aber Bundesweit ist die Abgabe ohne Schein (F2) nicht erlaubt, wodurch Kaufen sinnlos wird. (Bzw Lieferungen nicht kommen werden). Viele Medien bringen das gerade in den Schlagzeilen falsch rüber."
     
  23. So mach ichs
     

    Anhänge:

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  24. Zuschauerplätze verfügbar?
     
    etea138, B!zzY und MarkRot gefällt das.
  25. Ich glaube du meinst es war der Bundesrat nicht der Bundestag
     
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